Kosten der Einbürgerung: Was erwartet Sie?

Was kostet eine Einbürgerung in Deutschland heute?
Was kostet eine Einbürgerung in Deutschland heute?

FAQ: Kosten der Einbürgerung

Wie viel kostet die Einbürgerung in Deutschland?

Die deutsche Einbürgerung ist mit Kosten verbunden. Die Einbürgerungsurkunde kostet 255 Euro und 51 Euro für Minderjährige. Es kommen Kosten für das Aufenthaltsrecht, den deutschen Pass, ein Zertifikat der deutschen Sprache und eventuelle Anwaltskosten hinzu.

Wann müssen Sie die Kosten der Einbürgerung in Deutschland bezahlen?

Die Kosten für die Einbürgerung zahlen Sie am Besten mit der Stellung des Einbürgerungsantrages. Die Behörde wird erst tätig, wenn Ihr Geld eingegangen ist.

Wie bezahlt man die Kosten für die Einbürgerung in Deutschland?

Am Besten überweisen Sie den Betrag für die Einbürgerung zeitnah auf das Konto der zuständigen Einbürgerungsbehörde.

Was kostet die Einbürgerung in Deutschland?

Kosten für die Einbürgerung: Wie viel bezahlt man für die Einbürgerung in Deutschland?
Kosten für die Einbürgerung: Wie viel bezahlt man für die Einbürgerung in Deutschland?

Wenn Sie als ausländischer Staatsbürger nach Deutschland kommen, besteht unter gewissen Umständen die Möglichkeit der Einbürgerung. Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, gilt es, eine Menge Voraussetzungen zu erfüllen und Faktoren zu beachten.

Sich in einem neuen Land einzurichten, kann teuer werden. Daher ist es für Sie gut zu wissen, welche Kosten bei der Einbürgerung auf Sie zukommen.

Die Posten der Kosten der Einbürgerung sind umfangreich. Der Prozess, um deutscher Staatsangehöriger zu werden, ist mit vielen Schritten verbunden. Bei jedem Teil dieses Prozesses müssen Sie bei der Einbürgerung in Deutschland mit Kosten rechnen.

Voraussetzungen der Einbürgerung

Nach § 10 Abs. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes müssen folgende Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt werden:

  • der Ausländer muss sich mindestens acht Jahre in Deutschland aufhalten
  • er muss sich zur freiheitlich, demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennen
  • er besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht
  • Sicherung des Lebensunterhalts für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen (Sie müssen bei der Einbürgerung ein Mindesteinkommen aufweisen.)
  • Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

Für die Erfüllung all dieser Voraussetzungen entstehen für die Einbürgerung in Deutschland gewisse Kosten für das Verfahren, den Einbürgerungstest und den Nachweis über die Sprachkenntnisse. Die Voraussetzung des Nachweises über ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland erreicht der Bewerber über den verpflichtenden Einbürgerungstest.

Der Einbürgerungstest kommt also auf Sie zu, wenn Sie deutscher Staatsangehöriger werden wollen. Nur bei deutschem Schulabschluss oder aufgrund Behinderung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder altersbedingt kann der Test wegfallen. Auch hier müssen Sie mit Kosten bei der Einbürgerung rechnen.

Doch wie viel kostet ein Einbürgerungstest? Für die Teilnahme am Einbürgerungstest erwarten Sie Kosten in Höhe von 25 Euro. Bekommen Sie auf den Antrag auf Einbürgerung eine Ablehnung kommen Kosten zwischen 25 Euro bis 255 Euro für Erwachsene und 25 bis 51 Euro für minderjährige Kinder auf Sie zu.

Im Rahmen des Antrags auf Einbürgerung kommen Kosten auch bei einer Ablehnung auf Sie zu.
Im Rahmen des Antrags auf Einbürgerung kommen Kosten auch bei einer Ablehnung auf Sie zu.

Für die Einbürgerungsurkunde müssen Sie noch einmal Geld bezahlen. Die Gebühr für die Urkunde für Erwachsene beträgt 255 Euro und für ein minderjähriges Kind 51 Euro. Minderjährige, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden, müssen auch 255 Euro bezahlen.

Wenn Sie sehr wenig verdienen oder mehrere Kinder mit eingebürgert werden, kann die Gebühr unter Umständen reduziert oder eine Ratenzahlung vereinbart werden. So können sich die Kosten der Einbürgerung verringern.

Die Beschaffung von Urkunden, Übersetzung und Beglaubigung kann Sie noch einmal Geld kosten. Auch für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit kommen weitere Kosten der Einbürgerung auf Sie zu. Diesbezüglich erkundigen Sie sich am Besten bei dem Konsult Ihres Heimatlandes.

