Privatinsolvenz: Raus aus den Schulden!

Von anwalt.org, letzte Aktualisierung am: 7. August 2023

Bei einer Privatinsolvenz müssen Sie nur einen Teil der Schulden begleichen.
Bei einer Privatinsolvenz müssen Sie nur einen Teil der Schulden begleichen.

Viele Menschen können auf einmal in der Schuldenfalle landen, auch wenn sie ihr Leben noch so gut geplant haben. Da reicht es schon, wenn der gut bezahlte Job unerwartet gekündigt wird und sie nicht mehr das nötige Geld aufbringen können, um ausstehende Kredite zurückzuzahlen. Auch eine Scheidung oder eine gescheiterte Selbstständigkeit können das Einkommen so weit schmälern, dass die jeweiligen Personen ihre Rechnungen und Raten nicht bezahlen können.

In diesem Fall besteht die Gefahr, dass die Gläubiger einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, das Gehalt oder den privaten Besitz des Schuldners über viele Jahre hinweg zu pfänden. Doch so weit muss es nicht kommen: Eine private Insolvenz kann der Ausweg aus dieser verzwickten Lage sein. Seitdem zum 1.10.2020 die letzte Gesetzesreform zum Insolvenzrecht in Kraft getreten ist, können zahlungsunfähige Personen ihre Schulden unter Umständen sogar schneller loswerden als früher.

Doch was ist eine Privatinsolvenz überhaupt? Wo können Sie diese anmelden und was passiert bei einer Privatinsolvenz genau? Alle Antworten darauf finden Sie in unserem Ratgeber.

Spezielle Ratgeber zur Privatinsolvenz

FAQ: Privatinsolvenz

Wozu dient die Privatinsolvenz?

Die Verbraucherinsolvenz, wie die Privatinsolvenz offiziell heißt, ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren. Es dient die geordneten Schuldenregulierung, bei der die Schulden gegenüber allen Insolvenzgläubiger gleichmäßig getilgt werden sollen.

Welchen Schuldner steht die Privatinsolvenz offen?

Die Privatinsolvenz steht nur Verbrauchern, also Privatpersonen, offen, z. B. Angestellten, Arbeitslosen, Hartz-IV-Empfängern und Rentnern. Ausnahmsweise können auch ehemalige Selbstständige die Privatinsolvenz anmelden.

Unter welchen Voraussetzungen können Schuldner Privatinsolvenz anmelden?

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Privatinsolvenz ist, dass der Schuldner eine Bescheinigung über seinen gescheiterten Einigungsversuch mit seinen Gläubigern vorlegen kann.

Achtung – Laufendes Gesetzgebungsverfahren zur geplanten Restschuldbefreiung nach 3 Jahren

Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass unternehmerisch Tätige und auch Verbraucher in der Insolvenz bereits nach 3 Jahren die Restschuldbefreiung erhalten sollen. Diese Neuregelung soll voraussichtlich für all jene Schuldner gelten, die ab dem 1.10.2020 einen Insolvenzantrag stellen. Allerdings läuft das Gesetzgebungsverfahren noch (Stand: September 2020). Die Gesetzesänderung ist noch nicht in Kraft getreten.

Der Regierungsentwurf zur Verkürzung der Insolvenz sieht folgende Neuregelungen vor:

  • Wer ab dem 1.10.2020 einen Insolvenzantrag stellt, durchläuft nur noch ein dreijähriges Restschuldbefreiungsverfahren.
  • Die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung schon nach 3 Jahren besteht für Verbraucher voraussichtlich nur bis zum 30.6.2025. Allerdings ist eine Entfristung dieser Regelung möglich.
  • Die Wiederholung der Insolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung soll erst nach einer Sperrfrist von 11 Jahren möglich sein. Das zweite Verfahren dauert dann 5 statt 3 Jahre.
  • Künftig soll das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung auch von Amts wegen versagen können und nicht nur auf Antrag eines Insolvenzgläubigers.
  • Die Obliegenheit für Schuldner werden dahingehend erweitert, dass diese in Zukunft auch die Hälfte einer erhaltenen Schenkung sowie alle Gewinne aus Lotterien und ähnlichen Spielen herausgeben müssen.
  • Für Schuldner, die ihre Insolvenz zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.9.2020 angemeldet haben, gilt diese 3-Jahresregelung nicht. Für sie verkürzt sich das Verfahren monatsweise.

