Urteil zum Rundfunkbeitrag: Im Wesentlichen verfassungsgemäß

News von anwalt.org, veröffentlicht am 18. Juli 2018

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass der Rundfunkbeitrag in seinen wesentlichen Zügen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Urteil zum Rundfunkbeitrag bringt jedoch Änderungen für Menschen mit Zweitwohnung mit sich.

Urteil zum Rundfunkbeitrag: Wie kam es zu dem Prozess?

Urteil zum Rundfunkbeitrag: Das Bundesverfassungsgericht befindet den Rundfunkbeitrag für nicht verfassungswidrig.

Urteil zum Rundfunkbeitrag: Das Gericht befindet den Rundfunkbeitrag für nicht verfassungswidrig.

Der Rundfunkbeitrag, früher GEZ genannt, wurde eingeführt, um die öffentlich-rechtlichen Sender und deren Formate zu finanzieren.

Seit 2013 gilt, dass jeder Haushalt in Deutschland 17,50 Euro im Monat bezahlen muss, unabhängig von der Größe des Haushalts und ob überhaupt ein Empfangsgerät vorhanden ist. Auch deshalb wurde die Pflicht Rundfunkgebühren zu zahlen von vielen Seiten kritisiert und zuletzt auch dagegen geklagt. Die Kläger hielten die Neuregelung nämlich für verfassungswidrig. Was besagt also nun das Urteil zum Rundfunkbeitrag?

Die Richter standen vor der Aufgabe, zu bewerten, ob es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine Steuerabgabe handelt, für deren Erhebung im Prinzip der Bund zuständig wäre, und ob es rechtlich gesehen zulässig ist, den Beitrag pauschal pro Haushalt zu erheben.

Nun wurde der Rundfunkbeitrag in einem Urteil durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für verfassungsgemäß erklärt. Dieses wies die Klage ab und entschied, dass die Beiträge keine Steuerabgaben sind und dass nach wie vor die Länder für die Erhebung verantwortlich sind. Auch, dass die Gebühr pro Haushalt erhoben wird, sahen die Richter nicht als problematisch an.

Ist eigentlich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich?

Auch nach dem Urteil zum Rundfunkbeitrag muss jeder Haushalt weiterhin die Gebühren zahlen.

Auch nach dem Urteil zum Rundfunkbeitrag muss jeder Haushalt weiterhin die Gebühren zahlen.

Nach dem Urteil zum Rundfunkbeitrag ist klar, dass eine Abschaffung oder ähnliches grundsätzlich nicht infrage kommt und der Beitrag somit auch weiterhin von jedem Haushalt gezahlt werden muss.

Für einige Personen ist es aber tatsächlich möglich, eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu beantragen. Dies gilt für folgende Personengruppen:

Was ändert sich durch das Urteil zum Rundfunkbeitrag also nun? Menschen mit Zweitwohnung mussten den Beitrag in der Vergangenheit doppelt bezahlen. Dies soll von nun an nicht mehr der Fall sein, da betroffene Personen durch diese Regelung stark benachteiligt wurden.

Bildnachweise: fotolia.com/ake1150, istockphoto.com/villiers

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