Ist eine Namensänderung nach der Scheidung möglich?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 17. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Inwiefern eine Namensänderung nach der Scheidung möglich ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inwiefern eine Namensänderung nach der Scheidung möglich ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Wenn die Ehe gescheitert ist, möchten die ehemaligen Ehegatten meistens nicht mehr miteinander in Verbindung gebracht werden. Dies veranlasst viele dazu, eine Namensänderung nach der Scheidung durchzuführen.

So ist es Ehegatten möglich, sich vom einstigen Partner abzugrenzen und einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen. Welche Möglichkeiten Sie haben, wie teuer eine Namensänderung ist und ob auch der Familienname der Kinder geändert werden kann, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Namensänderung nach der Scheidung

Besteht bei einer Scheidung die Möglichkeit zur Namensänderung?

Eine Namensänderung ist erst nach der rechtskräftigen Scheidung möglich. Die Kosten für eine Namensänderung nach der Scheidung belaufen sich auf etwa 20 Euro.

Welchen Namen können Sie nach einer Scheidung wählen?

Es besteht die Möglichkeit, den Geburtsnamen oder einen Namen aus einer alten Ehe anzunehmen. Auch eine Doppelnamenkombination aus den ehemaligen Familiennamen ist denkbar.

Wird der Name der Kinder dann automatisch auch geändert?

Eine Namensänderung hat keinen Einfluss auf die gemeinsamen Kinder. Erst wenn der sorgeberechtigte Elternteil erneut heiratet, kann der Nachname des Kindes geändert werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Können Sie nach der Scheidung den Namen bzw. Nachnamen ändern lassen?

Viele Ehegatten nehmen bei oder nach der Eheschließung eine Namensänderung vor, um einen gemeinsamen Ehenamen zu führen. Dies stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl und sorgt zudem dafür, dass die künftigen gemeinsamen Kinder den Familiennamen ebenfalls tragen.

Daher stellen sich Ehepaare bereits nach der Trennung schon die Frage, ob der Nachname wieder geändert werden kann. Eine Namensänderung ist nach der rechtskräftigen Scheidung beim zuständigen Standesamt möglich.

Damit der Nachname geändert werden kann, benötigen Sie den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk, Ihren Personalausweis oder Reisepass und ggf. einen beglaubigten Auszug aus dem Familienbuch.

Für die Namensänderung nach der Scheidung bestehen verschiedene Möglichkeiten, die das folgende Beispiel aufzeigt:

Christina Finke heiratet Kai Lohmann und heißt fortan Christina Lohmann. Nachdem ihr Ehemann verstorben ist, geht sie erneut den Bund fürs Leben ein und gibt Florian Schneider das Ja-Wort. Sie heißt nun also Christina Schneider. Nach der rechtskräftigen Scheidung von Florian hat Christina gemäß Namensrecht nun folgende Möglichkeiten:

Geburtsname nach der Scheidung wieder annehmen? Dies ist durchaus möglich.
Geburtsname nach der Scheidung wieder annehmen? Dies ist durchaus möglich.
  1. Christina kann ihren Geburtsnamen wieder annehmen und heißt dann Christina Finke.
  2. Sie nimmt den Nachnamen aus erster Ehe an und heißt wieder Christina Lohmann.
  3. Sie kann den jetzigen Namen behalten.
  4. Ein Doppelname kann aus den vorherigen Nachnamen gebildet werden. Christina könnte somit Schneider-Finke oder Finke-Schneider, Schneider-Lohmann oder Lohmann-Schneider bzw. Finke-Lohmann oder Lohmann-Finke heißen.

Namensänderung nach der Scheidung: Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Wenn Sie eine Namensänderung nach der Scheidung beim Standesamt durchführen, sollten Sie bedenken, dass dabei auch Kosten entstehen. Die Änderung für sich genommen kostet rund 20 Euro. Allerdings ist zudem mit Folgekosten zu rechnen.

