Studiengebühren: Was kostet ein Studium in Deutschland?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 4. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Allgemeine Studiengebühren müssen in Deutschland für ein Erststudium in der Regel nicht gezahlt werden.
Allgemeine Studiengebühren müssen in Deutschland für ein Erststudium in der Regel nicht gezahlt werden.

Manch ein Student hat sich während seines Studiums schon oft über zu hohe Studien­gebühren beschwert. In vielen Bundesländern wurden diese nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2005 eingeführt und sorgten seitdem für viele Diskussionen – nicht nur unter Studenten, sondern auch in Politikerkreisen.

Angesichts vieler Gegner des Beitrags sowie diverser Regierungswechsel in den verschiedenen Bundesländern wurden bis 2014 die Studiengebühren größtenteils wieder abgeschafft. Dabei ist es egal, ob Studenten die Studiengebühren für ein Medizin- oder Jurastudium gezahlt haben: So gut wie keine Universität oder Hochschule verlangt seit 2014 noch Gebühren.

Denn oft stellten sich Fragen wie: Wozu werden die Studiengebühren eigentlich genau genutzt? Wie hoch sind die Studiengebühren angesetzt? Und wo gibt es heutzutage in Deutschland noch Studiengebühren? Diese und weitere Fragen zu den für das Studium anfallenden Kosten sollen in unserem Ratgeber beantwortet werden.

FAQ: Studiengebühren

Muss ich bei jedem Studium Gebühren zahlen?

Nein. In Deutschland gibt es viele Hochschulen und Universitäten, an welchen Studenten keine Gebühren bezahlen müssen. Anders sieht das beispielsweise auf privaten Hochschulen aus.

Wie hoch sind die Studiengebühren?

Über die Höhe können die Bundesländer grundsätzlich selbst entscheiden. Hier finden Sie eine Übersicht.

Wie kann ich die Studiengebühren finanzieren?

Können Sie die Studiengebühren nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beantragen, besteht ggf. die Option, BAföG zu beantragen.

Die Geschichte der Studiengebühren: eine Übersicht

Die Studiengebühren in Deutschland wurden erst relativ spät – und zwar im Jahr 2005 – eingeführt. Eine lange Zeit davor musste für das Studium an Universitäten und Fachhochschulen kein Beitrag gezahlt werden. Allerdings gab es bereits in der Vergangenheit ein sogenanntes Hörergeld, das bis zu Anfang der 1970er Jahre ebenfalls als Beitrag zum Studium gezahlt werden musste.

Anders als die 2005 eingeführten Gebühren war der Beitrag allerdings relativ gering und lag bei etwa 120 bis 150 DM. Ursprünglich laut Hochschulrahmengesetz (HRG) ausgeschlossen, wurden Studiengebühren durch verschiedene Bundesländer im Jahr 2005 eingeführt. Dazu gehörten Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg sowie das Saarland.

Dies geschah aufgrund einer Klage einiger Bundesländer gegen den Eingriff des Bundes in die Gesetzgebung der Länder im Bereich der Bildung. Anfang 2005 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Bundesländer selbst entscheiden dürfen, ob Studiengebühren erhoben werden sollen. So kamen die Studiengebühren zurück.

Studieren ohne allgemeine Studiengebühren deutschlandweit möglich

Studiengebühren sollen die Qualität der Lehre verbessern.
Studiengebühren sollen die Qualität der Lehre verbessern.

Aufgrund unzähliger Proteste von Studenten, diverser politischer Diskussionen und im letzten Schritt einem Regierungswechsel in vielen Bundesländern wurden die Studien­gebühren für ein Erststudium an Universität oder Hochschule bis zum Jahr 2014 in allen deutschen Ländern wieder abgeschafft.

Sowohl Universitäten und Hochschulen ohne Studiengebühren sind nun überall in Deutschland – zumindest was das Erststudium betrifft – zu finden. Das Hauptargument für das Studieren ohne Gebühren der regierenden Parteien: Das Recht auf Bildung sollte jedem zuteilwerden können – unabhängig vom Vermögen oder Einkommen der Eltern.

Studiengebühren für Langzeitstudenten oder ein Zweitstudium: Wo gibt es noch Studiengebühren?

