Ladungssicherung: Mit Sack und Pack sicher unterwegs

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ob beim Lkw, Transporter oder Anhänger: Die Ladungssicherung dürfen Sie nicht vernachlässigen.
Ob beim Lkw, Transporter oder Anhänger: Die Ladungssicherung dürfen Sie nicht vernachlässigen.

Bußgeldkatalog zum Themenbereich Ladungssicherung (Auszug)

VerstoßBußgeldPunkte
Ladung machte unnötigen Lärm10 €
Fahrzeug war höher als erlaubt20 €
Befahren der Autobahn oder Kraftfahrstraße, obwohl Fahrzeug und Ladung zusammen zwischen 4 m und 4,2 m hoch waren20 €1
Fahrzeug war mit Ladung höher als 4,2 m60 €1
Benutzen der Autobahn oder Kraftfahrstraße, obwohl das Fahrzeug höher als 4,2 m war70 €1
Bis 4 m Höhe: Ladung bzw. Plane war nicht ordnungsgemäß befestigt, was zur Auslösung der automatischen Höhenkontrolle an der Einfahrt eines Tunnels und damit zur Vollsperrung führte160 €
Ab 4 m Höhe: Ladung bzw. Plane war nicht ordnungsgemäß befestigt, was zur Auslösung der automatischen Höhenkontrolle an der Einfahrt eines Tunnels und damit zur Vollsperrung führte240 €
Ladung breiter als erlaubt20 €
Ladung ragte unzulässig nach vorne hinaus20 €
Hinausragende Ladung wurde nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet25 €
Schlecht erkennbare Gegenstände ragten seitlich aus dem Fahrzeug25 €
Ladung im Pkw bzw. -Anhänger wurde nicht gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen gesichert35 €
... mit Gefährdung60 €1
... mit Unfall75 €1
Ladung im Lkw, Bus oder dessen Anhänger wurde nicht gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen gesichert60 €1
... mit Gefährdung75 €1
... mit Unfall100 €1
Nicht vorschriftsmäßige Ladungssicherung, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt80 €1
... mit Unfall120 €1

FAQ zur Ladungssicherung

Was ist laut § 22 der Straßenverkehrsordnung bezüglich der Ladungssicherung bei einem Kleintransporter, Pkw oder Lkw zu beachten?

Grundsätzlich gilt laut § 22 StVO, dass die Ladung weder verrutschen oder hin- und herrollen noch um- oder herabfallen darf. Des Weiteren darf sie keinen vermeidbaren Lärm erzeugen. Weitere Regeln können Sie hier nachlesen.

Welches Bußgeld droht, wenn Sie Fehler bei der Ladungssicherung machen?

Das kommt darauf an, um welchen Verstoß es sich genau handelt. Ragen etwa schlecht erkennbare Gegenstände seitlich aus dem Fahrzeug heraus, so beträgt das Bußgeld 25 Euro. Haben Sie die Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert und litt die Verkehrssicherheit erheblich darunter, müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Weitere Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Welche Gesetze und Vorschriften müssen Lkw-Fahrer bezüglich der Ladungssicherung beachten?

Am wichtigsten sind hierbei die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), das Handelsgesetzbuch (HGB), unterschiedliche DIN- bzw. EN-Normen sowie die VDI-Richtlinie 2700 ff. Für den Transport von Gefahrgut ist außerdem die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) von Bedeutung.

Ladungssicherungsvorschriften: Grundlegende Regeln laut § 22 der Straßenverkehrsordnung

§ 22 StVO legt fest, was bei der Ladungssicherung zu beachten ist.
§ 22 StVO legt fest, was bei der Ladungssicherung zu beachten ist.

Als Ladung zählt alles, was mit einem Fahrzeug transportiert wird: Sei es der Wocheneinkauf im Kofferraum eines Pkw, die Möbel beim Umzug auf einem Anhänger oder große Bauteile, die mit einem Lkw von A nach B gebracht werden.

Vor allem beim Beschleunigen, Bremsen und Fahren von Kurven können in einem Fahrzeug oder auf einem Anhänger befindliche Gegenstände ins Rutschen kommen oder umfallen, was wiederum zu einem Unfall führen kann.

Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, auf die korrekte Ladungssicherung zu achten. Die wichtigste gesetzliche Grundlage ist in diesem Zusammenhang § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Zur Ladungssicherung gibt das Gesetz Folgendes vor:

Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

§ 22 Abs. 1 StVO

Um die Ladung so zu verstauen, dass sie sich nicht während der Fahrt bewegen kann, sind zwei verschiedene Techniken geeignet:

  • Formschlüssige Ladungssicherung: Die Ladung wird so im Fahrzeug bzw. Anhänger positioniert, dass sich zwischen einzelnen Teilen keine Lücken befinden bzw. Leerstellen mit Paletten oder ähnlichem Material gefüllt werden. Diese Form der Ladungssicherung können Sie zudem durch das sogenannte Direktzurren erreichen. Die Ladung wird dabei direkt mit dem Fahrzeug verbunden. Beide müssen dafür über spezielle Befestigungspunkte verfügen. An diese werden Zurrgurte oder beispielsweise -ketten angebracht.
  • Kraftschlüssige Sicherung der Ladung: Bei dieser Form der Ladungssicherung wird mit dem sogenannten Niederzurren gearbeitet. Die Ladung wird dabei mit Zurrgurten nach unten gedrückt. Das führt zu einer Erhöhung der Reibungskraft, was wiederum ein Verrutschen verhindert. Die zusätzliche Verwendung von Antirutschmatten macht die Ladungssicherung noch effektiver.

Es gibt viele Hilfsmittel, die Sie bei der Ladungssicherung im Pkw, auf dem Anhänger oder im Transporter verwenden können. Dazu zählen unter anderem Zurrgurte, Keile, Netze, Klemmbretter, Paletten sowie Staupolster.

Überstehende Ladung: Was ist beim Transport erlaubt?

Überstehende Ladung ist nur unter gewissen Voraussetzungen erlaubt.
Überstehende Ladung ist nur unter gewissen Voraussetzungen erlaubt.

Bei der Transportsicherung muss gemäß § 22 StVO auch darauf geachtet werden, dass das Fahrzeug zusammen mit der Ladung gewisse Maße nicht überschreiten darf. Des Weiteren ist es nur unter gewissen Umständen erlaubt, dass die Ladung über das Fahrzeug bzw. den Anhänger hinausragt.

Dabei gilt bezüglich der Ladungssicherung für Transporter, Pkw, Lkw & Co.:

  • Das Fahrzeug darf zusammen mit der Ladung eine Breite von maximal 2,55 m sowie eine Höhe von maximal 4 m nicht überschreiten.
  • Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen beladen maximal 3 m breit sein. Eine Höhe von 4 m darf in diesem Fall überschritten werden.
  • Kühlfahrzeuge dürfen über eine Breite von maximal 2,6 m verfügen.

Hinsichtlich überstehender Ladung sollten Sie bei der Ladungssicherung folgendes beachten:

  • Überstand nach vorn: Erst ab einer Höhe von 2,5 m erlaubt. Die Ladung darf maximal 50 cm nach vorn überstehen.
  • Überstand nach hinten: Die Ladung darf nach hinten maximal 1,5 m herausragen. Beträgt der Transportweg maximal 100 km, so sind sogar 3 m Überstand erlaubt.
  • Ragt die Ladung mehr als einen Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinaus, muss sie gekennzeichnet werden. Das erfolgt entweder mit einer hellroten Fahne, einem hellroten Schild oder mit einem hellroten zylindrischen Körper.
  • Seitlicher Überstand: Ragt die Ladung mehr als 40 cm über die Seiten hinaus, so muss dies nach vorn mittels einer weißen und nach hinten mittels einer roten Leuchte angezeigt werden.

Welche Sanktionen drohen bei falscher Ladungssicherung?

Fehler bei der Ladungssicherung können zu einem Bußgeldbescheid führen.
Fehler bei der Ladungssicherung können zu einem Bußgeldbescheid führen.

Machen Sie Fehler bei der Ladungssicherung, etwa beim Anhänger oder Lkw, kann dies schwere Folgen, bis zu einem Unfall, haben. Aus diesem Grund werden Verstöße entsprechend geahndet.

Haben Sie die Ladung beispielsweise nicht gegen vermeidbaren Lärm gesichert, so droht ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Beim Transport ohne Sicherungsmittel fällt ein Bußgeld von mindestens 25 Euro an.

War die Ladung nicht verkehrssicher verstaut und führte dies zu einem Unfall, steigt das Bußgeld auf 75 Euro, des Weiteren wird ein Punkt ins Verkehrszentralregister eingetragen. Welche weiteren Verstöße welche Sanktionen nach sich ziehen, können Sie der obenigen Tabelle entnehmen.

Schwere Ladung, große Gefahr: Bei Lkw ist die Ladungssicherung Profisache

Um Ihr Wissen zur Ladungssicherung beim Lkw aufzufrischen, ist die Teilnahme an Seminaren nötig.
Um Ihr Wissen zur Ladungssicherung beim Lkw aufzufrischen, ist die Teilnahme an Seminaren nötig.

Lkw können große und schwere Ladung von A nach B transportieren. Das birgt große Gefahren, denn sind geladene Gegenstände nicht korrekt gesichert, können diese verrutschen und im schlimmsten Falle vom Lkw stürzen oder dafür sorgen, dass der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert. Das kann wiederum zu schweren Unfällen mit Sach- oder Personenschäden führen.

Aus diesem Grund ist die Ladungssicherung beim Lkw ein besonders wichtiges Thema, die auch gesetzlich gesondert geregelt ist. Einige der wichtigsten Grundlagen sind dabei:

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Zusätzlich für Gefahrgut: Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

Des Weiteren sind unterschiedliche DIN- bzw. EN-Normen sowie die VDI-Richtlinie 2700 ff. von großer Bedeutung. Da die Ladungssicherung gerade bei Lkw eine so wichtige Rolle spielt, ist diese unter anderem auch Teil der Fahrschulausbildung der Lkw-Klassen C, CE, C1 und C1E. Des Weiteren müssen Lkw-Fahrer in regelmäßigen Abständen Seminare zur Ladungssicherheit besuchen, um immer auf dem neuesten Stand bezüglich Technik, Gesetzen & Co. zu sein.

Wer trägt bei der Ladungssicherung die Verantwortung? Schließlich können hier mehrere Personen in Frage kommen: unter anderem der Lkw-Fahrer, der Fahrzeughalter, der Transportunternehmer oder der Verlader. Hier kommt es leider häufig zu Rechtsstreitigkeiten. Grundsätzlich gilt, dass alle beteiligten Parteien gewisse Sorgfaltspflichten beachten müssen und sich keiner gänzlich der Verantwortung entziehen kann.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des anwalt.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem in den Bereichen Verkehrsrecht und Finanzrecht leicht verständlich aufzubereiten.

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