CBD-Produkte – Trendige Hanferzeugnisse am Rande der Legalität

News von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 1. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Deutschland. Hanferzeugnisse liegen im Trend. Doch die vermeintlich harmlosen CBD-Produkte wie Müsliriegel und Kaugummis, Öle und andere Nahrungsergänzungsmittel rufen mitunter die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Kürzlich in Münchener Hanf-Shops durchgeführte Razzien scheinen der Auslöser dafür zu sein, dass die Drogerieketten dm und Rossmann ihre CBD-Öle wieder aus den Regalen nahmen. Die Rechtslage in Bezug auf solche Artikel bleibt unklar für Verbraucher und Händler.

Fallen CBD-Produkte unter das Betäubungsmittelgesetz?

Sind CBD-Produkte wie dieses Öl legal? Diese Frage ist aktuell umstritten.
Sind CBD-Produkte wie dieses Öl legal? Diese Frage ist aktuell umstritten.

Die drei Buchstaben CBD stehen für den in der Hanfpflanze enthaltenen Wirkstoff Cannabidiol. Anders als der ebenfalls im Hanf enthaltene psychoaktive Stoff Tetrahydrocannabinol (THC) ist CBD nicht berauschend. Während CBD-Öl angeblich gesundheitsfördernd, beruhigend und angstlösend wirke, sollen Cannabidiol-Cremes und ähnliche Kosmetik Hautprobleme lindern.

Doch wenn dieser Wirkstoff eher harmlos ist, warum rufen CBD-Produkte die Strafverfolgungsbehörden auf den Plan? Der Grund liegt im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und dessen strittiger Anwendung auf eben diesen Stoff. Während die Käufer von CBD-Blüten, –Kaugummis und –Ölen wohl davon ausgingen, diese Waren legal erworben zu haben, hält die Staatsanwaltschaft dies anscheinend für strafbar.

Tatsächlich ist die Rechtslage in Bezug auf CBD-Produkte nicht ganz einfach zu verstehen:

Händler und Befürworter begründen deren Legalität mit einer Ausnahmeregelung. Zwar zähle Anlage 1 des BtMG Cannabis als nicht verkehrsfähigen und damit verbotenen Stoff auf. Ausgenommen hiervon sind aber Pflanzen(-teile), wenn

„ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen und wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.“

CBD-Produkte enthalten den nicht bzw. kaum psychoaktiven Wirkstoff Cannabidiol.
CBD-Produkte enthalten den nicht bzw. kaum psychoaktiven Wirkstoff Cannabidiol.

Anders ausgedrückt: CBD-Produkte enthielten keine oder nur einen sehr geringen Anteil der psychoaktiven Substanz THC und könnten daher nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden. Die Staatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht Hamm folgen dieser Argumentation nicht und berufen sich dabei auf dieselbe Vorschrift.

Das OLG Hamm entschied am 21.06.2016 (Az. 4 RVs 51/16), dass der Handel mit Cannabisprodukten mit einem Wirkstoff von weniger als 0,2 Prozent THC illegal ist, „wenn er nicht ausschließlich gewerblichen und wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen“.

Das Gericht begründet das für CBD-Produkte geltende Verbot wie folgt:

  • Die Ausnahmeregelung dient nicht dazu, dass sich die Bevölkerung mit Hanfprodukten versorgt, die nur wenig THC enthalten. Es gilt ein generelles Cannabisverbot, das durch eine derartige Ausnahme nicht aufgeweicht werden soll.
  • Außerdem stellt der bloße Konsum des Endverbrauchers keinen zulässigen gewerblichen Zweck dar.

Bundesamt: CBD-Produkte als „novel food“ derzeit aktuell nicht verkehrsfähig

Auch das Bundesamt für Verbraucherschutz stuft CBD-Produkte, namentlich Nahrungsergänzungsmittel, als derzeit nicht verkehrsfähig ein. Nach der EU-Kommission gilt CBD als „novel food“ (neuartiges Lebensmittel), welches erst auf seine Sicherheit geprüft und zugelassen werden muss. Laut dem Bundesamt ist dies bisher nicht erfolgt, sodass entsprechende Erzeugnisse nicht verkauft werden dürfen (Stand: März 2019).

CBD-Infografik: Die wichtigsten Fakten auf einem Blick

Was ist Cannabidiol (CBD) und wie wirkt es? Für größere Ansicht bitte auf das Bild klicken.
Was ist Cannabidiol (CBD) und wie wirkt es? Für größere Ansicht bitte auf das Bild klicken.

Bildnachweise: depositphotos.com/Omstudio; depositphotos.com/techsors

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Franziska hat nach ihrer juristischen Ausbildung in verschiedenen Branchen gearbeitet. Seit 2017 ist sie Teil der anwalt.org-Redaktion. Durch ihre fachliche Ausrichtung liegen ihr Texte zu unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellung im Verkehrsrecht, Umweltrecht, Strafrecht und vielem mehr.

Ein Gedanke zu „CBD-Produkte – Trendige Hanferzeugnisse am Rande der Legalität

  1. Michael

    Was ist anderes auch zu erwarten. Die Pharmaindustrie ist nicht entzückt. Das gleiche gilt doch auch für Methadon. Da kann man seine teuren eigenen Mittelchen nicht mehr so gut verkaufen und die Gewinne fallen niedriger aus.
    Wenn mal etwas gute Ergebnisse zeigt, wird es sofort angezweifelt. Die Juristen der Rechtssprechung handeln sicher nach bestem Wissen.
    Nur die wissen halt nichts, oder eben zu wenig über das Produkt. Wer nur die Bibel liest, kennt auch nichts vom wahren Leben.
    Ich finde es traurig, wenn etwas Gutes so schlecht geredet wird!

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