Inhalt
FAQ: USP
Hierbei handelt es sich um die Abkürzung des englischen Begriffs Unique Selling Point. Im Deutschen ist in diesem Zusammenhang unter anderem vom einzigartigen Verkehrsmerkmal die Rede. Dabei geht es grundsätzlich darum, dass Unternehmen ihr Alleinstellungsmerkmal kennen, um dieses beim Online- und Offline-Marketing zu bewerben bzw. hervorzuheben.
Über welche Eigenschaften ein USP verfügen sollte, lesen Sie hier.
Ja, auch beim Rechtsanwaltsmarketing können Sie sich einen USP zunutze mache. Hierbei kann es sich zum Beispiel um eine spezielle Ausbildung, ein besonderes Spezialgebiet oder regelmäßige Auftritte in den Medien handeln.
Was zeichnet meine Dienstleistung aus?
Beim Marketing geht es vor allem darum, sich von den Konkurrenten abzuheben, neue Kunden zu gewinnen und bestehende Mandanten zu binden. Dabei finden die verschiedensten Maßnahmen, wie zum Beispiel klassische Printwerbung, direktes E-Mail-Marketing oder personalisierte Internetbanner, Anwendung. Im Zuge einer Marketingkampagne geht es vor allem darum, die eigenen Vorzüge hervorzuheben. Ein solches Verkaufsargument bezeichnen Experten als USP.
Doch worum handelt es sich beim Unique Selling Point (USP) laut Definition? Welche Eigenschaften sollte ein solches Alleinstellungsmerkmal aufweisen? Und wie können Sie beim Rechtsanwaltsmarketing und der Mandantengewinnung vom USP profitieren? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Was bedeutet Unique Selling Proposition bzw. Unique Selling Point?
Die Abkürzung USP steht für Unique Selling Point bzw. Proposition und bezeichnet Definition das Alleinstellungsmerkmal bzw. Verkaufsargumente von Produkten oder Dienstleistungen. Wortwörtlich lässt sich der englische Begriff USP auch als „einzigartiges Verkaufsversprechen“ oder „einzigartiges Verkehrsmerkmal“ übersetzen.
Es geht beim USP also in erster Linie darum, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz zu entwickeln bzw. herauszufinden und diesen für Marketingmaßnahmen zu nutzen. Diese Einzigartigkeit kann je nach Produkt oder Dienstleistung verschiedenste Formen annehmen. Dabei kann es sich zum Beispiel um den Preis, die Qualität, das Design, die Verfügbarkeit oder auch die Auszeichnung durch ein Siegel handeln.
Damit ein Unique Selling Point auch dauerhaft Bestand haben kann, muss dieser laut Experten über verschiedene, grundlegende Eigenschaften verfügen. Dazu zählen insbesondere:
- Wirtschaftlichkeit: Für den USP dürfen bei der Herstellung keine zu hohen Extrakosten anfallen, die einer Rentabilität im Wege stehen.
- Verteidigungsfähigkeit: Das Alleinstellungsmerkmal muss sich auf dem Markt behaupten und gegen die Konkurrenz bestehen können.
- Zielgruppenorientierung: Der Unique Selling Point muss die Bedürfnisse und Wünsche der Zielgruppe berücksichtigen und auf diese ausgerichtet werden.
Haben Sie einen USP definiert, müssen Sie regelmäßig überprüfen, ob Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung die im Marketing versprochenen Eigenschaften noch aufweist. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie mit einem günstigen Preis werben.
Was ist ein möglicher USP beim Marketing von Anwälten?
Natürlich können Rechtsanwälte nicht wie Coca-Cola mit einem Geheimrezept werben. Stattdessen gilt es zu überlegen, welche Merkmale Sie von anderen Juristen unterscheiden. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Ausbildung an einer renommierten Universität oder ein Studium im Ausland handeln.
Als USP ließen sich in diesem Zusammenhang auch besondere Sprachkenntnisse oder die Zulassung in mehreren Ländern anführen, die dazu beitragen können, eine neue Zielgruppe zu erschließen. Aber auch Fachanwaltstitel oder die umfassende Fachkenntnis bzw. Berufserfahrung in mehreren Rechtsgebieten können darunter fallen.
Treten Sie in Ihrer Funktion als Anwalt regelmäßig im Fernsehen auf oder erhalten Sie Kommentaranfragen von Zeitungen, kann diese Medienpräsenz ein Alleinstellungsmerkmal darstellen. Ebenso kann ein Kanzlei-Blog mit informativen Ratgebern oder ein eigener YouTube-Kanal als Unique Selling Proposition fungieren.
Wichtig! Werben Sie mit dem USP, ist unbedingt auf Glaubwürdigkeit zu achten. Besonders günstige Preise sind daher für Anwälte eher ungeeignet, da in der Regel die gesetzlichen Gebührensätze zu veranlagen sind.