Pflege von Angehörigen – was Familienmitglieder wissen sollten

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 17. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Welche Unterstützung erhalten pflegende Angehörige? Unser Ratgeber klärt auf!
Welche Unterstützung erhalten pflegende Angehörige? Unser Ratgeber klärt auf!

Wird ein Mensch aufgrund von Alter, Krankheit oder Unfall pflegebedürftig, geht dies in der Regel nicht nur mit Einschnitten in dessen Leben einher. Auch für pflegende Angehörige beginnt eine schwierige Phase. Denn bei der Pflege von Angehörigen gilt es vieles zu regeln und zu planen, um eine umfassende und vor allem fachkundige Versorgung zu gewährleisten.

FAQ: Pflege von Angehörigen

Welche Bedeutung hat die Pflege durch Angehörige?

Ohne die Pflege durch Angehörige wäre eine Versorgung der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland größtenteils nicht möglich.

Gibt es Regelungen und Gesetze für pflegende Angehörige?

Für nahe Angehörige – wie Ehegatten oder Kinder – erleichtern verschiedene Gesetze die Vereinbarkeit von Pflege und Alltag. Welche rechtlichen Grundlagen es darüber hinaus gibt, erfahren Sie hier.

Welche finanzielle Optionen bestehen für pflegende Angehörige?

Bei der Pflege von Angehörigen kann Pflegegeld beantragt werden.

Grundlagen zur Pflege von Angehörigen

Die Pflege von Angehörigen kann bei Berufstätigkeit eine Herausforderung darstellen.
Die Pflege von Angehörigen kann bei Berufstätigkeit eine Herausforderung darstellen.

Können Eltern, Großeltern oder der eigene Lebenspartner aufgrund von Alter oder einer Erkrankung ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen, bedeutet dies nicht selten weitreichende Veränderungen in der gesamten Familie. Denn die häusliche Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen ist sowohl eine organisatorische, körperliche als auch emotionale Herausforderung.

Laut den Vorgaben zum Pflegerecht – welche unter anderem im elften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) festgehalten sind – liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, wenn Personen aufgrund von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und daher die Hilfe von Dritten benötigen.

Die Beurteilung ob eine Person pflegebedürftig ist und daher ggf. Ansprüche gegenüber der Pflegekasse hat, erfolgt in der Regel durch einen Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK). Mithilfe dessen Einschätzung legt die zuständige Pflegekasse einen Pflegegrade fest.

Bei der Pflege von Angehörigen handelt es sich um eine Form der ambulanten Pflege. Dabei erfolgt die Versorgung in den eigenen vier Wänden bzw. in einer Einrichtung für betreutes Wohnen. Grundsätzlich müssen die Familienangehörigen bei der Betreuung auch nicht auf sich allein gestellt sein, denn ambulante Pflegedienste können bei der Pflege eines Angehörigen unterstützen.

Aufgaben in der häuslichen Pflege können prinzipiell auch Bekannte, Freunde oder Nachbarn übernehmen. Allerdings gelten insbesondere für „nahe Angehörige“ besondere Regelungen. Welche Personengruppen dieser Begriff einschließt, ergibt sich aus § 7 Abs. 3 Pflegezeitgesetz (PflegeZG):

Nahe Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind

1. Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern,

2. Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner,

3. Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder.

Rechtliche Grundlage: Muss ich meine Mutter pflegen?

Zur Pflege von Angehörigen ist niemand verpflichtet.
Zur Pflege von Angehörigen ist niemand verpflichtet.

Die häusliche Pflege durch Angehörige muss nicht in jedem Fall die geeignetste Form der Versorgung sein. So kann zum Beispiel ein bestehendes Schamgefühl einer bedarfsgerechten Betreuung im Wege stehen. Daher kann auch kein Gesetz Personen zur Pflege ihrer Angehörigen zwingen.

Ist eine Pflege von Angehörigen zu Hause nicht möglich, droht meist die Unterbringung in einer stationären Einrichtung – also einem Pflegeheim. Diese geht in der Regel mit höheren Kosten einher, welche sich häufig nicht mit den Leistungen der Pflegeversicherung abdecken lassen. Es fällt somit ein Eigenanteil an. Reichen das Vermögen oder die Rente des Pflegebedürftigen nicht aus, um diesen zu begleichen, müssen ggf. unterhaltspflichtige Angehörige für die Pflegeheimkosten aufkommen. Allerdings müssen sich Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten der Eltern beteiligen. 