Nach der Namensänderung müssen Personalausweis und Reisepass sowie EC-, Kredit- und Krankenkassenkarte angepasst werden. Auch der Fahrzeugschein oder die Lohnsteuerkarte könnten davon betroffen sein. Je nachdem wie viele Dokumente Sie anpassen müssen, kann dies durchaus teuer werden.

Welche Frist müssen Sie zur Namensänderung einhalten?

Wenn Sie sich scheiden lassen, ist Ihnen selbst überlassen, ob Sie Ihren Nachnamen ändern lassen oder nicht. Grundsätzlich muss keine Namensänderung nach der Scheidung durchgeführt werden. Auch wenn Ihr Ex-Ehegatte fordert, dass Sie seinen Nachnamen ablegen, ist dies ganz allein Ihnen überlassen.

Eine Frist für die Namensänderung gibt es nicht. Sie können somit auch noch nach einigen Jahren entscheiden, Ihren Geburtsnamen oder den alten Familiennamen aus einer vorherigen Ehe anzunehmen. Wenn Sie Ihren Namen ändern lassen wollen, müssen Sie trotzdem bedenken, dass dies erst nach der rechtskräftigen Scheidung möglich ist. Im Trennungsjahr kann dies noch nicht durchgeführt werden.

Übrigens: Rechtskräftig ist eine Scheidung erst, wenn Ihnen die Ausfertigung zugegangen ist und Sie keine Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss einlegen. Die Eheleute können schon im Scheidungstermin darauf verzichten, Rechtsmittel einzulegen, allerdings muss auch dies auf dem Scheidungsbeschluss vermerkt werden, bevor die Namensänderung durchgeführt werden kann.

Wen müssen Sie über die Namensänderung informieren?

Sobald Sie Ihren neuen Nachnamen rechtskräftig führen dürfen, müssen sie offizielle Dokumente erneuern lassen und zahlreiche Vertragspartner über die Namensänderung informieren. Angefangen von Personalausweis und Führerschein bis hin zu Krankenversicherung, Bank, Bahncard, ADAC oder Vermieter.

Kann die Namensänderung bei einer Scheidung auch für Kinder durchgeführt werden?

Eine Namensänderung nach der Scheidung ist für das Kind in der Regel nicht möglich.
Eine Namensänderung nach der Scheidung ist für das Kind in der Regel nicht möglich.

Grundsätzlich behält das Kind nach der Scheidung seinen Familiennamen.

Auch wenn die Mutter eine Namensänderung nach der Scheidung durchführen lässt, bekommt das Kind keinen anderen Familiennamen.

Das Kind kann nach der Scheidung seiner Eltern also z. B. nicht den Geburtsnamen der Mutter annehmen.

Dies sorgt dafür, dass das Kind und seine Mutter unterschiedliche Familiennamen tragen. Dies lässt sich in der Regel auch zunächst nicht ändern.

Erst wenn die Mutter erneut heiratet und den Nachnamen des neuen Ehegatten annehmen möchte, kann auch der Familienname des Kindes geändert werden. So kann das Kind den neuen Nachnamen seiner Mutter und des neuen Ehepartners annehmen. Der gemeinsame Familienname soll auch hier das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken.

Ist der andere Elternteil allerdings ebenfalls sorgeberechtigt oder das Kind führt seinen Nachnamen, muss er der Namensänderung nach der Scheidung und erneuter Heirat der Frau zustimmen. Tut er dies nicht, kann das Familiengericht darüber entscheiden.

Ist die Namensänderung beispielsweise zum Wohle des Kindes nötig, kann das Familiengericht eine Zustimmung zur Namensänderung erwirken, ohne dass der andere Elternteil diese gutheißen muss.

Wichtig: Ist das Kind bereits fünf Jahre alt, kann eine Namensänderung nur bei Zustimmung des Kindes durchgeführt werden.

Wann ist eine Namensänderung bei Kindern möglich?

