Beleidigung: Straftat nach Paragraph 185 StGB

Was ist eine Beleidigung?
Was ist eine Beleidigung?

Das deutsche Strafrecht normiert im Strafgesetzbuch (kurz: StGB) eine Vielzahl verschiedener Tatbestände, welche sich in vielfacher Hinsicht unterscheiden. Zum einen sind die zu schützenden Rechtsgüter unterschiedlicher Natur. Zum anderen bestehen zum Teil frappierende Unterschiede in den jeweiligen Tathandlungen und den aus ihnen resultierenden rechtlichen Folgen.

Im folgenden Ratgeber wollen wir den Tatbestand der Beleidigung nach dem StGB unter die Lupe nehmen und dieses eingehend betrachten. Was ist eine Beleidigung? Welche gesetzliche Regelung sieht das Delikt vor? Welche Strafe ist bei Beleidigung zu erwarten? Wann tritt Verjährung ein und was zieht eine Anzeige wegen Beleidigung an Folgen nach sich? Dies und mehr erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Beleidigung

Wie wird eine Beleidigung strafrechtlich definiert?

Hier finden Sie die Definition einer Beleidigung gemäß § 185 StGB.

Wie wird eine Beleidigung strafrechtlich geahndet?

Eine Beleidigung kann, je nach Schwere der Tat, mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Kann eine Beleidigung verjähren?

Eine Beleidigung kann, wie andere Straftaten auch, nach einer bestimmten Frist verjähren. Diese beträgt fünf Jahre.

Definition zum Begriff „Beleidigung“

„Was gilt als Beleidigung?“ Diese Frage soll vorab geklärt werden. Die Tathandlung, welche das Gesetz als Beleidigung umschreibt, besteht in einer Kundgabe der Missachtung bzw. Nichtachtung eines anderen Menschen. Kundgabe wiederum bedeutet, dass die Äußerung der Missachtung/Nichtachtung wiederum von einem anderen wahrgenommen werden kann.

Als Taterfolg setzt die Beleidigung ferner voraus, dass sie auch tatsächlich wahrgenommen werden kann. Zweifelhaft ist dies somit in Fällen, in denen der Täter eine andere Sprache spricht als die Person, welche die Äußerung wahrnimmt.

Beleidigungen: Nicht nur Wörter können eine Strafe nach sich ziehen.
Beleidigungen: Nicht nur Wörter können eine Strafe nach sich ziehen.

Eine Beleidung gemäß Strafrecht kann sowohl in mündlicher, schriftlicher, bildhafter Form oder mittels Gestiken erfolgen. Hierzu zählt beispielsweise das Zeigen des Mittelfingers. Auch kann eine Beleidigung durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten geäußert werden. Auch in tätlicher Form kann eine Beleidigung begangen werden. Eine solche liegt beispielsweise vor, wenn jemand eine andere Person anspuckt, schubst oder ohrfeigt.

Strafe: Wird eine Beleidigung durch Unterlassen sanktioniert?

Es stellt sich überdies die Frage, ob eine Beleidigung auch durch Unterlassen begangen werden kann. Diesbezüglich gilt Folgendes: Beleidigungen müssen nicht zwangsläufig in einem aktiven Tun bestehen. Sie müssen mithin nicht unbedingt in geschriebener oder verbaler Form bzw. durch Gestik erfolgen. Möglich ist etwa auch eine Beleidigung durch Unterlassen.

Eine solche ist ebenfalls strafbar und liegt etwa dann vor, wenn eine Person es nicht verhindert, dass eine durch sie verfasste beleidigende Schrift durch einen anderen in Umlauf gerät und somit wiederum wahrgenommen werden kann (und wird).

Voraussetzung ist dabei mitunter, dass es dem Täter physisch-real möglich gewesen wäre, es zu verhindern, dass die Beleidigung verbreitet und in Umlauf gebracht wird. Für diese Form der Beleidigung droht dieselbe Strafe wie für die in aktiv geäußerter Art und Weise.

Begehungsformen der Beleidigung

Beleidigungen können in drei verschiedenen Formen begangen werden: Zum einen kann die Beleidigung gegenüber dem Betroffenen selbst erfolgen, sofern dieser sie auch zur Kenntnis nimmt und zudem deren Sinn auch erfassen kann.