Zudem müssen sich Kinder nicht verschulden, um die Pflege ihrer Eltern zu finanzieren. Denn der Gesetzgeber räumt den Unterhaltspflichtigen bestimmte Geldbeträge zu, welche für das eigene Leben zur Verfügung stehen. Experten sprechen in diesem Zusammenhang vom sogenannten „Selbstbehalt“. Bis 2020 lag dieser bei mindestens 2.000 Euro pro Monat für Alleinstehenden bzw. 3.600 Euro bei Verheirateten. Seit 2021 fehlen konkrete Vorgaben zu einem angemessenen Selbstbehalt. Es ist aber davon auszugehen, dass der Betrag deutlich mehr als 2.000 Euro beträgt.

Beim Selbstbehalt werden darüber hinaus auch die Raten für bestehende Kredite, Ansprüche auf Kindesunterhalt sowie die Altersversorgung berücksichtigt.

Die Entscheidung für oder gegen die Pflege von Angehörigen sollte sich allerdings nicht ausschließlich auf finanziellen Aspekten stützen. Vielmehr gilt es dabei auch die Wünsche der pflegebedürftigen Person zu beachten.

Welche Ansprüche oder Leistungen existieren für pflegende Angehörige?

Der Gesetzgeber unterstützt die Pflege von Angehörigen auf vielfältige Weise.
Der Gesetzgeber unterstützt die Pflege von Angehörigen auf vielfältige Weise.

In vielen Fällen tritt ein Pflegefall überraschend und ohne Vorankündigung ein. Auch für pflegende Angehörige beginnt damit nicht selten eine Phase der Hilfs- und Ratlosigkeit. Welche Möglichkeiten bestehen bei der Versorgung? Welche Ansprüche entstehen bei der Pflege von Angehörigen? Und wo erhalte ich Unterstützung?

Eine Hilfestellung kann zum Beispiel die Pflegeberatung darstellen. Seit 2016 haben auch Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf eine solche individuelle, unabhängige und kostenlose Beratung. Dabei gilt es insbesondere den aktuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf zu analysieren und einen Versorgungsplan zu erstellen. Zudem wird über Leistungen informiert, welche dazu dienen können, die Belastung durch die Pflege von Angehörigen zu reduzieren.

Eine wichtige Maßnahme kann dabei die Teilnahme an einem Pflegekurs darstellen. Diese kostenlosen Kurse richten sich in erster Linie an Personen, welche sich um die Pflege von Angehörigen kümmern und bieten praktische Anleitungen und Informationen für die Versorgung im Alltag. Darüber hinaus dienen diese Schulungen auch dem Austausch mit Menschen in ähnlichen Lebenssituationen.

Durch die Pflege von Angehörigen sind Sie nicht automatisch krankenversichert. Ein Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn Sie Mitglied in Familienversicherung des Partners oder der Eltern sind oder neben der Pflege einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Vollzeit oder Teilzeit nachgehen. Ist dies nicht der Fall, kann es sein, dass pflegende Angehörige eine freiwillige Krankenversicherung abschließen müssen. Daher sollten Sie im Pflegefall mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen.

Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Pflege von Angehörigen während der Arbeitslosigkeit erfolgt. Allerdings ist es sinnvoll, im Voraus mit dem zuständigen Arbeitsamt oder Jobcenter in Kontakt zu treten und die Umstände zu besprechen. Wichtige Faktoren stellen dabei die anerkannte Pflegebedürftigkeit sowie der jeweilige Pflegegrad dar.

Angehörige pflegen: Ist eine finanzielle Unterstützung möglich?

Sie haben sich dazu entschlossen Angehörige zu pflegen? Erfolgt dies zu Hause, kann ggf. Pflegegeld beantragt werden.
Sie haben sich dazu entschlossen Angehörige zu pflegen? Erfolgt dies zu Hause, kann ggf. Pflegegeld beantragt werden.

Für viele Menschen ist die Pflege von Angehörigen ein Akt der Nächstenliebe und nicht selten auch ein Zeichen der tiefen Dankbarkeit, für die lebenslange Unterstützung welche die Pflegenden von ihren Eltern erfahren haben. Allerdings kann die Pflege von Familienangehörigen auch eine finanzielle Herausforderung darstellen, denn eine umfassende Versorgung kann durchaus teuer sein.