Ursache dieser Neuregelung ist die EU-Richtlinie 2019/1023, die Deutschland ebenso wie andere EU-Mitgliedsstatten bis zum 17.7.2021 in nationales Recht umsetzen müssen.

Was ist eine Privatinsolvenz?

Was heißt Privatinsolvenz genau?
Was heißt Privatinsolvenz genau?

Der Begriff „Privatinsolvenz“ hat die Bedeutung, dass eine Person zahlungsunfähig ist und ihre Schulden nicht begleichen kann. Korrekterweise wird dies auch als „Verbraucherinsolvenz“ bezeichnet, um die Zahlungsunfähigkeit von natürlichen Personen von der Insolvenz juristischer Personen zu unterscheiden, womit beispielsweise Unternehmen gemeint sind.

Wenn eine natürliche Person privat insolvent geworden ist und ihre Schulden nicht mehr zurückzahlen kann, soll die Privatinsolvenz ihr die Chance eines Neuanfangs geben. Der Ablauf einer jeden Privatinsolvenz besteht darin, dass eine Person vom Rest der Schulden befreit wird, nachdem sie eine bestimmte Zeit lang einen Teil ihres Vermögens und Einkommens den Gläubigern überlassen hat. Erst nach dieser Phase des Wohlverhaltens entscheidet ein Gericht über die sogenannte Restschuldbefreiung.

Alle Regeln des Insolvenzverfahrens finden sich in der Insolvenzordnung (InsO), sowohl diejenigen zur Insolvenz einer Privatperson als auch diejenigen zur Entschuldung von juristischen Personen.

Obwohl der Begriff „Verbraucherinsolvenz“ als juristisch korrekt gilt, wird in diesem Artikel das Wort „Privatinsolvenz“ bevorzugt, da dieser Begriff in der Umgangssprache wesentlich weiter verbreitet ist und selbst von Juristen häufig verwendet wird.

Was werden bei einer Privatinsolvenz für Voraussetzungen erwartet?

Wollen Sie eine Privatinsolvenz anmelden, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

Wollen Sie eine Privatinsolvenz beantragen, müssen Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen.
Wollen Sie eine Privatinsolvenz beantragen, müssen Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen.
  • Die wesentliche Voraussetzung ist die, dass die Raten und Schulden, welche eine Person bezahlen muss, auf Dauer über dem Einkommen dieser Person liegen.
  • Wollen Sie eine Privatinsolvenz anmelden, so dürfen Sie in dem Moment, in dem Sie die Zahlungsunfähigkeit anmelden, keine selbstständige Tätigkeit ausüben. Ansonsten müssten Sie das Regelinsolvenzverfahren in Anspruch nehmen, welches auch für Unternehmen gilt. Es ist jedoch möglich, eine Insolvenz privat anzumelden, wenn Sie früher einmal selbstständig waren und keine Forderungen mehr gegen Sie bestehen, die während Ihrer selbstständigen Tätigkeit entstanden sind (§ 304 Abs. 1 InsO).
  • Sie können Arbeitnehmer, Empfänger von Sozialleistungen (Hartz IV) oder Rentner beziehungsweise Pensionär sein, um eine Privatinsolvenz anmelden zu dürfen.
  • Die Schuldenverhältnisse müssen überschaubar sein. Laut § 304 Absatz 2 InsO ist das nicht der Fall, wenn die verschuldete Person 20 Gläubiger oder mehr hat.