Anders als die allgemeinen Studiengebühren, die für ein Erststudium in Deutschland gedacht waren und abgeschafft wurden, gibt es allerdings in einigen Bundesländern noch andere Beiträge, die zum Beispiel für ein zweites Studium oder bei großzügigem Überschreiten der Regelstudiendauer gezahlt werden müssen. Welche Bundesländer Studiengebühren für weiterführende Ausbildungen erheben, ist in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

BundeslandZweitstudiumLangzeitstudium
Baden-Württembergdurch jede Hochschule individuell festgelegt bei nicht-konsekutiven Masterstudiengängen/
Bremen/ab 15. Semester: 500 Euro pro Semester
Niedersachsen/ab 5. Semester über der Regelstudienzeit: 600-800 Euro
Rheinland-Pfalz650 Euro/
Sachsen-Anhalt500 Euronach 4. Semester über der Regelstudienzeit: 500 Euro
Sachsenzwischen 300 und 450 Euronach 4. Semester über der Regelstudienzeit: 500 Euro
Thüringen/nach 4. Semester über der Regelstudienzeit: 500 Euro

Bundesländer, die komplett ohne Studiengebühren auskamen, sind demnach Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein. Allgemeine Studiengebühren in Berlin gab es ebenfalls nicht.

Höhe der Studiengebühren

In welcher Höhe die Studiengebühren beim Studieren an einer Hochschule anberaumt werden, ist den Bundesländern selbst überlassen. Zur Einführung 2005 entschieden sich die meisten Bundesländer für einen Betrag von 500 Euro, den Studierende pro Semester an ihre Universität zahlen mussten. Wie sich die Diskussion um die Studiengebühren im Bundesland jeweils abgespielt hat, soll die folgende Übersicht zeigen.

Entwicklung der Bundesländer mit Einführung der Studiengebühren

  • Studiengebühren in Baden-Württemberg
Eine Uni, die Gebühren veranschlagt, gibt es nur noch selten.
Eine Uni, die Gebühren veranschlagt, gibt es nur noch selten.

Der Landtag in Baden-Württemberg entschied am 15. Dezember 2005 die Einführung der Studiengebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester ab dem Sommersemester 2007. Einige Studenten hatten allerdings das Glück, von diesen Zahlungen befreit zu werden, beispielsweise Studenten mit über­durchschnittlichen Leistungen oder Promotionsstudenten. Durch den Regierungswechsel zu rot-grün folgte die Abschaffung der Studiengebühren zum Sommersemester 2012. Um den Wegfall der Beiträge auszugleichen, erhalten die Hochschulen vom Land pro Student 280 Euro als Qualitätssicherungsmittel.

  • Studiengebühren in Bayern

Bayern blickt auf eine längere Zeit der Erhebung von Studienbeiträgen zurück. Gebühren für ein Zweitstudium wurden schon 1999 mit damals noch geltenden DM-Beträgen eingeführt, Langzeitstudiengebühren folgten Ende 2005. Beides fiel durch die Einführung der allgemeinen Studiengebühren weg und wurde durch diese ab dem Sommersemester 2007 ersetzt. Sie betrugen an allgemeinen Universitäten zwischen 300 und 500 Euro, an Fachhochschulen zwischen 100 und 500 Euro. Ein Volksbegehren ermöglichte schließlich die Abstimmung im Landtag über die Erhebung von Studiengebühren. Diese wurden zum Wintersemester 2013 in Bayern abgeschafft.

  • Studiengebühren in Hamburg

Auch in Hamburg mussten Studenten ab dem Sommersemester 2007 Gebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester zahlen. Ab dem Wintersemester 2008, so entschied die damalige Landesregierung, wurde der Beitrag auf 375 Euro gesenkt. Dieser musste zudem erst ab einem Jahresgehalt von 30.000 Euro zurückgezahlt werden und wurde somit quasi auf die Zeit nach dem Studium verlegt. Zum Wintersemester 2012 folgte auch bezüglich dieser Studiengebühren die Abschaffung.

  • Studiengebühren in Hessen

In Hessen kamen die Studienbeiträge mit dem Wintersemester 2007. Studenten mussten demnach eine Gebühr von 500 Euro pro Semester entrichten. Allerdings fanden in Hessen massive Proteste von Studenten gegen die Studiengebühren statt, sodass diese bereits ein Jahr später – zum Wintersemester 2008 – wieder abgeschafft wurden. Damit ist Hessen das Bundesland, in dem die Studiengebühren am kürzesten gezahlt werden mussten.

  • Studiengebühren in Niedersachsen

Auch in Niedersachsen wurden allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 Euro eingeführt. Dies geschah zum Wintersemester 2006 für alle Erstsemester, für alle anderen Studenten zum darauffolgenden Sommersemester. Als letztes Bundesland schaffte Niedersachsen die Studiengebühren zum Wintersemester 2014 ab. Auch hier gab ein Regierungswechsel zu rot-grün den Ausschlag.

  • Studiengebühren in NRW

Ab dem Wintersemester 2006 durfte jede Hochschule in NRW Studiengebühren in Höhe von maximal 500 Euro einführen. Die Abschaffung der Gebühren erfolgte jedoch relativ rasch: Bereits 2011 geschah dies. Um den Geldverlust auszugleichen, sollen die Hochschulen im Jahr 249 Millionen Euro vom Land erhalten, um die Qualität der Bildung weiterhin aufrechterhalten zu können.

