FAQ: Karenzzeit bei Bürgergeld-Bezug
Als Karenzzeit gilt die Anfangszeit des Bürgergeldbezugs. Während der Bürgergeld-Karenzzeit wird das Vermögen vom Jobcenter nicht berücksichtigt. Außer es handelt es sich um eine erhebliche Summe. Im ersten Jahr gilt ein Vermögen mit der Höhe von bis zu 40.000 Euro für eine Person als unerheblich.
Die Karenzzeit gilt ab der Zusage, dass Sie Bürgergeld beziehen werden. Ab diesem Tag hat die Karenzzeit laut dem Sozialgesetzbuch (SGB) eine Dauer von einem Jahr. Während dieser Zeit hat Ihr Vermögen keine Auswirkung auf Ihren Anspruch und die Miete wird in vollem Umfang übernommen.
Die Karenzzeit wirkt sich nicht nur auf eine Person aus. Bei einer Bedarfsgemeinschaft profitieren alle Personen im Haushalt von der Karenzzeit. In dieser Zeit sind für alle weiteren Haushaltsmitglieder jeweils 15.000 Euro geschützt. Insgesamt kann der geschützte Wert also mehr als 40.000 Euro betragen.
Inhalt
Welche Auswirkung haben das Vermögen und eine Wohnung während der Karenzzeit?
Wenn Sie Leistungen wie Bürgergeld oder Arbeitslosengeld beziehen, schaut sich das Jobcenter auch Ihre Wohnsituation und das Vermögen an. Nach der Karenzzeit beim Bürgergeld spielt die Wohnung eine große Rolle. Wenn diese nicht im Rahmen der Richtwerte liegt, müssen Sie die Mietkosten reduzieren.
Während der Karenzzeit vom Bürgergeld werden Miete und Heizkosten vollständig vom Jobcenter gezahlt. Demnach hat Ihre Wohnung erst einmal keine Auswirkung auf das Bürgergeld und den Betrag, den Sie monatlich erhalten. Dies gilt ebenso für das Vermögen. Während des ersten Jahres (also in der Karenzzeit) reduziert das Jobcenter Ihren Anspruch auf Bürgergeld nicht wegen Ihres Vermögens.
Welchen Einfluss hat auf das Bürgergeld das Vermögen nach der Karenzzeit? Sobald die Karenzzeit zu Ende geht, spielen Vermögen und Eigentum eine wichtige Rolle. Wer zu viel Vermögen besitzt, muss dieses erstmal aufbrauchen, bis das Schonvermögen von 15.000 Euro erreicht ist.
Welche Grenze gibt es für das Vermögen?
Während der Karenzzeit dürfen Sie Ihr Vermögen behalten und müssen es nicht verbrauchen. Dies gilt allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze. Diese liegt im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs bei 40.000 Euro für den Antragsteller.
Wenn Sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit weiteren Personen leben, ändert sich diese Grenze im Positiven. Für jedes weitere Mitglied der Gemeinschaft liegt die erlaubte Vermögensgrenze bei 15.000 Euro pro Person.
Dies bedeutet, dass in einer Bedarfsgemeinschaft mit insgesamt vier Personen die Vermögensgrenze während der Karenzzeit 85.000 Euro beträgt. Wenn das Vermögen die erwähnten Grenzen überschreitet, muss dieses vorerst verbraucht werden. Ansonsten haben Sie keinen Anspruch auf den vollen Bürgergeld-Betrag.
Wie erfolgt die Anrechnung von Wohnraum während der Karenzzeit?
Was bedeutet die Karenzzeit beim Bürgergeld in Bezug auf den Wohnraum? Wenn Sie während der Karenzzeit ein Haus oder eine Wohnung besitzen und darin wohnen, wird dies nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Erst nach der Karenzzeit sorgen erhebliche Häuser oder Eigentumswohnungen für eine Reduktion des Bürgergelds.
Auch nach der Karenzzeit rechnet das Jobcenter Ihren Wohnraum an. Die Höhe vom Bürgergeld-Schonvermögen sinkt nach der Karenzzeit aber von 40.000 Euro auf 15.000 Euro. Auch die maximale Wohnfläche ist nach der Karenzzeit begrenzt auf eine angemessene Größe.
In der folgenden Tabelle zeigen wir Ihnen die verschiedenen Richtwerte für Häuser und Eigentumswohnungen. Innerhalb dieser Richtlinien dürfen Sie den Wohnraum während und nach der Karenzzeit nutzen:
Art der Immobilie | Personenanzahl | Maximale Wohnfläche in m² |
---|---|---|
Einfamilienhaus | 1-4 | 140 |
5 | 160 | |
6 | 180 | |
jede weitere Person | + 20 | |
Eigentumswohnung | 1-4 | 130 |
5 | 150 | |
6 | 170 | |
jede weitere Person | + 20 |
Wenn Sie in einem Haus oder einer Wohnung Miete zahlen, übernimmt das Jobcenter diese Kosten während der Karenzzeit ebenfalls. Auch in diesem Fall spielen die Angemessenheitsgrenzen erst ab dem zweiten Jahr eine Rolle für das Bürgergeld. Miete nach der Karenzzeit zu zahlen, bringt einige Änderungen mit sich.