Zusammen mit der Insolvenz müssen Sie gleichzeitig einen Antrag auf Befreiung von der Restschuld stellen. Damit Ihnen diese prinzipiell gewährt wird, ist es nötig, unter anderem folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • Der Antrag auf Restschuld ist dann unzulässig, wenn Ihnen bereits in den letzten zehn Jahren vor dem Insolvenzantrag eine Restschuldbefreiung erteilt wurde. Auch wenn Ihnen in den letzten fünf Jahren bereits eine Befreiung von der Restschuld versagt wurde, dürfen Sie nicht schon wieder eine beantragen (§ 287a Abs. 2 Nr. 1).
  • Sie dürfen in den letzten fünf Jahren nicht wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt worden sein. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie Teile Ihres Vermögens weggeschafft oder verheimlicht haben (§ 290 Abs. 1 Nr. 1).
Bei einem Antrag auf Privatinsolvenz benötigen Sie in mancher Hinsicht eine weiße Weste.
Bei einem Antrag auf Privatinsolvenz benötigen Sie in mancher Hinsicht eine weiße Weste.
  • Außerdem ist es nicht zulässig, dass Sie in den letzten drei Jahren vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens falsche Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht haben, um beispielsweise einen Kredit zu erhalten oder Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen (§ 290 Abs. 1 Nr. 2). Dies kann sogar als Betrug ausgelegt werden.
  • Eine weitere Voraussetzung für eine Privatinsolvenz mit Aussicht auf Restschuldbefreiung ist, dass der Schuldner seiner Auskunfts- und Mitwirkungspflicht nachkommt (§ 290 Abs. 1 Nr. 5).
  • In den letzten drei Jahren dürfen Sie Ihr Vermögen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschwendet haben (§ 290 Abs. 1 Satz 4 InsO).

All diese Regeln muss der Schuldner auch dann befolgen, nachdem er den Insolvenzantrag gestellt hat. Diese Aufzählung soll Ihnen lediglich einen Überblick über die wichtigsten Bedingungen für eine Privatinsolvenz geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann nicht den Rat eines erfahrenen Schuldnerberaters ersetzen. Weitere Infos zur Schuldnerberatung gibt es auch unter schuldnerberatung.de.

Ab wann kann man Privatinsolvenz anmelden?
Diese Frage lässt sich nicht allgemein beantworten. Der Gesetzgeber sieht nämlich keinen konkreten Schuldenstand vor, ab dem eine Person dazu berechtigt ist, Privatinsolvenz anzumelden. Es geht vielmehr darum, ob die Forderungen an den Schuldner auf lange Sicht dessen Einkommen übersteigen. So kann die Privatinsolvenz für Hartz-4-Empfänger aufgrund des geringen Einkommens deutlich früher möglich sein als für Arbeitnehmer.

Wie beginnen Sie eine Privatinsolvenz?

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über alle Schritte einer Privatinsolvenz, bevor diese in den nächsten Abschnitten genauer erklärt werden.

Versuch einer außergerichtlichen EinigungZusammen mit einem offiziellen Schuldnerberater muss der Schuldner zunächst versuchen, mit seinen Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Gelingt dies nicht, kann die Privatinsolvenz beim Amtsgericht angemeldet werden.
Antrag auf Privatinsolvenz und RestschuldbefreiungBeim zuständigen Amtsgericht meldet der Schuldner seine Privatinsolvenz an, wobei er genaue Auskunft über seine Vermögensverhältnisse und Schulden geben muss. Der Antrag auf Restschuldbefreiung sollte zusammen mit dem Antrag auf Privatinsolvenz gestellt werden.
Vorlage eines SchuldenbereinigungsplansDas Gericht legt den Gläubigern einen Plan vor, in dem aufgeführt ist, welchen Teil seiner Schulden der Schuldner in einer bestimmten Zeit begleichen muss. Wenn nicht mindestens die Hälfte der Gläubiger dem Plan zustimmt, ist dieser abgelehnt.
Entscheidung des Gerichtes über beide AnträgeDas Gericht entscheidet zugleich darüber, ob es dem Antrag auf Privatinsolvenz entspricht und ob der Schuldner am Ende seiner Insolvenz prinzipiell von der Restschuld befreit werden kann. Damit beginnt die eigentliche Phase der Privatinsolvenz.
Phase des WohlverhaltensDer Treuhänder verwaltet das pfändbare Vermögen und Einkommen des Schuldners und begleicht damit einen Teil der Schulden. Der Schuldner muss während dieser Zeit eine Reihe weiterer Auflagen erfüllen.
Endgültige Entscheidung über die RestschuldbefreiungNormalerweise endet die Privatinsolvenz nach sechs Jahren. Hat der Schuldner bis dahin alle Auflagen erfüllt, kann sich das Gericht für eine Restschuldbefreiung entscheiden. Es ist jedoch auch möglich, die Befreiung von der Restschuld bereits früher zu erreichen.
Für eine Privatinsolvenz sollten Sie einen geeigneten Schuldnerberater suchen.
Für eine Privatinsolvenz sollten Sie einen geeigneten Schuldnerberater suchen.