Beispiel: A sagt zu B: „Du bist ein Idiot!“ Wäre B beispielsweise am Schlafen, wäre der Tatbestand indes nicht erfüllt, da er die beleidigende Äußerung nicht wahrgenommen hätte. Ferner käme eine Beleidigung nicht in Betracht, wenn B die Bedeutung des Begriffs „Idiot“ nicht kennen würde. In dem Fall wäre seine Ehre nicht angegriffen.

Zum anderen kann eine Beleidigung nach § 185 StGB auch in Abwesenheit des Betroffenen gegenüber einem Dritten geäußert werden. Hier muss der Dritte die Beleidung wahrnehmen.

§ 185 StGB regelt die Beleidigung gesetzlich.
§ 185 StGB regelt die Beleidigung gesetzlich.

Beispiel: A sagt zu B: „C ist ein Idiot.“

Schließlich erfüllen auch ehrverletzende und zugleich unwahre Tatsachenbehauptungen den Straftatbestand der Beleidigung. Eine Tatsache ist ein sinnlich erfassbarer Vorgang oder Zustand der Gegenwart oder Vergangenheit, welcher dem Beweis zugänglich ist.

Beispiel: A sagt zu B: „Du hast einen Betrug begangen.“ Tatsächlich entspricht dies aber nicht der Wahrheit.

Wäre die unwahre Tatsachenbehauptung in der letzten Variante nicht dem B selbst, sondern einem Dritten gegenüber geäußert worden, läge keine Beleidigung vor. Stattdessen kämen die Tatbestände „üble Nachrede“ oder „Verleumdung“ in Betracht.

Paragraph „Beleidigung“: Was sagt das Gesetz?

Im StGB ist die Beleidigung in § 185 gesetzlich verankert. In der Gesetzesnorm heißt es:

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Strafe der Beleidigung besteht mithin in einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. bis zu zwei Jahren, sofern eine Beleidigung in tätlicher Form erfolgt ist. Folglich handelt es sich bei dem Delikt um ein sogenanntes Vergehen.

Gemäß § 12 Absatz 2 StGB sind Vergehen solche Straftaten, die in ihrem Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werde. Das Gegenstück zum Vergehen ist das Verbrechen. Dies ist im Sinne des § 12 Absatz 1 StGB eine Tat, deren Strafrahmen mindestens bei einer einjährigen Freiheitsstrafe oder höher liegt. Der Tatbestand des Totschlags, gesetzlich verankert in § 212 StGB, ist beispielsweise ein Verbrechen.

§ 185 StGB ist systematisch dem 14. Abschnitt des Strafgesetzbuches zugeordnet. Der Abschnitt trägt den Titel „Beleidigung“ und umfasst weitere ehrverletzende Straftatbestände wie die üble Nachrede (§ 186 StGB), die Verleumdung (§ 187 StGB) und Ähnliches.

§ 185 StGB: Nach welchem Schema wird eine Beleidigung geprüft?

„Du alte Ziege!“ Beleidigungen können eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben.
„Du alte Ziege!“ Beleidigungen können eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben.

Ob sich eine Person wegen Beleidigung im Sinne des § 185 StGB strafbar gemacht hat, wird durch Staatsanwaltschaft und Gericht anhand verschiedener Merkmale geprüft.

Wie bereits zuvor erläutert, muss ein Täter die Kundgabe der Missachtung bzw. Nichtachtung einer Person getätigt haben, die zudem auch wahrgenommen und in ihrer Bedeutung und Tragweite erfasst worden sein muss.

Der Täter muss die Beleidigung ferner auch vorsätzlich kundgetan haben. Vorsatz bedeutet Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Schließlich setzt der Tatbestand ein Handeln in rechtswidriger und schuldhafter Weise voraus.

Das Merkmal der Rechtswidrigkeit kann insbesondere in Fällen abgelehnt werden, in denen das Opfer in die Beleidigung einwilligt. Dies muss nicht explizit und ausdrücklich geschehen, sondern kann auch konkludent erfolgen. Konkludent bedeutet durch schlüssiges Handeln. Begibt sich eine Person also beispielsweise im Rahmen einer Unterhaltung oder Diskussion ihrerseits auf ein unsachliches und beleidigendes Level, so kann dies als konkludente Einwilligung in eine Beleidigung interpretiert werden.

Ein weiterer Rechtfertigungsgrund findet sich in § 193 StGB. Danach entfällt eine Strafbarkeit wegen Beleidigung (und übler Nachrede) in Fällen, in denen der Täter in Wahrnehmung berechtigter Interessen handelte.

