Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 1. August 2025 ein Urteil zur Einstufung von sicheren Herkunftsländern gefällt. Nationale Asylverfahren werden dadurch künftig eingeschränkt. Als sicherer Herkunftsstaat darf ein Land nur noch gelten, wenn die Sicherheit der gesamten Bevölkerung belegbar gegeben ist. Probleme könnte es unter anderem für Italiens Regierung und dessen „Albanien-Modell“ geben.
EuGH: Einstufung für sichere Herkunftsländer muss gut begründet werden

Der Europäische Gerichtshof hat ein wegweisendes Urteil zur Einstufung von sicheren Herkunftsländern getroffen. Die Hürden bei der Auflistung durch die EU-Staaten werden dadurch künftig höher.
In seinem Urteil beschloss der EuGH, dass sichere Herkunftsländer nur dann als solche anerkannt werden dürfen, wenn sie tatsächlich für die gesamte Bevölkerung Sicherheit garantieren können. Dazu zählen auch bestimmte Personengruppen wie Homosexuelle oder Geschiedene.
Grundsätzlich dürfen EU-Staaten selbst entscheiden, welche Länder sie als sichere Herkunftsländer auflisten. Der EuGH beschloss nun allerdings ebenfalls, dass sie künftig sämtliche Quellen offenlegen müssen, mit denen sie ihre Einschätzung begründen. Die Einstufung muss belegbar und nachvollziehbar begründet sein.
Auch für Deutschland ist das Urteil des EuGH wichtig. Als sichere Herkunftsländer werden hier neben sämtlichen EU-Mitgliedstaaten und den Westbalkanländern auch die folgenden Länder aufgelistet:
- Georgien
- Moldau
- Ghana
- Senegal
Italiens umstrittenes „Albanien-Modell“ ist Mitauslöser für EuGH-Urteil
Das sogenannte „Albanien-Modell“, auf das die italienische Regierung in seiner Migrationspolitik setzt, war der Auslöser für das Urteil des EuGH zu sicheren Herkunftsländern. Das Modell gilt als umstritten und wurde bereits mehrfach von italienischen Gerichten als unzulässig eingestuft.
Die Vorgehensweise wurde insbesondere von der Hilfsorganisation „Pro Asyl“ stark kritisiert. In einer Pressemitteilung der Organisation sagte dessen rechtspolitische Sprecherin Wiebke Judith über das Modell:
Das Modell der sogenannten Rückführungszentren verfolgt eine gefährliche ‚Aus-den-Augen-aus-dem-Sinn‘-Politik, die sich um Menschenrechte und die Schicksale der Betroffenen nicht schert.
Das „Albanien-Modell“ der Italiener sieht vor, dass Asylanträge von männlichen und volljährigen Migranten aus sicheren Herkunftsstaaten außerhalb der EU geprüft werden sollen. Dafür wurden in Albanien Lager für die Migranten eingerichtet. Während der Prüfungsphase sollen sie dort unterkommen.
Italien hat unter anderem Ägypten und Bangladesch auf der Liste sicherer Herkunftsländer. Gegen diese Einstufung gingen zwei Staatsangehörige aus Bangladesch juristisch vor. Die Klage gilt ebenfalls als Mitauslöser für das Urteil des EuGH über sichere Herkunftsländer. In Deutschland gilt Bangladesch als politisch instabil. Das Auswärtige Amt warnt vor Terrorgruppierungen und hohen Risiken durch mögliche Anschläge.