Eine finanzielle Unterstützung erhalten pflegebedürftige Menschen, bei welchen Laien die Betreuung im häuslichen Umfeld übernehmen, in Form des Pflegegeldes. Dabei handelt es sich um eine monatliche Sozialleistung, deren Höhe vom jeweils anerkennten Pflegegrad abhängt. Wie hoch dieses ausfällt, zeigt die nachfolgende Tabelle:

PflegegradPflegegeld pro Monat
1-
2332 Euro
3573 Euro
4765 Euro
5947 Euro
Stand 2024

Allerdings soll das Pflegegeld bei der Pflege durch Angehörige nicht als Bezahlung der Pflegeperson fungieren. So kann die pflegebedürftige Person grundsätzlich frei über die Verwendung der Geldleistung entscheiden, solange die Pflege davon profitiert. Möglich ist daher zum Beispiel die Anstellung einer Haushaltshilfe.

In vielen Fällen kommt das Pflegegeld aber auch den Personen zugute, welche sich aufopferungsvoll um die Pflege von Angehörigen kümmern. Es dient dabei als Zeichen der Anerkennung, was den gesetzlichen Vorgaben nicht entgegensteht. Schließlich ist die Versorgung der pflegebedürftigen Personen nur durch die Versorgung durch Kinder, Ehegatten und Co. möglich.

Können Sie für die Pflege naher Angehöriger eine berufliche Freistellung fordern?

Eine Kündigung wegen der Pflege Angehöriger ist in der Pflegezeit nicht erlaubt.
Eine Kündigung wegen der Pflege Angehöriger ist in der Pflegezeit nicht erlaubt.

Abhängig vom jeweiligen Aufwand kann es durchaus schwierig sein, die Pflege von Angehörigen mit einer beruflichen Tätigkeit zu vereinbaren. Aus diesem Grund ermöglicht der Gesetzgeber durch die Pflegezeit eine vollständige oder zeitweise Arbeitsfreistellung zugunsten der Versorgung von nahen, pflegebedürftigen Angehörigen.

Beim plötzlichen Eintritt eines Pflegefalls können Arbeitnehmer eine kurzfristige Pflegezeit – auch als Arbeitsverhinderung bezeichnet – für maximal 10 Tage nehmen. Dieser „Urlaub“ für pflegende Angehörige dient in erster Linie dazu, eine bedarfsgerechte Versorgung zu Organisieren. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Absprache im Familienverband oder die Beauftragung eines Pflegedienstes handeln.

Sind mehr als fünfzehn Angestellte im Unternehmen beschäftigt, besteht zum die Möglichkeit, eine maximal sechsmonatige Auszeit für pflegende Angehörige einzulegen. Nehmen Sie diese Pflegezeit in Anspruch, sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, die Pflege von Ihren Angehörigen zu übernehmen. Die Unterstützung durch einen Pflegedienst ist dabei allerdings möglich.

Zwischen der Ankündigung und dem Ende der Pflegezeit bzw. Arbeitsverhinderung genießen Angestellte, welche sich um die Pflege von Angehörigen kümmern, einen besonderen Kündigungsschutz. Allerdings schreibt der Gesetzgeber für diesen Zeitraum keine Lohnfortzahlung vor.

Profitieren pflegende Angehörige bei der Rente?

Nicht selten geht die Pflege von Angehörigen mit beruflichen Einschnitten einher. So ist es nicht unüblich, dass die betreuenden ihre Arbeitszeit reduzieren oder sogar ihren Beruf komplett aufgeben. Damit dies später bei der Rente keine erheblichen Nachteile bringt, zahlt die Pflegeversicherung unter Umständen die Beiträge der Rentenversicherung.

Die Rentenversicherungspflicht besteht bei der Versorgung von einer Person, welche mindestens über den Pflegegrad 2 verfügt. Zudem müssen Sie die Tätigkeit mindestens zehn Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage die Woche ausüben, damit die Beiträge zur Rente für pflegende Angehörige übernommen werden. Möglich ist dies allerdings nur dann, wenn die Pflegeperson selbst nicht mehr als 30 Stunden berufstätig ist und die Betreuung im häuslichen Umfeld erfolgt.

Pflege zu Hause – Tipps für Angehörige

Auch wenn Sie Angehörige pflegen, sollten Sie sich selbst regelmäßig eine Auszeit gönnen.
Auch wenn Sie Angehörige pflegen, sollten Sie sich selbst regelmäßig eine Auszeit gönnen.

Laut einer Auswertung des Statistischen Bundesamtes von 2017 wurden 2015 rund 1,4 Millionen pflegebedürftige Menschen ausschließlich durch ihre Angehörige zu Hause versorgt. Ohne ihr Engagement bei der Pflege von Angehörigen wäre es vermutlich nicht möglich, die Betreuung aller Bedürftigen zu gewährleisten.

Allerdings besteht bei der Pflege von Angehörigen immer auch die Möglichkeit, dass die pflegenden Personen sich selbst zu sehr zurücknehmen, sodass am Ende die Kräfte schwinden. Denn anders als bei einem Arbeitsverhältnis, bei welchem Sie nach acht Stunden das Büro verlassen, kann eine Betreuung rund um die Uhr notwendig sein.

Aus diesem Grund haben wir nachfolgend die wichtigsten Regeln für pflegende Angehörige zusammengefasst:

  • Planen Sie sich freie Zeit fest ein und unternehmen Sie währenddessen etwas nur für sich.
  • Nehmen Sie Angebote einer wöchentlichen Tagespflege oder sonstige Betreuungsangebote wahr.
  • Tauschen Sie sich mit Gleichgesinnten aus. Dies kann in Form von Selbsthilfegruppen oder auch online über die sozialen Netzwerke erfolgen.
  • Halten Sie auch weiterhin zu Freunden und Bekannten Kontakt, denn auch jenseits der Pflege von Angehörigen nehmen Sie am Leben teil.
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Pflege von Angehörigen – was Familienmitglieder wissen sollten
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

42 Gedanken zu „Pflege von Angehörigen – was Familienmitglieder wissen sollten

  1. BARB

    Guten Tag,
    habe meine Mutter in Pflege, in meinem Haushalt (24/7). Mutti hat Pflegegrad 3.
    Darf meine Mutti mir ihre monatliche Rente + Witwenrente überlassen, weil ich sie pflege und sie ja auch so alles von mir erhält, was sie braucht?
    Kann dann später, nach dem Tod von Mutti, jemand verlangen, dass ich das Geld in die Erbmasse zurück geben muss ( Pflichtanteil)?

    Dankeschön, für die Antwort.

  2. Sepperna

    Suche Rat für einen Freund.

    Seit fast ein 3/4 Jahr pflegte er seine demenzkranke Freundin bei sich zuhause welche noch in keiner Pflegestufe ist. Das ist auch nicht das Thema sondern ihre Tochter verwehrt ihm nun dass er sich weiterhin um sie kümmern kann und will ihre Mutter nun ins Heim geben. Kann er da was unternehmen auch wenn die Tochter der gesetzliche Vormund ist? Ihr ging ihr bei ihm sichtlich gut, er kam für etliche Behandlungen auf sowie hat er sie in jeglicher Hinsicht unterstützt und gepflegt.

  3. Bocena V G

    Ich ersuche um auskunft was ich muss um Pflegegeld zu bekommen.

  4. Rießland

    Meine Schwester ist seit paar Tagen wegen ihrer Demenz in einem Pflegeheim.Sie bekommt eine gute Rente, die trotzdem nicht reicht .Das Sozialamt muss den Differenzbetrag ausgleichen. Vor ca.drei Jahren hat sie ihr Sparbuch mit einem Guthaben von ca.20000 Euro aufgelöst..Nun soll ich als Schwester Auskunt geben ;was sie mit dem Geld gemacht hat. Das entzieht sich meiner Kenntnis.Zu dieser Zeit lag noch keine Demenz bei meiner Schwester vor .Wie soll ich mich verhalten ?
    Das Sozialamt hat mir gesagt, dass ich alles auflisten soll, was ich über die Verwendung des Geldes wissen könnte. Aber kann das hilfreich sein?

  5. Melanie

    Hallo,
    Ich bin Krankenschwester und habe 3 Jahre meine Mutter 24/7 gepflegt und in der Zeit nicht gearbeitet und konnte danach nicht mehr sofort in meinen Beruf zurück. Jetzt möchte ich gerne eine Leitungsposition im Pflegedienst bekleiden, wofür ich keine Anerkennung bekomme, da mir diese 3Jahre eine Sozialversicherungspflichtige Anstellung fehlt. Ist das rechtens darf ich beruflich benachteiligt werden weil ich als Fachkraft einen Angehörigen gepflegt habe aber nicht bei ihm sozialversicherungspflichtig angestellt war?

