Resettlement: Bedeutung und Ablauf der Aufnahmeprogramme

Was bedeutet Resettlement?
Was bedeutet Resettlement?

FAQ: Resettlement

Was genau ist Resettlement?

Viele Menschen, die vor Verfolgung oder Krieg aus ihrer Heimat fliehen, können oft nicht in dem Land bleiben, in das sie geflohen sind (sog. Erstaufnahmeland). Für diejenigen Geflüchteten, die besonders gefährdet und schutzbedürftig sind, gibt es Resettlement-Programme zur dauerhaften Umsiedlung in einen aufnahmebereiten Drittstaat (Resettlement-Staat). An dieser Stelle erläutern wir den Begriff genauer.

Haben Geflüchtete einen Anspruch darauf, in ein Resettlement-Programm aufgenommen zu werden?

Nein. Geflüchtete haben weder einen Rechtsanspruch noch können sie ihre Aufnahme beantragen. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) wählt die Flüchtlinge im Erstaufnahmeland anhand fester Kriterien aus, die wir hier näher erläutern. Das Aufnahmeland entscheidet dann endgültig über die Aufnahme der betroffenen Personen. Ausschlaggebend ist vor allem eine besondere Schutzbedürftigkeit.

Wie genau funktioniert Resettlement?

Alle zwei Jahre erklären die EU-Länder, wie viele Aufnahmeplätze sie zur Verfügung stellen. Der UNHCR prüft, welche Menschen für ein Resettlement in Betracht kommen. Diese Geflüchteten müssen beim UNHCR registriert sein und den Flüchtlingsstatus haben oder staatenlos sein. Für diejenigen Flüchtlinge, die die Auswahlkriterien erfüllen, wird ein Dossier erstellt. Wie es danach weitergeht, erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Weitere Ratgeber zum Thema Flucht und Asyl:

Was bedeutet Resettlement? Definition

In einem Resettlement-Staat finden z. B. Kinder und andere besonders schutzbedürftige Flüchtlinge Zuflucht.
In einem Resettlement-Staat finden z. B. Kinder und andere besonders schutzbedürftige Flüchtlinge Zuflucht.

Unter den Menschen, die vor Verfolgung, Krieg und Gewalt aus ihrer Heimat fliehen, befinden sich oft unbegleitete Kinder, Gewalt- und Folteropfer sowie schwer erkrankte bzw. verletzte Personen und andere Geflüchtete, die besonders gefährdet und schutzbedürftig sind.

Viele dieser Menschen fliehen in Nachbarländer, die selbst von Konflikten, Krisen und Instabilität geprägt sind, und den Geflüchteten deshalb weder ausreichend Unterstützung noch dauerhaften Schutz bieten können.

Diese Flüchtlinge können unter bestimmten Voraussetzungen direkt, legal und sicher in einen aufnahmebereiten Drittstaat (Resettlement-Staat) einreisen und genießen dort Schutz als Flüchtling oder untergeordneten Schutz. Diese flüchtlingspolitische Maßnahme wird Resettlement (deutsch: Umsiedlung oder Neuansiedlung) genannt.

Bedingungen für die Teilnahme am Resettlement: Kriterien des UNHCR

Die Aufnahme eines Geflüchteten in das UNHCR-Resettlement-Programm ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Der UNHCR prüft zunächst den Flüchtlingsstatus der für ein Resettlement in Betracht kommenden Personen. Es werden nur Geflüchtete in das Programm aufgenommen, die als Flüchtling im Sinne des Art. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden.

Weiterhin muss ein erhöhter Schutzbedarf bestehen. Besonders vulnerabel sind:

Resettlement: Flüchtlinge können sich dafür nicht bewerben. Sie werden anhand bestimmter Kriterien ausgewählt.
Resettlement: Flüchtlinge können sich dafür nicht bewerben. Sie werden anhand bestimmter Kriterien ausgewählt.
  • Geflüchtete mit besonderen rechtlichen und physischen Schutzbedürfnissen,
  • Folter- und Gewaltopfer,
  • Menschen, die eine besondere medizinische Behandlung benötigen, sie aber im Erstaufnahmeland nicht erhalten
  • besonders gefährdete Frauen und Mädchen,
  • Kinder und Jugendliche, die besonderen Risiken ausgesetzt sind,
  • Flüchtlinge, deren Familienangehörige sich bereits in einem Resettlement-Staat aufhalten
  • sowie Geflüchtete, die aus anderen Gründen keine Aussicht auf eine Integration im Erstaufnahmeland haben.

Die Aufnahme in das Resettlement-Programm erfolgt nur, wenn weder eine sichere Rückkehr ins Herkunftsland noch eine dauerhafte Integration im Erstaufnahmeland möglich ist.

Bereits im Erstaufnahmeland trifft das UNHCR eine Vorauswahl. Es prüft jeden Fall individuell anhand der obigen Kriterien und schlägt anderen Staaten vor, die ausgewählten Personen über ein Resettlement aufzunehmen. Nach ausführlichen Gesprächen mit den Geflüchteten werden die dringlichsten und bedürftigsten Fälle an die Aufnahmestaaten übermittelt.

Wie funktioniert Resettlement?

Die Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten in Deutschland erfolgt über das EU-Resettlement-Programm:

  • Die Mitgliedsstaaten erklären gegenüber der Europäische Kommission regelmäßig auf Anfrage, wie viele Geflüchtete aus welchen Staaten sie freiwillig aufnehmen würden (sogenanntes Pledging).
  • Mitgliedsstaaten, die ihre Aufnahmeplätze offiziell melden, können EU-Fördermittel aus dem Europäischen Asyl-, Migrations-, und Integrationsfonds (AMIF) erhalten.

Das Resettlement-Verfahren läuft in der Regel in folgenden Schritten ab:

Für die Aufnahme von Flüchtlingen in ein Resettlement-Programm führt der UNHCR vor Ort ein Auswahlverfahren durch.
Für die Aufnahme von Flüchtlingen in ein Resettlement-Programm führt der UNHCR vor Ort ein Auswahlverfahren durch.
  1. Das UNHCR prüft, welche geflüchteten Menschen so schutzbedürftig sind, dass sie für ein Resettlement in Frage kommen.
  2. Die in Betracht kommenden Flüchtlinge werden beim UNHCR registriert. Außerdem bestimmt der UNHCR fest, ob diese Menschen einen Flüchtlingsstatus haben oder staatenlos sind.
  3. Für die Personen, die die oben erwähnten Auswahlkriterien erfüllen, wird in Dossier erstellt.
  4. Anschließend werden Interviews und Sicherheitsüberprüfungen mit den Flüchtlingen durchgeführt.

Die Resettlement-Staaten erhalten die Dossiers der ausgewählten Flüchtlinge, wählen unter ihnen die Menschen aus, die sie aufnehmen wollen und führen mit ihnen vor Ort noch einmal Interviews durch. In Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für das Resettlement-Verfahren zuständig.

Wie läuft das Resettlement in Deutschland ab? Verfahren einfach erklärt

Die Beamten des BAMF führen bereits im Aufnahmeland ein Auswahlinterview mit der vorgeschlagenen Person. Sie berücksichtigen dabei folgende Kriterien:

  • Leben bereits Familienangehörige der Person in Deutschland oder hat sie dorthin anderweitige Bindungen, die bei der Integration helfen?
  • Wie integrationsfähig ist diese Person? Ausschlaggebend hierfür sind Sprachkenntnisse, die schulische oder berufliche Bildung, Berufserfahrungen, aber auch das Alter.
  • Wie schutzbedürftig ist der Geflüchtete? Gerade Kinder, Frauen, kranke und ältere Menschen sind besonders verletzbar.

Die Beamten prüfen außerdem, ob alle erforderlichen Dokumente vorliegen, die zur Identitätsfeststellung und zur Ausreise erforderlich sind. Und sie erklären dem Geflüchteten, wie das Resettlement-Verfahren abläuft.

Außerdem führen die Sicherheitsbehörden eine Befragung mit der Person durch. Und Ärzte untersuchen die geflüchtete Person, etwa um herauszufinden, ob sie flugtauglich ist oder eine besondere medizinische Versorgung benötigt. Schließlich beauftragt das BAMF die Internationale Organisation für Migration (IOM) mit der Organisation der Ausreise.

