Multiple Sklerose (MS): Welchen Behinderungsgrad bekommen Betroffene?

Multiple Sklerose: Welchen Grad der Behinderung bekommen Betroffene?
Multiple Sklerose: Welchen Grad der Behinderung bekommen Betroffene?

FAQ: GdB bei MS

Ist MS eine Behinderung?

Multiple Sklerose muss keine Behinderung sein. In der Regel wird MS ab einem Behinderungsgrad von 20 offiziell als Behinderung gewertet. Ab GdB 50 stellt MS eine Schwerbehinderung dar.

Was ist der GdB für Multiple Sklerose?

Es gibt für Multiple Sklerose keinen einheitlichen Grad der Behinderung. Dieser richtet sich individuell nach den Ausfallerscheinungen und den Beeinträchtigungen der erkrankten Person.

Wo beantrage ich den GdB für MS?

Den Antrag zur Erfassung des GdB stellen Betroffene beim Versorgungsamt. Den genauen Ablauf des Vorgangs erklären wir hier.

Welchen Grad der Behinderung bekommt man bei Multiple Sklerose?

Multiple Sklerose: In der GdB-Tabelle liegt der Behinderungsgrad zwischen 30 und 100.
Multiple Sklerose: In der GdB-Tabelle liegt der Behinderungsgrad zwischen 30 und 100.

Multiple Sklerose, kurz MS, ist eine chronisch-entzündliche neurologische Autoimmunerkrankung, deren Auswirkungen und Schweregrad sich von Person zu Person unterscheiden. Multiple Sklerose kann eine Behinderung sein, muss es aber nicht. Grundsätzlich hängt dies von der Stärke und der Dauer der Symptome ab.

In der Regel schwankt der GdB bei MS zwischen 30 und 100.  Es lässt sich kein einheitlicher Grad der Behinderung bei MS festlegen. Vielmehr entscheidet das zuständige Versorgungsamt über den Behinderungsgrad auf individueller Basis. Entscheidend sind bei der Feststellung des GdB für Multiple Sklerose folgende Kriterien:

  • Symptome und Schmerzen
  • Fortschritt der Erkrankung
  • Beeinträchtigung des Alltags

Welche Beschwerden treten bei MS in der Regel auf? Unter anderem erschweren folgende zerebrale und spinale Ausfallerscheinungen den Alltag der Betroffenen und beeinflussen bei MS den Behinderungsgrad:

  • Gleichgewichts- und Koordinationsstörungen
  • Blasen-, Darm- und Sexualfunktionsstörungen
  • Kognitive Beeinträchtigungen wie z. B. Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen
  • Motorische Störungen wie beispielsweise, Lähmungen, Muskelschwäche
  • Seh- und/oder Sprachstörungen
  • Sensibilitätsstörungen – dazu gehören Taubheitsgefühle oder brennende Schmerzen

Kann eine zusätzliche Erkrankung bei MS den Behinderungsgrad steigern?

Multiple Sklerose: Der Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn der GdB über 50 liegt.
Multiple Sklerose: Der Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn der GdB über 50 liegt.

Personen, die neben der MS-Diagnose weitere Erkrankungen haben, bekommen ggf. einen höheren GdB. Die einzelnen GdB-Werte werden nicht einfach addiert, sondern die Auswirkungen der Krankheiten werden gemeinsam bewertet.

Dies ist jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig. Denn eine zusätzliche Krankheit erhöht bei MS den Grad der Behinderung nur, wenn sie in einer anderen Krankheitsgruppe ist, zusätzliche Einschränkungen verursacht und nicht durch die Hauptkrankheit abgedeckt ist.

So erhöht sich zum Beispiel der GdB bei MS und Depression, wenn beide Krankheiten sich gegenseitig verstärken. Wenn die Depression eigenständig und deutlich ausgeprägt ist, gibt es dadurch einen zusätzlichen Einfluss auf den Gesamt-GdB. Aber: Hat die MS-Erkrankung eine milde Depression als Sekundärfolge, kann es sein, dass sie nicht separat gewertet, sondern in den MS-Behinderungsgrad einfließt.

