Rechtstipps zum Weihnachtsbaum: Wann ein Bußgeld drohen kann

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O Tannenbaum. Alle Jahre wieder finden zahlreiche Nadelbäume ihren Weg in die heimischen Wohnzimmer. Doch ob beim Erwerb, Transport, Aufbau oder der Entsorgung – es gilt einiges zu beachten, um keine Bußgelder oder andere finanzielle Einbußen zu riskieren. Die wichtigsten Rechtstipps zum Weihnachtsbaum haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst.

Auf der Suche nach dem perfekten Weihnachtsbaum

Der Weihnachtsbaum kann ein Bußgeld bescheren, in vielerlei Situationen.
Der Weihnachtsbaum kann ein Bußgeld bescheren, in vielerlei Situationen.

Vielen ist nicht nur ein frischer Christbaum wichtig, sondern auch das Selberschlagen übt einen gewissen Reiz aus. Doch einfach in den Wald gehen und sich seinen Traumbaum aussuchen? Das ist nicht erlaubt. Wer sich mit einer Axt an fremden Bäumen zu schaffen macht, kann im Zweifel sogar strafrechtlich belangt werden – wegen Diebstahls etwa.

Bei geringen Werten kann die Entwendung vom Weihnachtsbaum ein Bußgeld nach sich ziehen, bei Häufungen oder hohen Wertverlusten aber sind Geldstrafen und Schadensersatzansprüche möglich.

Einige Gemeinden und Plantagenbesitzer geben festabgesteckte Bereiche frei, in denen Interessenten unter Aufsicht eigens Bäume schlagen können – gegen einen Obolus versteht sich. Sie müssen sich also nicht strafbar machen, um an einen selbstgeschlagenen Baum zu gelangen.

Im Übrigen: Nicht einmal auf dem eigenen Grundstück dürfen Bäume immer einfach gefällt werden. Hat die Gemeinde etwa eine Baumschutzsatzung erlassen, um die Baumbestände zu sichern, kann selbst auf eigenem Grund und Boden das Schlagen vom Weihnachtsbaum ein Bußgeld nach sich ziehen.

Transportsicherung: So kommt der Weihnachtsbaum sicher nach Hause

Einfach aufs Dach geschnallt oder halbwegs in den Kofferraum gestopft und los geht die Fahrt nach Hause. Doch Vorsicht, Fehler bei der Sicherung des Christbaums können nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern erhöhen immer auch das Unfallrisiko.

Gemäß § 22 Straßenverkehrsordnung müssen Ladungsstücke stets so gesichert sein, dass sie auch bei einer Vollbremsung nicht verrutschen, um- oder herunterfallen. Darüber hinaus dürfen die Fahrzeugmaße nicht zu stark überragt werden. Der Weihnachtsbaum darf maximal 3 Meter nach hinten, 1,5 Meter nach oben, 0,5 Meter nach vorne und 0,4 Meter seitlich über die Karosserie hinausragen. Sobald Teile des Baumes die Fahrzeugmaße überschreiten, bedarf es zudem entsprechender Warnhinweise (rotes Tuch, Fahne, Tafel, bei Dunkelheit rote Leuchte usf.).

In der folgenden Tabelle erfahren Sie, wann beim Transport vom Weihnachtsbaum ein Bußgeld droht:

TatbestandBußgeld in €Punkte
Weihnachtsbaum überragt Karosserie über die Maximalgrenzen hinaus20
überstehende Ladung nicht ausreichend gekennzeichnet25
Weihnachtsbaum nicht richtig abgesichert35
... mit Gefährdung601
...mit Sachbeschädigung751

Mehr Infos zum Transport des Weihnachtsbaums gibt’s hier im Video:

Was ist beim Weihnachtsbaumtransport mit dem Auto zu beachten? Das Video erklärt’s.

Advent, Advent – wer zahlt, wenn der Christbaum brennt?

Fängt der Weihnachtsbaum Feuer, kann es Probleme mit der Versicherung geben.
Fängt der Weihnachtsbaum Feuer, kann es Probleme mit der Versicherung geben.

Noch immer schwören Liebhaber auf echte Kerzen am Weihnachtsbaum. Das sanfte Flackern der gelben Flammen kann von künstlichen Leuchten nur schwer nachgeahmt werden. Doch offenes Feuer geht auch mit einem erhöhten Brandrisiko einher. Ein unbeobachteter Moment und die trockenen Nadeln des Tannenbaums fangen Feuer. Gerade bereits länger stehende, trockene Bäume brennen schnell wie Zunder. Wer kommt dann für entstandene Eigen- und Fremdschäden auf?

