In Deutschland unterscheidet das Steuerrecht zwischen sechs verschiedenen Lohnsteuerklassen. Dabei werden in die verschiedenen Steuerklassen unterschiedliche Arbeitnehmer eingruppiert. In welcher Klasse sich der Bürger wiederfindet, hängt maßgeblich vom Familienstand ab.
In den unterschiedlichen Lohnsteuerklassen werden die Freibeträge hinsichtlich der Steuer verschiedentlich behandelt, weswegen trotz gleichem Bruttogehalts ein anderes Nettoeinkommen auf dem Konto landen kann, je nachdem ob und im welchem Umfang die Freibeträge berücksichtigt werden. Hinzu kommen Faktoren wie die Kirchensteuer und die Krankenversicherung.
Wir erklären in diesem Ratgeber, welcher Steuerzahler sich in Steuerklasse I findet, ob Freibeträge beachtet werden und woraus sich die Steuerabzüge in Klasse I ergeben.
Welche Steuerklasse ist die richtige? Jetzt berechnen!
Inhalt
FAQ: Steuerklasse I
Das deutsche Steuerrecht unterscheidet zwischen insgesamt sechs Lohnsteuerklassen.
Welche Personengruppen sich in der Steuerklasse I befinden, erfahren Sie hier.
In welcher Steuerklasse Sie die meisten Vorteile hätten, können Sie mit diesem Rechner herausfinden.
Wer wird in Steuerklasse I eingruppiert?
In erster Linie werden Arbeitnehmer in Steuerklasse I einsortiert, die monatlich mehr als 520 Euro (bis September 2022 noch 450 Euro) verdienen. Gleiches gilt auch, wenn Sie geschieden oder verwitwet sind. Auch Paare, die zwar zusammen leben, aber eben nicht verheiratet sind, werden in diese Steuerklasse eingruppiert und müssen die entsprechende Lohnsteuer entrichten.
Außerdem treffen auch dauerhaft getrennt lebende Ehegatten und getrennte Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft hier aufeinander. Sollte der Ehepartner dauerhaft im Ausland leben, findet sich der andere Ehepartner ebenfalls in Steuerklasse I wieder.
In der Lohnsteuerklasse I finden sich folgende Personengruppen wieder:
- Ledige
- unverheiratete Paare
- geschiedene und verwitwete Personen
- dauerhaft getrennt lebende Ehepartner
Alleinerziehend: Welche Steuerklasse ist die richtige?
Nicht nur verheiratete Paare haben eine Wahl bei der Steuerklasse, auch wer alleinerziehend ist, kann zwischen Steuerklasse I und II wählen. Wie bereits erwähnt, wird einem Alleinerziehenden in Steuerklasse I die Alleinerziehendenentlastung vorenthalten. Haben Sie allerdings ein Anrecht auf diese, sollten Sie überlegen, in Steuerklasse II zu wechseln.
Um die Voraussetzungen zu erfüllen, muss der Alleinerziehende Arbeitnehmer sein und mindestens ein Kind in seinen Haushalt aufgenommen haben. Für dieses Kind muss der ledige Arbeitnehmer auch Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag erhalten und das Kind muss in dem Haushalt gemeldet sein.
Lebt der Alleinerziehende allerdings in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder lebt mit einer volljährigen Person in einem Haushalt, so entfällt die Alleinerziehendenentlastung. Gleiches gilt im Übrigen auch, wenn der Alleinerziehende in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.
Lebt im Haushalt zwar eine volljährige Person, welche aber keinen Beitrag zur Haushaltsfinanzierung leistet, beispielsweise weil das Einkommen unter dem gesetzlichen Freibetrag liegt, kann die Steuerklasse II inklusive der Steuerentlastung gewählt werden.
Geschieden: Ist Steuerklasse I eine gute Wahl?
Geschiedenen Paare werden in der Regel in die Steuerklasse I einsortiert. Allerdings können diese auch die Steuerklasse II wählen.
Ein Wechsel der Lohnsteuerklassen ist einmal im Jahr per Antrag möglich. Möchten Sie errechnen, ob die Steuerklasse I vorteilhafter ist als andere Steuerklassen, so kann ein Rechner bemüht werden.
Wie sehen die Abzüge in der Lohnsteuerklasse I in Prozent aus?
In Steuerklasse I können Kinderfreibeträge geltend gemacht werden, allerdings nicht die Alleinerziehendenentlastungen. Jedoch stehen den Arbeitnehmern ein Arbeitnehmerpauchalbetrag von 1.230 Euro und eine vom Einkommen abhängige Vorsorgepauschale zu. Darüber hinaus können der Grundfreibetrag und eine Sonderausgabenpauschale von 36 Euro geltend gemacht werden.
Wie hoch ist nun die Lohnsteuer bei Steuerklasse I in Prozent? Wie viel Steuern zu zahlen sind, lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Lohnsteuer von verschiedensten individuellen Faktoren abhängt.
So ist beispielsweise entscheidend, ob Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder privat krankenversichert sind oder ob Sie Kirchensteuer zahlen.
Was aber generell gesagt werden kann: Die Steuerfreibeträge sind in Steuerklasse I niedriger, als in den anderen Lohnsteuerklassen – so bleibt mehr Netto vom Brutto. Kinderfreibeträge werden angerechnet, die Alleinerziehendenentlastung jedoch nicht.
Das Finanzamt verlangt von Singles, welche über 8.820 Euro im Jahr verdienen, eine Steuererklärung.
Der Steuerklassenrechner ist wirklich praktisch. Ich habe das gleich mal ausprobiert, um zu sehen, wie viel Geld wir tatsächlich durch eine Hochzeit sparen könnten. Vielen Dank für diese tolle Zusammenfassung der Steuerklasse 1.
Bevor ich mit einem Steuerberater das Thema Einkommen bespreche, wollte ich wissen, zu welcher Steuerklasse ich gehöre. Danke für die Erklärung, ich wusste nicht, dass Paare, die zwar zusammen leben, aber nicht verheiratet sind, in diese Steuerklasse eingruppiert werden. Gut zu wissen.