
FAQ: Grad der Behinderung bei Demenz
Ja, Demenz ist eine Behinderung. Ab einem Grad der Behinderung von 50 ist Demenz sogar eine Schwerbehinderung. Die Nachteilsausgleiche, die Betroffene daraufhin erhalten, finden Sie in dieser Liste.
Der GdB hängt vom Fortschritt der Krankheit ab. Der GdB für leichte Demenz ist z. B. zwischen 30 und 40 während mittelschwere Demenz einen GdB zwischen 50 und 70 hat. Die vollständige GdB-Tabelle für Demenz führen wir hier auf.
Der Grad der Behinderung wegen Demenz wird vom Versorgungsamt entschieden. Dafür müssen Betroffene einen Antrag stellen. Mehr dazu lesen Sie in diesem Abschnitt.
Inhalt
Demenz – Wie hoch ist der Grad der Behinderung?

Die Demenz-Erkrankung zählt beim GdB zur Kategorie der Hirnschäden. In der Regel verschlechtert sich der Zustand der betroffenen Person im Laufe der Erkrankung.
Der Fortschritt der Krankheit hat daher einen Einfluss auf den Grad der Behinderung. Des Weiteren bestimmen die Auswirkungen auf den Alltag und die Einschränkungen der Krankheit den Behinderungsgrad.
Das legt die GdB-Tabelle bei Demenz fest
Der Grad der Behinderung wird nicht in Prozent, sondern in Zehnerschritten zwischen 20 und 100 gewertet. Personen ab einem Behinderungsgrad von 50 sind schwerbehindert. Ihnen stehen unter anderem eine Reihe Nachteilsaugleiche zu. Dazu gehören:
- Zusätzlicher Urlaub von 5 Tagen pro Jahr
- Kündigungsschutz
- Pauschbeträge bei der Einkommenssteuer
- Vorgezogener Renteneintritt ohne Abschläge (2 Jahre)
- Befreiung von Mehrarbeit und Überstunden
Je nach Fortschritt der Erkrankung liegt der Grad der Behinderung bei Demenz zwischen 30 und 100. Bei Demenz legt die GdB-Tabelle folgende Merkzeichen fest, um den Behinderungsgrad zu bestimmen:
Grad der Demenz | Grad der Behinderung | Symptome |
---|---|---|
Leichte Demenz | 30-40 | - Leichte Gedächtnisprobleme - Gelegentliche Orientierungsschwierigkeiten - Der Alltag ist meist noch gut zu bewältigen - Weitgehende Selbstständigkeit |
Mittelschwere Demenz | 50-70 | - Deutliche Störungen bei Gedächtnis und Orientierung - Hilfebedarf bei alltäglichen Dingen – bspw. Haushalt, Einkaufen oder Körperpflege |
Schwere Demenz | 80-100 | - Starke bis vollständige Gedächtnisverluste - Verlust der zeitlichen und räumlichen Orientierung - Umfassende Betreuung und Pflege rund um die Uhr nötig |
Wie erhalten Menschen mit Demenz ihren Behinderungsgrad?

Der Grad der Behinderung wegen Demenz wird Betroffenen zugeteilt, nachdem sie einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt haben. Dieser kann schriftlich, persönlich oder im Online-Portal des Amtes gestellt werden.
Damit dieser erfolgreich ist, schicken betroffene Personen die relevanten Unterlagen an das zuständige Amt. Dazu gehören unter anderem:
- Befunde
- Arzt- und Krankenhausberichte
- Diagnosen
- Medizinische Gutachten
- Kontaktdaten der Ärzte bzw. Krankenhäuser
Wurden diese Unterlagen mit dem Antrag eingereicht, wertet ein Amtsarzt diese aus und entscheidet, welcher Grad der Behinderung wegen Demenz zutrifft. Jede Entscheidung geschieht auf individueller Basis – je nachdem, wie schwer die Erkrankung das Leben beeinträchtigt.
Das Versorgungsamt schickt den Betroffenen daraufhin einen Bescheid, der den GdB bestätigt. Personen, deren GdB über 50 ist, bekommen auch automatisch den Schwerbehindertenausweis zugeschickt.
Personen, die mit ihrem Grad der Behinderung bei Demenz nicht einverstanden sind, können beim zuständigen Amt einen Einspruch einlegen.
Der Behinderungsausweis bei Demenz

Das Besondere am Behindertenausweis bei Demenz ist, dass der GdB in der Regel nicht aberkannt wird. Der Grund dafür ist, dass es sich bei der Demenz um eine progressiv fortschreitende Krankheit handelt.
Der Schwerbehindertenausweis ist zu Beginn der Erkrankung auf maximal fünf Jahre befristet. Bei schweren oder fortgeschrittenen Fällen von Demenz werden Betroffene oft als hilflos eingestuft.
Die Hilflosigkeit entspricht einem GdB von 100. Der Schwerbehindertenausweis trägt in diesem Fall das Merkzeichen „H“ für Hilfslosigkeit. Der Ausweis ist dann unbefristet. Merkzeichen, die bei einer Behinderung wegen Demenz vergeben werden, sind:
- G – Erhebliche Gehbehinderung
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
- H – Hilfslosigkeit
- RF – Befreiung vom Rundfunkbeitrag
- B – Notwendigkeit einer Begleitperson