Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Entscheidung in zwei Verfahren getroffen, die den sogenannten Käuferschutz bei dem Online-Zahlungsdienstleister Paypal betrafen. Dieser bot Kunden die Möglichkeit, sich das Geld zurückbuchen zu lassen, wenn der versandte Artikel nicht der Beschreibung entsprach oder nicht ankam. Sollten sie davon Gebrauch machen, ist in Zukunft gegen solche Paypal-Kunden eine Klage trotz bestehendem Käuferschutz möglich.
Käuferschutz auf dem Prüfstand
Bei dem Online-Bezahldienst Paypal war bisher der Schutz der Verbraucher sehr stark ausgeprägt. Wenn die Ware nicht bei ihnen ankam oder sich von der Artikelbeschreibung unterschied, konnten sie die von Paypal gewährte Käufer-Garantie in Anspruch nehmen. Ihnen wurde in einem solchen Fall der Betrag mit Versandkosten zurücküberwiesen. Gleichzeitig wurde das Verkäuferkonto mit diesem Betrag belastet.In zwei Fällen von nicht angekommener Ware haben sich nun die Verkäufer gerichtlich gewehrt. Die Problemstellung war laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16) folgende:
In beiden Revisionsverfahren geht es maßgeblich um die Frage, ob der Verkäufer nach der Rückbuchung des Kaufpreises erneut berechtigt ist, den Käufer auf Zahlung in Anspruch zu nehmen.
Urteil stärkt Verkäufer
Der Bundesgerichtshof musste also grundsätzlich entscheiden, ob die Rückbuchung des Betrags ein endgültiger Vorgang ist, oder ob dem Verkäufer die Möglichkeit bleibt, vor Gericht gegen Paypal-Kunden mit einer Klage vorzugehen. Trotz Käuferschutz wären dann die Ansprüche des Verkäufers nicht direkt erloschen.
Das Gericht gab nun den Verkäufern unter anderem daher recht, weil Paypal solchen Reklamationen nur „mit einem sehr vereinfachten Prüfungsmaßstab“ nachgehe. Die Praxis, dass Käufer ihre Zahlungen über die Schutzfunktion ohne weiteres und endgültig rückgängig machen können, ist durch das Urteil nun in Frage gestellt. In Zukunft müssen also Paypal-Kunden mit einer Klage rechnen – trotz Käuferschutz.
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