Insolvenz beantragen – Welche Regelungen gelten in Deutschland?

Wie kann man Insolvenz beantragen?
Wie kann man Insolvenz beantragen?

FAQ: Insolvenz beantragen

Kann ich als Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen?

Nach dem Insolvenzrecht ist es möglich, einen Insolvenzantrag sowohl als Gläubiger zu stellen als auch als Schuldner. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Insolvenzgrundes.

Wie reiche ich den Insolvenzantrag ein?

Der Insolvenzantrag ist in Schriftform und mit weiteren Formularen bei dem für Insolvenzsachen zuständigen Amtsgericht einzureichen. Mehr dazu hier.

Was passiert nach einem Insolvenzantrag?

Nach Eingang des Insolvenzantrags prüft das zuständige Insolvenzgericht zunächst dessen Zulässigkeit. Sofern er zulässig ist, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Erfüllt er jedoch nicht die Voraussetzungen, stellt das Gericht dem Antragsteller eine Frist, um den Mangel zu beheben. Kommt dieser der Anordnung nicht nach, wird der Antrag abgewiesen.

Was genau ist ein Insolvenzantrag?

Der Antragsteller muss den Insolvenzantrag in schriftlicher Form einreichen.
Der Antragsteller muss den Insolvenzantrag in schriftlicher Form einreichen.

Der Insolvenzantrag ist Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Dafür müssen jedoch bestimmte Anforderungen gemäß der Insolvenzordnung (InsO) erfüllt sein – er ist schriftlich einzureichen und muss neben anderen erforderlichen Unterlagen einen Insolvenzgrund beinhalten.

Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens prüft das Insolvenzgericht zunächst, ob mindestens einer der drei Insolvenzgründe vorliegt und der Insolvenzantrag zulässig und begründet ist.

Ist der Insolvenzantrag unzulässig, stellt das Insolvenzgericht dem Antragsteller eine angemessene Frist, um den Mangel zu beheben gemäß § 13 Absatz 3 InsO. Tut er dies nicht, wird der Antrag abgewiesen.

Doch wie lange dauert es vom Insolvenzantrag bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens? In der Regel wird das Verfahren fünf bis sechs Wochen nach Antragstellung eröffnet, sofern der Antrag zulässig ist – es kann jedoch nach Komplexität des Falls variieren.

Insolvenzgründe

Das Insolvenzrecht unterscheidet zwischen folgenden Insolvenzgründen:

  • Zahlungsunfähigkeit: Der Schuldner gilt als zahlungsunfähig gemäß § 17 Absatz 2 InsO, wenn er die fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann. Erkenntlich ist dies etwa durch die Nichtzahlung von Löhnen, Gehältern und Sozialversicherungsbeiträgen oder durch das Vorliegen von Vollstreckungsanträgen.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit: Wegen drohender Zahlungsunfähigkeit kann allein der Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen, nicht aber die Gläubiger. Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt gemäß § 18 Absatz 2 InsO vor, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, bestehende Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, wenn sie fällig sind.
  • Überschuldung: Dieser Eröffnungsgrund gilt nur für juristische Personen. Der Schuldner gilt als überschuldet gemäß § 19 Absatz 2 InsO, wenn sein Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, es ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich, dass das Unternehmen in den nächsten 12 Monaten fortgeführt wird.

Insolvenzantrag: Formular

Doch welche Unterlagen sind für einen Insolvenzantrag notwendig und wie genau sieht er aus? Ein geeignetes Formular finden Sie bei justiz.de.

Da die Rechtslage sowie die entsprechenden Formulare sehr komplex sind, empfiehlt es sich, professionelle Beratung – einen Fachanwalt für Insolvenzrecht – in Anspruch zu nehmen.

Versäumnisse oder Fehler beim Ausfüllen der Formulare können die rechtliche Position eines Schuldners erheblich negativ beeinflussen können.

Wer kann einen Insolvenzantrag stellen?

