Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 für Ehepaare

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 18. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wenn Ehegatten in Steuerklasse 3 und 5 veranglagt werden wollen, muss diese einen Antrag stellen.
Wenn Ehegatten in Steuerklasse 3 und 5 veranglagt werden wollen, muss diese einen Antrag stellen.

Wer geheiratet hat, dem steht ein neuer Lebensabschnitt bevor. Vieles ändert sich im alltäglichen Leben, so wie auch die finanzielle Situation von Eheleuten. Bedingt ist dies durch den Wechsel der Steuerklasse nach der Hochzeit. Wann lohnt es sich, die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 zu beantragen? Diese und weitere Fragen zum Thema, beantworten wir Ihnen in unserem Ratgeber.

FAQ: Kombination aus Steuerklasse 3 und 5

Wie erhalten Ehepaare die Steuerklassen 3 und 5?

Die Zusammenveranlagung in der Steuerklassenkombination 3/5 muss beantragt werden. Automatisch findet hingegen für beide Ehepartner nach der Hochzeit der Wechsel in die Steuerklasse 4 statt.

Wann lohnt sich eine Kombination der Steuerklassen?

Erst wenn bei verheirateten Paaren ein Einkommensunterschied von mindestens 10 Prozent vorliegt, lohnt sich der Wechsel zur Kombination von Steuerklasse 3 und 5. Der Rechner hier hilft dabei einen unverbindliche Einschätzung zur möglichen Steuerlast zu erhalten.

Gibt es Nachteile einer Kombination?

Nachteil der Kombination aus Steuerklasse 5 und 3 ist, dass es für die betreffende Ehegemeinschaft häufig zu Nachzahlungen kommt.

Steuerklassenrechner (unverbindliche Einschätzung)

Was bewirkt die Kombination aus Steuerklasse 5 und 3?

Während Ehepaare ohne Beantragung automatisch in die Kombination aus Steuerklasse 4 und 4 eingestuft werden, gibt es alternativ auch eine weitere Kombinationsmöglichkeit aus Steuerklasse 3 und 5. Aber was bewirkt der Wechsel und wer profitiert von der alternativen Lösung?

Grundsätzlich gilt, dass Ehegatten ein Wahlrecht haben und somit entscheiden können, in welche Lohnsteuerklasse sie eingetragen werden wollen. Zur Auswahl stehen die Steuerklassen 3, 4 und 5, welche in den bereits genannten Kombinationen verfügbar sind. Dabei muss jedoch keine endgültige Entscheidung getroffen werden, denn die Steuerklasse kann einmal im Jahr gewechselt werden.
Laut Gesetz haben Ehepaare das Recht, entweder die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 oder 4 und 4 zu wählen. Das Faktorverfahren ist auch möglich.
Laut Gesetz haben Ehepaare das Recht, entweder Steuerklasse 3 und 5 oder 4 und 4 zu wählen. Das Faktorverfahren ist auch möglich.

Dabei gilt stets der Stichtag 30. November als Ende der Antragsfrist. Anträge, die erst nach dem genannten Datum eingehen, werden nicht berücksichtigt. In Ausnahmefällen haben verheiratete Paare auch die Option, mehr als einmal im Jahr die Steuerklasse zu wechseln. Folgende Voraussetzungen müssen hierfür jedoch erfüllt sein:

  • Es bezieht nur noch einer der beiden Ehepartner ein Arbeitsentgelt oder
  • beide Ehegatten gehen nach vorheriger Erwerbslosigkeit wieder einer Tätigkeit nach, die sozialversicherungspflichtig ist.

Aber was ändert sich in der Praxis konkret, wenn Sie die Verbindung aus Steuerklasse 3 und 5 beantragen? Einfach gesagt hat diejenige Person, welche in Steuerklasse 3 ist, weniger Abzüge, als deren in Steuerklasse 5 eingestufter Partner. Deswegen lohnt sich ein Wechsel erfahrungsgemäß nur dann, wenn ein deutlicher Einkommensunterschied vorliegt.

Je größer der Unterschied, desto höher das ausgezahlte Nettoentgelt des besser verdienenden Ehepartners, der in Steuerklasse 3 abgerechnet wird. Laut Steuerexperten sollten sich die Einkünfte um mindestens 10 Prozent unterscheiden. Sie sind verheiratet und wollen Steuerklasse 3 und 5 als Kombination wählen? Dann überlegen Sie im Vorfeld genau, ob sich das Vorhaben in Ihrer Situation überhaupt lohnt oder nicht.