Wozu dient die Erhebung der für ein Studium zu zahlenden Gebühren?

Als letztes der deutschen Bundesländer wurden auch die Studiengebühren in Niedersachsen abgeschafft.
Als letztes der deutschen Bundesländer wurden auch die Studiengebühren in Niedersachsen abgeschafft.

Seit der Erhebung von Studiengebühren wird in der Politik und unter Studenten darüber diskutiert, wofür die Beiträge eigentlich genau genutzt werden. Dies stellt gleichzeitig einen Hauptkritikpunkt dar.

Während einige Universitäten die Studenten bei der Verwendung der Mittel mitbestimmen lassen oder an anderen Unis Studiengebühren zweckgebunden sind, gibt es auch Universitäten, bei denen die Studenten selbst gar nicht mitbekommen, für was ihr Geld ausgegeben wird. Durch die Undurchsichtigkeit der Ausgaben kam es deshalb beim Großteil der Studierenden zu Unmut und dem daraus entstehenden Wunsch, die Studiengebühren wieder abzuschaffen.

Was ist der Unterschied von Studiengebühren und Semesterbeitrag?

Oft wird im gleichen Atemzug von Studiengebühren und dem Semesterbeitrag gesprochen. Allerdings sind beide Beiträge zwei verschiedene Paar Schuhe. Denn: Der Semesterbeitrag wird weiterhin an nahezu jeder Universität oder Hochschule erhoben und deckt Verwaltungskosten, Kosten für AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das Studentenwerk sowie in der Regel die Kosten für das Semesterticket.

Der Semesterbeitrag ist eine Pflichtabgabe, deren Höhe jedes Semester neu festgelegt wird und die für die Studenten im Gegensatz zu den Studiengebühren komplett durchsichtig sind. Benötigt ein Student kein Semesterticket, so ist es in der Regel auch möglich, die Kosten dafür vom Semesterbeitrag abzuziehen und somit nur Verwaltungs- und AStA-Kosten zu zahlen.

Finanzierung des Beitrags

Wer keine Unterstützung von Eltern, Großeltern, durch BAföG oder durch eigenes Vermögen erhält oder erhalten möchte, hat auch die Möglichkeit, ein Darlehen zu beantragen. Um sich Studiengebühren – egal ob für ein Erst-, Zweit- oder ein Langzeitstudium – überhaupt leisten zu können, bieten viele Banken den Studenten zinsgünstige Kredite an.

Die finanzielle Belastung während des Studiums kann somit entfallen und wird auf die Zeit nach dem Studium verschoben, in der die Studenten potentiell bereits Geld verdienen und die finanziellen Möglichkeiten haben, die Schulden zu begleichen.

Studiengebühren: Ist eine Rückerstattung möglich?

Der Semesterbeitrag unterscheidet sich von den Studiengebühren. Bis zu 500 Euro müssen für letztere gezahlt werden.
Der Semesterbeitrag unterscheidet sich von den Studiengebühren. Bis zu 500 Euro müssen für letztere gezahlt werden.

Auch wenn die Abschaffung der Studien­gebühren noch innerhalb Ihres laufenden Studiums geschehen ist, so ist eine Rückerstattung der Studiengebühren nicht vorgesehen.

Das Geld für einen Semesterbeitrag (bzw. eventuell noch anfallende Studiengebühren) zurückerhalten können Sie nur dann, wenn Sie beispielsweise Ihre letzte Prüfung noch im Sommersemester ablegen, sich aber noch für das darauffolgende Wintersemester zurückgemeldet haben.

Sollte das Prüfungsamt Ihnen dann im Laufe der Zeit Ihre erfolgreiche Prüfungsleistung bestätigen, so können Sie die Gebühren zurückerhalten. Allerdings ist dies immer von Universität zu Universität verschieden. Manchmal gibt es dazu außerdem bestimmte Fristen, die einzuhalten sind und innerhalb derer Sie in gewissen Situationen noch Anspruch auf eine Rückerstattung haben.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie Ihre Abschlussprüfung im laufenden Semester bestehen, sich danach direkt exmatrikulieren und anteilig Ihre Semestergebühren wiedererhalten wollen. In der Regel – das gilt nicht für alle Hochschulen und Universitäten – ist dies lediglich bis zu vier Wochen nach Semesterbeginn möglich. Halten sie sich nicht an diese Frist, so können Sie auch keine anteilige Rückerstattung erhalten.

Studiengebühren an einer Fachhochschule (FH)

Auch Fachhochschulen ist es – genau wie Universitäten und Hochschulen – freigestellt, ob sie Studiengebühren erheben wollen. Die FH-Studiengebühren können sich allerdings in ihrer Höhe von denen an einer Uni, die mittlerweile ohne Studiengebühren auskommt, unterscheiden.

