Unterlassungserklärung aufgrund von Filesharing: Was ist sinnvoll?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 30. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

FAQ: Unterlassungserklärung bei Filesharing

Kann aufgrund von Filesharing eine Unterlassungserklärung drohen?

Beim Filesharing handelt es sich um die Vervielfältigung und Verbreitung von Daten über das Internet. Die Inhalte unterliegen dabei in der Regel dem Urheberrecht, weshalb dies als Rechtsverletzung zu werten ist. Daher kann ein solcher Verstoß als Grund für eine Abmahnung samt strafbewehrter Unterlassungserklärung bei Filesharing gelten.

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Unterlassungserklärung halte?

Wer gegen die Vereinbarungen der Unterlassungserklärung verstößt, muss mit einer Vertragsstrafe rechnen.

Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Bevor Sie das Dokument unterzeichnen, ist es in der Regel sinnvoll, sich an einen Anwalt zu wenden. Denn dieser kann eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen, die etwas wohlwollender ist.

Warum droht eine Unterlassungserklärung bei Filesharing?

Unterlassungserklärung bei Filesharing: Diese liegt meist der Abmahnung bei.
Unterlassungserklärung bei Filesharing: Diese liegt meist der Abmahnung bei.

Verbreiten Sie über Tauschbörsen urheberrechtlich geschützte Inhalte, ohne dass der Rechteinhaber diesem zugestimmt hat, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. In diesem Fall kann der Urheber von seinem Anspruch auf Unterlassung Gebrauch machen und die Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgrund von Filesharing fordern.

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, welche eine Vertragsstrafe enthält, liegt dabei in der Regel dem Abmahnschreiben bei. Unterzeichnen Sie diese Erklärung, stimmen Sie allen Vertragsbedingungen zu und verpflichten sich ein Leben lang, dass darin benannte, rechtswidrige Verhalten in der Zukunft zu unterbinden.

Sind Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit eine modifizierte Unterlassungserklärung bei Filesharing aufzusetzen. Gehen Sie mit Ihren Modifikationen aber nicht zu weit, denn der Geschädigte muss diese nicht akzeptieren. Scheitert die Einigung, kann eine Unterlassungsklage drohen.

Abmahnung aufgrund von Filesharing: Ist eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll?

Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist bei Filesharing häufig angebracht.
Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist bei Filesharing häufig angebracht.

Bei einer Unterlassungserklärung aufgrund von Filesharing abgeben sollen, sind diverse Modifikationen möglich. So kann zum Beispiel die Höhe der Vertragsstrafe oder die Forderung nach Schadensersatz angepasst werden.

Eine weitere Option ist auch die Veränderung der Reichweite oder Gültigkeit der Erklärung. Allerdings ist es ratsam, entsprechende Anpassungen von einem Anwalt durchführen zu lassen. Denn ungenaue Formulierungen können negative und weitreichende Auswirkungen haben.

Lange Zeit galt die vorbeugende Unterlassungserklärung bei Filesharing als eine sinnvolle Maßnahme. Allerdings raten Juristen insbesondere von der flächendeckenden und unaufgeforderten Abgabe einer Erklärung auf Unterlassung ab.

Fazit zur Unterlassungserklärung bei Filesharing

Sollen Sie aufgrund von Filesharing eine Unterlassungserklärung abgeben, ist es in der Regel sinnvoll, noch bevor Sie die Erklärung unterschreiben, einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann zum einen die Rechtmäßigkeit des Anspruchs auf Unterlassung prüfen und ggf. Anpassungen am Dokument vornehmen.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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