Elternunterhalt: Das Schonvermögen bleibt unberührt

Das Amt berücksichtigt beim Elternunterhalt einen Selbstbehalt. Das Vermögen ist teilweise anrechenbar.
Das Amt berücksichtigt beim Elternunterhalt einen Selbstbehalt. Das Vermögen ist teilweise anrechenbar.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt alles zum Familienrecht. So legt es auch Einzelheiten zum Unterhalt fest. Hieraus ergibt sich, dass nicht nur die Kinder Unterhalt von ihren Eltern verlangen können, sondern ggf. auch die Eltern von ihren Kindern. Hierbei handelt es sich dann um den sogenannten Elternunterhalt.

In diesem Ratgeber lesen Sie, wann Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen und in welchem Maße dies passieren kann. Müssen Kinder beispielsweise all ihr Erspartes aufbringen, um den Eltern den Lebensunterhalt zu sichern? Gibt es beim Elternunterhalt ein Schonvermögen? Was ist beim Unterhalt für die Eltern für ein Selbstbehalt zu beachten?

FAQ: Schonvermögen bei Elternunterhalt

Wann müssen Kinder Elternunterhalt zahlen?

Kinder sind den Eltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, wenn bei diesen eine Bedürftigkeit vorliegt. Beim Elternunterhalt sind alle Kinder gleichrangig zur Zahlung verpflichtet.

Gibt es beim Elternunterhalt ein Schonvermögen?

Ja. Zu diesem Schonvermögen zählen beispielsweise Darlehensverbindlichkeiten, Kosten der Krankenversorge oder auch die Rundfunkgebühren.

Wie kann ich die Höhe vom Schonvermögen berechnen?

Hier können Sie nachlesen, wie Sie das Schonvermögen beim Elternunterhalt berechnen können.

Wann fällt Elternunterhalt an?

Das BGB regelt zur Unterhaltspflicht folgendes:

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. (§ 1601 BGB)

Diese Pflicht muss allerdings nur bei zwei Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. bei Bedürftigkeit auf Seiten des Unterhaltsberechtigten (§ 1602 BGB)
  2. und bei Leistungsfähigkeit auf seinen des Unterhaltspflichtigen (§ 1603 BGB).

Im Klartext bedeutet das: Erst, wenn die Eltern bedürftig sind und die Kinder auch für den Unterhalt aufkommen können, muss Elternunterhalt gezahlt werden. Dabei haften mehrere Kinder gleichrangig und müssen anteilig zum Unterhalt beitragen. Enkel müssen für ihre Großeltern nicht aufkommen.

Häufig wird über den Elternunterhalt diskutiert, wenn die Eltern oder ein Elternteil in ein Heim muss. Dann sind die Kosten häufig so hoch, dass die Rente und die Pflegeversicherung nicht ausreichen. Erst springt der Sozialhilfeträger ein, der fordert die Kosten dann allerdings von den Kindern zurück.

Wie sieht beim Elternunterhalt der Selbstbehalt aus?

Es besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern. Der Selbstbehalt wird abgezogen.
Es besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern. Der Selbstbehalt wird abgezogen.

Der Sozialhilfeträger wendet sich dann an die Kinder, um die Leistungsfähigkeit zu prüfen.

Nun müssen diese aber nicht grenzenlos zahlen und unter Umständen selbst um ihren Lebensunterhalt fürchten.

Der Gesetzgeber kennt zwei Schranken im Zusammenhang mit dem Elternunterhalt: das Schonvermögen und den Selbstbehalt.