Vor der Ausreise erhalten die aufgenommenen Menschen einen Orientierungskurs über das Leben in Deutschland. Dort werden unter anderem wichtige Themen wie Wohnung, Arbeit und Bildung besprochen. Außerdem erhalten diese Menschen ein Visum, um in Deutschland einzureisen.

Weiterer Resettlement-Prozess nach der Einreise in Deutschland

Flüchtlinge, die über ein Resettlement nach Deutschland kommen, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis.
Flüchtlinge, die über ein Resettlement nach Deutschland kommen, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis.

Die über das Resettlement-Programm eingereisten Geflüchteten können ihren Wohnort nicht frei wählen. Nach ihrer Einreise leben sie für zwei Wochen in einer Erstaufnahmeeinrichtung.

Anschließend werden sie anhand von festen Regeln auf die Bundesländer verteilt, wobei allerdings familiäre Bindungen und andere Kriterien berücksichtigt werden. Geflüchtete Menschen, die Sozialleistungen nach dem SGB II oder XII erhalten, müssen ihrer Wohnsitzauflage nachkommen.

Resettlement-Flüchtlinge erhalten eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 4 AufenthG, die anschließend verlängert werden kann. Nach (spätestens) fünf Jahren können sie eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen.

Im Übrigen genießen diese Geflüchteten dieselben Rechte wie andere Menschen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus. Das heißt, ihre Kernfamilie darf unter erleichterten Bedingungen nachziehen. Und sie haben uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Außerdem dürfen sie an einem 600- bis 900-stündigen Integrationskurs des BAMF teilnehmen, der im Idealfall mit einem B1-Zertifikat endet.

Aktuelle Debatte über Resettlement: Kritikpunkte

Der Bedarf an Aufnahmeplätzen für ein Resettlement ist groß.
Der Bedarf an Aufnahmeplätzen für ein Resettlement ist groß.

Über verschiedene Aufnahme- und Resettlement-Programme stellt Deutschland für 2024 und 2025 etwa 6.500 Plätze zur Verfügung, die sich – pro Jahr – wie folgt zusammensetzen:

  • 3.240 Plätze des Bundes für Geflüchtete aus den Ersatzzufluchtsländern Ägypten, Jordanien, Kenia, Libanon, Libyen und Pakistan
  • 3.000 Aufnahmeplätze für syrische und staatenlose Flüchtlinge aus der Türkei
  • 100 Plätze für ein Landesaufnahmeprogramm von Berlin
  • 200 Plätze für 2024 für ein Landesaufnahmeprogramm von Brandenburg

Im Vergleich zu anderen EU-Ländern stellt Deutschland damit die größte Anzahl an Aufnahmeplätzen zur Verfügung.

Der Bedarf an Resettlement-Plätzen ist jedoch deutlich höher, wie der Global Trends-Bericht des UNHCR belegt. Danach befanden sich Ende 2023 etwa 117 Millionen Menschen auf der Flucht vor Konflikten, Menschenrechtsverletzungen, Gewalt und Verfolgung.

Trotz dieser hohen Anzahl und der gefährlichen Lage für Geflüchtete beinhaltet der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 drastische Kürzungen für den Bereich Resettlement und Leistungen im Rahmen der humanitären Hilfe“. In diesen Bereich fällt beispielsweise das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan (BAP) für Menschen, die nach der Machtergreifung der Taliban besonderen Gefahren ausgesetzt sind.

Amnesty International, ProAsyl und andere Organisationen kritisieren dies scharf und fordern die Bundesregierung auf, ihr selbst gestecktes Ziel einzuhalten und bis zu 1.000 Menschen monatlich aufzunehmen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (56 Bewertungen, Durchschnitt: 4,34 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Franziska hat nach ihrer juristischen Ausbildung in verschiedenen Branchen gearbeitet. Seit 2017 ist sie Teil der anwalt.org-Redaktion. Durch ihre fachliche Ausrichtung liegen ihr Texte zu unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellung im Verkehrsrecht, Umweltrecht, Strafrecht und vielem mehr.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert