Long Covid: Wann ein Grad der Behinderung festgestellt werden kann

Post-Covid kann einen Grad der Behinderung verursachen.
Post-Covid kann einen Grad der Behinderung verursachen.

FAQ: Long Covid und der GdB

Welcher Grad der Behinderung wird bei Long Covid ausgestellt?

Bei Long Covid wird streng genommen gar kein GdB ausgestellt: Das ist nur bei Post-Covid der Fall. Den Unterschied zwischen den beiden Diagnosen erklären wir Ihnen hier.

Welcher GdB ist bei Post-Covid möglich?

Bei Post-Covid kommt es stark auf die Ausprägung der einzelnen Symptome an. In der GdB-Tabelle ist kein Post-Covid-Eintrag zu finden. Wie der GdB stattdessen bestimmt wird, erfahren Sie an dieser Stelle.

Kann ich mit Long Covid eine Schwerbehinderung beantragen?

Mit Long Covid erhalten Sie in der Regel keinen GdB, also auch keinen Schwerbehindertenausweis. Entwickelt sich aus Long Covid jedoch Post-Covid, kann eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 oder mehr durchaus angezeigt sein, wenn die Einschränkungen ein entsprechendes Ausmaß annehmen.

Ist Post- beziehungsweise Long Covid eine Behinderung?

Long Covid kann einen GdB von 50 verursachen, wenn sich Post-Covid entwickelt.
Long Covid kann einen GdB von 50 verursachen, wenn sich Post-Covid entwickelt.

Wer nach dem Abklingen einer Corona- beziehungsweise Covid 19-Infektion über die eigentliche Erkrankung hinaus an Folgebeschwerden leidet, hat es höchstwahrscheinlich mit Long Covid zu tun. Long Covid ist keine Behinderung, denn der Begriff bezeichnet nur die Beschwerden unmittelbar nach Abklingen der Erkrankung. Wenn die Beschwerden nach der überstandenen Infektion länger als 12 Wochen andauern, ändert sich die Diagnose von Long Covid zu Post-Covid. Post-Covid ist eine Erkrankung, die in manchen Fällen als Behinderung eingestuft werden kann. Bei besonderen Einschränkungen beziehungsweise einer besonderen Schwere der Erkrankung kann Post-Covid auch als Schwerbehinderung anerkannt werden. Auch das Ausstellen bestimmter Merkzeichen ist denkbar.

Merkzeichen sind bestimmte Kürzel, die in einem Behinderten- oder Schwerbehindertenausweis zusätzlich zum Grad der Behinderung angegeben werden können. Sie weisen besondere Einschränkungen und Nutzungsrechte aus. Im Fall von Post-Covid kann zum Beispiel das Merkzeichen aG vergeben werden, wenn der Betroffene aufgrund der Erkrankung eine außergewöhnliche Gehbehinderung hat.

Welcher GdB wird bei Post-Covid vergeben?

Bei Post-Covid beziehungsweise Long Covid ist der Grad der Behinderung immer abhängig von den jeweiligen Symptomen und ihrer Schwere zu bestimmen. Das gestaltet sich bei Post Covid anders als bei vielem anderen Krankheiten und Behinderungen, denn in der Versorgungsmedizinischen-Verordnung gibt es keine eigene GdB-Tabelle für Post-Covid und Long Covid.

Da die Symptome von Post-Covid in der Regel denen von Myalgischer Encephalomyelitis beziehungsweise dem Chronischen Fatigue-Syndrom (ME/CFS) ähneln und der GdB für diese Erkrankung anhand der Tabelle zu Neurosen, Persönlichkeitsstörungen und Folgen psychischer Traumen bestimmt wird, wird diese Tabelle analog dazu auch bei Post-Covid angwendet. Post-Covid gilt jedoch nicht als psychische Erkrankung. Die Anwendung der Tabelle für Neurosen und Persönlichkeitsstörungen passiert nur, weil ihre Abstufungen auch für chronische Erschöpfungszustände angewendet werden und Post-Covid Ähnlichkeiten mit dem Chronischen Erschöpfungssyndrom aufweist.

Hier finden Sie den besagten Abschnitt der GdB-Tabelle:

Stärke der BehinderungGdB
Leichtere Störungen0-20
Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit:30-40
• Berufstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist trotz der Probleme noch ohne wesentliche Beeinträchtigung möglich.
• Nur in besonderen Berufen gibt es Einschränkungen.
• Keine wesentliche Beeinträchtigung der familiären Situation oder bei Freundschaften.
Schwere Störungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten:50-70
• Verminderte Einsatzfähigkeit in den meisten Berufen.
• Berufliche Gefährdung
• Erhebliche familiäre Probleme, aber weder Isolierung, noch sozialer Rückzug, der z.B. eine vorher intakte Ehe stark gefährden könnte.
Schwere Störungen mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten:80-100
• Weitere berufliche Tätigkeit sehr stark gefährdet oder ausgeschlossen.
• Schwerwiegende Probleme in der Familie oder im Freundes- bzw. Bekanntenkreis, bis zur Trennung von der Familie, vom Partner oder Bekanntenkreis.

Weitere Symptome, die einen GdB bedingen können

Zusätzlich zu dieser Tabelle können bei Post-Covid auch noch weitere Tabellen der VersMedV zum Einsatz kommen, wenn eines der folgenden Symptome besonders ausgeprägt ist:

Antrag und Widerspruch: Welcher Grad der Behinderung bei Long Covid festgestellt wird, entscheidet das Versorgungsamt.
Antrag und Widerspruch: Welcher Grad der Behinderung bei Long Covid festgestellt wird, entscheidet das Versorgungsamt.
  • Dauerhafte Einschränkung der Lungenfunktion (je nach Schweregrad GdB zwischen 20 und 100)
  • Verlust des Geruchssinns (GdB 10)
  • Störungen des Gleichgewichtssinns (je nach Schwere GdB zwischen 10 und 80)

Treten bei Post-Covid mehrere Symptome in besonderer Ausprägung auf, werden für die einzelnen Symptome einzelne GdB-Werte ermittelt. Diese Werte werden im Anschluss allerdings nicht einfach zusammengezählt. Stattdessen wird ein Gesamtwert festgesetzt, der dem Ausmaß der Einschränkungen im Gesamtbild entsprechen soll.

Wie kann ich mit Post-Covid einen Grad der Behinderung beantragen?

Einen GdB-Antrag müssen Sie an das zuständige Versorgungsamt stellen. Hierzu füllen Sie ein Formular aus und legen Ihrem Antrag Nachweise auf Ihre Erkrankung und die daraus folgenden Einschränkungen bei. Das können Arzt- oder auch Krankenhaus- oder Kur-Berichte sein. Das Versorgungsamt prüft im Anschluss Ihre Unterlagen und entscheidet, ob Ihre Post- beziehungsweise Long Covid-Erkrankung einen Grad der Behinderung rechtfertigt.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. Er studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Er befasst sich als Autor für anwalt.org unter anderem mit Zivil-, Straf- und Erbrecht.

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