Elternunterhalt: Selbstbehalt und seine Berechnung

Der Selbstbehalt ergibt sich bei dem Unterhalt für die Eltern aus Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle. Berechnungsgrundlage ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen. Dieses errechnet sich wie folgt: Alle Einkünfte werden addiert und verschiedene Ausgaben und Kosten abgezogen. Hierzu zählen unter anderem:

  • Kosten der Krankenvorsorge
  • berufsbedingte Aufwendungen
  • Darlehensverbindlichkeiten
  • ggf. Miete und Mietnebenkosten (einzelfallabhängig, da bereits in Selbstbehalt enthalten)
  • Rundfunkgebühren
  • Beiträge zur Hausrat- und Haftpflichtversicherung
  • Ggf. Unterhaltszahlungen an die eigenen Kinder

Von diesem bereinigten Nettoeinkommen ist der Selbstbehalt abzuziehen. Um nun den Elternunterhalt zu ermitteln, ist dieser Betrag anschließend noch zu teilen. Allerdings ist ggf. beim Elternunterhalt noch das Schonvermögen zu beachten.

Seit Januar 2020 liegt der Selbstbehalt für den Elternunterhalt bei 2.000 Euro und für den Ehepartner bei 1.600 Euro pro Monat. Der Familienselbstbehalt beträgt 3.600 Euro. Aktuell enthält die Düsseldorfer Tabelle keine konkreten Vorgaben zur Höhe des Selbstbehalts beim Elternunterhalt, sondern lediglich den Hinweis „Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen.“

Wie hoch ist beim Elternunterhalt das Schonvermögen?

Bestimmte Vermögensgegenstände können beim Elternunterhalt ins Schonvermögen fallen und werden dann bei der Berechnung nicht beachtet. Dabei handelt es sich allerdings immer um Einzelfallentscheidungen, beachten Sie dies bitte. Wir orientieren uns bei den folgenden Darstellungen an Gerichtsurteilen.

Was passiert, wenn die Kinder eine eigene Immobile besitzen? Zwar fällt dieses Vermögen beim Elternunterhalt nicht völlig aus der Betrachtung, allerdings können die Kinder nicht gezwungen werden, die Immobile zu veräußern, um leistungsfähig zu sein – sofern der Wohnraum den Verhältnissen entspricht.

Überschreitet der Elternunterhalt den Selbstbehalt, ist das Kind nicht leistungsfähig.
Überschreitet der Elternunterhalt den Selbstbehalt, ist das Kind nicht leistungsfähig.

Die eingesparten Mietkosten fallen wie folgt ins Gewicht: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Jahr 2013 (Az. XII ZB 269/12), dass der Wohnvorteil nach den tatsächlichen Verhältnissen zu bestimmen ist und nicht nach einem pauschalen Ansatz. Das bedeutet auch, dass hinsichtlich des Elternunterhalts beim Schonvermögen die Finanzierungskosten der Immobile abzugsfähig sind. Gleiches gilt für die Nebenkosten.

Darüber hinaus ergeben sich in diesem Zusammenhang beim Elternunterhalt weitere Freibeträge. So dürfen Kinder, die eine eigene Immobilie besitzen, Rücklagen für Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten bilden. Das Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. II-9 UF 190/11) hielt hierzu allerdings fest, dass diese Rücklagen den gegenwärtigen Lebensverhältnissen entsprechen müssen.

Sparen Kinder auf ein neues Auto, da absehbare Reparaturen unwirtschaftlich sind, fallen diese Beträge beim Elternunterhalt ins Schonvermögen. Der BGH entschied (Az. XII ZR 98/04), dass das Amt nicht verlangen kann, dass die Kinder für die Beschaffung eines Autos einen Kredit aufnehmen, denn dies gilt als unwirtschaftlich.

Schonvermögen bei Elternunterhalt: Was passiert mit der eigenen Altersvorsorge?

Kommen Kinder in die Situation und zahlen für den Unterhalt der Eltern, wünschen sie sich ggf. für ihre Kinder etwas anderes. So schließt der ein oder andere also eine private Altersvorsorge ab. Doch fallen diese Beträge beim Elternunterhalt ins Schonvermögen?

Auch mit dieser Thematik beschäftigte sich der BGH und entschied (Az. XII ZR 98/04), dass pauschal fünf Prozent des bisherigen monatlichen Bruttoeinkommens für die Altersvorsorge abzugsfähig sind. Diese Summe bezieht sich auf alle Berufsjahre und kann darüber hinaus mit vier Prozent für jedes Berufsjahr verzinst werden.