Bekommen Personen mit MS den Schwerbehindertenausweis einfach so?

Welcher GdB bei MS festgelegt wird, entscheidet das Versorgungsamt.
Welcher GdB bei MS festgelegt wird, entscheidet das Versorgungsamt.

Nein, einfach so bekommen Personen mit einer MS-Schwerbehinderung den Ausweis nicht. Um den GdB einer Person festzustellen, müssen Betroffene zuerst einen Antrag beim Versorgungsamt oder beim Landesamt für Soziales stellen.

Dieses legt dann für MS einen Behinderungsgrad fest. Falls dieser über 50 ist, stellt es dem Betroffenen auch den Schwerbehindertenausweis aus. Der genaue Ablauf, um den GdB bei Multipler Sklerose festzustellen, ist folgender:

  • Betroffene Personen stellen beim zuständigen Amt einen Antrag. In vielen Bundesländern ist dies über das Online-Portal des Amtes möglich.
  • Zusätzlich zum Antrag schicken sie sämtliche relevante Unterlagen ein, wie beispielsweise Arztberichte, Gutachten, Diagnosen oder Ähnliches.
  • Daraufhin werten Amtsärzte oder Gutachter die Unterlagen aus und bestimmen den Behinderungsgrad.
  • Betroffene bekommen daraufhin einen schriftlichen Bescheids ausgestellt. Liegt eine Schwerbehinderung wegen MS vor (ein GdB über 50), steht dies auch im Bescheid vermerkt.
  • In einigen Fällen werden auch Merkzeichen im Bescheid vermerkt. Betroffene, deren Bewegungsfähigkeit aufgrund von Multipler Sklerose beeinträchtigt wird, bekommen das Merkzeichen „G“. Eine außergewöhnliche Gehbehinderung trägt beispielsweise das Merkzeichen „aG“.

Personen, die an MS erkrankt sind und mit der Entscheidung des Versorgungsamts nicht einverstanden sind, können einen Widerspruch einlegen. Der GdB wegen MS kann dadurch ggf. neu bewertet werden.

Schwerbehinderung wegen Multiple Sklerose – gibt es Nachteilsausgleiche?

Eine Schwerbehinderung liegt bei MS ab GdB 50 vor.
Eine Schwerbehinderung liegt bei MS ab GdB 50 vor.

Die GdB-Tabelle gibt vor, dass bei Multiple Sklerose im Frühstadium einen GdB zwischen 30 und 60 hat, während der GdB bei der Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium zwischen 70 und 100 liegt. So können bereits Personen im Frühstadium als schwerbehindert gelten. Ab einem GdB von 50 erhalten Betroffene einen Schwerbehindertenausweis.

Bereits ab GdB 20 bekommen behinderte Personen einige Nachteilsausgleiche. Diese sollen dabei helfen, den Alltag und das Berufsleben der Betroffenen einfacher zu gestalten. Unter anderem bekommen sie folgende Ausgleiche:

  • Kündigungsschutz
  • Pauschbeträge bei der Einkommenssteuer

Liegt bei MS der Behinderungsgrad über 50 – wenn also eine Schwerbehinderung vorliegt – sind weitere Nachteilsausgleiche möglich. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Ein jährlicher Zusatzurlaub von 5 Tagen
  • Besonderes Parkrecht
  • Vergünstigungen im öffentlichen Leben – z. B. in Museen
  • Die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs
  • Die Freistellung von Mehrarbeit oder Überstunden
  • Die Möglichkeit, zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze in Rente zu gehen
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Über den Autor

Mohamed El Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zataari absolvierte sein Jura-Studium an der Universität Bremen und legte 2020 das 2. Staatsexamen ab. Nachdem er zwei Jahre lang als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde tätig war, erhielt er 2022 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich vor allem mit dem Ausländer- und Sozialrecht.

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