Der Grad der Behinderung bei Demenz – Höhe und Antrag

Wie viel ist der GdB bei Demenz?
Wie viel ist der GdB bei Demenz?

FAQ: Grad der Behinderung bei Demenz

Ist Demenz eine Behinderung?

Ja, Demenz ist eine Behinderung. Ab einem Grad der Behinderung von 50 ist Demenz sogar eine Schwerbehinderung. Die Nachteilsausgleiche, die Betroffene daraufhin erhalten, finden Sie in dieser Liste.

Wie hoch ist der GdB bei Demenz?

Der GdB hängt vom Fortschritt der Krankheit ab. Der GdB für leichte Demenz ist z. B. zwischen 30 und 40 während mittelschwere Demenz einen GdB zwischen 50 und 70 hat. Die vollständige GdB-Tabelle für Demenz führen wir hier auf.

Wie bekomme ich meinen GdB?

Der Grad der Behinderung wegen Demenz wird vom Versorgungsamt entschieden. Dafür müssen Betroffene einen Antrag stellen. Mehr dazu lesen Sie in diesem Abschnitt.

Demenz – Wie hoch ist der Grad der Behinderung?

Der GdB bei Alzheimer/Demenz richtet sich nach dem Fortschritt der Erkrankung.
Der GdB bei Alzheimer/Demenz richtet sich nach dem Fortschritt der Erkrankung.

Die Demenz-Erkrankung zählt beim GdB zur Kategorie der Hirnschäden. In der Regel verschlechtert sich der Zustand der betroffenen Person im Laufe der Erkrankung.

Der Fortschritt der Krankheit hat daher einen Einfluss auf den Grad der Behinderung. Des Weiteren bestimmen die Auswirkungen auf den Alltag und die Einschränkungen der Krankheit den Behinderungsgrad.

Das legt die GdB-Tabelle bei Demenz fest

Der Grad der Behinderung wird nicht in Prozent, sondern in Zehnerschritten zwischen 20 und 100 gewertet. Personen ab einem Behinderungsgrad von 50 sind schwerbehindert. Ihnen stehen unter anderem eine Reihe Nachteilsaugleiche zu. Dazu gehören:

  • Zusätzlicher Urlaub von 5 Tagen pro Jahr
  • Kündigungsschutz
  • Pauschbeträge bei der Einkommenssteuer
  • Vorgezogener Renteneintritt ohne Abschläge (2 Jahre)
  • Befreiung von Mehrarbeit und Überstunden

Je nach Fortschritt der Erkrankung liegt der Grad der Behinderung bei Demenz zwischen 30 und 100. Bei Demenz legt die GdB-Tabelle folgende Merkzeichen fest, um den Behinderungsgrad zu bestimmen:

Grad der DemenzGrad der BehinderungSymptome
Leichte Demenz30-40- Leichte Gedächtnisprobleme
- Gelegentliche Orientierungsschwierigkeiten
- Der Alltag ist meist noch gut zu bewältigen
- Weitgehende Selbstständigkeit
Mittelschwere Demenz50-70- Deutliche Störungen bei Gedächtnis und Orientierung
- Hilfebedarf bei alltäglichen Dingen – bspw. Haushalt, Einkaufen oder Körperpflege
Schwere Demenz80-100- Starke bis vollständige Gedächtnisverluste
- Verlust der zeitlichen und räumlichen Orientierung
- Umfassende Betreuung und Pflege rund um die Uhr nötig

Wie erhalten Menschen mit Demenz ihren Behinderungsgrad?

Mittelschwere Demenz hat einen GdB zwischen 50 und 70.
Mittelschwere Demenz hat einen GdB zwischen 50 und 70.

Der Grad der Behinderung wegen Demenz wird Betroffenen zugeteilt, nachdem sie einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt haben. Dieser kann schriftlich, persönlich oder im Online-Portal des Amtes gestellt werden.

Damit dieser erfolgreich ist, schicken betroffene Personen die relevanten Unterlagen an das zuständige Amt. Dazu gehören unter anderem:

  • Befunde
  • Arzt- und Krankenhausberichte
  • Diagnosen
  • Medizinische Gutachten
  • Kontaktdaten der Ärzte bzw. Krankenhäuser

Wurden diese Unterlagen mit dem Antrag eingereicht, wertet ein Amtsarzt diese aus und entscheidet, welcher Grad der Behinderung wegen Demenz zutrifft. Jede Entscheidung geschieht auf individueller Basis – je nachdem, wie schwer die Erkrankung das Leben beeinträchtigt.

Das Versorgungsamt schickt den Betroffenen daraufhin einen Bescheid, der den GdB bestätigt. Personen, deren GdB über 50 ist, bekommen auch automatisch den Schwerbehindertenausweis zugeschickt.

Personen, die mit ihrem Grad der Behinderung bei Demenz nicht einverstanden sind, können beim zuständigen Amt einen Einspruch einlegen.

Der Behinderungsausweis bei Demenz

Wann liegt eine Schwerbehinderung bei Alzheimer bzw. Demenz vor?
Wann liegt eine Schwerbehinderung bei Alzheimer bzw. Demenz vor?

Das Besondere am Behindertenausweis bei Demenz ist, dass der GdB in der Regel nicht aberkannt wird. Der Grund dafür ist, dass es sich bei der Demenz um eine progressiv fortschreitende Krankheit handelt.

Der Schwerbehindertenausweis ist zu Beginn der Erkrankung auf maximal fünf Jahre befristet. Bei schweren oder fortgeschrittenen Fällen von Demenz werden Betroffene oft als hilflos eingestuft.

Die Hilflosigkeit entspricht einem GdB von 100. Der Schwerbehindertenausweis trägt in diesem Fall das Merkzeichen „H“ für Hilfslosigkeit. Der Ausweis ist dann unbefristet. Merkzeichen, die bei einer Behinderung wegen Demenz vergeben werden, sind:

  • G – Erhebliche Gehbehinderung
  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H – Hilfslosigkeit
  • RF – Befreiung vom Rundfunkbeitrag
  • B – Notwendigkeit einer Begleitperson

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Über den Autor

Mohamed El Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zataari absolvierte sein Jura-Studium an der Universität Bremen und legte 2020 das 2. Staatsexamen ab. Nachdem er zwei Jahre lang als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde tätig war, erhielt er 2022 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich vor allem mit dem Ausländer- und Sozialrecht.

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