Lebensversicherungen müssen regelmäßig nicht gekündigt werden, um den Lebensunterhalt der Eltern sicherzustellen. Hier hat das Versorgungsziel des Kindes Vorrang.

Elternunterhalt: Schonvermögen berechnen?

Beim Elternunterhalt bleibt das Schonvermögen unangetastet.
Beim Elternunterhalt bleibt das Schonvermögen unangetastet.

Wie die Ausführungen bereits zeigen, lässt sich beim Elternunterhalt das Schonvermögen nicht gänzlich berechnen, da keine pauschalen Beträge anzusetzen sind. Was sich ermitteln lässt, ist das bereinigte Nettoeinkommen und abzüglich der Selbstbehalt. Außerdem lassen sich die Freibeträge beim Elternunterhalt für die Altersvorsorge berechnen.

Auf diese beiden Punkte wollen wir anhand von Beispielrechnung nun zum Abschluss noch eingehen.

Beispiel zum Elternunterhalt und zum Selbstbehalt

Ein Sohn hat ein Einkommen von 2.500 Euro netto. Hiervon kann er 50 Euro Fahrtkosten abziehen. Darüber hinaus hat er Darlehensverbindungen in Höhe von 50 Euro. Es ergibt sich ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2.400 Euro. Hiervon ist der Selbstbehalt von 2.000 Euro abzuziehen. Es ergibt sich eine Differenz von 400 Euro, die wiederum zu teilen ist. Damit kann der Sohn im Monat 200 Euro Elternunterhalt zahlen.

Beispiel zum Elternunterhalt und der Altersvorsorge

Eine Tochter hat ein Jahresbruttoeinkommen von 40.000 Euro. Hiervon sind 5% für die Altersvorsorge beim Elternunterhalt zu berücksichtigen. Dies sind 2.000 Euro. Diese Summe ist für 30 Berufsjahre mit vier Prozent zu verzinsen. Es ergibt sich ein Freibetrag von 116.000 Euro.

Beim Elternunterhalt ist zu beachten, dass auch das Vermögen und Einkommen der Ehegatten (also Schwiegerkinder) zur Berechnung der Leistungsfähigkeit des Ehegatten herangezogen werden. Dies lässt sich damit erklären, dass beide Ehegatten zum Familienunterhalt beitragen müssen.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

40 Gedanken zu „Elternunterhalt: Das Schonvermögen bleibt unberührt

  1. Lippel

    Mein Vater ist seit 1.12.19 im Pflegeheim. Da die Rente nicht ausreicht wird ein Antrag „ Hilfe zur Pflege“ ab 1.1.20 gestellt ( Neue Gesetzänderung ). Kann mein Vater jetzt noch ( da das Schonvermögen ein bisschen höher ist ) vor Antrag noch Geld ausgeben für Fernseher , Brille oder ähnliches damit er nicht über den schonbetrag kommt. Mein Vater hat keine Sterbeversicherung nur das angesparte Geld. Danke für Ihre Antwort.

  2. Markus S.

    Hallo,

    mein Großvater hat mir bis 2016 regelmäßig monatlich ein Geldgeschenk überwiesen. Nach Eintritt der Bedürftigkeit im April 2019 fordert nun das Sozialamt für den Zeitraum 2009 – 2016 den geschenkten Betrag zurück im Rahmen der 10 Jahresfrist.
    Ich selber bin verheiratet und habe ein Kind.
    Gibt es – wie beim Elternunterhalt – auch für Enkelkinder ein Schonvermögen und Selbstbehalt, so dass ich das geschenkte Geld nicht mehr zurück zahlen muss?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    1. anwalt.org

      Hallo Markus S.,

      in diesem Fall sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt abklären, ob eine Rückforderung durch das Sozialamt möglich ist und in welcher Höhe dies erfolgen kann. Eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an und können den Sachverhalt daher nicht einschätzen.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Sommerzeit 85

    Sommerzeit 85
    Hallo
    Meine Tochter lebt bei mir,und die Mutter ist laut JA nicht Unterhaltspflichtig. Meine Frau und ich bekommen aufgrund meines Einkommens,und dem Kindergeld(wir haben noch 5 weitere Kinder) keinen UV.Nun hat meine Ex Partnerin geerbt. Und zwar 35.000 Euro..Ist sie nun Unterhaltspflichtig?