Im Anschluss können Sie sich mit der Einbürgerungsurkunde einen deutschen Personalausweis und Reisepass beantragen. Für die Einbürgerung kommen also Kosten in Deutschland für den Pass hinzu. Der Personalausweis kostet für Personen ab 24 Jahren 37 Euro, für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro. Der Reisepass kostet 70 Euro oder für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro.

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 des Stangehörigkeitsgesetzes ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erforderlich. Ein solches kann eine Niederlassungserlaubnis sein, für die Gebühren für Hochqualifizierte in Höhe von 147 Euro anfallen und für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Höhe von 124 Euro. Alle anderen Fälle der Niederlassungserlaubnis kosten 113 Euro. Ein weiteres Aufenthaltsrecht ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt. Die Bearbeitungsgebühr dafür beträgt 109 Euro, die die Kosten für die Einbürgerung erhöhen.

Die ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache erwerben Ausländer über ein Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) oder den erfolgreichen Nachweis der Absolvierung eines Sprachkurses im Rahmen eines Integrationskurses.

Ein weiterer Nachweis kann auch der Erwerb eines Hauptschulabschlusses sein. Die Prüfungsgebühren für das Zertifikat Deutsch unterscheiden sich je nach Bundesland. In den Volkshochschulen in Berlin betragen sie beispielsweise 110 Euro, die zu den Kosten der Einbürgerung hinzukommen.

Wann und wie müssen Sie die Kosten für die Einbürgerung zahlen?

Weitere Kosten: Ein deutscher Pass für die Einbürgerung muss noch beantragt werden.
Weitere Kosten: Ein deutscher Pass für die Einbürgerung muss noch beantragt werden.

Sie müssen also bei der Einbürgerung mit vielen Kosten rechnen. Wann bezahlen Sie diese? Zahlen Sie die Einbürgerungskosten erst dann, wenn das Bundesverwaltungsamt Sie ausdrücklich dazu auffordert. Am Besten überweisen Sie die Beträge von einem deutschen Konto.

Beachten Sie bei den Kosten der Einbürgerung: Bei Überweisungen aus dem Ausland können Überweisungsgebühren anfallen. Das Amt akzeptiert grundsätzlich keine Zahlungen per Scheck, bar, per Internetbezahldienst oder Kreditkarte. Sie sollten die Gebühren zeitnah nach der Aufforderung zahlen. Die Urkunde bekommen Sie erst dann, wenn das Geld eingegangen ist. Die Gebühr sollten Sie also vor dem Absenden des Online-Antrags bezahlen.

Wenn Sie den Antrag zurücknehmen, nachdem die Bearbeitung begonnen hat, reduziert sich diese Gebühr der Kosten der Einbürgerung auf die Hälfte. Wird Ihr Antrag abgelehnt, müssen Sie in Berlin die Gebühr trotzdem in voller Höhe entrichten.

Anwaltskosten und steuerliche Geltendmachung der Einbürgerungskosten

Im Rahmen der Einbürgerung kann ein Anwalt helfen. Kosten für diesen können ungefähr 650 Euro betragen, wenn dieser Sie gegenüber der Einbürgerungsbehörde vertritt und für ein sich für Sie für ein schnelleres Verfahren einsetzt. Denn Behörden benötigen meistens viel länger als die vorgesehenen drei Monate zur Bearbeitung des Einbürgerungsantrages. Eine erste Einschätzung Ihres Falles kann jedoch kostenlos erfolgen und sich somit nicht auf die Kosten der Einbürgerung auswirken.

Übrigens: Die Kosten für die Einbürgerung sind teilweise steuerlich absetzbar. Der Bundesfinanzhof, das oberste Gericht für Steuersachen, entschied, dass es sich bei den Gebühren für die Einbürgerungsurkunde um Kosten der Allgemeinen Lebensführung handele und Sie sie deswegen nicht in die Steuererklärung eingetragen.

Kosten der Einbürgerung, die für den Aufenthaltstitel anfallen, können Sie hingegen als Werbungskosten geltend machen. Verpflichtende Integrationskurse sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Ist die Teilnahme an den Integrationskursen unvermeidlich und können Sie dies nachweisen, akzeptiert das auch das Finanzamt in Ihrer Steuererklärung. Sprachkurse hingegen gelten als freiwillig und laut Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VI R 14/04) als nicht abziehbare Kosten der Lebensführung.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Franziska S.

Franziska ist seit 2024 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Ihr Wissen über das deutsche Rechtssystem nutzt sie für die Erstellung von Texten in Bereichen wie dem Insolvenzrecht sowie dem Asyl- und Migrationsrecht.

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