In der Regel werden entsprechende Schäden über die Versicherungen reguliert (Hausrat-, Haftpflicht-, Brandschutz-, Gebäudeversicherung u.a.). Ob diese jedoch in vollem Umfang für die Regulierung aufkommen, richtet sich nach zwei wesentlichen Aspekten:

1. Entstand der Brand aufgrund von grober Fahrlässigkeit?
2. Wurde die Sorgfaltspflicht in erhöhtem Maße verletzt?

In diesen Fällen sind Minderungen bei der Schadensdeckung sowie Regressansprüche vonseiten der Versicherer möglich.

Weihnachtsbaum entsorgen: Fliegende Tannen sind nur in der Werbung schön!

Auch bei der Entsorgung des Christbaums nach dem Fest sollten Sie wichtige Punkte beachten.

  1. Weihnachtsbäume können nicht fliegen: Sie sollten mithin nie den vermeintlich einfachen Weg für die Entsorgung wählen. Kommt es durch die fliegenden Nadelgehölze zu Schäden, kann ein Großteil der Regulierung auf Ihren Schultern lasten, da grobe Fahrlässigkeit anzunehmen ist. Sind Personenschäden zu beklagen, kann sogar ein Anspruch auf Schmerzensgeld gegen Sie erhoben werden.
  2. Früher war mehr Lametta: Wenn Sie den Baum für die Abholung durch die städtischen oder kommunalen Dienste bereitlegen, achten Sie bitte auch darauf, Kugeln, Lametta & Co. restlos zu entfernen, da diese die Umwelt belasten können. Die alten Bäume können so schneller etwa auch den Zootieren als Futtermittel Freude bereiten. Sie können die Bäume zum Teil auch direkt an Tierparks und Zoos spenden.
  3. Kostenlose Abholung nicht überall möglich: In großen Städten und Gemeinden bieten die Entsorger regelmäßig feste Termine für die kostenlose Abholung der alten Bäume. Die Termine werden jedes Jahr rechtzeitig mitgeteilt. Wo entsprechende Angebote fehlen, werden in der Regel zumindest feste Sammelstellen benannt. Entsorgen Sie Ihren Weihnachtsbaum illegal – ein Bußgeld kann die Folge sein.
Achtung: Bei der Abholung können Sie den Baum in der Nähe der Fahrbahn abstellen, aber bitte immer so, dass dieser den Verkehr und auch Radfahrer nicht behindert und nicht zum Verkehrshindernis wird. Dann kann auch für die unsachgemäße Entsorgung vom Weihnachtsbaum ein Bußgeld in Höhe von bis zu 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg drohen.

Weitere Infos zur richtigen Weihnachtsbaumentsorgung finden Sie im folgenden Video:

Video: Worauf ist bei der Weihnachtsbaumentsorgung zu achten?
Ade Weihnachtsbaum: Ein Bußgeld kann für die illegale Entsorgung drohen.
Ade Weihnachtsbaum: Ein Bußgeld kann für die illegale Entsorgung drohen.

Darüber hinaus kann die widerrechtliche Entsorgung von einem Weihnachtsbaum auch ein Bußgeld auf Grundlage der illegalen Müllbeseitigung nach sich ziehen. Die Geldbußen für entsprechende Verstöße variieren von Bundesland zu Bundesland. In der folgenden tabellarischen Übersicht erhalten Sie einen groben Überblick über die ggf. möglichen Sanktionen (Angaben ohne Gewähr):

Bundeslandbei einem Baumbei mehreren Bäumen
Baden-Württembergbis 50 €bis 300 €
Bayern50 €bis 320 €
Berlink. A.k. A.
Brandenburgk. A.k. A.
Bremenbis 100 €bis 500 €
Hamburg100 €bis 500 €
Hessenbis 50 €bis 200 €
Mecklenburg-Vorpommernbis 100 €bis 500 €
Niedersachsenbis 100 €bis 500 €
Nordrhein-Westfalenbis 30 €bis 200 €
Rheinland-Pfalzbis 51,13 €bis 306,78 €
Saarlandbis 300 €bis 500 €
Sachsenbis 50 €bis 200 €
Sachsen-Anhaltk. A.k. A.
Schleswig-Holstein30 €bis 200 €
Thüringenbis 50 €bis 200 €

Bildnachweise: fotolia.com/©Alik Mulikov, fotolia.com/©diesidie, fotolia.com/©milosz_g

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

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