Wann kann ein Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen?
Wann kann ein Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen?

Sowohl Schuldner als auch Gläubiger sind nach dem Insolvenzrecht dazu berechtigt, eine Insolvenz zu beantragen.

Je nachdem, wer den Antrag stellt, gelten allerdings unterschiedliche Voraussetzungen.

Schuldnerantrag: Erfolgt der Insolvenzantrag durch einen Schuldner, muss dieser die Anforderungen gemäß § 13 InsO erfüllen, damit er zulässig ist. Zu beachten ist, dass ein Schuldner seinen Antrag nicht nur auf die Eröffnungsgründe der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung – sofern er eine juristische Person ist – stützen kann, sondern auch auf die drohende Zahlungsunfähigkeit.

Gläubigerantrag: Erfolgt der Insolvenzantrag durch einen Gläubiger, muss dieser ebenfalls bestimmte Anforderungen gemäß § 14 InsO erfüllen, um zulässig zu sein. Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit und – sofern es sich bei dem Schuldner um eine juristische Person handelt – auch die Überschuldung. Drohende Zahlungsunfähigkeit kommt hingegen nicht als Eröffnungsgrund in Betracht, wenn der Antrag von einem Gläubiger gestellt wird.

Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der rechtskräftigen Abweisung des Antrags kann der Antragsteller den Insolvenzantrag außerdem zurücknehmen gemäß § 13 Abs. 2 InsO.

Darüber hinaus ist zu unterscheiden, ob Verbraucher oder Unternehmen die Insolvenz beantragen – dementsprechend kommt entweder eine Privatinsolvenz oder eine Regelinsolvenz in Betracht.

Sofern Gläubiger die Insolvenz beantragen, stehen dem Schuldner verschiedene Rechtsmittel gegen den Insolvenzantrag zur Verfügung. Unter anderem kann er die offenen Forderungen oder den Insolvenzgrund bestreiten – der Gläubiger ist dann in der Beweispflicht.

Unternehmen – Insolvenzantrag stellen als Firma

Wann muss man einen Insolvenzantrag stellen als GmbH?
Wann muss man einen Insolvenzantrag stellen als GmbH?

Wird ein Insolvenzantrag von einer GmbH gestellt, unterliegt dieser den Anforderungen der Regelinsolvenz, auch Unternehmensinsolvenz genannt.

Diese findet Anwendung bei juristischen Personen sowie bei natürliche Personen, die zum Zeitpunkt, in dem sie die Insolvenz beantragen, selbständig wirtschaftlich tätig sind.

Personen, die in der Vergangenheit selbständig waren, fallen nur dann unter das Regelinsolvenzverfahren, wenn ihre Vermögensverhältnisse nicht überschaubar sind.

Gemäß § 304 Absatz 2 InsO ist das dann der Fall, wenn der Schuldner zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als 19 Gläubigerforderungen hat, oder wenn Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gegen ihn bestehen.

Zu beachten ist, dass bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung für Unternehmen mit bestimmten Rechtsformen, wie etwa einer Unternehmensgesellschaft (UG) oder einer GmbH, eine Antragspflicht besteht gemäß § 15a InsO.

Verbraucher – Insolvenzantrag stellen als Privatperson

Wie kann ich privat einen Insolvenzantrag stellen?
Wie kann ich privat einen Insolvenzantrag stellen?

Eine Insolvenz zu beantragen, ist auch privat als Verbraucher möglich.

Die sogenannte Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz findet gemäß § 304 InsO Anwendung bei natürlichen Personen, die keine selbständige Tätigkeit ausüben.

Sofern der Schuldner in der Vergangenheit selbständig tätig war, fällt er nur dann unter das Privatinsolvenzverfahren, wenn seine Vermögensverhältnisse überschaubar sind.

