Kreditkartenbetrug: Was tun, wer kommt für den Schaden auf?

Kreditkarte für Betrug missbraucht: Was tun Opfer am besten?
Kreditkarte für Betrug missbraucht: Was tun Opfer am besten?

FAQ: Kreditkartenbetrug

Was kostet es eine Kreditkarte zu sperren?

Für die Sperrung der Kreditkarte darf die Bank keine Gebühren erheben.

Kann ich mit der Kreditkarte einer anderen Person bezahlen?

In der Regel sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken vor, dass eine Kreditkarte nicht übertragbar ist. Nur derjenige, dessen Name auf der Karte steht, darf diese auch verwenden. In der Realität sieht es jedoch häufig so aus, dass auch andere Personen eine fremde Kreditkarte nutzen können, wenn sie über die für den Vorgang nötigen Informationen, wie etwa die PIN, verfügen. Das gilt vor allem für Online-Käufe. So ist dann auch ein Betrug möglich.

Wie schnell ist eine Kreditkarte zu sperren?

Wenn Sie eine missbräuchliche Verwendung entdecken oder bemerken, dass die Karte abhanden gekommen ist, dann sollten die Sperrung sofort in die Wege leiten. Lassen Sie die Kreditkarte zu spät sperren, kann es sein, dass die Bank sich weigert, den entwendeten Betrag zurückzuzahlen. In diesem Fall haften Sie selbst für den Schaden. Mehr zur Haftung haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst.

Welche Strafe zieht ein Kreditkartenbetrug nach sich?

Täter, denen ein Kreditkartenbetrug – etwa in Form des Computerbetrugs – nachgewiesen wird, müssen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen.

Wie kommen Täter an Ihre Daten?

Bekommen Sie nach dem Kreditkartenbetrug mit der Visa-Karte Ihr Geld zurück?
Bekommen Sie nach dem Kreditkartenbetrug mit der Visa-Karte Ihr Geld zurück?

Kreditkarten erfreuen sich auch in Deutschland einer immer größeren Beliebtheit. Kein Wunder, können Verbraucher doch in immer mehr Geschäften damit bargeldlos bezahlen, Onlinekäufe erledigen oder im Ausland am Automaten Bargeld abheben.

Doch leider kann es dazu kommen, dass Kriminelle an die Kartendaten herankommen und diese missbräuchlich nutzen. Das wird auch Kreditkartenbetrug genannt. Wie geht das Ganze jedoch genau vonstatten?

Zum einen ist es möglich, dass Kriminelle Ihre physische Kreditkarte in die Hände bekommen – etwa, nach dem Raub einer Brieftasche oder schlicht und einfach, weil der Besitzer sie verloren hat. Häufig kann die Karte auch ohne PIN und mit gefälschter Unterschrift in Geschäften zum Bezahlen genutzt werden.

Zum anderen können die Täter online Ihre Kreditkartendaten ausspionieren. Nicht selten kommt es vor, dass Hacker auf die Datenbanken von Geldinstituten zugreifen und diese dann Betrügern zur Verfügung stellen.

Eine weitere Option besteht darin, dass Kriminelle Ihnen E-Mails mit manipulierten Datenanhängen zusenden. Klickt der Leser darauf, wird eine Schadsoftware installiert, die eingegebene Daten ausspionieren kann. Oftmals nutzen die Täter auch E-Mails mit Links zu gefälschten Websites. Dort sollen Sie Ihre Kreditkartendaten eingeben.

Kreditkartenbetrug erkannt: Was tun?

Kreditkartenbetrug im Internet: Wer haftet?
Kreditkartenbetrug im Internet: Wer haftet?

Haben Sie Ihre Kreditkarte verloren oder gehen Sie davon aus, dass sie gestohlen wurde? In diesen Fällen sollten Sie Ihre Karte so schnell wie möglich sperren lassen, um Kreditkartenbetrug vorzubeugen. Das können Sie entweder direkt bei Ihrer Bank oder über den kostenlosen Sperrnotruf unter der Nummer 116 116 erledigen. Ist die Karte gesperrt, kann diese nicht mehr missbräuchlich verwendet werden.

Und was sollten Sie tun bei einem erfolgten Kreditkartenbetrug? Grundsätzlich sollten Ihre Kreditkartenabrechnungen regelmäßig überprüfen, damit Sie verdächtige Abbuchungen zeitnah erkennen. Bei Auffälligkeiten ist, wie auch bei Verlust oder Diebstahl, eine schnelle Sperrung der Karte empfehlenswert.

Eine Anzeige über den Kreditkartenbetrug bei der Polizei bzw. über den Diebstahl der Kreditkarte ist außerdem angeraten. Zusätzlich sollten Sie Ihre Bank auffordern, die unberechtigten Abbuchungen zurückzubuchen. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Chargeback-Verfahren. In der Regel haben Sie acht Wochen Zeit, um die Rückbuchung in die Wege zu leiten.

Ist bei Kreditkartenbetrug eine Anzeige bei der Polizei online durchzuführen? Ja, das ist mittlerweile möglich. Informationen erhalten Sie auf dem offiziellen Portal online-strafanzeige.de.

Wie können Sie die missbräuchliche Verwendung Ihrer Kreditkarte verhindern?