Eine Namensänderung nach der Scheidung und ohne eine erneute Heirat der Eltern ist bei minderjährigen und volljährigen Kindern nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Diese Einzelfälle müssen beim Standesamt genauestes überprüft werden.

Leben die Eltern bereits im Trennungsjahr, als das Kind geboren wird, und der Ehemann ist nicht der leibliche Vater, ist eine Namensänderung unter Umständen möglich. Der Ehemann ist zwar der rechtliche, allerdings nicht der biologische Vater. Somit hat er die Möglichkeit, die Vaterschaft anzufechten.

Name ändern: Dies können Sie beim zuständigen Standesamt machen lassen.
Name ändern: Dies können Sie beim zuständigen Standesamt machen lassen.

Stimmen die Mutter und der leibliche Vater einer Vaterschaftsanerkennung zu, kann der biologische Vater nach der Rechtskraft der Scheidung als rechtlicher Vater gelten. Dementsprechend ist eine Namensänderung nach der Scheidung für das Kind möglich. Es kann den Nachnamen des leiblichen Vaters annehmen.

Allein der Wunsch der Eltern, den Nachnamen des Kindes nach der Scheidung ändern zu lassen, genügt nicht für eine Namensänderung. Tatsachen müssen belegen, dass das Kindeswohl durch den Namen gefährdet wird. Dies liegt beispielsweise bei einer psychischen Destabilisierung des Kindes vor.

Auch wenn der leibliche Vater selbst keine Bindung zum Kind aufgebaut hat, ist dies kein Grund für eine Namensänderung nach einer Scheidung. Ob bei Ihrem Kind der Nachname geändert werden kann, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes erfragen.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (65 Bewertungen, Durchschnitt: 4,62 von 5)
Ist eine Namensänderung nach der Scheidung möglich?
Loading...

Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

60 Gedanken zu „Ist eine Namensänderung nach der Scheidung möglich?

  1. Darja

    Hallo, mein Mann ist eine von Spätaussidler, Eltern sind in Deutschland geschieden worden. Mein Mann war damals 12 und sollte bei Mütter bleiben. Mutter hat eine deutsche Name der Vater nicht. Als mein Mann erster Ausweis mit 14 bekam hat er Name vom Vater genommen(weil er sich schuldigt fühlte) , jetzt ist er 33 und bereut es. Kann man der Name noch ein Mal ändern? Bedanke mich im voraus.

  2. Anna

    Ich bin seit 2012 geschieden und habe während der Ehe meinen Mädchennamen behalten. Unser Sohn, inzwischen 12, trägt den Nachnamen des Vaters. Ist es auch nach der Scheidung noch möglich, dass ich den Namen meines geschiedenen Mannes annehmen oder einen Doppelnamen bilden kann? Ich hätte gerne den selben Nachnamen wie meinen Sohn. Der Vater stammt aus dem Ausland und hat einen international klingenden Namen, der auch zum Erscheinungsbild meines Sohnes wesentlich besser passt als mein sehr deutscher Nachname.

  3. Sabine

    Hallo,

    Ich habe 1972 in Frankreich geheiratet un habe den Namen meines Mannes angenommen.
    Nach der Scheidung 1987 habe ich den Namen meines Mannes behalten. Ich habe beim Konsulat einen deutschen Ausweis beantragt : mir wurde geschrieben, dass ich nach dem deutschen Gesetz nur einen Ausweis auf meinen Geburtsnamen bekommen kann, obwohl ich meine deutsche Rente erhalte une Steuern auf den Namen zahle, den ich jetzt seit 46 Jahren trage. Mir wurde telefonisch gesagt, mein Name, wäre nciht mein Name. Wie kann ich meinen Namen in Deutschland anerkennen lassen.
    Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.
    MfG S.