Was sich hingegen durch den Wechsel nicht ändert, ist die gemeinsame Steuerschuld für das gesamte Jahr. Es steht den Eheleuten nur jeden Monat ein höherer Nettobetrag unmittelbar zur Verfügung. Demzufolge haben Personen, die in einer Ehegemeinschaft leben monatlich mehr Geld, als wenn erst auf die Erstattung der Steuern im Folgejahr gewartet werden müsste.

Besteht bei der Kombination der Steuerklasse 3 mit 5 Steuererklärungspflicht?

Bei der Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 gilt die Pflichtveranlagung.
Bei der Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 gilt die Pflichtveranlagung.

Finanzämter erwarten grundsätzlich immer dann eine Erklärung über die Einkommenssteuer, wenn befürchtet wird, andernfalls zu wenige Steuern von betreffenden Personen zu erhalten. Eine sogenannte Pflichtveranlagung gilt für Sie u. a. dann, wenn Sie eine der aufgelisteten Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie und/oder Ihr Ehemann/Ihre Ehefrau beziehen ein Arbeitsentgelt und Sie haben die Verbindung aus Lohnsteuerklasse 3 und 5 gewählt.
  • Sie und/oder Ihr Ehemann/Ihre Ehefrau haben Freibeträge in den ELStam (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) eintragen lassen.
  • Neben Ihrem Einkommen verfügen Sie über weitere Einkunftsquellen aus Sozialleistungen (z. B. Elterngeld, Kinderfreibetrag, Arbeitslosengeld usw.)
  • Ihnen mehrere Arbeitgeber Entgelt zahlen, das nicht pauschal versteuert wurde.
  • Wenn eine zu hohe Vorsorgepauschale vorliegt. Das heißt, wenn bei einem Arbeitnehmer beim Steuerabzug vom Arbeitsentgelt die berücksichtigte Pauschale höher war als die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr.3 und 3a Einkommenssteuergesetz (EStG).

Kombination aus Steuerklasse 3 und 5: Wann eine Nachzahlung fällig wird

In der Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 kann u. a. der Kinderfreibetrag Nachzahlungen verursachen.
In der Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 kann u. a. der Kinderfreibetrag Nachzahlungen verursachen.

Verdient der Partner in Steuerklasse 5 im Verhältnis weniger, holt der andere Partner in Steuerklasse 3 den geringeren Steuerabzug nicht immer auf. Daher kann es schnell zu Nachzahlungen kommen, die vom zuständigen Finanzamt, im Rahmen der Einkommenssteuererklärung, für das jeweilige Jahr geltend gemacht werden.

Was außerdem bei der Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 zu Nachzahlungen führen kann, sind sogenannte Progressionseinkünfte. Was verbirgt sich hinter diesem Begriff?

Letztlich sind Progressionseinkünfte Entgeltersatzleistungen wie beispielsweise Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitsgeld oder auch Arbeitslosengeld etc. Zu Nachzahlungen kann es diesbezüglich kommen, da die genannten Bezüge selbst nicht versteuert werden, diese aber den Steuersatz erhöhen.
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Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 für Ehepaare
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

4 Gedanken zu „Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 für Ehepaare

  1. N Punkt

    Hallo.

    Ich bin Rentner und bekomme eine Rente von 836,29 Euro Netto.
    Meine Frau arbeitet noch 20 Stunden die Woche und bekommt 912,31 Euro Netto.
    Jetzt meine Frage:
    Welch Steuerkasse währe da die bessere.

    Lieben Dank im voraus.

    Mfg.

    M.

  2. M Punkt

    Hallo.

    Ich bin Rentner und bekomme eine Rente von 836,29 Euro Netto.
    Meine Frau arbeitet noch 20 Stunden die Woche und bekommt 912,31 Euro Netto.
    Jetzt meine Frage:
    Welch Steuerkasse währe da die bessere.

    Lieben Dank im voraus.

    Mfg.

    M.

  3. Manfred

    Hallo.

    Ich bin Rentner und bekomme eine Rente von 836,29 Euro Netto.
    Meine Frau arbeitet noch 20 Stunden die Woche und bekommt 912,31 Euro Netto.
    Jetzt meine Frage:
    Welch Steuerkasse währe da die bessere.

    Lieben Dank im voraus.

    Mfg.

    M.

  4. Manfred

    Hallo.

    Ich bin Rentner und bekomme eine Rente von 836,29 Euro Netto.
    Meine Frau arbeitet noch 20 Stunden die Woche und bekommt 912,31 Euro Netto.
    Jetzt meine Frage:
    Welch Steuerkasse währe da die bessere.

    Lieben Dank im voraus.

    Mfg.

    M.

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