Ob eine Fachhochschule Gebühren vorschreibt, ist in der jeweiligen Gebührenordnung geregelt. Fachhochschulen ohne Studiengebühren gibt es allerdings auch. Ein Semesterbeitrag wird bei FHs ähnlich wie bei Universitäten jedoch ebenfalls veranschlagt.

Gibt es andere Länder ohne Studiengebühren?

Auch in anderen Ländern werden Studiengebühren veranschlagt. Deutschland bildet neben u. a. Dänemark oder Finnland eine Ausnahme.
Auch in anderen Ländern werden Studiengebühren veranschlagt. Deutschland bildet neben u. a. Dänemark oder Finnland eine Ausnahme.

Neben Deutschland gibt es auch andere europäische Länder, in denen keine Studiengebühren bezahlt werden müssen. Dazu zählen unter anderem Dänemark, Finnland, Schweden, Griechenland, Malta, Norwegen, Österreich, Schottland und Zypern.

England hingegen gehört zu einem der Länder, in denen die Studiengebühren am höchsten sind. Studenten können hier umgerechnet bis zu 10.000 Euro im Jahr für ihre Ausbildung zahlen.

Die Studiengebühren hier zu finanzieren, ist selten ohne Unterstützung möglich.

Können Studiengebühren als Werbungskosten abgesetzt werden?

Die Studiengebühren für ein Erststudium als Sonderausgaben abzusetzen, kann bis zu einem Wert von 6000 Euro im Jahr passieren. Als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben können Sie erst ein Zweitstudium in unbegrenzter Höhe. Auch eine weitere Ausbildung, die Sie zum Beispiel nach dem Studium absolvieren, kann so abgesetzt werden.

Argumente für und gegen die Studiengebühren

Das Thema Studiengebühren wurde bereits oft nicht nur unter den betroffenen Studenten, sondern auch von Universitätsvertretern oder Politikern sowie Steuerzahlern diskutiert. Aber welche Argumente sprechen eigentlich genau dafür oder dagegen? Das Pro-Contra der Studiengebühren soll im Folgenden kurz dargestellt werden:

Argumente der Befürworter

Durch die Zahlung von Studiengebühren kann mehr Geld in die Bildungskassen fließen, so die Befürworter. Dieses Geld kann als finanzielles Polster der Universitäten und Hochschulen dienen, damit neue Geräte gekauft, die Bildung durch mehr Lehrmaterial, neue Bücher oder einfach ein Ausbau der universitären Einrichtung wie Universitätsmensa oder Cafeteria finanziert werden können. Dadurch ließen sich die Umstände sowie die Bildung selbst verbessern.

Zudem wird ein Ansporn geboten, das Studium nicht unnötig in die Länge zu ziehen und es schnell in der Regelstudienzeit zu beenden, damit Kosten gespart werden können. Außerdem kann sich die Lage an den Universitäten entspannen: Dadurch, dass sich Bewerber von hohen Studiengebühren abschrecken lassen könnten, gäbe es weniger Studenten, sodass überfüllte Vorlesungen, Seminare und Tutorien weniger würden.

Argumente der Gegner

Wer sich finanziellen Ärger ersparen will, sollte Universitäten ohne Studiengebühren vorziehen.
Wer sich finanziellen Ärger ersparen will, sollte Universitäten ohne Studiengebühren vorziehen.

Ebenso kann das Pro-Argument für die Studiengebühren – nämlich die damit einhergehende beschleunigte Studienzeit, als Gegenargument gegen die Studiengebühren gesehen werden. Denn: Wer die Beiträge nicht von den Eltern bekommt oder aus eigenem Vermögen schöpfen kann, muss in der Regel neben dem Studium dafür arbeiten.

Das kann dazu führen, dass sich das Studium durch den höheren Arbeitsaufwand verlängert. Zudem stellt die Zahlung der Studiengebühren eine große finanzielle Belastung für Studenten dar. Haben Studenten kein angespartes Vermögen, eigenes Einkommen (wie z. B. auch durch Kindergeld, das die Studenten von den Eltern erhalten) oder beziehen kein BAföG, so muss häufig ein Kredit aufgenommen werden.

Oft sind Gegner der Studiengebühren auch der Meinung, dass diese mit einer Höhe von größtenteils 500 Euro weit überzogen sind. Das eingenommene Geld könne von den Universitäten gar nicht so schnell ausgegeben werden und meistens bestünde gar kein Bedarf in dieser Höhe.

Außerdem wird Bildung zum elitären Gut, denn nicht jeder potentielle Student ist auch in der Lage, sich die Studiengebühren – auch trotz BAföG – bis zum Abschluss des Studiums leisten zu können.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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