  4. Sindy

    Hallo,
    mein Sohn (13 Jahre) trägt den Familiennamen meines geschiedenen Ehemannes.
    Ich bin seit 5 Jahren wieder verheiratet und mein Sohn, möchte unbedingt unseren Familiennahmen annehmen. Kontakt besteht keiner mehr zum Kindsvater und das seit vielen Jahren schon.
    Kindsvater hat kein Sorgerecht und Umgangsrecht.
    Ist es irgendwie möglich, meinem Sohn seinen Wunsch zu erfüllen?
    Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße

  5. Laura

    Hallo,
    Ich habe mich bereits im Sommer 2017 von meinem Mann getrennt. Das Trennungsjahr ist im Mai 2018 abgelaufen und die Scheidung läuft aktuell, ist aber noch nicht rechtskräftig. Im Februar 2018 bin ich von meinem neuen Partner schwanger geworden und habe nun im November 2018 unser gemeinsames Kind entbunden. Aufgrund der noch laufenden Scheidung trägt mein Kind, genau wie ich noch, den Familiennamen meines Noch-Mannes. Ich möchte gerne nach der Scheidung meinen Geburtsnamen wieder annehmen und mein Partner und ich möchten, dass unsere Tochter seinen Familiennamen bekommt. Ein Termin zur Anerkennung der Vaterschaft wurde bereits vereinbart. Auch ist mein Ehemann bereit, die Vaterschaft anzufechten. Ist eine Namensänderung unter diesen Umständen möglich für unser Kind? Ich möchte das dunkle Kapitel meiner gescheiterten Ehe gerne abschließen und könnte es nicht ertragen, wenn meine Tochter gezwungen wäre, weiterhin den Namen meines Ex zu tragen. Ich möchte ungern gezwungen sein, nur für eine Namensänderung erneut zu heiraten.
    Danke! LG

  6. Sabrina

    Ich habe in der Ehe Zwillinge bekommen mein Mann ist nicht der leibliche Vater . Sie haben daher seinen Nachnamen . Der biologische Vater hat die Vaterschaft anerkannt und wird nach der Scheidung als Vater ohne Sorgerecht sein. Ich möchte nach der Scheidung gerne meinen Mädchen Namen wieder annehmen und ich will dass die Zwillinge auch so heissen ? Geht das ?
    Lg

    1. anwalt.org

      Hallo Sabrina,

      der Geburtsname kann in aller Regel nicht ohne triftigen Grund verändert werden. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um Ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen.

      Ihr anwalt.org-Team

  7. Katja

    Hallo, mein Mann und ich haben uns getrennt. Wir hatten im Ausland geheiratet. Er ist ins Ausland zurück gegangen und war nicht mehr auffindbar. Ich habe Jahre später von einem anderen Mann ein Kind bekommen und habe mich nach der Geburt scheiden lassen. Mein Ex-Mann und ich waren schon jahrelang getrennt. Das Amt sagte mir damals, dass wir meinen Namen behalten. Jetzt habe ich Post vom Amtsgericht bekommen, wir müssten beide unseren Nachnamen ändern. Ich möchte das nicht, was kann ich dagegen tun?

    1. anwalt.org

      Hallo Katja,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  8. Olga

    Hallo, ich bin rechtskräftig geschieden. Mein Sohn wurde vom ex- adoptiert. Ich habe alleinigersorgerecht, können wir mit meinem Sohn meine Mädchenname beantragen,
    Danke im Voraus
    LG Olga

    1. anwalt.org

      Hallo Olga,

      der Geburtsname eines Kindes kann in der Regel nicht ohne ausreichenden Grund geändert werden. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an das Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  9. Michaela