Solche liegen insbesondere vor bei tadelnden Urteilen über wissenschaftliche, künstlerische und gewerbliche Leistungen, bei Vorhaltungen und Rügen der Vorgesetzten gegen ihre Untergebenen sowie in ähnlichen Fällen.

Gibt es Beamtenbeleidigung?

Immer wieder kursiert im Volksmund der Begriff der Beamtenbeleidigung. Gemeint sind damit Situationen, in denen jemand einen Beamten beschimpft.

Beispiel: A sagt zu Polizist P: „Du bist ein Depp.“

Anders als zum Beispiel in Frankreich stellt die Beleidigung eines Beamten keinen gesonderten Straftatbestand dar. Hier greift die Norm des § 185 StGB ebenso wie für andere Personen. Eine Besonderheit im Rahmen der Beleidigung eines Amtsträgers ergibt sich indes in Bezug auf das Strafantragserfordernis. Gemäß § 194 Absatz 3 StGB kann ein Strafantrag nicht nur von dem Verletzten selbst, sondern auch von dessen Dienstvorgesetzten gestellt werden.

Versuchte Beleidigung: Ist eine solche strafbar?

Eine versuchte Beleidigung ist laut Gesetz nicht strafbar.
Eine versuchte Beleidigung ist laut Gesetz nicht strafbar.

Der wohl größere Teil aller gesetzlich normierten Straftatbestände kann neben der Vollendung auch im Versuch strafbar sein. Dies gilt beispielsweise für einen versuchten Diebstahl, eine versuchte Körperverletzung und viele Delikte mehr. Hierbei setzt der Täter, vereinfacht dargestellt, lediglich zur Tat an und vollendet diese dann aber doch nicht. Je nach den Umständen der Tat, kann ein derartiges Handeln dennoch strafbar sein.

Für die Beleidigung gilt indes Folgendes: Sie ist im Versuch nicht strafbar. Grund dafür ist § 23 Absatz 1 StGB. Darin heißt es:

Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.

Da es sich, wie oben erläutert, bei der Beleidigung gemäß Definition um ein Vergehen handelt, müsste die Strafbarkeit des Versuchs gesetzlich ausdrücklich bestimmt worden sein. Dies ist indes im Rahmen der Beleidigung nicht der Fall.

Beleidigung: Wann tritt Verjährung ein?

Straftaten unterliegen grundsätzlich einer Verjährung. Sinn und Zweck dessen ist, dass nach dem Ablauf einer bestimmten Zeitspanne Rechtsfrieden und Rechtssicherheit herrschen soll. Ein (vermeintlicher) Straftäter soll nicht noch nach etlichen Jahren mit gegen ihn gerichteten Ermittlungen und/oder Sanktionen rechnen.

Wie lange eine Verjährungsfrist dauert, hängt von dem jeweiligen Delikt ab. Je schwerwiegender eine Straftat ist, umso länger dauert die Verjährungsfrist. Unterschieden wird begrifflich zwischen der sogenannten Verfolgungs- und der Vollstreckungsverjährung. Bevor wir darstellen, wie lange diese Fristen bei der Beleidigung andauern, wollen wir Ihnen die Begrifflichkeiten zunächst erläutern.

Unter dem Begriff „Verfolgungsverjährung“ ist zunächst eine Frist zu verstehen, nach deren Ablauf eine Straftat nicht mehr behördlich verfolgt werden kann. Gesetzlich geregelt ist dies in § 78 StGB. Fristbeginn ist laut § 78a StGB der Zeitpunkt der Tatbeendigung bzw. des Erfolgseintritts.

Wann verjährt eine Beleidigung?
Wann verjährt eine Beleidigung?

Beispiel: Nach Ablauf der Frist zur Verfolgungsverjährung eines Diebstahls, stößt die Polizei auf Hinweise, die A verdächtig erscheinen lassen. Dennoch sind den Ermittlungsbehörden die Hände gebunden. A ist „aus dem Schneider“.

Die Vollstreckungsverjährung ist gesetzlich in § 79 StGB geregelt. Hiermit ist gemeint, dass nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung nicht mehr vollstreckt werden kann. Beginn der Vollstreckungsverjährung ist laut § 79 Absatz 6 StGB die Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.