Bevor Sie einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen, sollten Sie sich auf jeden Fall einen offiziell anerkannten Berater suchen. Dieser ist nötig, um das Gericht zu überzeugen, Ihre private Insolvenz anzuerkennen.

Auch sollte er Ihnen dabei helfen, den Antrag auf Privatinsolvenz zu stellen. Wenn Sie diesen nämlich alleine ausfüllen und dabei einen Fehler begehen, kann es sein, dass Ihre Befreiung von der Restschuld später nachträglich abgelehnt werden kann. Der Gesetzgeber nimmt es nämlich sehr genau damit, dass in dem Antrag auf keinen Fall Informationen vorenthalten werden.

Eine kostenfreie Beratung durch anerkannte Schuldenberater bieten häufig Sozialämter und soziale Verbände wie das Diakonische Werk oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Auch spezialisierte Steuerberater oder Fachanwälte für Insolvenzrecht können Sie bei Ihrem Privatinsolvenzantrag unterstützen.

Es gibt allerdings auch unseriöse Anbieter auf dem Markt, welche von ihren verschuldeten Kunden auch noch unangemessen hohe Gebühren verlangen. Vor diesen sollten Sie sich in Acht nehmen.

Möchten Sie die Dienste eines kostenlosen Beraters in Anspruch nehmen, sollten Sie sich früh genug um einen Beratungstermin bemühen. Deren Dienste werden teilweise so stark nachgefragt, dass Sie je nach Beratungsstelle mehrere Monate auf einen Termin warten müssen.

Wie können Sie einen freiwilligen Schuldenerlass erreichen?

Bevor die eigentliche Privatinsolvenz beginnt, wird Ihr Schuldnerberater versuchen, sich mit Ihren Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Dazu müssen Sie dem Berater alle Informationen darüber vorlegen, welche beweisen, bei wem Sie wie hoch verschuldet sind und dass Sie gegenwärtig Probleme damit haben, diesen Forderungen nachzukommen.

Vor einer Privatinsolvenz sollten Sie eine außergerichtliche Einigung versuchen.
Vor einer Privatinsolvenz sollten Sie eine außergerichtliche Einigung versuchen.

Der Berater versucht daraufhin, zwischen Ihnen und den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erreichen und arbeitet einen Schuldenbereinigungsplan aus, welcher angibt, wie die Schulden getilgt werden sollen. Dabei wird vom Schuldner häufig verlangt, dass er bestimmte Gegenstände in seinem Besitz verkaufen und Teile seines Gehalts pfänden lassen muss. Im Gegenzug sollen die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten.

Ein solches gegenseitiges Nachgeben wird auch als „Vergleich“ bezeichnet. Lehnt auch nur ein einziger Gläubiger einen solchen außergerichtlichen Vergleich ab, gilt dieser als gescheitert. Nun ist es an der Zeit, sich an das zuständige Gericht zu wenden und dort die Privatinsolvenz offiziell zu beantragen. Dafür haben Sie sechs Monate Zeit, nachdem die außergerichtliche Einigung gescheitert ist.

Wenn Sie den Überblick über Ihre Schulden verloren haben, können Sie sich auch direkt an Ihre Gläubiger wenden und diese darum bitten, Ihnen eine genaue Auflistung aller Schulden zu übersenden. Dieser Bitte werden sie naturgemäß gerne nachkommen.

Wie und wo können Sie Privatinsolvenz beantragen?

Wenn Sie ein Insolvenzverfahren privat beginnen möchten, müssen Sie sich an das Amtsgericht wenden, welches für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Normalerweise hat jedes Amtsgericht eine Abteilung, die sich um solche Insolvenzverfahren kümmert.