    Hallo,
    meine Tochter war 1 Jahr alt, als ihr Vater sich von uns (4 Wochen vor unserer Hochzeit) trennte um mit einer anderen Frau zusammen zu sein. Leider entschieden wir nach der Geburt unserer Tochter, dass sie den Namen ihres Vaters bekommen sollte (die Hochzeit war ja schon in voller Planung und ich wollte seinen Namen annehmen). Jetzt heißt meine Tochter wie ihr Vater (XXX), ich habe meinen Mädchennamen (YYY) =( Kann man ihren Namen in einen Doppelnamen ändern lassen oder muss ich damit leben, ständig mit Frau XXX angesprochen zu werden, obwohl ich YYY heiße? Am Liebsten hätte ich ja, dass meine Tochter meinen Namen bekommt, aber bei allem, was ich bisher gelesen habe, fehlen da (eigentlich zu ihrem Glück) die driftigen Gründe. Scheinbar langt es dem Gesetzgeber nicht, dass man als Mutter dann darunter sehr leiden muss.

    1. anwalt.org

      Hallo Michaela,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Standesamt. Die Bildung eines Doppelnamens ist bei Kindern jedoch in aller Regel nicht zulässig. Zudem ist die Änderung des Geburtsnamens zumeist nur bei triftigen Gründen möglich.

      Ihr anwalt.org-Team

  10. Andrea

    Mein Exmann hat wieder neu geheiratet. Bei unserer Hochzeit nahm er meinen Namen an. Nun trägt seine neue Frau meinen Mädchennamen. Kann das geändert werden oder muss ich damit zurecht kommen?

    1. anwalt.org

      Hallo Andrea,

      in der Regel ist es nicht möglich, einem Ex-Partner das Tragen des ehemaligen Ehenamens zu untersagen.

      Ihr anwalt.org.Team

  11. Nadine

    Mein Examen hat meinen Nachname angenommen und heiratet erneut. Bekommt dann seine neue Frau meinen Nachnamen oder muss mein expand sein Mädchenname weitergeben?

    1. anwalt.org

      Hallo Nadine,

      im Zuge der Eheschließung können die Ehegatten
      1. den derzeitigen Familiennamen jeweils behalten oder
      2. einen gemeinsamen Ehenamen wählen (aus den beiden vorhandenen Familiennamen).

      Es besteht keine Pflicht, den Namen eines Ex-Gatten nach der Scheidung abzulegen.

      Ihr anwalt.org-Team

  12. Silke

    Hallo,
    ich habe im Juli Scheidungstermin, leider hat die zweite Ehe auch nicht gehalten.
    Da ich nur Kinder aus der ersten Ehe habe und den Familiennamen auch damals behalten haben, wollte ich wissen ob es möglich ist nach der Scheidung den Familiennamen aus der ersten Ehe wieder an zu nehmen.
    LG Silke

    1. anwalt.org

      Hallo Silke,

      im Rahmen der Namensänderung kann nach einer Scheidung in der Regel der Geburtsname oder der vormalig geführte Familienname wieder angenommen werden. Bitte wenden Sie sich für eine genaue Klärung an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  13. Tamara

    Hallo,
    mein Ex-Mann und ich möchten uns nun nach vielen jahren scheiden lassen. meine Tochter und ich tragen beider seinen Namen. Nach der Scheidung möchte ich meinen Mädchennamen wieder zurück. Meine Tochter kann dies ja leider nicht, obwohl sie mit meinem namen geboren wurde. Nun haben wir folgenden Fall mein neuer Partner und ich möchten nächstes Jahr Heiraten und er nimmt meinen Namen an. Kann meine Tochter dann auch meinen Namen wählen oder diesen als Teil eines Doppelnamens wählen?

    1. anwalt.org

      Hallo Tamara,

      bei Bildung eines gemeinsamen Ehenamens kann in der Regel die Einbenennung der Kinder erfolgen. Ggf. ist hierfür die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils erforderlich. Wenden Sie sich zur Klärung bitte an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  14. René

    Meine ExFrau hat jetzt wieder geheiratet und hat den Namen ihres neun angenommen. Bekommen jetzt auch meine Kids die bei ihr größten teils leben auch ihren neuen Nachnahme oder behalten sie meinen? Wir sind beide Sorgeberechtigt

    1. anwalt.org

      Hallo René,

      die Einbenennung von Kindern im Zuge einer Wiederverheiratung kann in der Regel nur unter Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils erfolgen. Die Zustimmung kann ggf. durch das Familiengericht ersetzt werden.