Doch wann verjährt nun die Beleidigung? Bezüglich der Frist zur Verfolgungsverjährung besagt ein Blick in § 78 Absatz 3 StGB Folgendes: Maßgeblich für die Länge der Verjährungsfrist ist das Höchstmaß des jeweiligen Strafrahmens. Einschlägig ist bei der Beleidigung mittels einer Tätlichkeit somit § 78 Absatz 3 Nummer 4 StGB. Hier heißt es:

Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist […] fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind […].

Bei einer Beleidigung mittels Tätlichkeit liegt das Höchstmaß des Strafrahmens bei einer Freiheitsstrafe bei zwei Jahren. Für die übrigen Formen der Beleidigung, die nicht in einem tätlichen Handeln bestehen, beträgt das Höchstmaß ein Jahr Freiheitsstrafe. Hier tritt Verfolgungsverjährung gemäß § 78 Absatz 3 Nummer 5 StGB bereits nach drei Jahren ein.

In der Norm heißt es:

Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist […]drei Jahre bei den übrigen Taten.

Wer eine Beleidigung im Internet oder auf anderem Wege verbreitet, macht sich strafbar.
Wer eine Beleidigung im Internet oder auf anderem Wege verbreitet, macht sich strafbar.

Auch hinsichtlich der Vollstreckungsverjährung ist das Höchstmaß eines Strafrahmens von Relevanz. Gemäß § 79 Absatz Absatz 3 Nummer 4 StGB beträgt die Frist zur Vollstreckungsverjährung bei der Beleidigung fünf Jahre.

Die Verjährungsfrist beträgt […] fünf Jahre bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und bei Geldstrafe von mehr als dreißig Tagessätzen […].

Beleidigung ohne Strafantrag?

Für Beleidigungen gilt die Besonderheit, dass diese strafrechtlich nur dann verfolgt werden können, wenn ein entsprechender Strafantrag gestellt wurde. Das Erfordernis hierfür ist § 194 StGB zu entnehmen. Unter einem Strafantrag ist das Verlangen einer Person darüber zu verstehen, dass ein anderer wegen einer bestimmten Tat strafrechtlich verfolgt wird. Der Strafantrag ist nicht zu verwechseln mit der bloßen Mitteilung über einen eventuell strafrechtlich relevanten Sachverhalt, einer sogenannten Strafanzeige. Wegen Beleidigung kann ohne Strafantrag nicht ermittelt werden.

Antragsberechtigt ist in der Regel der Verletzte. Dies ergibt sich aus § 77 Absatz 1 Strafgesetzbuch. Bei der Beleidigung ist also derjenige zum Stellen des Strafantrages berechtigt, gegen den sich die Beleidigung richtet.

Ein Strafantrag zwecks Verfolgung einer Beleidigung kann zudem nicht zeitlich unbegrenzt gestellt werden. Hier gilt eine bestimmte Antragsfrist, welche in § 77b StGB auf drei Monate festgelegt ist. Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Kenntniserlangung von Tat und Person.

Anzeige wegen Beleidigung: Ist eine Strafe vermeidbar?

Zu Beleidigungen lassen sich die viele Täter spontan hinreißen. Ob in vollen U-Bahnen und Bussen, bei der qualvollen Parkplatzsuche, im Supermarkt an der Kasse oder auf dem Pausenhof in der Schule: Das Phänomen der Beleidigung ist kein neues.

Anzeige wegen Beleidigung? Ein Rechtsanwalt für Strafrecht hilft Ihnen weiter.
Anzeige wegen Beleidigung? Ein Rechtsanwalt für Strafrecht hilft Ihnen weiter.

Doch was passiert eigentlich, wenn Opfer tatsächlich Anzeige erstatten wegen einer Beleidigung und zugleich einen entsprechenden Strafantrag stellen? Sofern Sie diese Situation trifft und gegen Sie wird wegen Beleidigung ermittelt, sollten Sie dies nicht etwa auf die leichte Schulter nehmen.

Je nach Tathergang, schwere der Beleidigung und dem persönlichen Strafregister kann eine Beleidigung durchaus empfindliche Strafen nach sich ziehen. Das Strafmaß einer Beleidigung liegt immerhin, wie oben bereits dargestellt, bei einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Mit einem strafrechtlich versierten Anwalt an Ihrer Seite sind Sie für derartige Situationen indes gewappnet. Eine Anzeige wegen Beleidigung kann Nerven kosten und zudem kommt es immer wieder vor, dass sich Beschuldigte bzw. Angeklagte im Rahmen von Vernehmungen um Kopf und Kragen reden.

Ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann die für Ihren Fall bestmögliche Verteidigungsstrategie erarbeiten und Sie vor unbedachten Äußerungen bewahren. Zudem ist es ihm möglich, im Rahmen eines laufenden Ermittlungsverfahrens für Sie Akteneinsicht zu beantragen. Wird bei der Polizei eine Beleidigung zur Anzeige gebracht, sollten Sie also nicht lange zögern. Je früher Sie sich an Ihren Anwalt wenden, umso besser kann er Sie verteidigen.

Strafbare Beleidigungen: Liste entsprechender Urteile

Nach den vorstehenden Ausführungen drängt sich nunmehr die Frage auf: „Für welche Beleidigung fällt welche Strafe an?“ Nachfolgender Tabelle können Sie zur Beleidigung Beispiele gerichtlich ergangener Entscheidungen entnehmen.

BeleidigungGericht, Datum, AktenzeichenStrafe
„alter Mann“OLG Hamm, 26.09.2016, 1 RVs 67/16keine Strafe
Anwalt gegenüber Richterin, sie habe „postpubertär wirkende Rachegelüste und sei entweder heillos überlastet oder maßlos arrogant.“AG Augsburg, 16.12.2015 19, Cs 400 Js 120055/15keine Strafe
"Hurensohn", "Fick deine Mutter“, „Drecksau“, „Schwanzlutscher", „Pisser", „krasse Vergewaltiger", „Wichser" und "ihr seid alle scheiße" sowie das Zeigen des nackten Hinterteils und Anspucken eines PolizistenAG München, 29.12.2015, Az. nicht bekanntzwei Wochen Dauerarrest und Anweisung zur Teilnahme an Alkoholberatungsgesprächen
Schriftzug „ACAB“ (=“All cops are bastards“) auf KleidungOLG München, 18.12.2013, 4 OLG 13 Ss 571/13Geldstrafe von 100 Tagessätzen
"Neger"AG Hamburg, 2015, Az. nicht bekanntGeldstrafe von insgesamt 100 Euro

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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137 Gedanken zu „Beleidigung: Straftat nach Paragraph 185 StGB

  1. H Norman

    Guten Tag. Habe einen Strafbefehl erhalten. Ich benannte zwei Polizisten mit dem Begriff „Kasperköppe“ Da mir nach dem Besuch der Polizisten wegen Ruhestörung (Ermahnt und Belehrt) beim Blick aus dem Fenster auffiel dass es insgesamt drei Polizisten waren welche mit einem Zivilfahrzeug im Wohngebiet standen und sich noch weiter am Fahrzeug unterhielten. Kurz gefragt: Ist der Begriff „Kasperköppe“ überhaupt eine Beleidigung??? Danke für eine Antwort. MfG

  2. Paul E.

    Hallo,

    mich hat einer im Internet beleidigt, während ich mit anderen Forum-Usern eine hitzige Diskussion hatte.
    Ich zitiere:
    „Ach heute ist schon wieder Sonntag. Da kümmert sich in der geschlossenen wieder keiner um dich was (Name)… Schau halt bei deinen dicken Zimmernachbarn Ch…(Name) vorbei und geh seine Milch absaugen, da brauchst du dich nicht immer auf seiner Onlyfans-Seite einen hobeln. Du wirst schon wieder zur Diva, (Name).“

    So, darauf habe ich reagiert, indem ich ihn quasi zurück beleidigt habe. In ungefähr dem gleichen Niveau (vielleicht auch etwas gröber). Ich habe damit wohl einen empfindlichen Nerv getroffen und dieser hat mich dann ebenfalls wieder zurück beleidigt. Und so ging das einige Beiträge lang hin und her. Bis er dann meinte, er würde mich deswegen anzeigen.

    Kann er das aus diesem Kontext eigentlich? Ich meine, er grätschte mitten in die Diskussion mit beleidigenden Ausdrücken, fängt sich deswegen selbst Beleidigungen ein und will das jetzt zur Anzeige bringen.
    Ich sag mal so, es sind schon sehr vulgäre Beleidigungen ausgesprochen worden, von beiden Seiten aus.
    Hat da einer nun das Vorrecht? Werden wir beide damit einfach nach Hause geschickt, weil wir uns gegenseitig beleidigt haben?
    Oder wie läuft das bei gegenseitigem Beleidigen ab? Wer zuerst anfängt hat Schuld? Wer die schlimmeren Beleidigungen ausspricht, kriegt Schuld? Spielen Provokationen eine Rolle?