In der Regel müssen Sie bei einer Privatinsolvenz schon im Antrag all Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen. Der gesamte Antrag muss demnach folgende Punkte beinhalten:

Ob Sie zu einer Privatinsolvenz berechtigt sind, entscheidet das Amtsgericht.
Ob Sie zu einer Privatinsolvenz berechtigt sind, entscheidet das Amtsgericht.
  • Eine Übersicht über sämtliche Schulden, egal, ob diese aus Krediten, Rechnungen oder ausstehenden Ratenzahlungen entstanden sind (§ 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO).
  • Alle Vermögenswerte, welche der Schuldner besitzt und die eventuell dazu eingesetzt werden können, die Schulden teilweise zu begleichen. Bei Arbeitnehmern ist auch eine Übersicht über das monatliche Einkommen Pflicht (§ 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO).
  • Der Schuldenbereinigungsplan, den Ihr Schuldnerberater bereits für den Versuch einer außergerichtlichen Einigung erstellt hat (§ 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO).
  • Eine Bescheinigung Ihres Schuldnerberaters, in welcher dieser bestätigt, dass ein Versuch der außergerichtlichen Einigung gescheitert ist (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
  • Eine Abtretungserklärung, mit der Sie Ihr Einverständnis darüber bekunden, dass Ihre Gläubiger einen Teil Ihres Einkommens erhalten dürfen (§ 287 Abs. 2 InsO).

Zusammen mit dem Antrag auf Privatinsolvenz sollen Sie nach Paragraph 287 Absatz 1 Satz 1 der InsO gleichzeitig auch um eine Befreiung von der Restschuld bitten. Seit der Reform von 2014 muss das Gericht schon mit Annahme des Insolvenzantrags darüber entscheiden, ob die verschuldete Person mit einer Restschuldbefreiung rechnen kann oder nicht, sofern sie bestimmte Auflagen erfüllt (§ 287a Absatz 1 InsO).

Vor der Reform konnte sich eine verschuldete Person zu Beginn der Privatinsolvenz oft nicht sicher sein, ob sie am Ende ihrer Privatinsolvenz überhaupt von der Restschuld befreit wird.

Seit Einführung der Privatinsolvenz im Jahr 1999 kam es zunächst zu einem starken Anstieg von Privatinsolvenzverfahren in Deutschland. Während im Jahr 2000 lediglich 14.024 Insolvenzen angemeldet wurden, waren dies 2004 bereits 79.061. Nach einem Höchststand von 139.110 im Jahre 2010 sank die Zahl der jährlich neu angemeldeten Verbraucherinsolvenzverfahren jedoch auf 107.919 im Jahr 2015 (Statista 2016).Die Zahl von Privatinsolvenzen ging in den letzten Jahren deshalb zurück, weil Privatinsolvenzen häufig die Folge von Arbeitslosigkeit sind und sich die Beschäftigungssituation in Deutschland in diesem Zeitraum verbesserte. Allerdings stieg die Zahl der über 61-Jährigen, welche ein solches Verfahren anmeldeten, von 2013 auf 2014 um 13,9 Prozent an (Bürgel 2015).

Wie läuft eine Privatinsolvenz ab?

Vor der eigentlichen Privatinsolvenz können Gläubiger, wie Banken, einem gerichtlichen Plan zustimmen.
Vor der eigentlichen Privatinsolvenz können Gläubiger, wie Banken, einem gerichtlichen Plan zustimmen.

Der Ablauf von einem Privatinsolvenz­verfahren beginnt häufig damit, dass das Gericht auf Grundlage der eingereichten Informationen noch einmal selber einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan erstellt und den Gläubigern vorlegt. Diese haben einen Monat Zeit, um zu diesem Plan Stellung zu nehmen (§ 307 Abs. 1 InsO). Wenn nun mehr als die Hälfte der Gläubiger dem Plan zustimmt, tritt dieser in Kraft (§ 309 Abs. 1 S. 1 InsO).

Ist dies nicht der Fall, beginnt nun die eigentliche Privatinsolvenz. Ein privates Insolvenzverfahren besteht darin, dass der Schuldner im Normalfall sechs Jahre lang einen bestimmten Teil seiner Vermögenswerte den Gläubigern abgeben muss, bevor er von seinen Restschulden befreit werden kann.

Zunächst setzt das Gericht einen Treuhänder ein, welcher jedoch auch von der insolventen Person oder ihren Gläubigern vorgeschlagen werden darf (§ 288 S. 1 InsO). Dieser Treuhänder verwaltet das Vermögen der insolventen Person und darf darüber entscheiden, was sie von ihrem Einkommen und Vermögen alles an die Gläubiger veräußern muss. Damit begleitet der Treuhänder ein privates Insolvenzverfahren über dessen gesamten Ablauf hinweg.