      Ihr anwalt.org-Team

  15. Anja

    Hey, ich bin gerade etwas verwirrt und würde gerne Ihre Meinung Bezüglich meines Falles lesen.

    Also, ich bin seit 2016 rechtskräftig geschieden und es gibt einen Sohn aus der Ehe (geb.2010). Sowohl ich als auch meine Söhne (es gibt noch einen nicht-ehelichen Nachrücker) tragen den Namen meines Exmannes.
    Wirklich gewünscht war das nicht, sondern hat sich leider situationsbedingt so ergeben, da der Geburtstermin des Kleinen nah an der Scheidung lag und keine Zeit blieb meinen Namen zu ändern. Zudem hieß es beim Standesamt, dass ich meinen Großen nicht mit auf meinen Mädchennamen nehmen könnte. Also ließ ich es der Einfachheit halber sein aber bin mehr und mehr unglücklich mit dieser Situation.
    Heute telefonierte ich diesbezüglich sowohl mit einem Standesbeamten meiner Stadt als auch einer Standesbeamtin des Kreises. Beide sagten mir nun, dass es mittlerweile aufgrund der veränderten Lebensumstände (Exmann ist neu verheiratet inkl. neuen Nachnamen und Verfahren auf alleiniges Sorgerecht läuft) nun doch ginge BEIDE Kinder umzubenennen. Jetzt lese ich hier nichts davon sondern es wird auf „wenige, sehr gut begründete Einzelfälle hingewiesen“. Ist mein Fall ein solcher oder waren die Standesbeamten zu optimistisch?!
    Danke.

    1. anwalt.org

      Hallo Anja,

      bitte beachten Sie, dass wir nicht auf jeden spezifischen Sonderfall eingehen können. Wir stellen lediglich allgemeingültige Regelungen dar, können jedoch nicht alle Eventualitäten abdecken. Für eine entsprechend einzelfallbezogene Beratung sind darüber hinausgehend dann Anwälte und in Ihrem Fall Standesbeamte zuständig.

      Ihr anwalt.org-Team

  16. Maria

    Hallo, als ich geheiratet habe, heiratete ich nicht den Kindesvater, mein Sohn, damals 5 nahm den Namen meines Mannes an. Leider scheiterte die Ehe und nun ist die Frage, ob mein Sohn seinen Nachnamen wieder in seinen ursprünglichen Geburtsnamen ändern lassen kann.
    Danke und Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Maria,

      in der Regel ist die Einbenennung eines Kindes unwiderruflich, da der neue Familienname zum neuen Geburtsnamen wird. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, um sich über die Möglichkeiten einer Namensänderung zu informieren.

      Ihr anwalt.org-Team

      1. Claudia

        Hallo
        Mein Sohn wurde unehelich geboren.Dann kam die Heirat und ich nahm den Namen meines Mannes an.Kind behielt seinen.Scheidung.Ich habe nun wieder meinen Geburtsnamen.Nun möchte mein Sohn wie sein Vater heissen.Ist das überhaupt möglich?

  17. Christine

    Hallo
    Ich war mit einer Frau verheiratet lebte also in einer damals noch eingetragenen Lebenspartnerschaft in der ich meinen Sohn bekommen habe für den ich das alleinige Sorgerecht habe, diese wurde vor zwei Jahren geschieden nun habe ich und mein Sohn noch den Ehenamen meiner Ex Frau . Nun möchte ich wieder Heiraten und möchte dann natürlich meinen Sohn ein benennen lassen , mein Sohn ist vier Jahre alt.
    Wie verhält sich das nun brauche ich das Einverständnis meiner Ex Frau damit ich ihn ein benennen lasse kann . oder reicht es das ich allein sorgeberechtig und sie biologisch kein kein Elternteil ist .
    LG
    Christine

    1. anwalt.org

      Hallo Christine,

      mitspracheberechtigt bei Namensangelegenheiten sind in der Regel nur biologische oder rechtliche Eltern, die ein Sorgerecht gegenüber dem Kind ausüben. Nähere Informationen und eine Einschätzung zu Ihrem Einzelfall können Sie ggf. beim Standesamt erhalten.