  6. Kathi

    Ich bin selbst pflegender Angehöriger. Auch ich finde, dass es vor allem eine organisatorische aber auch emotionale Herausforderung ist. Vielleicht sehe ich mich mal nach einer Tagesbetreuung um.

  7. Hannes

    Ich suche momentan Unterstützung bei der Pflege von Zuhause. Gut zu wissen, dass die zuständige Pflegekasse den Pflegegrad bestimmt. Dieser erlaubt mir dann sicher Anspruch auf Unterstützung.

  8. Kordula N

    Mein Mann ist Diabetiker und war seit 1Jahr nicht mehr beim Arzt.Er hat aber 2Diabetikerfüsse,die verbunden werden müssen,mache ich seit ca.1Jahr.
    Jetzt plötzlich will oder kann,wie auch immer,will er nicht mehr aufstehen. Ich habe zwischendrin auch 2x meine Enkeltochter betreut.Er will das ich den ganzenTag bei ihm bleibe,und nicht mehr meine Enkelin betreue. Er ist seit 1 Jahr nicht mehr beim Arzt gewesen,und will auch nicht das man einen Arzt holt.Die würden ihn kaputt operieren,sagt er. Wie soll ich mich verhalten.
    Ich möchte nicht,daß Sie das veröffentlichten.
    Danke und Gruß

    Bitte an E-Mail Adresse schicken.
    Vielen Dank

  9. Giulia

    Guten Tag….frage
    Vier Kindern pflegen Vater an (pflege Stufe 3)Mutter bähelt das Geld und verteilt nicht darf sie wie sollen sich die kindern verhalten? Danke in voraus

  10. Monika

    Darf ich meine Schwiegermutter pflegen

    1. anwalt.org

      Hallo Monika,

      Angehörige und auch Dritte können für die Pflege einer pflegebedürftigen Person sorgen.

      Ihr anwalt.org-Team

  11. Maria

    Hallo
    Ich hätte gern eine Frage
    Mein Vater hat Pflegestufe 4
    Wenn ich ihn zu mir holen würde um ihn bei mir zu Pflegen?Muß ich ihn auch bei mir Amelden oder kann er weiterhin in seiner alten Wohnung angemeldet bleiben?
    Danke l.g Maria

    1. anwalt.org

      Hallo Maria,

      die Meldung hat in der Regel am dauerhaften Wohn- bzw. Aufenthaltsort zu erfolgen.

      Ihr anwalt.org-Team

  12. A.

    Hallo liebe Mitarbeiter von Familienrecht,
    ich lebe in Berlin und möchte auch meine Wohnung in Berlin behalten.
    Nun erwartet meine Mutter ( Jg. 36 ), das ich für die weitere Pflege,
    meine Vater ( Jg. 36 ) oder sich selbst, nach Möglichkeit zu Verfügung stehe.
    Ich staune über die Kraft meiner Mutter. Obwohl mein Vater sehr krank ist (neben Demenz, Alzheimer, Artrose, Parkinson, Diabetis II, Usw.) möchte sie, das ich im Fall eines Todesfalls (m/w) zur Verfügung stehe.
    Ich bin jedoch in einer Maßnahme (SGBII §16i) min. bis zum 21.12.2021 angestellt.
    Welche Möglichkeuten gibt es, ohne finanzielle Verluste und Wohnraumaufgabe, meinen
    Eltern zu helfen.
    Ich bin am Verzweifeln, bitte helft mir.
    Danke A.

    1. anwalt.org

      Hallo A.,

      bitte wenden Sie sich an die zuständigen Behörden, um sich über Ihre Möglichkeiten informieren zu lassen. Eine Klärung ist hier nicht möglich.

      Ihr anwalt.org-Team

  13. X.

    Guten Tag
    Wie verhält es sich wenn Familien Mitglieder meine Mutter pflegen und da ich sie nicht zu mir nehmen konnte wurde mir jeglicher Kontakt gestrichen.
    Ich weiß auch nicht wo meine Mutter sich aufhält 😢
    Weiß nicht was ich machen soll

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