Privatinsolvenz: Dauer und Verfahren

Wie lange dauert ein Privatinsolvenzverfahren?
Wie lange dauert ein Privatinsolvenzverfahren?

FAQ: Dauer der Privatinsolvenz

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?

Insolvenzverfahren, die ab dem 1.10.2020 eröffnet wurden, dauern 3 Jahre. Wurde der Antrag vor dem 17. Dezember 2019 gestellt, dauert das Verfahren insgesamt 6 Jahre. Für Insolvenzverfahren, die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.9.2020 beantragt wurden, verkürzt sich die sechsjährige Wohlverhaltensphase staffelweise entsprechend dieser Tabelle.

Kann eine Privatinsolvenz verkürzt werden?

Ja, das ist bei Insolvenzverfahren möglich, die vor dem 1.10.2020 eröffnet wurden. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Mehr dazu lesen Sie an dieser Stelle.

Was ist eine Restschuldbefreiung?

Am Ende einer Privatinsolvenz steht die Restschuldbefreiung. Das bedeutet, dass Schulden, die nach dem Verfahren übrig geblieben sind, erlassen werden. Die Befreiung gilt aber nicht für Schulden, die aufgrund einer Straftat entstanden sind. Auch Unterhalts- und Steuerschulden werden nicht erlassen.

Raus aus den Schulden mit der Privatinsolvenz

Beim Privatinsolvenzverfahren hängt die Dauer vom Datum der Antragstellung ab.
Beim Privatinsolvenzverfahren hängt die Dauer vom Datum der Antragstellung ab.

Die Privatinsolvenz ist ein Verfahren, das im Insolvenzrecht geregelt ist. Es bietet überschuldeten Personen die Möglichkeit, sich von den Schulden zu befreien und einen Neuanfang zu wagen. Doch wie lange dauert eine Privatinsolvenz eigentlich? Die Dauer liegt bis zur Restschuldbefreiung in der Regel bei 3 Jahren. Das gilt für alle Verfahren, die ab dem 01.10.2020 beantragt wurden. Doch auch andere Faktoren können die Dauer der Privatinsolvenz beeinflussen.

Was ist eine Privatinsolvenz?

Um wenigstens einen Teil der Schulden zu begleichen, müssen Sie als Schuldner während der für die Privatinsolvenz angesetzten Dauer das pfändbare Einkommen an einen Insolvenzverwalter abtreten, der es dann an die Gläubiger verteilt. Bleiben am Ende des Verfahrens Schulden übrig, werden diese erlassen. Das gilt jedoch nicht für Schulden, die beispielsweise wegen einer Steuerhinterziehung oder wegen Straftaten wie Körperverletzung oder Sachbeschädigung entstanden sind. Auch Schulden, die wegen nicht gezahltem Unterhalt angehäuft wurden, bleiben von der Restschuldbefreiung unberührt

Es gibt bei Verfahren, die ab dem 1.10.2020 beantragt wurden, keinen Mindestbetrag, den ein Schuldner an seine Gläubiger zahlen muss. Damit sollen alle Schuldner, auch jene ohne Einkommen, die Chance auf einen Neuanfang bekommen.

Das Existenzminimum bleibt in jedem Fall gesichert. Das Einkommen, das Sie durch Ihre Beschäftigung und sonstigen Einnahmen erzielen, wird nur zu einem bestimmten Teil gepfändet. Wie viel Ihnen zum Leben bleibt, richtet sich gestaffelt nach der Höhe Ihres Einkommens und etwaigen Unterhaltszahlungen. Diese Pfändungsfreigrenzen finden Sie in der Pfändungstabelle zu § 850c der Zivilprozessordnung. Unter Umständen kann Ihr Freibetrag auch angehoben werden, etwa wenn Sie die Unpfändbarkeit bestimmter Einnahmen geltend machen können.

Tabelle: Wie lange dauert die Privatinsolvenz?

Wie eingangs erwähnt, ist für eine Privatinsolvenz eine Dauer von 3 Jahren vorgesehen, wenn sie seit dem 01.10.2020 beantragt wurde. Für Verfahren, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt wurden, gilt eine gestaffelte Übergangsregelung. Wie lange geht eine Privatinsolvenz in diesem Fall? Das können Sie folgender Tabelle entnehmen:

Antrag gestellt ab…Dauer Privatinsolvenzverfahren
7. Dezember 2019:5 Jahre 7 Monate
17. Januar 2020:5 Jahre 6 Monate
17. Februar 2020:5 Jahre 5 Monate
17. März 2020:5 Jahre 4 Monate
17. April 2020:5 Jahre 3 Monate
7. Mai 2020:5 Jahre 2 Monate
17. Juni 2020:5 Jahre 1 Monate
17. Juli 2020:5 Jahre 0 Monate
17. August 2020:4 Jahre 11 Monate
17. September bis 30. September 2020:4 Jahre 10 Monate

Wie lange geht die Privatinsolvenz, wenn der Antrag vor dem 17. Dezember 2019 gestellt wurde? Dann gilt eine Restschuldbefreiungsfrist von insgesamt 6 Jahren. Dennoch kann die Verfahrensdauer für die Privatinsolvenz auf einen Zeitraum von 5 oder 3 Jahren gekürzt werden, wie wir im Folgenden erläutern.

