O Tannenbaum. Alle Jahre wieder finden zahlreiche Nadelbäume ihren Weg in die heimischen Wohnzimmer. Doch ob beim Erwerb, Transport, Aufbau oder der Entsorgung – es gilt einiges zu beachten, um keine Bußgelder oder andere finanzielle Einbußen zu riskieren. Die wichtigsten Rechtstipps zum Weihnachtsbaum haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst.
Auf der Suche nach dem perfekten Weihnachtsbaum
Vielen ist nicht nur ein frischer Christbaum wichtig, sondern auch das Selberschlagen übt einen gewissen Reiz aus. Doch einfach in den Wald gehen und sich seinen Traumbaum aussuchen? Das ist nicht erlaubt. Wer sich mit einer Axt an fremden Bäumen zu schaffen macht, kann im Zweifel sogar strafrechtlich belangt werden – wegen Diebstahls etwa.
Bei geringen Werten kann die Entwendung vom Weihnachtsbaum ein Bußgeld nach sich ziehen, bei Häufungen oder hohen Wertverlusten aber sind Geldstrafen und Schadensersatzansprüche möglich.
Einige Gemeinden und Plantagenbesitzer geben festabgesteckte Bereiche frei, in denen Interessenten unter Aufsicht eigens Bäume schlagen können – gegen einen Obolus versteht sich. Sie müssen sich also nicht strafbar machen, um an einen selbstgeschlagenen Baum zu gelangen.
Transportsicherung: So kommt der Weihnachtsbaum sicher nach Hause
Einfach aufs Dach geschnallt oder halbwegs in den Kofferraum gestopft und los geht die Fahrt nach Hause. Doch Vorsicht, Fehler bei der Sicherung des Christbaums können nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern erhöhen immer auch das Unfallrisiko.
Gemäß § 22 Straßenverkehrsordnung müssen Ladungsstücke stets so gesichert sein, dass sie auch bei einer Vollbremsung nicht verrutschen, um- oder herunterfallen. Darüber hinaus dürfen die Fahrzeugmaße nicht zu stark überragt werden. Der Weihnachtsbaum darf maximal 3 Meter nach hinten, 1,5 Meter nach oben, 0,5 Meter nach vorne und 0,4 Meter seitlich über die Karosserie hinausragen. Sobald Teile des Baumes die Fahrzeugmaße überschreiten, bedarf es zudem entsprechender Warnhinweise (rotes Tuch, Fahne, Tafel, bei Dunkelheit rote Leuchte usf.).
In der folgenden Tabelle erfahren Sie, wann beim Transport vom Weihnachtsbaum ein Bußgeld droht:
Tatbestand | Bußgeld in € | Punkte |
---|---|---|
Weihnachtsbaum überragt Karosserie über die Maximalgrenzen hinaus | 20 | |
überstehende Ladung nicht ausreichend gekennzeichnet | 25 | |
Weihnachtsbaum nicht richtig abgesichert | 35 | |
... mit Gefährdung | 60 | 1 |
...mit Sachbeschädigung | 75 | 1 |
Mehr Infos zum Transport des Weihnachtsbaums gibt’s hier im Video:
Advent, Advent – wer zahlt, wenn der Christbaum brennt?
Noch immer schwören Liebhaber auf echte Kerzen am Weihnachtsbaum. Das sanfte Flackern der gelben Flammen kann von künstlichen Leuchten nur schwer nachgeahmt werden. Doch offenes Feuer geht auch mit einem erhöhten Brandrisiko einher. Ein unbeobachteter Moment und die trockenen Nadeln des Tannenbaums fangen Feuer. Gerade bereits länger stehende, trockene Bäume brennen schnell wie Zunder. Wer kommt dann für entstandene Eigen- und Fremdschäden auf?
In der Regel werden entsprechende Schäden über die Versicherungen reguliert (Hausrat-, Haftpflicht-, Brandschutz-, Gebäudeversicherung u.a.). Ob diese jedoch in vollem Umfang für die Regulierung aufkommen, richtet sich nach zwei wesentlichen Aspekten:
1. Entstand der Brand aufgrund von grober Fahrlässigkeit?
2. Wurde die Sorgfaltspflicht in erhöhtem Maße verletzt?
In diesen Fällen sind Minderungen bei der Schadensdeckung sowie Regressansprüche vonseiten der Versicherer möglich.
Weihnachtsbaum entsorgen: Fliegende Tannen sind nur in der Werbung schön!
Auch bei der Entsorgung des Christbaums nach dem Fest sollten Sie wichtige Punkte beachten.
- Weihnachtsbäume können nicht fliegen: Sie sollten mithin nie den vermeintlich einfachen Weg für die Entsorgung wählen. Kommt es durch die fliegenden Nadelgehölze zu Schäden, kann ein Großteil der Regulierung auf Ihren Schultern lasten, da grobe Fahrlässigkeit anzunehmen ist. Sind Personenschäden zu beklagen, kann sogar ein Anspruch auf Schmerzensgeld gegen Sie erhoben werden.
- Früher war mehr Lametta: Wenn Sie den Baum für die Abholung durch die städtischen oder kommunalen Dienste bereitlegen, achten Sie bitte auch darauf, Kugeln, Lametta & Co. restlos zu entfernen, da diese die Umwelt belasten können. Die alten Bäume können so schneller etwa auch den Zootieren als Futtermittel Freude bereiten. Sie können die Bäume zum Teil auch direkt an Tierparks und Zoos spenden.
- Kostenlose Abholung nicht überall möglich: In großen Städten und Gemeinden bieten die Entsorger regelmäßig feste Termine für die kostenlose Abholung der alten Bäume. Die Termine werden jedes Jahr rechtzeitig mitgeteilt. Wo entsprechende Angebote fehlen, werden in der Regel zumindest feste Sammelstellen benannt. Entsorgen Sie Ihren Weihnachtsbaum illegal – ein Bußgeld kann die Folge sein.
Weitere Infos zur richtigen Weihnachtsbaumentsorgung finden Sie im folgenden Video:
Darüber hinaus kann die widerrechtliche Entsorgung von einem Weihnachtsbaum auch ein Bußgeld auf Grundlage der illegalen Müllbeseitigung nach sich ziehen. Die Geldbußen für entsprechende Verstöße variieren von Bundesland zu Bundesland. In der folgenden tabellarischen Übersicht erhalten Sie einen groben Überblick über die ggf. möglichen Sanktionen (Angaben ohne Gewähr):
Bundesland | bei einem Baum | bei mehreren Bäumen |
---|---|---|
Baden-Württemberg | bis 50 € | bis 300 € |
Bayern | 50 € | bis 320 € |
Berlin | k. A. | k. A. |
Brandenburg | k. A. | k. A. |
Bremen | bis 100 € | bis 500 € |
Hamburg | 100 € | bis 500 € |
Hessen | bis 50 € | bis 200 € |
Mecklenburg-Vorpommern | bis 100 € | bis 500 € |
Niedersachsen | bis 100 € | bis 500 € |
Nordrhein-Westfalen | bis 30 € | bis 200 € |
Rheinland-Pfalz | bis 51,13 € | bis 306,78 € |
Saarland | bis 300 € | bis 500 € |
Sachsen | bis 50 € | bis 200 € |
Sachsen-Anhalt | k. A. | k. A. |
Schleswig-Holstein | 30 € | bis 200 € |
Thüringen | bis 50 € | bis 200 € |
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