  4. Ralf

    Mein Vater kommt jetzt ins Seniorenheim.
    Wenn das eigene Kapital (Rente plus Barvermögen) nicht reicht, wird meine Kapitallebensversicherung Beginn: 1.2.2007, Ablauf 1.2.2017 mit einbezogen, oder bleibt diese Versicherung unberücksichtigt?
    Mein Gehalt beläuft sich z.Zt. auf 2.400,00 € netto.
    Tipps wären sehr hilfreich.

  5. Budweg

    hallo, ich habe habe auch eine frage zum Elternunterhalt.

    ich bekomme eine Abfindung ( meine Nettogehalt x Anzahl Monate die ich früher aus dem Unternehmen ausscheide ) und habe dann kein Einkommen mehr. Das heist, ich muß davon bis zur Rente meinen Lebensunterhalt bestreiten. Kann mir passieren, da ich von der Abfindung Unterhalt bezahlen muß?

    Aktuell muß ich keinen Unterhalt zahlen !

    Vielen Dank und beste Grüße

  6. Alexandra B.

    Guten Abend,
    ich habe 2 Fragen:
    1. Wie wird der Wert einer kapitalbildenden Lebensversicherung auf das Schonvermögen angerechnet? In dem Formular des Sozialamtes ist der Wert zum Zeitpunkt der Fälligkeit einzutragen. Die macht aus meiner Sicht keinen Sinn, da in diesem konkreten Fall die Auszahlung erst in 15 Jahren erfolgt und man ja nicht unbedingt davon ausgehen kann, dass die Beiträge weiter gezahlt werden.
    2.Ich habe gelesen, dass die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag vorhat, die Einkommensgrenze auf 100,000 Euro heraufzusetzen. Wissen Sie, wie konkret diese Änderung ist?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen
    Alexandra B.

  7. MARCEL M.

    Hallo,
    Ich habe eine Frage.

    Meine Oma ist in einem Pflegeheim. Meine Mutter hat vier Schwestern.

    Mein Vater ist vor ca. 2 Jahren verstorben. Meine Mutter hat ca. 100.000 Euro aufgrund von Lebensversicherungen erhalten. Sie selbst hat früher meist auf 400 Euro Basis gearbeitet.
    Zur Zeit lebt meine Mutter von der witwenrente ca. 1200 euro, sowie der Lebensversicherung.

    Wie sieht es mit dem Schonvermögen bezüglich der Lebensversicherung aus?

    Liebe Grüsse
    Marcel

  8. Hanna G.

    Wird beim Schonvermögen auch der Tatsache, dass ich 50% schwerbehindert und mein Mann an Parkinson erkrankt ist, Rechnung getragen? Wir haben gemeinsam eine kleine Rente von 2100 €. Allerdings haben wir im Berufsleben ein Eigenheim und auf den Konten 60000€ zusammengespart. Davon leben wir zur Zeit. Müssen wir trotzdem für meine Mutter noch Eigenleistungen erbringen?

  9. Arndt W.

    Der Selbstbehalt ergibt sich bei dem Unterhalt für die Eltern aus Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle. Berechnungsgrundlage ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen. Dieses errechnet sich wie folgt: Alle Einkünfte werden addiert und verschiedene Ausgaben und Kosten abgezogen. Hierzu zählen unter anderem:

