
FAQ: GdB bei künstlichen Gelenken
Ja – der GdB für ein künstliches Kniegelenk beträgt bei einer gut funktionierenden Prothese mindestens 10. Ein künstliches Kniegelenk kann als Schwerbehinderung anerkannt werden. Dies ist jedoch erst ab einem Grad der Behinderung von 50 der Fall.
Laut GdB-Tabelle liegt der Wert für ein künstliches Hüftgelenk bei mindestens 10 (einseitig) bzw. 20 (beidseitig). Wenn der GdB mindestens 50 beträgt, liegt für ein künstliches Hüftgelenk eine Schwerbehinderung vor.
Der Antrag auf Feststellung des GdB können Sie beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Sie benötigen dafür ärztliche Unterlagen und Angaben zu den Einschränkungen im Alltag. Das Amt prüft die Unterlagen und legt den GdB per Bescheid fest. Hier erfahren Sie mehr.
Inhalt
Handelt es sich bei künstlichen Gelenken um eine Schwerbehinderung?

Künstliche Gelenke, sogenannte Endoprothesen, sind heute ein wichtiger Bestandteil der modernen Orthopädie. Sie ermöglichen vielen Menschen mit schweren Gelenkerkrankungen, insbesondere Arthrose, wieder ein schmerzärmeres und beweglicheres Leben.
Doch wie wirkt sich ein künstliches Gelenk auf den Grad der Behinderung (GdB) aus? Und wie hoch ist der GdB bei verschiedenen künstlichen Gelenken?
Künstliche Gelenke führen nicht automatisch zu einer Schwerbehinderung. Ob das Vorhandensein eines künstlichen Gelenks als Schwerbehinderung gilt, hängt vom festgestellten GdB ab. In Deutschland gilt eine Person als schwerbehindert, wenn ein GdB von mindestens 50 vorliegt.
Die Höhe des GdB richtet sich nach:
- Anzahl und Art der betroffenen Gelenke
- Ausmaß der Bewegungseinschränkung
- Schmerzen und deren Auswirkungen auf die Lebensführung
- Heilungsverlauf und eventuelle Komplikationen.
Einzelne künstliche Gelenke führen in der Regel zu einem GdB zwischen 10 und 40, je nach Gelenk und Ausprägung. Erst bei mehreren betroffenen Gelenken oder erheblichen Funktionseinschränkungen ist ein GdB von 50 oder mehr möglich.
Wie hoch ist der GdB bei einzelnen Ausprägungen?
Die Bewertung des GdB bei künstlichen Gelenken erfolgt nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Darin sind die Grundsätze enthalten, nach denen Gutachter ihre Einschätzung treffen, wenn Sie die Feststellung einer Behinderung beantragen. Bei den dort festgelegten Werten handelt es sich um Mindestwerte. Bei Komplikationen oder stärkeren Einschränkungen kann der GdB auch höher ausfallen.
Der GdB für ein künstliches Schultergelenk

Bei einem optimalen Heilungsverlauf wird ein künstliches Schultergelenk mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 bewertet. Bei beidseitigem Ersatz steigt der GdB auf mindestens 40.
Kommt es zu stärkeren Bewegungseinschränkungen oder Schmerzen, kann der GdB bei künstlichen Gelenken auch höher ausfallen.
Folgende Aspekte dienen dabei als Bewertungsgrundlage:
- gute Beweglichkeit und geringe Einschränkung: GdB meist bei 20
- Bewegungseinschränkungen oder Schmerzen: GdB kann auf auf 30 oder 40 steigen
- sehr eingeschränkte Gebrauchsfähigkeit der Schulter: GdB von 50 ist möglich
GdB für ein künstliches Sprunggelenk
Für ein künstliches oberes Sprunggelenk ist ein Grad der Behinderung von mindestens 10 üblich, bei beidseitigem Ersatz mindestens 20. Die Bewertung ist dabei von folgenden Aspekten abhängig:
- die Gangbildveränderung
- das Belastungsausmaß
- mögliche Instabilitäten.
Eine relevante Einschränkung im Alltag, wie das Vermeiden längerer Gehstrecken oder häufiges Stolpern, führt zu höheren GdB-Werten bei künstlichen Gelenken.
Künstliches Kniegelenk: Wieviel GdB sind möglich?