    Vielen Dank für eine Antwort.

  3. Diana B

    Guten Tag, ich habe leider eine Nachbarin, die ins Aus Prinzip nicht mag und mich mehrmals : du bist Alben, gesagt hat.. ist das ein Grund um sie anzuzeigen wegen Beleidigung?

    Bin wirklich verzweifelt :((

  4. Kira N.

    Vielen Dank für diesen Ratgeber zum Thema Beleidigung. Interessant, dass auch die Beleidigung durch Unterlassen unter Umständen strafbar sein kann. Ich bin leider mit Hate-Speech im Internet konfrontiert und werde mal bei einer Rechtsanwaltskanzlei erfagen, wie ich dagegen vorgehen kann.

  5. Oliver

    Guten Morgen.
    Ich hab da wirklich mal eine Frage, die mir bisher keine Seite des Rechts beantworten konnte.

    Ist der Begriff „Trockennasenprimat“ eine Beleidigung?
    Kann eine Tatsachenbehauptung überhaupt eine Beleidigung sein?
    Laut biologischer Systematik sind wir Menschen Trockennasenprimaten. :O
    Ich bedanke mich schon mal vorab für eine Antwort und wünsche einen schönen Tag.
    Oliver

  6. Luisa

    Wenn mich jemand regelmäßig als Opfer, Missgeburt, Hure etc. bezeichnet, mir neulich sogar ins Gesicht gespuckt hat und sich (auch schriftlich nachweisbar) negativ bzw. beleidigend gegenüber Homosexualität äußert – kann ich diese Person anzeigen und wenn ja, was hätte das zur Folge?

  7. Klaus

    Hallo
    mein Nachbar und seine Frau äußern sich, wenn sie mich oder auch andere Nachbarn nur sehen, beleidigende Melodien pfeifend, laut und hämisch lachend, Äußerungen sagen wie: „da kommt der Wichser, das A****loch, die Nutte“ usw. Sie reden jeden einfach mit du an, obwohl wir uns das alle verbieten.
    Und neuerdings beleidigen sie sogar meinen behinderten Enkel, der erst 5 Jahre ist, mit Ausdrücken wie Blödmann, Dummkopf.
    Sind da die Bestände einer Beleidigung erfüllt? Ich will dazu noch sagen, dass schon etliche diesbezüglcihe Anzeigen gegen die Leute eingegangen sind, die aber immer ins Leere führten.
    Ich bin immun gegen die Beleidigungen, aber gegen meine Enkel, das geht zu weit. Meinen sie, dass eine Anzeige da mal was nützt.

  8. Peter

    Ich habe auf einer Platform ein Kommentar geschrieben mit einigen schimpfwörtern wie pisser und piss dich. Jetzt worde mir gedroht das ich 24 Stunden Zeit hätte mich zu Enschuldigen ansonsten finden die meine IP Adresse heraus und wollen die Beweise zur Polizei bringen! Ist das überhaupt machbar nur wegen dem Worten Pisser und Piss dich. Und selbst wenn kann ich da Anwaltlich gegen vor gehen?????

  9. Viktoria

    Ich habe auf FB jemanden auf seinem Kommentar geantwort , ich hab geschrieben,, Wer nicht richtig Lesen Kann was er sieht, solkte die Fr…..halten! Genauso der Wortlaut! Nun will er mich anzeigen, muss ich mir Sorgen machen! Ist das schlimm?

    1. Lennard

      Du hast, wenn du es wahrheitsgemäß beschreibst, nur auf die mangelnde Wahrnehmung eines anderen hingewiesen. Und offenbar hat derjenige einen fehlerhaften, bzw. sogar sehr unangebrachten Kommentar vorher an dich geschickt. Es ist völlig legitim die Person dann darauf hinzuweisen, besser den Mund zu schließen. Ob du das nun situationsbedingt auch mal etwas vulgär umgangssprachlich mit Fresse, Maul oder Klappe etc. bezeichnest, ist vor beschriebenem Hintergrund zulässig und muss die Person bei entsprechend eigenem Fehlverhalten hinnehmen. MfG

  10. Aydin

    Eine Österreicher hat zu mir gesagt Scheiße Muslime
    Wie kenne ich diese man Anzeige machen 🙏

    1. Lennard

      Wieso Anzeige? Er hat nur allgemein gesprochen und es ist nicht klar, was genau er „scheiße“ findet. Das ist keine eindeutige Beleidigung, sondern eher nur grober Ausdruck von Ablehnung. Wegen jeder Kleinigkeit gleich eine Anzeige erstellen wollen, ist natürlich extrem lächerlich. Seien Sie selbstbewußter! MfG

      1. Marta

        wieso nicht? wieso Kleinigkeit? das ist sogar schlimmer als Beleidigung, das ist Diskriminierung. seien Sie selbstbewußter, Lennard.

  11. Stefan

    Beleidigung im Straßenverkehr ist aber ein Antragsdelikt und verjährt somit bereits nach 3 Monaten, richtig?

  12. Fabian

    Welche Erfolgschancen hat eine Anzeige bei Beleidigungen wie „Ey huso straff dich mal du kleiner Untermensch“ Wenn die Person das über die Instagram Direktnachrichten tut und man nur einen Vornamen des Täters hat.

  13. Mathias D

    Hallo

    Ich habe Jemanden in einem Forum beleidigt. Er fiel immer wieder mit rechten Sprüchen gegen Ausländer und Menschen anderer Hautfarbe auf. Irgendwann schrieb ich: Hau doch einfach ab, Nazis will hier keiner haben. Nun nach 6 Monaten schrieb mir der Forumschef, dass gegen mich wegen Beleidigung ermittelt wird. Wobei er nur meine eMail-Adresse raus geben konnte. Vom Staatsanwalt habe ich noch nichts erhalten.

    Was ist zu erwarten?

    Beste Grüße

  14. H. Magda

    Gilt eine Whats App an mich mit einer Aussage, die ich als Beleidigung/Beschuldigung empfinde, als Beweismittel?

  15. Sandra

    Mein Nachbar / Rentner, wohn unter mir. Hat mich als ASSI und Assosozial bezeichnet. Bin Vollberufstätig und arbeite in der Pflege.
    Fühle mich echt verletzt und beleidigt!
    Ich weiß nicht ob ich ihn anzeigen soll wegen Beleidigung … die Polizei hat doch wichtigeres zu tun.

  16. Charles-Louis

    Ist die in einem Privatchat geäusserte Betitelung eines Anwalts als „IDIOT“ xdurch eine nicht juristisch versierte Person nach wiederholter Belästigung derselben durch eben den Anwallt strafbar im Sinne einer Beleidigung?

    1. anwalt.org

      Hallo,
      eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Martin

    Mein Adoptivbruder agiert ständig gegen meine Familie, beleidigt, verleumdet, Betrugsversuche, hat auch ander betrogen. sich selbst als schwarzes Schaf der Familie bezeichnet. Ich habe ihn in einem Internetforum ohne Namensnennung als missratenen Adoptivbruder bezeichnet. Darauf hebt er nach über einem Jahr ab und und stößt unbestimmte Drohungen aus. Hätte eine Anzeige von ihm Aussicht auf Erfolg?

  18. Ulla S.

    Wie sieht’s aus, wenn mich jemand als „ Nazi „ bezeichnet, weil ich offen etwas gegen die Migrationspolitik sage ?

  19. Stephanie M

    Darf jeder ungestraft so beleidigen. Ich habe ein kleines Heimatmuseum und versuche für die Nachwelt etwas zu ehalten. Mail mit folgenden auszugsweise Inhalt: Leichenschänder, Stalker etc. Leider regiert der Abender auf keine mail, nicht mal von der Polizei.

    1. Tobbe

      Die Frage ist ziemlich wirr gestellt, bin nicht sicher, was die eigentliche Frage ist?

  20. Charly

    Auf die Frage für was ich ein Telefon habe, antwortete ich:“ Zum telefonieren, aber nicht mit solchen wie Ihnen“
    Beleidigung ja oder nein.
    War Anruf wegen einer Umfrage.

    1. Wolf

      Ich glaube, es wäre keine Beleidigung.

    2. Michael

      Ich denke mal, es ist keine Beleidigung; es ist ja nur eine Feststellung, dass die betreffende Person ein Handy habe, zum telefonieren, aber nicht mit solchen wie Ihnen ! Freie Meinungsäußerung, meines Erachtens.

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