    Rundfunkgebühren
    Beiträge zur Hausrat- und Haftpflichtversicherung

    wird vom Sozailamt der Stadt Trier bestritten

  10. Gaby B.

    Guten Tag,
    wir haben vom Sozialamt die Aufforderung zur Offenlegung unserer finanziellen Verhältnisse bekommen, es geht um meinen Schwiegervater. Mein Mann ist Rentner und ich bin in Teilzeit beschäftigt. Laut verschiedenen Rechnern sind wir aufgrund unseres Einkommens vom Unterhalt befreit. Was ist jedoch mit dem Geld auf unserem Sparbuch? Bis zu welcher Höhe müssen wir das für den Unterhalt aufbrauchen? Oder sind wir aufgrund der Nicht-Leistungsfähigkeit auch nicht verpflichtet, aus dem Schonvermögen zu leisten?
    Vielen Dank

  11. Silke

    Ich habe noch eine Frage zum Schonvermögen.
    5% vom derzeitigen Jahresbrutto mal Lebensarbeitzeit? Hier incl. Ausbildung? Oder ist es das Lebensarbeitsjahresbrutto? Dies wäre ja weit aus weniger bei mir. Ich habe als alleinerziehende ca. 15 Jahre nur Teilzeit arbeiten konnte. Leider. Und die 4% gelten pro Jahr nicht einmalig?

    MfG und vielen Dank.

  12. Uwe M.

    Uwe
    Hallo meine Mutter ist im Altersheim und wird vom Sozialamt unterstützt. Ich bin verheiratet. Wie hoch ist das Schonvermögen für mich b.z.w. meiner Frau?

    1. anwalt.org

      Hallo Uwe M.,

      ein Schonvermögen lässt sich nicht gänzlich berechnen, da keine pauschalen Beträge anzusetzen sind. Sie können jedoch das bereinigte Nettoeinkommen und abzüglich des Selbstbehalts, sowie Freibeträge beim Elternunterhalt für die Altersvorsorge (5 % vom bisherigen monatlichen Bruttoeinkommens) berechnen. Wie hoch bei Ihnen das Schonvermögen ausfällt, hängt von Ihrem Verdienst sowie von dem Ihrer Frau ab. Informieren Sie sich am besten auch bei den zuständigen Ämtern.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Silvia S.

    Ich bin vor 3 Monaten verwitwet und bekomme jetzt mit der Witwenrente und eigener Rente 1760,00 Euro netto mtl. Ich lebe jetzt allein in unserem Haus mit 150 qm, und habe eine Rücklage für eine neue Heizung von 15.000,– Euro, die zum Teil aus meiner Lebensversicherung besteht.
    Mein Vater muss jetzt ins Pflegeheim.
    Das Haus mit der Witwenrente in Anbetracht der Versicherungen und Heizölpreisen halten zu können wird eh schon schwierig.
    Muss ich mit der Rente von 1760,00 Euro Elternunterhalt zahlen ?

    1. anwalt.org

      Hallo Silvia S.,

      aus der Düsseldorfer Tabelle können Sie entnehmen, welcher Selbstbehalt Ihnen zusteht. In der Regel sind dies 1.800 Euro im Monat.
      Bezüglich des Schonvermögens können wir keine pauschale Aussage tätigen. Entscheidungen zum Schonvermögen betreffen immer den jeweiligen Einzelfall. Rücklagen in bestimmten Höhen für Modernisierungs- bzw. Sanierungskosten können durchaus als Schonvermögen gelten.
      Bezüglich des Elternunterhalts sollten Sie sich direkt an das zuständige Amt wenden und dies dort abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Renè

    Guten Tag,

    ich habe auch folgendes Problem, meine Schwiegermutter kommt die Tage ins Pflegeheim. Meine Frau und ich haben schon immer zwei getrennte Konten. Auf meinem Konto sind ca 52000€ plus Bausparvertrag von ca 3800€. Muss ich Angst um dieses Geld haben? Wir haben eine eigene Immobilie plus Baugrundstück, da sind noch ca 50000€ Schulden drauf. Wir wollten im Mai unser Dach vom Anbau sanieren.

    mfG

    Renè

    1. anwalt.org

      Hallo Renè,

      in der Regel wird das Vermögen des Ehepaars herangezogen, wenn es um Unterhaltspflichten geht. Bestimmte Vermögensstände können unter das Schonvermögen fallen, was und wie viel das bei Ihnen ist, sollten Sie im Zweifel mit einem Anwalt abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. pleitier

        Nach allem, was ich als Rechtslaie weiß, spielt das Vermögen des Schwiegerkindes nur hinsichtlich der Einnahmen und wenn diese für das Haushaltseinkommen verwendet werden eine Rolle.

        Ansonsten bleibt das vermögen des Schwiegerkindes unangetastet.!

        Was meint der Jurist dazu?

  15. Robert. Z.

    Enthält der Beitrag einen Fehler?

    “ Es ergibt sich eine Differenz von 600 Euro, die wiederum zu teilen ist. Damit kann der Sohn im Monat 600 Euro Elternunterhalt zahlen.“

    Hier wurde doch nichts geteilt? Der Unterhalt beträgt doch 300€, ja?

    1. anwalt.org

      Hallo Robert. Z.,

      vielen Dank für den Hinweis. Der Texte wurde entsprechend angepasst.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Cornelia

    Wie hoch ist unser Schonvermögen.
    Ich bin Hausfrau, 63 Jahre und verheiratet. War vor meiner Ehe 5 Jahre berufstätig. . Mein Mann ist Rentner.

    1. anwalt.org

      Hallo Cornlia,

      in der Regel liegt der Schonbetrag für Eltern bei verheirateten Paaren derzeit bei 10.000 Euro. Das Schonvermögen der Kinder, die unterhaltsverpflichtet sind, liegt derzeit pauschal bei 5 % des Bruttoeinkommens.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Patrick R.

    Guten Tag,

    wir kämpfen derzeit mit dem Sozialamt in Ähnlicher Thematik.
    Wir bezahlen Elternunterhalt. Besitzen eine selbstbewohnte Immobilie und hatten eigentlich geplant diese den Kindern zu schenken, diese würden es dann selbst bewohnen, und wir uns eine kleinere Wohnung finanzieren.

    Kann das Sozialamt diese Schenkung untersagen?
    Können anschließend die Finanzierungskosten der neuen Wohnung gegen gerechnet werden, oder gibt es einen sinnvolleren Weg?

    Danke und VG PR

    1. anwalt.org

      Hallo Patrick R.,

      da wir keine Rechtsbreatung anbieten, empfehlen wir Ihnen dies mit einem Anwalt zu klären. Dieser kann Sie bezüglich der richtigen Vorgehensweise beraten und auch Hinweise für andere Lösungen geben.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Karsten

    Müssen bei einer Kontooffenlegung auch die Vermögenswirksamen Leistungen angegeben werden ?

    1. anwalt.org

      Hallo Karsten,

      in der Regeln werden vermögenswirksame Leistungen zur Berechnung herangezogen, da es sich um Einkommen handelt. Inwiefern bestimmte Prozentsätze bei Ihnen eine Rolle spielen, können wir nicht beurteilen. Im Zweifel sollten Sie einen Anwalt konsultieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Frank

    Sind Enkel Unterhaltspflichtig wenn die Eltern schon verstorben sind?

    1. anwalt.org

      Hallo Frank,

      gemäß § 1601 BGB besteht auch für Enkel eine Unterhaltspflicht. In der Regel gehen jedoch Pflegekosten nicht auf die Enkel über (§ 94 SGB XII).

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Holger P.

    Hallo,

    ich bin gerade in der Phase wo es genau um dieses Thema geht.

    Mein örtliches Sozialamt hat die oben aufgeführte Aussage zu Thema Schonvermögen verneint.

    5 % vom momentanen Jahresbruttoeinkommen mal Arbeitsjahre mit jährlich 4%tiger Verzinsung wäre ein Internetmärchen was Die tasächliche Summe wäre erheblich weniger.

    Kann da wer was zu sagen ???

    Gruß & Dank
    Holger

    1. anwalt.org

      Hallo Holger,

      die genannten Beträge gehen aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs zurück (Az. XII ZB 269/12).

      Ihr Team von anwalt.org

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