Am 18. Juli 2012 verabschiedete die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Reform des Insolvenzrechts, welche am 1. Juli 2014 in Kraft trat. Eine der wichtigsten Änderungen dabei ist vor allem die Möglichkeit, die Dauer einer Privatinsolvenz unter bestimmten Umständen auf weniger als sechs Jahre zu reduzieren.

Was muss der Schuldner während einer Insolvenz beachten?

Während seiner Insolvenz muss der Schuldner auf folgende Punkte achten, wenn er in den Genuss einer Restschuldbefreiung kommen möchte:

Während der Privatinsolvenz darf der Schuldner keine falschen Angaben über sein Vermögen machen.
Während der Privatinsolvenz darf der Schuldner keine falschen Angaben über sein Vermögen machen.
  • Ist der Schuldner arbeitslos, so muss er sich darum bemühen, eine Arbeit zu finden. Dabei muss er jede Stelle annehmen, die als zumutbar gilt (§ 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
  • Sie sollten alle Ratenzahlungen einstellen. Wenn Sie nur die Forderungen bestimmter Gläubiger bedienen und diese dadurch bevorzugen, verstoßen Sie gegen die vorgeschriebene Gleichbehandlung aller Gläubiger (§ 294 Abs. 2 InsO).
  • Wenn Sie als Schuldner umziehen oder ihren Job wechseln, müssen Sie all diese Veränderungen dem Insolvenzgericht und Ihrem Treuhänder melden (§ 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO).
  • Auf keinen Fall darf der Schuldner den Bestimmungen aus § 290 InsO widersprechen und beispielsweise falsche Angaben über seine Finanzverhältnisse machen.

Verstoßen Sie auch nur gegen eine dieser Auflagen, besteht die Gefahr, dass Ihnen die Befreiung von der Restschuld am Ende versagt bleibt. Damit wäre das ganze Verfahren umsonst gewesen.

Nachdem Sie die Insolvenz angemeldet haben, wird dies von der Schufa erfasst. Damit werden Sie viele Unternehmen und Banken als nicht kreditwürdig einstufen. Außerdem kann es schwierig werden, mit einem negativen Schufa-Eintrag eine neue Wohnung zu finden. Dieser Schufa-Eintrag wird erst drei Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht.

Welcher Teil des Vermögens darf gepfändet werden?

Sicher fragen Sie sich angesichts einer bevorstehenden Privatinsolvenz: Was bleibt mir von meinem Vermögen, wenn ein Treuhänder dessen pfändbaren Anteil nun verwalten und an meine Gläubiger abtreten darf?

Generell gilt, dass der Schuldner den Teil von seinem Einkommen und seinem Vermögen behalten darf, den er braucht, um sein Existenzminimum zu sichern. Neben dem eigenen Haus oder der Wohnung mit einer Grundausstattung an Möbeln und Haushaltsgeräten kann das auch ein Auto oder Computer sein, sofern die Person beides für ihre Arbeit braucht. Auch sein Haustier darf der Schuldner behalten.

Als pfändbar gelten hingegen folgende Vermögenswerte:

Was bedeutet die Privatinsolvenz für mich und mein Vermögen?
Was bedeutet die Privatinsolvenz für mich und mein Vermögen?
  • Ein bestimmter Teil des monatlichen Einkommens. Dabei muss der Teil, welcher über dem Pfändungsfreibetrag liegt, zwischen Gläubiger und Schuldner geteilt werden. Der Pfändungsfreibetrag entspricht dem Einkommen, was der Schuldner benötigt, um sein Existenzminimum zu sichern. Wenn Sie von Ihrem Einkommen jedoch Unterhaltszahlungen leisten müssen, dann wird diese Grenze entsprechend nach oben verschoben.
  • Wenn die insolvente Person in einem Testament bedacht wurde und während der Wohlverhaltensphase eine Erbschaft erhält, so ist sie dazu verpflichtet, 50 Prozent des Erbes dem Treuhänder zu überlassen (§ 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO).
  • Vermögen wie Häuser oder Wohnungen, in denen die insolvente Person selber nicht lebt, gelten zu den pfändbaren Vermögensteilen.
  • Ein Auto, Computer oder Handy, sofern diese nicht benötigt werden, um einer Arbeit nachzugehen. Veräußert werden müssen diese Besitztümer jedoch nur, wenn sie einen gewissen Wert besitzen.
  • Sämtliche pfändbaren Luxusgegenstände, welche nicht zum Leben benötigt werden und einen gewissen Wert besitzen, wie teure Möbel, Schmuck oder hochpreisige Elektronikgeräte. In manchen Fällen ist auch ein Tausch möglich, bei dem beispielsweise ein teurer Plasmafernseher durch ein einfaches Röhrengerät ersetzt wird.
Momentan liegt der Pfändungsfreibetrag bei 1.079,99 Euro (Stand: November 2016). Wenn Sie ein höheres Monatseinkommen haben und keinen Ehegatten- oder Kindesunterhalt zahlen müssen, ist es notwendig, dass Sie ungefähr die Hälfte des Betrages, der über dem Freibetrag liegt, an die Gläubiger abtreten müssen. Weil die Lebenshaltungskosten in Deutschland stetig steigen, wird die Pfändungsgrenze regelmäßig ein Stück weit nach oben verschoben.