Gehen Sie vorsichtig mit Kreditkarten um. Einen Betrug können Sie mit einigen Vorsichtsmaßnahmen zwar nicht gänzlich, aber so gut wie möglich verhindern. Unsere Tipps:

  • Bewahren Sie die Kreditkarte sicher und niemals zusammen mit der jeweiligen PIN auf. Wenn Sie unterwegs sind, sollten Sie die Karte möglichst nah am Körper tragen.
  • Überlegen Sie gut, wann und bei welchen Shops Sie Ihre Kreditkarte einsetzen. Je öfter Sie Ihre Daten weitergeben, umso höher ist die Gefahr, dass es zum Kreditkartenbetrug kommt. Achten Sie außerdem darauf, dass der Onlineshop eine gesicherte Verbindung nutzt. Diese erkennen Sie daran, dass die URL mit „https“ beginnt.
  • Prüfen Sie E-Mails ganz genau, bevor Sie Anhänge öffnen oder auf Links klicken. Wird eine andere E-Mail-Adresse vom vermeintlichen Absender verwendet, sind Rechtschreibfehler im Text vorhanden? Oftmals werden Sie auch dazu gedrängt, schnell zu handeln. In diesen Fällen sollten Sie die Mail löschen und nicht darauf reagieren.
  • Geben Sie Kreditkartendaten niemals am Telefon oder per Mail weiter.

Welche Strafe droht einem Täter?

Kreditkarten für Betrug verwendet: Welche Strafe droht Tätern?
Kreditkarten für Betrug verwendet: Welche Strafe droht Tätern?

Wenn Sie einen Kreditkartenbetrug anzeigen, stellen Sie sich vielleicht die Frage, mit welcher Strafe der Täter rechnen muss. Der Kreditkartenbetrug ist kein eigener Straftatbestand.

Vielmehr kennt das Strafgesetzbuch (StGB) unterschiedliche Delikte, die in Frage kommen können. Dazu zählen der Computerbetrug gemäß § 263a StGB sowie die Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln laut § 152a StGB.

Gleich, welcher Straftatbestand dem Täter vorgeworfen wird: Kreditkartenbetrug zieht eine Strafe nach sich. Je nach Einzelfall kann dies eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sein.

Auch der Besitzer einer Kreditkarte kann damit einen Betrug begehen. Das ist der Fall, wenn er seine Karte in missbräuchlicher Weise verwendet – etwa, wenn er eine Zahlung tätigt, obwohl er weiß, dass er die Forderung gar nicht begleichen kann. Wird einem Täter dies nachgewiesen, droht ihm laut § 266b StGB eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Haftung bei einem Kreditkartenbetrug: Wer zahlt den Schaden?

Ihnen kann ein Anwalt nach einem Kreditkartenbetrug weiterhelfen.
Ihnen kann ein Anwalt nach einem Kreditkartenbetrug weiterhelfen.

Haben Sie die oben genannten Schritte abgearbeitet, nachdem Ihnen verdächtige Abbuchungen auf der Kreditkartenabrechnung aufgefallen sind? Dann kann die Karte erst einmal nicht weiter belastet werden. Doch nun stellt sich die Frage nach den unrechtmäßig abgebuchten Beträgen. Wer haftet bei einem Kreditkartenbetrug laut den Regeln des Verbraucherschutzes?

Die gute Nachricht lautet: Grundsätzlich gilt bei einem erfolgten Kreditkartenbetrug, dass die Haftung von der Bank übernommen wird, die Ihnen die Kreditkarte ausgestellt hat. Dabei gibt es jedoch eine Einschränkung. Laut § 675v Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gilt nämlich:

Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der Nutzung eines verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Zahlungsinstruments oder auf der sonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstruments, so kann der Zahlungsdienstleister des Zahlers von diesem den Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens bis zu einem Betrag von 50 Euro verlangen.

Ihre Bank kann also bis zu 50 Euro von Ihnen fordern, wenn die Kreditkarte missbräuchlich verwendet wurde. Manche Kreditkartenanbieter verzichten jedoch auch auf diesen Anteil oder verlangen eine kleinere Summe.

Wann zahlt die Bank nicht?

Kreditkartenbetrug: Ob Mastercard oder Visa - Hacker können unter Umständen an Ihre Daten gelangen.
Kreditkartenbetrug: Ob Mastercard oder Visa – Hacker können unter Umständen an Ihre Daten gelangen.

Kreditkartenbetrug und die Bank zahlt nicht? Dazu kommt es, wenn Sie als Kreditkarteninhaber die missbräuchliche Verwendung grob fahrlässig herbeigeführt haben. Davon geht die Bank unter anderem aus, wenn Sie Ihre Kreditkarte und die Geheimzahl am gleichen Ort aufbewahrt haben oder bei der Verwahrung der Karte nicht die nötige Sorgfalt haben walten lassen.

In diesem Fall bekommen Sie nach einem Kreditkartenbetrug kein Geld zurück. Gleiches gilt, wenn Sie die missbräuchliche Verwendung bzw. den Verlust der Karte zu spät gemeldet haben.

Möchten Sie gegen Ihre Bank vorgehen, weil diese die Zahlung verweigert, obwohl Sie sich nicht grob fahrlässig verhalten haben? Nach einem Kreditkartenbetrug kann ein Anwalt Ihnen weiterhelfen. Dieser berät Sie zum weiteren Vorgehen und kann die Kommunikation mit der Bank übernehmen.

Quellen und weiterführende Links

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Kreditkartenbetrug: Was tun, wer kommt für den Schaden auf?
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des anwalt.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem in den Bereichen Verkehrsrecht und Finanzrecht leicht verständlich aufzubereiten.

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