Pflegehilfsmittel – Was übernimmt die Pflegekasse?

Pflegehilfsmittel kann jeder beantragen, der Pflegebedürftig ist.
Pflegehilfsmittel kann jeder beantragen, der Pflegebedürftig ist.

FAQ: Pflegehilfsmittel

Was fällt unter Pflegehilfsmittel?

Technische und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind bspw. Desinfektionsmittel, Pflegebetten oder Schutzmasken. In dieser Liste finden Sie weitere Mittel zur Pflege.

Wie bekomme ich Geld für Pflegehilfsmittel?

Für die Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 42 € stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Dokumente Sie benötigen.

Hat man bei Pflegegrad 1 Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Jeder, der pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf die Pflegehilfsmittel, somit auch Personen mit Pflegegrad 1. Wann die Pflegekasse den Antrag ablehnt, erklären wir hier.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel fördern die Selbstständigkeit und lindern Beschwerden.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel fördern die Selbstständigkeit und lindern Beschwerden.

Pflegehilfsmittel sind Mittel, die einer pflegebedürftigen Person helfen, die häusliche Pflege zu ermöglichen bzw. zu vereinfachen. Sie dienen jedoch nicht nur dazu, die Pflege zu vereinfachen, sondern auch, um Schmerzen und Beschwerden zu lindern. Sowohl Pflegekräfte als auch pflegebedürftige Personen profitieren von den Leistungen.

Die Hilfsmittel unterscheiden sich in zwei Kategorien: technische und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Technische Pflegehilfsmittel sind in der Regel Geräte oder Gegenstände, die langlebig sind und mehrfach genutzt werden. Oft werden sie von der Pflegekasse verliehen oder sie können mit einer Zuzahlung von 10 % (maximal 25 €) selbst bezahlt werden. Technische Mittel sind unter anderem:

  • Pflegebetten
  • Rollator
  • Transferhilfen
  • Lagerungsrollen
  • Duschstühle
  • Notrufsysteme

Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch hingegen sind, wie der Name bereits andeutet, schneller verbraucht als die technischen Hilfsmittel. Sie sind in der Regel nur einmal oder begrenzt nutzbar. Was sind alles Pflegehilfsmittel zum Verbrauch? Unter anderem fallen darunter:

  • Desinfektionsmittel
  • Masken
  • Bettschutzeinlagen
  • Einweg Handschuhe
  • Schutzschürzen

Wann habe ich Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Den Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Den Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Zur Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bestehen eine Reihe Voraussetzungen, die Sie als pflegebedürftige Person erfüllen müssen:

  • Sie haben einen Pflegegrad zwischen eins und fünf
  • Sie werden von einem Angehörigen oder einem Pflegedienst gepflegt
  • Die Pflege wird im eigenen Haus, dem Haus eines Familienmitglieds, einer WG oder im betreuten Wohnen verrichtet

Erfüllen Sie die oben genannten Voraussetzungen, übernimmt die Pflegekasse die monatlichen Kosten der Pflegehilfsmittel. Seit 2025 übernimmt die Pflegekasse Hilfsmittel im Wert von bis zu 42 €. Überschreiten Sie die Grenze von 42 €, zahlen Sie die Differenz aus eigener Tasche. Liegt der Bedarf unter 42 €, zahlen Sie nichts.

Voraussetzungen für technische Pflegehilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel werden unter Umständen ebenfalls von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie:

Teure, technische Pflegehilfsmittel werden ggf. von der Pflegekasse verliehen.
Teure, technische Pflegehilfsmittel werden ggf. von der Pflegekasse verliehen.
  • einen anerkannten Pflegegrad haben
  • zuhause, in einer WG oder in betreutem Wohnen gepflegt werden
  • das Pflegehilfsmittel benötigen, um die Pflege zu erleichtern, Schmerzen zu lindern oder um selbstständiger zu sein

Benötigen Sie technische Pflegehilfsmittel, stellt die Pflegekasse diese leihweise zur Verfügung. Alternativ zahlen Sie 10 % der Kosten, jedoch maximal 25 € pro Hilfsmittel.

Das heißt: Beantragen Sie ein Pflegebett im Wert von 1.000 €, übernimmt die Pflegekasse die Kosten, während Sie einen Eigenanteil von 25 € zahlen. Da 10 % der Kosten 100 € betragen würden, wird die Zuzahlung auf 25 € begrenzt.

Wie kann ich für Pflegehilfsmittel einen Antrag stellen?

Den Antrag auf Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel stellen Sie in der Regel bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Der Antrag setzt sich aus verschiedenen Formularen, auch Anlagen genannt, zusammen. Je nachdem, welche Pflegehilfsmittel Sie beantragen, sind unterschiedliche Anlagen erforderlich. Diese stellt die Pflegekasse Ihnen auf Anfrage aus, oder Sie können sie ggf. im Online-Portal Ihrer Pflegekasse herunter.

Welche Dokumente und Formulare benötigen Sie bei Ihrem Antrag?

Notrufsysteme und Lagerungsrollen sind technische Pflegehilfsmittel, die die Pflegekasse ggf. verleiht.
Notrufsysteme und Lagerungsrollen sind technische Pflegehilfsmittel, die die Pflegekasse ggf. verleiht.

Jeder Antrag erfordert einen Nachweis über Ihre Pflegebedürftigkeit. Im Allgemeinen benötigt die Pflegekasse beim Antrag auf Pflegehilfsmittel Anlage 4 und Anlage 2 – das Formular des Antrags auf Kostenübernahme und die Erklärung zum Erhalt und zur Nutzung von Pflegehilfsmitteln.

Im Formular Anlage 4 füllen Sie oder Ihre bevollmächtigte Person Informationen zu Ihrer Person und Pflegesituation aus. Anlage 2 listet verschiedene Pflegehilfsmittel auf. Diejenigen, die Sie monatlich benötigen, kreuzen Sie an. Beide Anlagen sind also bei Ihrem Antrag extrem wichtig, da sie der Pflegekasse erklären, weshalb Sie die Pflegehilfsmittel benötigen. Alle notwendigen Formulare werden daraufhin an die Pflegekasse abgeschickt.

Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung treffen und diese der pflegebedürftigen Person mitteilen. In bestimmten Fällen benötigt die Pflegekasse eine Stellungnahme des medizinischen Dienstes, wodurch sich die Entscheidungsfrist auf fünf Wochen verlängert.

Wurde Ihr Antrag genehmigt, teilt Ihnen die Pflegekasse mit, welcher Anbieter sich um Ihre Versorgung kümmert.

Kann die Pflegekasse meinen Antrag ablehnen? Wenn Sie einen niedrigen Pflegegrad haben, kann es vorkommen, dass die Pflegekasse den Antrag ablehnt. Grund dafür ist in der Regel eine fehlende oder nicht ausreichende Begründung, weshalb Sie die Pflegehilfsmittel brauchen.

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Über den Autor

Mohamed El Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zataari absolvierte sein Jura-Studium an der Universität Bremen und legte 2020 das 2. Staatsexamen ab. Nachdem er zwei Jahre lang als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde tätig war, erhielt er 2022 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich vor allem mit dem Ausländer- und Sozialrecht.

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