Wie kann ein Insolvenzplan das Verfahren verkürzen?

Seit der Reform 2014 kann die Privatinsolvenz auch abgekürzt werden.
Seit der Reform 2014 kann die Privatinsolvenz auch abgekürzt werden.

Die Reform von 2014 brachte einige Änderungen zum Ablauf einer Privatinsolvenz. Seitdem ist es auch möglich, die ganze Insolvenz mit einem Insolvenzplan wesentlich zu verkürzen. Dieser Plan beschreibt, welchen Anteil an den Gesamtschulden der Schuldner in einer bestimmten Zeit begleichen muss, bevor er von den Restschulden befreit wird. Das kann bereits deutlich vor den üblichen sechs Jahren der Fall sein.

Diesem Plan muss allerdings die Mehrheit der Gläubiger zustimmen. Von daher machen diese meist zur Bedingung, dass insgesamt ein größerer Teil der Schulden getilgt werden muss, als dies bei einem normalen Verfahren der Fall wäre.

Sie fragen sich jetzt sicher, wie es möglich ist, in dieser kurzen Zeit mehr Geld aufzubringen als innerhalb der sechs Jahre eines normalen Verfahrens. Das Besondere bei einem Insolvenzplan ist es, dass hierbei auch andere Personen wie beispielsweise Ihr Ehepartner mit ihrem Vermögen einen Teil Ihrer Schulden begleichen können. Bei einem normalen Verfahren würde nämlich lediglich Ihr eigenes Vermögen dazu verwendet.

Ist es möglich, die Privatinsolvenz im Ausland anzumelden?

Sie können eine Privatinsolvenz auch im europäischen Ausland machen.
Sie können eine Privatinsolvenz auch im europäischen Ausland machen.

Vor allem vor 2014 nutzten viele verschuldete Deutsche die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren im europäischen Ausland abzuwickeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied 2001 in einem Urteil (Az: BGH, IX ZB 51/00), dass eine Restschuldbefreiung, die einem Schuldner im EU-Ausland erteilt wurde, auch in Deutschland anerkannt werden muss.

Daher gingen viele Deutsche ins Ausland wie Tschechien und den Niederlanden, aber auch Großbritannien und Frankreich, wo die Befreiung von der Restschuld wesentlich schneller erreicht wurde als in Deutschland. Auch die Auflagen während der Wohlverhaltensphase sind in den Nachbarländern Deutschlands oft milder als in der Bundesrepublik.

Verschiedene Anbieter warben (und werben) deshalb damit, im EU-Ausland ein Privatinsolvenzverfahren mit schnellerem Ablauf über die Bühne zu bringen. Allerdings kann keiner dieser Anbieter eine Garantie auf Erfolg geben, während sie von den ohnehin verschuldeten Kunden häufig sehr viel Geld verlangen. Derlei Angebote sind also mit Vorsicht zu genießen.

Diesem Insolvenztourismus entgegenzuwirken, war ein Hauptgrund für die Reform der Insolvenzordnung. In Deutschland herrschte lange Zeit die Auffassung vor, dass verschuldete Personen für ihre mangelnde Disziplin bestraft werden müssten, während das europäische Ausland mehr Wert darauf legt, Personen mit Überschuldung möglichst schnell wieder in das Wirtschaftsleben zu integrieren.

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?

