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FAQ: Schwerbehinderung mit GdB 90: Vergünstigungen
Ja, es können beispielsweise Pauschalbeträge für außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ja, eine Auswahl haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Schwerbehindert zu 90 „Prozent“ – Eine nicht ganz korrekte Formulierung
Für Menschen mit Behinderung sieht der deutsche Gesetzgeber einige Nachteilsaugleiche vor. Um diese in Anspruch nehmen zu können, müssen allerdings gewisse Anforderungen erfüllt werden. In diesem Ratgeber gehen wir darauf ein, welche Bedingungen das im Einzelnen sind, welche Vorteile bzw. Nachteilsausgleiche es überhaupt gibt und was in puncto Steuern und Rente für Schwerbehinderte gilt.
Eines vorweg: nicht wenige Menschen verwenden Formulierungen wie „eine Schwerbehinderung von 90 Prozent“. Eigentlich ist diese Ausdrucksweise nicht ganz korrekt. Denn der Grad der Behinderung (GdB) wird ohne Einheit angegeben. Richtig wäre eine Formulierung wie beispielsweise „ein GdB von 90 weist eine Schwerbehinderung aus.“ Doch weil die Redensart in Prozent sich im allgemeinen Sprachgebrauch verfestigt hat, verwenden wir diese im vorliegenden Ratgeber ebenso.
Zu 90 Prozent schwerbehindert: Vorteile bzw. Vergünstigungen bei der Steuer
Menschen mit einer Schwerbehinderung, beispielsweise von 90 (Grad der Behinderung), können meist einiges Geld bei der Einkommenssteuererklärung sparen. So können sie beispielsweise einen erhöhten Pauschalbetrag ansetzen. Dies ist ab einem GdB von 50 möglich. Je höher der Grad der Behinderung ist, desto höher fällt auch der entsprechende Pauschalbetrag aus.
Eine andere Regelung gilt für Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen H (für Hilflosigkeit) oder Bl (für Blindheit) zuerkannt wurde. Für diese gilt automatisch der höchste, jährliche Pauschalbetrag, der derzeit (Stand 2020) bei 3.700 Euro liegt. In diesem Fall ist nicht von Belang, ob der GdB beispielsweise bei 80 oder 90 liegt. Eine Schwerbehinderung wird ab einem GdB von 50 bescheinigt und ein entsprechender Schwerbehindertenausweis ausgestellt.
Übrigens: Sind Sie mit dem Feststellungsbescheid und Ihrem bescheinigten Grad der Behinderung nicht einverstanden, können Sie Widerspruch gegen diesen einlegen. Ein Rechtsanwalt kann Sie dazu beraten. So können Sie unter Umständen einen höheren GdB erwirken und damit mehr Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.
Daneben gibt es auch die Möglichkeit, außergewöhnliche Belastungen in voller Höhe geltend zu machen. Dies bietet sich an, wenn die Höhe dieser Ausgaben die Pauschalbeträge übersteigt. Dann müssen Sie die Aufwendungen allerdings genau belegen können. Für Pauschalbeträge müssen Sie keine Nachweise erbringen.
Eine Schwerbehinderung von 90 Prozent kann weitere Vergünstigungen ermöglichen
Der GdB muss nicht bei 90 liegen, um eine Schwerbehinderung zu bescheinigen. Der Grenzwert liegt bei 50, weshalb sowohl Menschen mit einem GdB von beispielsweise 60 oder 70 als auch Betroffenen mit einem Wert von 80 oder 90 eine Schwerbehinderung bescheinigt wird. Welche weiteren Vorteile bzw. Ausgleiche gibt es für diese Personen? Möglich sind:
- kostenlose bzw. vergünstige Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs
- kostenlose Mitnahme einer Begleitperson (bei Merkzeichen B)
- oft weniger Eintritt für Freizeitaktivitäten wie bspw. Schwimmen
- Befreiung von der Rundfunkgebühr (bei Merkzeichen RF)
- Steuerermäßigung oder -befreiung von der Kfz-Steuer (Merkzeichen H, Bl oder aG)
- Zusätzlicher Urlaubsanspruch
- Kündigungsschutz
- Freibeträge beim Wohngeld
Schwerbehinderung von 90 Prozent: Wann kann Rente bezogen werden?
Menschen mit einem GdB von beispielsweise 90, also einer Schwerbehinderung, dürfen früher in Rente gehen als ihre Kollegen ohne Beeinträchtigung. Frühestens zwei Jahre vor dem eigentlichen Rentenstart ist dies für Schwerbehinderte ohne Abschläge möglich. Wer diese jedoch in Kauf nehmen möchte, kann sogar bis zu fünf Jahre früher Rentengelder beziehen. Sie müssen allerdings wenigstens 35 Jahre lang in die Sozialversicherung eingezahlt haben.
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Interessant, dass für Menschen mit Behinderung der deutsche Gesetzgeber einige Nachteilsaugleiche vorsieht. Bevor ich meinen GdB bekommen habe, hab ich immer meine Steuererklärung gemacht. Allerdings war ich seitdem nicht mehr bei meiner Steuerkanzlei des Vertrauens.
Aus gesundheitlichen Gründen musste ich mit einem GdB von 50 ab 01 01.2019 idie Frührente mit 61 Jahre mit Abzügen in Anspruch nehmen Meine Frage ob ich zum heutigen Zeitpunkt 63 Jahre mit einem GdB von 90 Anspruch auf eine Rente ohne Abzüge hätte.
Ich habe die Pflegestufe2 und 90%Schwerbehinderung. Einige meiner Erkrankungen sinb( Copd,Epilepsie, Herzschrittmacher, künstliches Knie,etc).Der soziale Dienst hat mir da Ich mich mit einem Rollator bewege eine Begleitperson empfohlen und somit habe ich einen Antrag auf G B gestellt welcher aber abgelehnt wurde. Was soll machen? MfG Waburek
Gdb 100 und Buch staben G B gibt es auch dafür auch GEZ Befreiung