      Ihr anwalt.org-Team

  18. Susanne

    Hallo…
    Ich bin geschieden und habe einen Sohn mit in die Ehe gebracht…wir haben Beide den gleichen Geburtsnamen…der Ehemann war lediglich Namensgeber…
    Mein Sohn und ich würden gern unseren Geburtsnamen wieder annehmen…
    Beim Standesamt sagte man mir das es bei mir ohne Probleme geht …aber nicht bei meinem Sohn der ja ursprünglich den Namen in seiner Geburtsurkunde trägt den er gern auch wieder tragen möchte…
    Mein Sohn ist 24 Jahre alt…

    1. anwalt.org

      Hallo Susanne,

      die Einbenennung von Kindern im Zuge einer Eheschließung mit Bildung eines gemeinsamen Ehenamens ist in der Regel unwiderruflich, da der neue Familienname den Geburtsnamen gänzlich ersetzt (also neuer Geburtsname wird). Wenden Sie sich bei Fragen hierzu bitte an das Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  19. Kathrin

    Hallo, ich bin rechtskräftig geschieden und habe 3 Kinder welche den Nachnamen meines Exmannes tragen. Ich derzeit auch noch. Ich habe das alleinige Sorgerecht für alle 3 Kinder. Ist es möglich dass ich UND die Kinder meinen Geburtsnamen annehmen? Wenn ja unter welchen Voraussetzungen?

    1. anwalt.org

      Hallo Kathrin,

      in der Regel ist es nur bei Wiederverheiratung des Sorgeberechtigten oder bei späterer Heirat der Kinder selbst möglich, den Geburtsnamen der Kinder zu ändern. Wenden Sie sich ggf. an das Standesamt, um sich über die Voraussetzungen der Namensänderung informieren zu lassen.

      Ihr anwalt.org-Team

      1. Annette

        Das stimmt so nicht. Meine Kinder konnten nach meiner Scheidung damals mit Zustimmung des Vaters meinen Mädchennamen annehmen, den ich ebenfalls wieder angenommen hatte. Das ganze lief dann nicht über das Standesamt, sondern über das Landratsamt sowie Jugendamt, die die Kinder zu der Namensänderung befragt hatten.

        1. S.

          Wodurch ist so entschieden worden ? ich habe schon keine Hoffnung mehr gehabt, dass das möglich ist. Bitte schreibe mir mehr dazu.
          Danke S.

        2. Lena

          Hallo Anette!
          Möchte auch nach Scheidung das die Kinder ebenfalls meinen Mädchennamen tragen!
          Lese aber auch nur das dies nicht möglich ist…
          Kannst du bitte näher schildern wie das ging und was du dafür getan hast?
          Liebe Grüße
          Lena

        3. Maya

          Oh, dazu hätte ich sehr gern Infos. Ich bin geschieden und alle 3 Kinder hätten so gern meinen Mädchennamen. Wie schaffe ich das?

  20. Andreas

    Guten Tag
    Ich bin Geschiden und möchte daß meine Ex Frau trägt nicht mehr meine Namme.Kinder sind schon Verchairate,Was muß ich Tun und was das mir
    Kostet werde.
    zu Artikel sehr Gutes.

    1. anwalt.org

      Hallo Andreas,

      es ist in der Regel nicht möglich, dem Ehegatten nach Scheidung zu untersagen, den gemeinsamen Ehenamen weiterhin zu tragen.

      Ihr anwalt.org-Team

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert