Pflege von Angehörigen – was Familienmitglieder wissen sollten

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 17. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Welche Unterstützung erhalten pflegende Angehörige? Unser Ratgeber klärt auf!
Welche Unterstützung erhalten pflegende Angehörige? Unser Ratgeber klärt auf!

Wird ein Mensch aufgrund von Alter, Krankheit oder Unfall pflegebedürftig, geht dies in der Regel nicht nur mit Einschnitten in dessen Leben einher. Auch für pflegende Angehörige beginnt eine schwierige Phase. Denn bei der Pflege von Angehörigen gilt es vieles zu regeln und zu planen, um eine umfassende und vor allem fachkundige Versorgung zu gewährleisten.

FAQ: Pflege von Angehörigen

Welche Bedeutung hat die Pflege durch Angehörige?

Ohne die Pflege durch Angehörige wäre eine Versorgung der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland größtenteils nicht möglich.

Gibt es Regelungen und Gesetze für pflegende Angehörige?

Für nahe Angehörige – wie Ehegatten oder Kinder – erleichtern verschiedene Gesetze die Vereinbarkeit von Pflege und Alltag. Welche rechtlichen Grundlagen es darüber hinaus gibt, erfahren Sie hier.

Welche finanzielle Optionen bestehen für pflegende Angehörige?

Bei der Pflege von Angehörigen kann Pflegegeld beantragt werden.

Grundlagen zur Pflege von Angehörigen

Die Pflege von Angehörigen kann bei Berufstätigkeit eine Herausforderung darstellen.
Die Pflege von Angehörigen kann bei Berufstätigkeit eine Herausforderung darstellen.

Können Eltern, Großeltern oder der eigene Lebenspartner aufgrund von Alter oder einer Erkrankung ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen, bedeutet dies nicht selten weitreichende Veränderungen in der gesamten Familie. Denn die häusliche Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen ist sowohl eine organisatorische, körperliche als auch emotionale Herausforderung.

Laut den Vorgaben zum Pflegerecht – welche unter anderem im elften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) festgehalten sind – liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, wenn Personen aufgrund von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und daher die Hilfe von Dritten benötigen.

Die Beurteilung ob eine Person pflegebedürftig ist und daher ggf. Ansprüche gegenüber der Pflegekasse hat, erfolgt in der Regel durch einen Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK). Mithilfe dessen Einschätzung legt die zuständige Pflegekasse einen Pflegegrade fest.

Bei der Pflege von Angehörigen handelt es sich um eine Form der ambulanten Pflege. Dabei erfolgt die Versorgung in den eigenen vier Wänden bzw. in einer Einrichtung für betreutes Wohnen. Grundsätzlich müssen die Familienangehörigen bei der Betreuung auch nicht auf sich allein gestellt sein, denn ambulante Pflegedienste können bei der Pflege eines Angehörigen unterstützen.

Aufgaben in der häuslichen Pflege können prinzipiell auch Bekannte, Freunde oder Nachbarn übernehmen. Allerdings gelten insbesondere für „nahe Angehörige“ besondere Regelungen. Welche Personengruppen dieser Begriff einschließt, ergibt sich aus § 7 Abs. 3 Pflegezeitgesetz (PflegeZG):

Nahe Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind

1. Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern,

2. Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner,

3. Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder.

Rechtliche Grundlage: Muss ich meine Mutter pflegen?

Zur Pflege von Angehörigen ist niemand verpflichtet.
Zur Pflege von Angehörigen ist niemand verpflichtet.

Die häusliche Pflege durch Angehörige muss nicht in jedem Fall die geeignetste Form der Versorgung sein. So kann zum Beispiel ein bestehendes Schamgefühl einer bedarfsgerechten Betreuung im Wege stehen. Daher kann auch kein Gesetz Personen zur Pflege ihrer Angehörigen zwingen.

Ist eine Pflege von Angehörigen zu Hause nicht möglich, droht meist die Unterbringung in einer stationären Einrichtung – also einem Pflegeheim. Diese geht in der Regel mit höheren Kosten einher, welche sich häufig nicht mit den Leistungen der Pflegeversicherung abdecken lassen. Es fällt somit ein Eigenanteil an. Reichen das Vermögen oder die Rente des Pflegebedürftigen nicht aus, um diesen zu begleichen, müssen ggf. unterhaltspflichtige Angehörige für die Pflegeheimkosten aufkommen. Allerdings müssen sich Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten der Eltern beteiligen. 

Zudem müssen sich Kinder nicht verschulden, um die Pflege ihrer Eltern zu finanzieren. Denn der Gesetzgeber räumt den Unterhaltspflichtigen bestimmte Geldbeträge zu, welche für das eigene Leben zur Verfügung stehen. Experten sprechen in diesem Zusammenhang vom sogenannten „Selbstbehalt“. Bis 2020 lag dieser bei mindestens 2.000 Euro pro Monat für Alleinstehenden bzw. 3.600 Euro bei Verheirateten. Seit 2021 fehlen konkrete Vorgaben zu einem angemessenen Selbstbehalt. Es ist aber davon auszugehen, dass der Betrag deutlich mehr als 2.000 Euro beträgt.

Beim Selbstbehalt werden darüber hinaus auch die Raten für bestehende Kredite, Ansprüche auf Kindesunterhalt sowie die Altersversorgung berücksichtigt.

Die Entscheidung für oder gegen die Pflege von Angehörigen sollte sich allerdings nicht ausschließlich auf finanziellen Aspekten stützen. Vielmehr gilt es dabei auch die Wünsche der pflegebedürftigen Person zu beachten.

Welche Ansprüche oder Leistungen existieren für pflegende Angehörige?

Der Gesetzgeber unterstützt die Pflege von Angehörigen auf vielfältige Weise.
Der Gesetzgeber unterstützt die Pflege von Angehörigen auf vielfältige Weise.

In vielen Fällen tritt ein Pflegefall überraschend und ohne Vorankündigung ein. Auch für pflegende Angehörige beginnt damit nicht selten eine Phase der Hilfs- und Ratlosigkeit. Welche Möglichkeiten bestehen bei der Versorgung? Welche Ansprüche entstehen bei der Pflege von Angehörigen? Und wo erhalte ich Unterstützung?

Eine Hilfestellung kann zum Beispiel die Pflegeberatung darstellen. Seit 2016 haben auch Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf eine solche individuelle, unabhängige und kostenlose Beratung. Dabei gilt es insbesondere den aktuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf zu analysieren und einen Versorgungsplan zu erstellen. Zudem wird über Leistungen informiert, welche dazu dienen können, die Belastung durch die Pflege von Angehörigen zu reduzieren.

Eine wichtige Maßnahme kann dabei die Teilnahme an einem Pflegekurs darstellen. Diese kostenlosen Kurse richten sich in erster Linie an Personen, welche sich um die Pflege von Angehörigen kümmern und bieten praktische Anleitungen und Informationen für die Versorgung im Alltag. Darüber hinaus dienen diese Schulungen auch dem Austausch mit Menschen in ähnlichen Lebenssituationen.

Durch die Pflege von Angehörigen sind Sie nicht automatisch krankenversichert. Ein Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn Sie Mitglied in Familienversicherung des Partners oder der Eltern sind oder neben der Pflege einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Vollzeit oder Teilzeit nachgehen. Ist dies nicht der Fall, kann es sein, dass pflegende Angehörige eine freiwillige Krankenversicherung abschließen müssen. Daher sollten Sie im Pflegefall mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen.

Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Pflege von Angehörigen während der Arbeitslosigkeit erfolgt. Allerdings ist es sinnvoll, im Voraus mit dem zuständigen Arbeitsamt oder Jobcenter in Kontakt zu treten und die Umstände zu besprechen. Wichtige Faktoren stellen dabei die anerkannte Pflegebedürftigkeit sowie der jeweilige Pflegegrad dar.

Angehörige pflegen: Ist eine finanzielle Unterstützung möglich?

Sie haben sich dazu entschlossen Angehörige zu pflegen? Erfolgt dies zu Hause, kann ggf. Pflegegeld beantragt werden.
Sie haben sich dazu entschlossen Angehörige zu pflegen? Erfolgt dies zu Hause, kann ggf. Pflegegeld beantragt werden.

Für viele Menschen ist die Pflege von Angehörigen ein Akt der Nächstenliebe und nicht selten auch ein Zeichen der tiefen Dankbarkeit, für die lebenslange Unterstützung welche die Pflegenden von ihren Eltern erfahren haben. Allerdings kann die Pflege von Familienangehörigen auch eine finanzielle Herausforderung darstellen, denn eine umfassende Versorgung kann durchaus teuer sein.

Eine finanzielle Unterstützung erhalten pflegebedürftige Menschen, bei welchen Laien die Betreuung im häuslichen Umfeld übernehmen, in Form des Pflegegeldes. Dabei handelt es sich um eine monatliche Sozialleistung, deren Höhe vom jeweils anerkennten Pflegegrad abhängt. Wie hoch dieses ausfällt, zeigt die nachfolgende Tabelle:

PflegegradPflegegeld pro Monat
1-
2332 Euro
3573 Euro
4765 Euro
5947 Euro
Stand 2024

Allerdings soll das Pflegegeld bei der Pflege durch Angehörige nicht als Bezahlung der Pflegeperson fungieren. So kann die pflegebedürftige Person grundsätzlich frei über die Verwendung der Geldleistung entscheiden, solange die Pflege davon profitiert. Möglich ist daher zum Beispiel die Anstellung einer Haushaltshilfe.

In vielen Fällen kommt das Pflegegeld aber auch den Personen zugute, welche sich aufopferungsvoll um die Pflege von Angehörigen kümmern. Es dient dabei als Zeichen der Anerkennung, was den gesetzlichen Vorgaben nicht entgegensteht. Schließlich ist die Versorgung der pflegebedürftigen Personen nur durch die Versorgung durch Kinder, Ehegatten und Co. möglich.

Können Sie für die Pflege naher Angehöriger eine berufliche Freistellung fordern?

Eine Kündigung wegen der Pflege Angehöriger ist in der Pflegezeit nicht erlaubt.
Eine Kündigung wegen der Pflege Angehöriger ist in der Pflegezeit nicht erlaubt.

Abhängig vom jeweiligen Aufwand kann es durchaus schwierig sein, die Pflege von Angehörigen mit einer beruflichen Tätigkeit zu vereinbaren. Aus diesem Grund ermöglicht der Gesetzgeber durch die Pflegezeit eine vollständige oder zeitweise Arbeitsfreistellung zugunsten der Versorgung von nahen, pflegebedürftigen Angehörigen.

Beim plötzlichen Eintritt eines Pflegefalls können Arbeitnehmer eine kurzfristige Pflegezeit – auch als Arbeitsverhinderung bezeichnet – für maximal 10 Tage nehmen. Dieser „Urlaub“ für pflegende Angehörige dient in erster Linie dazu, eine bedarfsgerechte Versorgung zu Organisieren. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Absprache im Familienverband oder die Beauftragung eines Pflegedienstes handeln.

Sind mehr als fünfzehn Angestellte im Unternehmen beschäftigt, besteht zum die Möglichkeit, eine maximal sechsmonatige Auszeit für pflegende Angehörige einzulegen. Nehmen Sie diese Pflegezeit in Anspruch, sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, die Pflege von Ihren Angehörigen zu übernehmen. Die Unterstützung durch einen Pflegedienst ist dabei allerdings möglich.

Zwischen der Ankündigung und dem Ende der Pflegezeit bzw. Arbeitsverhinderung genießen Angestellte, welche sich um die Pflege von Angehörigen kümmern, einen besonderen Kündigungsschutz. Allerdings schreibt der Gesetzgeber für diesen Zeitraum keine Lohnfortzahlung vor.

Profitieren pflegende Angehörige bei der Rente?

Nicht selten geht die Pflege von Angehörigen mit beruflichen Einschnitten einher. So ist es nicht unüblich, dass die betreuenden ihre Arbeitszeit reduzieren oder sogar ihren Beruf komplett aufgeben. Damit dies später bei der Rente keine erheblichen Nachteile bringt, zahlt die Pflegeversicherung unter Umständen die Beiträge der Rentenversicherung.

Die Rentenversicherungspflicht besteht bei der Versorgung von einer Person, welche mindestens über den Pflegegrad 2 verfügt. Zudem müssen Sie die Tätigkeit mindestens zehn Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage die Woche ausüben, damit die Beiträge zur Rente für pflegende Angehörige übernommen werden. Möglich ist dies allerdings nur dann, wenn die Pflegeperson selbst nicht mehr als 30 Stunden berufstätig ist und die Betreuung im häuslichen Umfeld erfolgt.

Pflege zu Hause – Tipps für Angehörige

Auch wenn Sie Angehörige pflegen, sollten Sie sich selbst regelmäßig eine Auszeit gönnen.
Auch wenn Sie Angehörige pflegen, sollten Sie sich selbst regelmäßig eine Auszeit gönnen.

Laut einer Auswertung des Statistischen Bundesamtes von 2017 wurden 2015 rund 1,4 Millionen pflegebedürftige Menschen ausschließlich durch ihre Angehörige zu Hause versorgt. Ohne ihr Engagement bei der Pflege von Angehörigen wäre es vermutlich nicht möglich, die Betreuung aller Bedürftigen zu gewährleisten.

Allerdings besteht bei der Pflege von Angehörigen immer auch die Möglichkeit, dass die pflegenden Personen sich selbst zu sehr zurücknehmen, sodass am Ende die Kräfte schwinden. Denn anders als bei einem Arbeitsverhältnis, bei welchem Sie nach acht Stunden das Büro verlassen, kann eine Betreuung rund um die Uhr notwendig sein.

Aus diesem Grund haben wir nachfolgend die wichtigsten Regeln für pflegende Angehörige zusammengefasst:

  • Planen Sie sich freie Zeit fest ein und unternehmen Sie währenddessen etwas nur für sich.
  • Nehmen Sie Angebote einer wöchentlichen Tagespflege oder sonstige Betreuungsangebote wahr.
  • Tauschen Sie sich mit Gleichgesinnten aus. Dies kann in Form von Selbsthilfegruppen oder auch online über die sozialen Netzwerke erfolgen.
  • Halten Sie auch weiterhin zu Freunden und Bekannten Kontakt, denn auch jenseits der Pflege von Angehörigen nehmen Sie am Leben teil.
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Pflege von Angehörigen – was Familienmitglieder wissen sollten
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

42 Gedanken zu „Pflege von Angehörigen – was Familienmitglieder wissen sollten

  1. Thomas

    Hallo,
    wir betreuen stundenweise unsere (Schwieger)-Mutter und die Postbekrankenkasse zahlt auch seit letztem Jahr Beiträge (Pflegegrad 3) an die DRV. Wir sind beide Selbstständig und zahlen parallel freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung ein. Nun will die DRV unsere Beitragszahlungen als Selbstständige wieder retournieren, mit der Begründung, daß wir “angestellt” seien. Gibt es einen Weg, daß beide Beitragszahlungen (Pflege und Freiwillig) von der DRV aktzeptiert werden? Denn bei Angestellten werden beide Beitragszahlungen akzeptiert.
    Danke für die Auskunft.
    Thomas

    Dein Kommentar wartet auf Freigabe.

    1. anwalt.org

      Hallo Thomas,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an die Deutsche Rentenversicherung oder einen Anwalt. Eine Einschätzung zu versicherungsrechtlichen Fragen ist hier nicht möglich.

      Ihr anwalt.org-Team

  2. Roswitha

    Hallo, ich würde gerne wissen – meine Mutter 86 J. Dement Pflegegrad 3 seit ca 10 J. Bisher ging’s noch ganz gut alleine.
    Aber am 1.Mai. 2020 Darmriss – künstlicher Darmausgang –
    4 Wochen Krankenhaus. Dazwischen 5 Tage daheim – bettlägrig und Darmausgang wird tägl. gereinigt vom Pflegedienst. Nachts muß sie 2x gedreht werden,
    was ihre Schwiegertochter A. 57J. und Sohn B. 50J. von Mama im Haus macht. Aber nach 2 Tagen schon will A. das nicht mehr machen. Nach 4 Wochen Reha kommt Mama heim.
    Meine Frage: Muß A. und B. meine Mutter pflegen?
    INFO:
    Schwiegertochter A. wohnt seit 40 Jahren mietfrei bei meiner Mutter.
    A. vom älteren meiner Brüder 65J. geschieden, hat jüngeren meiner Brüder geheiratet (praktisch). A. hat nur 1/2 Jahr Lehre gemacht und seitdem nie mehr gearbeitet, sie hat nie für Miete + Lebensunterhalt was gezahlt.
    Ich Tochter Renterin 66 J. alt, war immer finanziell unabhängig – viel gearbeitet. Wohne 650 km weit weg
    Nach tödlichen Arbeitswegeunfall unverschuldet –
    100% Schwerbehindert
    Ich mach Mama immer tolle Geschenke und rufe viel an.
    Ich habe noch nichts bekommen, aber alle anderen haben ihren Erbteil schon.
    Viele Grüße und
    Danke Roswitha

    1. anwalt.org

      Hallo Roswitha,

      Angehörige können grundsätzlich nicht dazu gezwungen werden, pflegebedürfte (Schwieger-)Eltern zu pflegen. Allerdings kann Ihnen ein Teil der Pflegekosten ggf. auferlegt werden (je nach Einkommen).

      Ihr anwalt.org-Team

  3. Sophia

    Hallo zusammen ichbbin Sophia 22 und Mutter eines 1. Sohns ich pflege seit 3jahren meine mutter habe seit 1 Jahren ein neuen Freund der gerne mit dem klein und mir zusammen wohnen möchte nun meine Frage da ich im netzt nichts finde . darf ich mit mein Freund zusammen ziehen und meine Mutter mit Pflege gard 3 allein wohnen lassen wenn ich öfters zu ihr gehe am Tag und mich um sie Kummer da auch sehr oft Besuch zu ihr kommt

    1. anwalt.org

      Hallo Sophia,

      es gibt unseres Wissens keine Vorgabe dazu, dass eine Person mit Pflegegrad 3 nicht alleine wohnen darf.

      Ihr anwalt.org-Team

  4. Reinhold

    Meine Frau hat ihre bei uns lebende Mutter bis zu ihrem Tod gepflegt. Die intensive Plege begann vor 6 Jahren. Meine Schwiegermutter war dement. Bei Eintrtt der Plege war meine Frau schon Rentnerin, wie kann sie ihre Rentenbewertung in Hinblick auf die Grundrente geltend machen. Meine Frau hat eine niedrige Rente,abernur 33 Berufsjahre. Meine Schwiegermutter hatte Plegegrad 5.

    Mit freundlichem Gruß

  5. Laura

    Hallo,
    folgendes Problem: Ich, 58 Jahre alt, pflege meine Mutter im häuslichen Umfeld und bin, um sie unterstützen zu können zu ihr gezogen. Meine Mutter besitzt Pflegegrad 2 und benötigt tagsüber meine Versorgung, sodass es mir (zumindest aus meiner Perspektive) nicht möglich ist eine Beschäftigung aufzunehmen. Nun droht mir das Jobcenter, von welchem ich Leistung beziehe, mit einer Kürzung dieser, da ich mindestens 6 Stunden am Tag arbeiten gehen soll. Zudem kommt, dass auch ich in einer schlechten körperlichen Verfassung bin und mich deswegen dem ärztlichen Gutachten der Arbeitsagentur unterzogen habe. Bei diesem kam heraus, dass ich „wahrscheinlich langfristig“ leistungseingeschränkt bin. Nun meine Frage, gibt es einen Weg rechtlich eine volle Betreuung meiner Mutter zu übernehmen, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen? Oder übernimmt die Krankenversicherung Leistungen, welche mir zukommen könnten? Ich stehe im Zwiespalt und weiß nicht, wie ich die Pflege und eine neue Arbeit unter einen Hut bekommen soll.
    Vielen Dank und liebe Grüße

  6. Olaf

    darf ich als Ehemann die pflege von meiner frau übernehme.die pflege grad 3,aber ich gehe noch arbeiten 40 stunden die Woche arbeiten.bin sonst immer zu haus,.und ich das Pflegegeld bekomme
    Mit freundlichen Gruß
    Olaf

  7. Natascha

    Hallo und guten Tag,
    “Ist eine Pflege von Angehörigen zu Hause nicht möglich, droht meist die Unterbringung in einer stationären Einrichtung – also einem Pflegeheim. Diese geht in der Regel mit höheren Kosten einher, welche sich häufig nicht mit den Leistungen der Pflegeversicherung abdecken lassen. Es fällt somit ein Eigenanteil an. Reichen das Vermögen oder die Rente des Pflegebedürftigen nicht aus, um diesen zu begleichen, müssen ggf. unterhaltspflichtige Angehörige für die Pflegeheimkosten aufkommen.”

    Was passiert mit einem Menschen, wenn unterhaltspflichtige Angehörigen nicht gegeben sind?

    Vielen Dank schon mal und
    mfg
    Natascha

  8. kai

    Meine Frau und ich leben mit meinem Schwiegervater, Pflegegrad 4, in einem gemeinsamen Haushalt.
    Wir haben uns darauf geeinigt , dass mein Pflegebedürftiger Schwiegervater ein Taschengeld von 200,- Euro im Monat bekommt. Das Restgeld von seiner Rente stellt er , wie auch ich mein Einkommen, in die Gemeinschaftskasse des Haushalts. Und auch das Pflegegeld.
    Aus diesem Topf werden alle anfallenden Kosten bezahlt.
    Essen, Kleidung, Haus und Autokosten, Pflegehilfsmittelselbstbeteiligungen u.s.w. einfach alles.
    Also seine Rente wird im Haushalt aufgebraucht .
    Ist es üblich das so zu handhaben ?

  9. Elisabeth

    Hallo meine geschwister sagen ich müsste das pflegegeld von 316euro mit ihnen teile da sie unsere mutter auch ei oder zweimal im monat holen die meist zeitmache ich die pflege so um die 10stunden die woche

  10. Florence

    Hallo, ich habe eine Frage: Ich pflege sowohl meinen dementen Vater mit Pflegegrad 3 als auch meine Mutter mit Pflegegrad 2 und arbeite volle 40 Stunden in meinem Beruf. Mir stehen als pflegende Angehörige 10 Tage Pflegezeit im Jahr zu, die ich auch brauche, wenn einer der beiden mal krank ist. Da ich beide pflege, kann ich jeweils 10 Tage pro Elternteil nehmen (also zusammen 20 Tage) oder ist es generell auf 10 Tage pro Jahr begrenzt?

  11. Tanja

    Was kann man tun wenn man weiß dass ein Pflegebedürftiger den ganzen Tag alleine zuhause ist und die Frau Vollzeit arbeitet aber der Krankenkasse mitgeteilt hat dass man in der Arbeitszeit für 2 Stunden nach Hause fährt um nach dem Angehörigen zu schauen auch wenn das nicht stimmt.

  12. Mailin

    Ich finde es super, dass wir unsere angehörigen auch bei uns haben können wenn diese Alt sind. Man hat sicherlich nicht den ganzen Tag für sie Zeit, weil der ein oder andere Berufstätig ist. Je nach Pflegebedürftigkeit wird die Familie bei der Pflege unterstützt.

  13. Josef

    Meine Frau ist pflegebedürftig und ist in Pflegegrad 4 eingestuft.
    Außer von mir, wird sie noch von unserer Tochter, die berufstätig ist, pflegerisch betreut. Der wöchentliche Zeitaufwand für unsere Tochter beträgt ca 15 Stunden über die ganze Woche verteilt. Hat unsere Tochter einen Anspruch auf einen Rentenzuschlag und wenn ja in welcher Höhe?
    Wo muß sie diesbezüglich einen Antrag stellen oder gibt es hierfür ein Formblatt?

    mfg Josef

  14. Dagmar

    Meine Mutter hat Pflegegrad 3,wohnt mit im Haus, pflege Sie seit 2017 und bin Arbeitslos.Ich soll mich aber weiter bewerben bzw.habe ich jetzt eine Maßnahme vom Arbeitsamt bekommen ansonsten werden meine Bezüge gestrichen.Wenn ich auf dem
    Arbeitsmarkt nicht mehr zu vermitteln bin habe ich trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld? Bin Jahrgang 58.

  15. Roland

    Hallo
    meine Frage ist:
    Meine Mutter 81 Jahre ist ihr Herzenswunsch nicht in ein Altenheim zu kommen, sondern zu Hause gepflegt zu werden. Ich ( Sohn ) betreue meine Mutter und Pflege Sie Pflegegrad 4. Bei dem MDK – Gutachten bin ich und meine Schwester eingetragen für Pflegezeiten. Es gibt auch einen Pkt. 1.4 wo die Person B meine Schwester bei Verhinderung von mir Person A die Vertretung übernehmen soll. Ist es legal wenn meine Schwester dies ablehnt obwohl ich einen Arzttermin wahrnehmen muss und niemand zu Hause bei unserer Mutter ist. Ich habe meine Schwester zeitgemäß davon informiert?
    Vielen Dank um ihre Rückantwort.
    Mfg. Roland

  16. Schmidt

    Bin ich verpflichtet mich um die Kranke Mutter meines Lebenspartner zu kümmern, sie zu füttern usw wenn ich merke das mir das nicht liegt bzw zuviel Energie und Kraft kostet. Muss ich mir dann Vorwürfe machen

  17. Marion

    Darf eine Person, die Eltern bis zum Tod gepflegt hat in der elterlichen Wohnung leben?
    Bitte geben Sie mir Antwort auf diese Frage, mein Bruder will, dass ich ausziehe.

    1. anwalt.org

      Hallo Marion,

      ausschlaggebend ist in der Regel das Ergebnis der Erbauseinandersetzung bzw. der Inhalt eines ggf. vorhandenen Testaments. Zudem spielt es auch eine Rolle, ob es sich um ein Mietobjekt oder Wohneigentum der Verstorbenen handelte. Bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung an einen Anwalt.

      Ihr anwalt.org-Team

  18. Hans-Jakob

    Leider müssen sehr viele pflegende Angehörige nach der Pflege von Hartz IV leben. Besonders in Patchwork-Familien sind pflegende Angehörige in keiner Weise rechtlich geschützt., wie jüngst das Amtsgericht am 25.7.18 bestätigt hat. Meine Schwester hat über viele Jahre zunächst unsere Mutter gepflegt, danach unseren Stiefvater. Laut einem Erbvertrag sollte sie als Entlohnung das Haus erben, in dem sie 35 Jahre lang mit den beiden gelebt hat. Nach dem Tod unseres Stiefvater s im Januar 2015 stellte sich heraus, dass dieser hinter unserem Rücken den Erbvertrag verändert und seinen leiblichen Sohn als Erben eingesetzt hatte. Von dessen Existenz wussten wir nichts.Meine Schwester ging leer aus. Noch schlimmer aber: Weil wir unseren Stiefvater gepflegt haben , haben wir auch noch unseren Pflichtanteil unserer Mutter verloren.
    Das Amtsgericht hat die Rechtsauffassung, dass meine Schwester und ich nach dem Tod unserer Mutter es schuldhaft versäumt hätten, unseren Pflichtanteil auf einen rein theoretischen Verdacht hin fristgerecht einzuklagen. Als juristsische Laien hätten wir wissen müssen, das der Erbvertrag in Wahrheit eine Enterbung war.
    In welchem Land leben wir?

    1. Barbara

      Kann ein pflegender Familienangehöriger (z.B. der Ehegatte) selbst einen Pflegegrad beantragen? Oder kann er dann im Sinne des Gesetzes kein pflegender Angehöriger mehr sein?

  19. Angelika

    Ich möchte aus dem Berufsleben ausscheiden und meine Mutter pflegen. Sie hat Pflegegrad 3 und wohnt bei mir im Haushalt.
    Wie kann ich das machen, bekomme ich dann trotzdem mein Arbeitslosen Geld.

    1. anwalt.org

      Hallo Angelika,

      bitte wenden Sie sich an das Jobcenter und ggf. auch an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, in welchem Umfang die Leistungen für die Pflege Anrechnung finden.

      Ihr anwalt.org-Team

  20. Luise

    Ich möchte für meine demente Mutter einen Pflegedienst engagieren, der regelmäßig nach ihr sieht. Ich verdiene allerdings sehr wenig und es ist gut zu wissen, welchen Selbstbehalt ich habe. Dass hier auch bestehende Kredite berücksichtigt werden, ist beruhigend. Ich werde mich an die hier angesprochene kostenfreie Pflegeberatung wenden.

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