Ältere Insolvenzverfahren verkürzen

Unter bestimmten Umständen können auch Insolvenzschuldner, deren Verfahren vor dem 1.10.2020 eröffnet wurden, die für die Privatinsolvenz angesetzte Dauer auf 3 bis 5 Jahre verkürzen. § 300 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) legt dazu fest: 

  • Die Restschuldbefreiung erfolgt auf Antrag bereits nach drei Jahren, wenn der Schuldner in diesem Zeitraum sowohl die Kosten für das Verfahren als auch 35 Prozent der offenen Forderungssumme beglichen hat.
  • Die Insolvenz wird nach nur fünf Jahren beendet, wenn der Schuldner zumindest die Kosten des Verfahrens abgezahlt hat.

Um das Verfahren zu verkürzen, müssen Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, um eine vorzeitige Restschuldbefreiung zu erhalten. Dieses prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und beendet ggf. die Privatinsolvenz.

Phasen der Privatinsolvenz: Wie lange dauern diese?

Unter Umständen kann die Privatinsolvenz schon nach 3 Jahren beendet werden.
Unter Umständen kann die Privatinsolvenz schon nach 3 Jahren beendet werden.

Zunächst führt der Weg zu einer Schuldnerberatung. Gemeinsam mit einem Schuldnerberater können Sie versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Das ist eine Voraussetzung für eine Privatinsolvenz. Scheitert dieser Versuch, können Sie beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf die Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens stellen. Gleichzeitig stellen Sie einen Antrag auf die Erteilung einer Restschuldbefreiung.

Die Privatinsolvenz und die Dauer jeder Phase können je nach individueller Situation variieren. Hier ist ein Überblick über die typischen Zeitspannen:

1. Antragstellung: Das Verfahren beginnt mit der Antragstellung beim zuständigen Insolvenzgericht. Nun kommt es darauf an, wie schnell Sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen und wie stark die Gerichte ausgelastet sind. In der Regel dauert es jedoch einige Wochen, bis der Antrag bearbeitet wird.

2. Vorläufiges Verfahren: Nachdem der Antrag eingereicht wurde, wird in der Regel ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Dies dient dazu, die Gläubiger zu informieren und vorläufige Maßnahmen zum Schutz des Schuldners zu ergreifen, etwa die vorläufige Aussetzung von Zwangsvollstreckungen. Es erfolgt ein gerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern. Dieses vorläufige Verfahren dauert wenige Wochen.

3. Eröffnungsbeschluss: Scheitert der gerichtliche Einigungsversuch und akzeptiert das Gericht den Antrag auf Privatinsolvenz , wird das Verfahren offiziell eröffnet, indem ein formeller Eröffnungsbeschluss erlassen wird. Jetzt beginnt die Privatinsolvenz. Die Dauer bis zum Erlass des Eröffnungsbeschlusses kann je nach Gericht und Arbeitslast variieren, beträgt jedoch in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Verfügen Sie über pfändbares Vermögen, wird dieses verwertet und der Erlös unter den Gläubigern verteilt. Dazu zählt beispielsweise die Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie.

Die Laufzeit der Privatinsolvenz kann auch vorzeitig beendet werden, wenn Sie alle Schulden beglichen haben.
Die Laufzeit der Privatinsolvenz kann auch vorzeitig beendet werden, wenn Sie alle Schulden beglichen haben.

4. Wohlverhaltensphase: Die längste Phase der Privatinsolvenz ist die Wohlverhaltensphase, die in der Privatinsolvenz eine Laufzeit von in der Regel drei Jahren einnimmt. Während dieser Zeit müssen Sie einen Teil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten, der es unter den Gläubigern verteilt. Diese Phase kann verkürzt werden, indem Sie beispielsweise Ihre Schulden vorzeitig begleichen.

5. Restschuldbefreiung: Am Ende der Wohlverhaltensphase entscheidet das Gericht über eine Restschuldbefreiung. Dies bedeutet, dass verbleibende Schulden erlassen werden.  

Die tatsächliche Dauer einer Privatinsolvenz hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Komplexität des Falls, der Zusammenarbeit des Schuldners und der Arbeitslast der Gerichte.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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