Gemäß § 304 Absatz 2 InsO ist das dann der Fall, wenn er zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 19 Gläubigerforderungen hat und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Zu beachten ist, dass der Antragsteller einer Privatinsolvenz neben dem Antrag selbst weitere Unterlagen gemäß § 305 InsO einreichen muss. Dazu zählen:

  • Bescheinigung über den erfolglosen außergerichtlichen Einigungsversuch
  • Schuldenbereinigungsplan
  • Antrag auf Beteiligung der Restschuldbefreiung
  • Vermögensverzeichnis sowie Vermögensübersicht
  • Gläubigerverzeichnis
  • Erklärung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben

Wo wird ein Insolvenzantrag gestellt?

Wenn ich einen Insolvenzantrag stellen möchte, wo mache ich das?
Wenn ich einen Insolvenzantrag stellen möchte, wo mache ich das?

Ein Insolvenzantrag wird bei dem für Insolvenzsachen zuständigen Amtsgericht gestellt. Örtlich zuständig ist in der Regel das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Ist der Schuldner ein Unternehmen, ist der Antrag bei dem zuständigen Amtsgericht einzureichen, in dessen Bezirk es seinen Geschäftssitz hat.

Ist der Schuldner eine Privatperson, ist der Antrag bei dem zuständigen Amtsgericht einzureichen, in dessen Bezirk er seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.

Wann ist ein Insolvenzantrag zu stellen?

Während für Privatpersonen keine Frist gilt, um eine Insolvenz zu beantragen, sieht die Insolvenzordnung in § 15a Absatz 1 S. 2 für juristische Personen mit bestimmten Rechtsformen eine Frist vor:

Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung zu stellen.

Bei Verstoß gegen die Frist können Gläubige Schadensersatzansprüche geltend machen. Außerdem droht ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung.

Wann kann man erneut Insolvenz beantragen?

Wie oft kann man eine Insolvenz beantragen?
Wie oft kann man eine Insolvenz beantragen?

Die Insolvenzordnung schreibt weder für die Regelinsolvenz noch für die Privatinsolvenz eine Höchstzahl der Antragstellung vor.

Allerdings legt sie für die Privatinsolvenz bestimmte Einschränkungen hinsichtlich der wiederholten Beantragung der Restschuldbefreiung fest.

Wurde einem Schuldner bereits in der Vergangenheit nach durchlaufender Insolvenz eine Restschuldbefreiung erteilt, kann er gemäß § 287a Absatz 2 Nr. 1 InsO frühestens 11 Jahre nach Verfahrensende einen neuen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen.

Wurde ihm die Restschuldbefreiung in der Vergangenheit versagt, darf er erst nach drei bis fünf Jahren wieder eine private Insolvenz beantragen.

Die Kostet für einen Insolvenzantrag

Ein Insolvenzverfahren setzt sich aus verschiedenen Kosten zusammen. Zu unterscheiden sind die Kosten für den Insolvenzverwalter und die Kosten für die Arbeit des Gerichts.

Wie viel kostet ein Insolvenzantrag?
Wie viel kostet ein Insolvenzantrag?

Die Vergütung des Insolvenzverwalters richtet sich nach dem Wert der Insolvenzmasse am Ende des Verfahrens. Neben der Grundvergütung können zusätzliche Aufwandsentschädigungen entstehen. Bei einer Privatinsolvenz liegt die Mindestvergütung des Insolvenzverwalters bei 1120 Euro und bei einer Unternehmensinsolvenz bei 1400 Euro.

Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich ebenfalls nach dem Wert der Insolvenzmasse am Ende des Verfahrens und ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Die Mindestgebühr liegt bei 300 Euro.

Die Beratungs- oder Anwaltskosten richten sich nach der Komplexität des jeweiligen Falles und dem vereinbarten Vergütungsmodell.

Video: Privatinsolvenz in Deutschland anmelden

In diesem Video erfahren Sie, wer wann und wie Privatinsolvenz anmelden kann!
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht sowie Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte im Anschluss sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für anwalt.org informiert er seine Leser zu Themen wie Vertragsabschlüssen und Entschädigungen.

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