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FAQ: Printwerbung
Als klassische Form des Offline-Marketings umfasst Printwerbung sämtliche Druckerzeugnisse. Dazu zählen unter anderem Anzeigen in Zeitungen oder Zeitschriften, Flyer, Broschüren sowie Visitenkarten.
Die wichtigsten Vor- und Nachteile von Prinzanzeigen haben wir hier zusammengetragen.
Grundsätzlich kann es sinnvoll sein, beim Rechtsanwaltsmarketing auch Printwerbung zu nutzen. So gehören Visitenkarten beispielsweise zum Standard. Ob sich teure Anzeigen in Tageszeitungen hingegen rechnen, hängt mitunter von der Zielgruppe ab.
Was ist Printwerbung?
Unter Printwerbung werden sämtliche Formate des klassischen Offline Marketings verstanden, welche gedruckt sind. Zu nennen sind entsprechend Printanzeige, Postkarte, Flyer und Broschüre. Aber auch mit der Visitenkarte, können Unternehmen in gedruckter Form werben.
Der Schwerpunkt vom Marketing hat sich aber in den letzten Jahren verschoben: von der Werbung in den Print- zu den Onlinemedien. Ob nun SEA, SEO oder Social Media – klassische, gedruckte Werbeformate erleiden einen Rückgang.
Unternehmen nutzen stattdessen immer häufiger den digitalen Raum, um ihre Werbebotschaft an den Kunden und die Kundin zu bringen. Aber ist in den Printmedien die Werbung wirklich tot? Im nachfolgenden Artikel gehen wir dieser Frage auf dem Grund und klären, warum Sie im Rechtsanwaltsmarketing auch über gute Printwerbung nachdenken sollten.
Kanzleimarketing: Klassische Werbung in den Printmedien
Noch vor über zehn Jahren wurden die Kunden am besten über Printanzeigen in Zeitungen und Zeitschriften erreicht. Fernsehwerbung stellte die Königsklasse dar und die Onlinewerbung war so etwas wie ein „Schmuddelkind“ der Werbeindustrie. Nur Pioniere versuchten, sich im WWW zu positionieren.
Seitdem Online Marketing die klassische Werbung den Rang abgelaufen hat, stellt sich natürlich die Frage, ob eine Anzeige in einer Zeitung noch Sinn macht.
Tatsächlich kann hier keine generell gültige Antwort gegeben werden. Abhängig ist dies wie so häufig von der Zielgruppe. Ist diese häufig offline und nutzt Presseerzeugnisse wie Zeitungen oder Zeitschriften, sollten Sie hier durch Printwerbung für Sichtbarkeit sorgen.
Die Auswahl des Mediums sollte also gut überlegt werden. Schauen Sie sich die Zielgruppe der Zeitung oder des Magazins genau an. Überlegen Sie sich, wie Sie mit Ihrer Anzeige Aufmerksamkeit bei Ihren Kunden bzw. Mandanten generieren können. Schlechte Printwerbung ist letztlich nur teuer.
Auch wenn die Printmedien oft totgesagt werden, haben Printanzeigen durchaus auch weiterhin ihre Berechtigung. Wichtig ist aber die Entwicklung einer Gesamtstrategie. Print und Online müssen dabei Hand in Hand gehen, denn selbst die beste Printwerbung verpufft, wenn diese nicht gezielt eingesetzt wird. Angesichts knapper Werbebudgets sollte der Einsatz der Printwerbung daher stets gut überlegt sein. Ein kostengünstiges „Probieren“ ist jedenfalls nicht machbar.
Vorteile von Printwerbung:
- Regionale und lokale Kundenansprache
- Hohe Glaubwürdigkeit
- Zielgruppenauswahl je Medium
- Haptisch erlebbar
- „Offliner“ können erreicht werden
Nachteile der Printwerbung:
- Keine detaillierte Zielgruppenauswahl möglich
- Begrenzte Druckqualität
- Ansprache jüngerer Zielgruppe schwierig
- Im Vergleich zur Online-Werbung teuer
- Bedeutung der Printerzeugnisse rückläufig
- Erfolg kann nicht gemessen werden
Printwerbung: Die Kosten sind häufig hoch
Tatsächlich kann für Anwälte je nach Schwerpunkt und Zielgruppe die Printwerbung sinnvoll sein. Beispiele, die das belegen gibt es zuhauf. Wollen Sie eher regional werben und Mandantenakquise betreiben, ist die Tageszeitung gut geeignet. In Fachmedien können Sie sich als Experte profilieren.
Je nach Medium müssen Sie aber mit recht hohen Kosten rechnen. Immerhin muss ein Grafiker beauftragt werden und die Printanzeigen müssen je nach Format und Auflage mitunter teuer erkauft werden. In sehr bekannten Druckerzeugnissen wie dem Spiegel kann der Preis durchaus im sechsstelligen Bereich liegen. In Tageszeitungen sind die Kosten natürlich geringer.
Interessant, dass unter Printwerbung sämtliche Formate des klassischen Offline Marketings verstanden werden, welche gedruckt sind. Auch Werbeschilder gehören zu den Printmedien. Zumindest, sofern sie nicht digital sind, wie die, die an vielen großen Straßen stehen.
Mir ist bereits aufgefallen, dass der sich Schwerpunkt vom Marketing in den letzten Jahren von der Werbung in den Print- zu den Onlinemedien verschoben hat. Neben den gängigen Marketingmaßnahmen kann auch Autobeschriftung als Werbung dienen. Große Firmen machen das so weit ich weiß bereits seit einigen Jahren so.
Interessant, dass man unter Printwerbung sämtliche Formate des klassischen Offline Marketings verstanden werden, welche gedruckt sind. Mir ist schon häufiger aufgefallen, dass viele Unternehmen auf Plakatwerbung setzen. Gerade von Anwälten hängen oft Plakate in den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Interessant, dass die Kunden noch vor über zehn Jahren am besten über Printanzeigen in Zeitungen und Zeitschriften erreicht wurden. Heute wird vieles online geregelt. Allerdings weiß ich auch von Kunden, die beim Vorbeifahren durch Fensterbeklebungen angelockt wurden.