Hier orientiert sich das Jobcenter an die Mietkosten in den verschiedenen Regionen und deren Mietobergrenzen. Falls Sie in einer Wohnung wohnen, welche diese Grenze überschreitet, müssen Sie die Wohnkosten reduzieren oder die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.
Folgende Richtwerte gelten zum Beispiel für Hamburg:
Anzahl der Personen | Grenzen der Angemessenheit in Euro |
---|---|
1 Person | 543,00 |
2 Personen | 659,40 |
3 Personen | 780,00 |
4 Personen | 938,15 |
5 Personen | 1.272,60 |
6 Personen | 1.443,60 |
Pro weitere Person | 180,45 |
Angaben ohne Gewähr |
Was passiert nach der Karenzzeit bei anhaltendem Bürgergeld-Bezug?
Wie bei der Arbeitslosigkeit ist auch beim Bürgergeld und nach der Karenzzeit ein Puffer wichtig. Ohne einen Puffer hat ein Bürgergeldbezieher ansonsten wenig Zeit, um auf die neue Lebenssituation zu reagieren.
Die Pufferzeit beginnt, sobald die Karenzzeit zu Ende geht. Diese Zeit dauert bis zu sechs Monate und gibt Ihnen mehr Zeit, um zum Beispiel Kosten zu reduzieren oder eine angemessene Wohnung zu finden.
Ab diesem Moment erkennt das Jobcenter nur noch die angemessenen Kosten für eine Wohnung oder ein Haus. Anhand dieser Kosten für Wohnraum und sonstige Verbrauchsgüter orientiert sich das Jobcenter und zahlt Ihnen das Bürgergeld aus.
Wenn Sie weiterhin ein zu hohes Vermögen besitzen, müssen Sie dieses erst mal abbauen. Dazu zählen zum Beispiel Fahrzeuge ab einem Wert von 15.000 Euro.
Wie erfolgt die Kostensenkung nach Ablauf der Karenzzeit?
Sobald die Karenzzeit nach dem ersten Jahr des Bürgergelds abläuft, müssen Sie unangemessene Kosten reduzieren. Ansonsten wirken sich diese auf Ihren Bürgergeld-Anspruch aus.
Besonders wichtig ist hier zum Beispiel Ihre Wohnung. Wenn das Jobcenter diese nicht als angemessen ansieht, sind Sie ggf. gezwungen, in eine andere Wohnung zu ziehen. Gründe dafür können die Größe, aber auch die Mietkosten für diese Wohnung sein.
Zusätzlich zu den Mietkosten spielen ebenso die Heizkosten eine wichtige Rolle. Diese dürfen nicht den Grenzwert aus dem bundesweiten Heizkostenspiegel überschreiten. Im Heizspiegel 2023 des Abrechnungsjahres 2022 lagen die jährlichen Kosten einer 70 Quadratmeter großen Wohnung mit Heizöl bei circa 1.400 Euro. In der folgenden Übersicht sehen Sie die Daten für weitere Heiztypen:
- Erdgas: ca. 1.475 Euro
- Heizöl: ca. 1.400 Euro
- Fernwärme: ca. 1.015 Euro
- Wärmepumpe: ca. 1.260 Euro
- Holzpellets: ca. 1.050 Euro
Ausnahmen gibt es dennoch. Wenn Sie zum Beispiel an einer Behinderung leiden oder aus psychologischen Gründen nicht umziehen können, dürfen Sie auch in einer größeren Wohnung wohnen (Härtefallregelung). Diese Gründe müssen Sie aber schriftlich attestieren lassen.
Wenn Sie keine geeignete Wohnung finden, müssen Sie ausführliche Nachweise über die erfolglose Suche einreichen. Dadurch gibt Ihnen das Jobcenter eine neue Frist für den Auszug.
Hallo lieber Tobias,
bin 64 Jahre alt und bewohne als Single eine 65qm seit über 25 Jahren. Zudem bin ich chronisch Erkrankt -Wundheilungsstörung-.
Nun wurde ich vom JobCenter geraten, eine andere Wohnung zu suchen, da ansonsten ca. 110,00€ von meinem Bürgergeld einbehalten würde.
Gibt es denn bei so einer so langen Wohnzeiten und dem Alter kurz vor der Rente keinen anderen Ausweg ??
Vielen lieben Dank für Ihre Mühe im Voraus
Freundliche Grüße
Joachim G.