Eine Privatinsolvenz endet damit, dass das zuständige Gericht darüber entscheidet, ob der Schuldner von seinen restlichen Schulden befreit wird. Dazu hört es die Insolvenzgläubiger, den Treuhänder sowie den Schuldner selbst an und beurteilt, ob dieser in der Wohlverhaltensperiode alle Auflagen korrekt eingehalten hat. Die Privatinsolvenz kann dabei unterschiedlich lange dauern:

Die Privatinsolvenz endet mit einer gerichtlichen Entscheidung über die Restschuldbefreiung.
Die Privatinsolvenz endet mit einer gerichtlichen Entscheidung über die Restschuldbefreiung.
  • Die Privatinsolvenz endet automatisch, wenn sechs Jahre seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens vergangen sind. In diesem Fall muss der Schuldner keinen eigenen Antrag auf Beendigung stellen.
  • Eine Privatinsolvenz kann dann vorzeitig enden, wenn der Schuldner alle Forderungen seiner Gläubiger beglichen hat und die Kosten für das ganze Verfahren bezahlt hat (§ 300 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
  • Wurde ein Insolvenzplan erstellt, so kann die Privatinsolvenz vorzeitig beendet werden, wenn der Schuldenanteil beglichen ist, dem die Gläubiger zuvor zugestimmt haben.
  • Wenn der Schuldner nach drei Jahren mindestens 35 % der Schulden beglichen sowie alle Verfahrenskosten gezahlt hat, kann das Verfahren vorzeitig abgeschlossen werden (§ 300 Abs. 1 Nr. 2 InsO).
  • Hat der Schuldner nach fünf Jahren wenigstens die gesamten Verfahrenskosten beglichen, kann das Gericht bereits nach dieser Zeit eine Entscheidung über die Befreiung von der Restschuld fällen (§ 300 Abs. 1 Nr. 3 InsO).
Bestimmte Forderungen lassen sich jedoch auch durch eine Privatinsolvenz nicht loswerden. Dazu gehören beispielsweise Geldstrafen oder Schadensersatzforderungen nach vorsätzlichen Vergehen wie Diebstahl oder Körperverletzung. Ebenso muss eine verschuldete Person Unterhalt und hinterzogene Steuern auch dann noch bezahlen, wenn es bereits zu einer Restschuldbefreiung kam.

Was kann eine Privatinsolvenz für Folgen haben?

Vielleicht denken Sie, dass Sie mit der Restschuldbefreiung tatsächlich alle Schulden los sind. Streng genommen ist dies jedoch nicht der Fall: Die Gläubiger können auch nach dieser Befreiung noch Forderungen an Sie stellen. Diese gelten dann jedoch als sogenannte „unvollkommene Verbindlichkeiten“ (auch: „Naturalobligation“), denen Sie nicht nachkommen müssen. Die Gläubiger können diese Forderungen nämlich nicht mehr einklagen, nachdem Sie von der Restschuld befreit wurden. Darüber hinaus müssen sich Schuldner während der Privatinsolvenz auf weitere Folgen einstellen: Das Insolvenzverfahren ist nicht leicht zu durchstehen.

Was kostet eine Privatinsolvenz?

Was kann die Privatinsolvenz selber an Gebühren kosten?
Was kann die Privatinsolvenz selber an Gebühren kosten?

Die Kosten einer Privatinsolvenz betragen häufig zwischen 2.000 und 5.000 Euro. Sie setzen sich aus folgenden Punkten zusammen:

  • Die Kosten für das Gericht, welches in einem Verfahren über die Privatinsolvenz entschieden hat. Diese liegen meist zwischen 800 und 1.600 Euro.
  • Das Honorar für den Treuhänder, welcher Ihr Vermögen verwaltet. Dieses richtet sich nach der Zahl der Gläubiger sowie nach der Insolvenzmasse, also dem Vermögen, welches Sie im Laufe des Verfahrens den Gläubigern überlassen.
  • Eventuell das Honorar für einen kostenpflichtigen Schuldnerberater.

All diese Verfahrenskosten lassen sich in Ratenzahlungen tilgen oder werden soweit gestundet, dass der Schuldner sie erst nach seiner Restschuldenbefreiung zahlen muss. Wenn Sie kein eigenes Einkommen besitzen, können Sie einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen, mit dem zumindest die Kosten für den Schuldnerberater übernommen werden können.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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