Neurodermitis – Welchen GdB bekommen Betroffene?

Wenn Neurodermitis einen GdB von 50 hat, liegt eine Schwerbehinderung vor.
Wenn Neurodermitis einen GdB von 50 hat, liegt eine Schwerbehinderung vor.

FAQ: Behinderungsgrad bei Neurodermitis

Ist Neurodermitis eine Behinderung?

Ja, Neurodermitis kann eine Behinderung sein. Die GdB-Tabelle führt auf, welcher Behinderungsgrad wann bei Neurodermitis vergeben wird.

Wie viel Prozent Behinderung gibt es bei Neurodermitis?

Der Grad der Behinderung (GdB) wird in Deutschland nicht in Prozent angegeben, sondern als Zahl zwischen 20 und 100 in Zehnerschritten. Bei Neurodermitis liegt der GdB zwischen 20 und 50.

Wie erhalte ich den Behinderungsgrad für Neurodermitis?

Um den Behinderungsgrad zu erhalten, müssen Betroffene einen Antrag beim Versorgungsamt stellen. Den Ablauf dazu erklären wir hier.

Liegt bei Neurodermitis eine Behinderung vor?

Schwere Neurodermitis kann einen GdB von 50 haben.
Schwere Neurodermitis kann einen GdB von 50 haben.

Neurodermitis ist eine chronisch-entzündliche Hauterkrankung, die mit trockenem, juckendem Ausschlag einhergeht. Meist tritt sie in Schüben auf und kann in ihrer Intensität stark schwanken.

Die Erkrankung tritt auch unter dem Namen „atopisches Ekzem“ oder „Neurodermitis constitutionalis“ auf. Häufige Symptome, die bei Neurodermitis den GdB beeinflussen, sind unter anderem:

  • Starker Juckreiz
  • Trockene, empfindliche Haut
  • Rötungen und Entzündungen
  • Schuppung

Diese Anzeichen treten unterschiedlich stark bei Betroffenen auf und belasten nicht nur die physische Gesundheit der Patienten, sondern auch deren Psyche.

Ob es sich bei Neurodermitis um eine Behinderung handelt, hängt davon ab, wie schwer der Verlauf der Krankheit ist und inwiefern sie die Lebensqualität einschränkt. Wird Neurodermitis als Behinderung eingestuft, schwankt der Behinderungsgrad zwischen 20 und 50.

Es kann also vorkommen, dass Personen aufgrund von Neurodermitis eine Schwerbehinderung haben, wenn der festgestellte GdB mindestens 50 beträgt. Wie häufig und schwerwiegend die Symptome auftreten müssen, damit der Behinderungsgrad höher ausfällt, legt die GdB-Tabelle fest.

Der GdB bei Neurodermitis laut Vorsorgemedizinverordnung

Die GdB-Tabelle legt für Neurodermitis folgende Kriterien fest:

Ausmaß der ErkrankungBehinderungsgrad
Wenn die Hautveränderungen nur leicht sind, sich auf typische Körperstellen beschränken (z. B. Armbeugen, Kniekehlen) und höchstens zwei Mal im Jahr für wenige Wochen auftreten.0 - 10
Bei längerem Verlauf, also wenn die Beschwerden über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben, auch wenn sie nicht sehr ausgeprägt sind.20 - 30
Wenn die Hautveränderungen großflächig auftreten (generalisiert) und zum Beispiel auch das Gesicht betreffen.40
Wenn die Erkrankung so ausgeprägt ist, dass regelmäßig – also mehrmals im Jahr – eine intensive ambulante oder gleichwertige medizinische Behandlung notwendig ist.50

Neurodermitis: Wie der GdB beantragt wird

Der Antrag auf Schwerbehinderung wegen Neurodermitis wird ebenfalls beim Versorgungsamt gestellt.
Der Antrag auf Schwerbehinderung wegen Neurodermitis wird ebenfalls beim Versorgungsamt gestellt.

Betroffene, die an Neurodermitis erkrankt sind, müssen bei ihrem zuständigen Versorgungsamt oder dem Landesamt für Soziales einen Antrag stellen, um ihren Grad der Behinderung ausgestellt zu bekommen.

  • Der Antrag wird schriftlich oder online über das Portal des zuständigen Amtes gestellt.
  • Der Antragssteller muss sämtliche Dokumente beifügen, die die Erkrankung belegen – wie bspw. ärztliche Untersuchungsdokumente oder Diagnosen.
  • Ein Amtsarzt entscheidet daraufhin den Behinderungsgrad wegen Neurodermitis und möglicher Nebenerkrankungen.
  • Dem Antragssteller wird dann der schriftliche Bescheid ausgestellt, der den Grad der Behinderung bestätigt.

Bei der Entscheidung des Versorgungsamts fließen unter anderem folgende Faktoren mit ein:

  • Art und Ausdehnung der Erkrankung
  • Psychische und physische Belastungen
  • Mögliche zusätzliche Erkrankungen – seelisch und körperlich
  • Folgeerkrankungen

Welchen Einfluss haben Neben- und Folgeerkrankungen?

Bei Neurodermitis und Asthma kann eine Schwerbehinderung festgestellt werden, wenn der Gesamt-GdB höher als 50 ist.
Bei Neurodermitis und Asthma kann eine Schwerbehinderung festgestellt werden, wenn der Gesamt-GdB höher als 50 ist.

Treten Folge- oder Nebenerkrankungen auf, kann sich bei Neurodermitis der GdB erhöhen – je nach Schwere und Auswirkungen beider Erkrankungen. Das Versorgungsamt betrachtet dabei beide Erkrankungen einzeln, bewertet sie getrennt und bildet dann einen Gesamt-GdB.

Zum Beispiel: Eine Person, die Asthma als Nebenerkrankung hat, kann dies beim Versorgungsamt angeben, um einen höheren Behinderungsgrad zu erhalten. Der GdB bei Neurodermitis und Asthma kann höher sein als der GdB der einzelnen Erkrankungen, da sie sich gegenseitig beeinflussen und eine größere Gesamtbeeinträchtigung zur Folge haben.

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Über den Autor

Mohamed El Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zataari absolvierte sein Jura-Studium an der Universität Bremen und legte 2020 das 2. Staatsexamen ab. Nachdem er zwei Jahre lang als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde tätig war, erhielt er 2022 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich vor allem mit dem Ausländer- und Sozialrecht.

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