Bei einer einseitigen Totalendoprothese des Kniegelenks beträgt der GdB mindestens 20, wenn das Gelenk gut funktioniert. Handelt es sich um eine Teilendoprothese liegt der GdB für ein künstliches Kniegelenk bei 10.
Doch wie ist es, wenn Sie zwei künstliche Kniegelenke haben? Der GdB liegt in diesem Fall zwischen 20 (Teilendoprothese) und 30 (Totelendoprothese).
Bei der Berechnung werden die Werte nicht einfach addiert, sondern die Auswirkungen auf den Alltag gesondert beurteilt. Bei deutlicher Beeinträchtigung beider Knie kann ein GdB von 50 bei künstlichen Gelenken oder mehr gerechtfertigt sein.
Wie hoch ist für ein künstliches Ellenbogengelenk der GdB?
Bei einer Totalendoprothese ist für ein künstliches Ellenbogengelenk von mindestens 30 (einseitig) bzw. 50 (beidseitig) möglich.
Ein höherer GdB bei künstlichen Gelenken als die genannten Mindestwerte ist möglich, wenn zusätzliche, nachweisbare Einschränkungen vorliegen.
Beispiele dafür sind:
- Deutliche Bewegungseinschränkungen des Ellenbogens oder angrenzender Gelenke
- Starke Schmerzen oder erhebliche Funktionseinbußen im Alltag
- Komplikationen nach der Operation (z.B. Instabilität, Lockerung der Prothese, Nervenverletzungen)
- Auswirkungen auf die Lebensführung, wie erhebliche Einschränkungen bei der Selbstversorgung oder Berufsausübung
GdB für eine künstliche Hüfte

Der Grad der Behinderung (GdB) bei künstlichen Gelenken ergibt sich individuell auf Grundlage der funktionellen Auswirkungen. Bei einem einseitig eingesetzten künstlichen Hüftgelenk liegt der GdB normalerweise bei mindestens 10.
Diese Einstufung gilt, wenn der Verlauf komplikationslos ist und das Implantat gut funktioniert. Sollte die Beweglichkeit jedoch stark eingeschränkt sein, anhaltende Schmerzen auftreten oder Komplikationen wie Lockerungen oder Infektionen vorliegen, kann der GdB höher ausfallen.
Für 2 künstliche Hüftgelenke liegt der Grad der Behinderung bei mindestens 20. Eine Schwerbehinderung ist meist erst bei weiteren Einschränkungen oder zusätzlichen betroffenen Gelenken möglich.
Höhe des GdB für eine künstliche Bandscheibe
Es gibt für eine künstliche Bandscheibe keinen festgelegten GdB. Die Einstufung richtet sich nach den funktionellen Einschränkungen, die nach der Operation bestehen. Entscheidend ist also nicht das Implantat selbst, sondern wie stark die Wirbelsäulenfunktion beeinträchtigt ist.
Der GdB bei künstlichen Gelenken wird in diesem Fall beeinflusst und höher eingestuft, wenn nach der Implantation der künstlichen Bandscheibe folgende Einschränkungen bestehen:
- anhaltende oder häufig wiederkehrende Bewegungseinschränkungen,
- Instabilität
- ausgeprägte Schmerzen
- neurologische Ausfälle (z. B. Lähmungen, Gefühlsstörungen)
Auszug aus der GdB-Tabelle
Die folgende GdB-Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Werte für künstliche Gelenke gemäß Versorgungsmedizin-Verordnung.
Gelenk | Einseitig | Beidseitig |
---|---|---|
Hüftgelenk | 10 | 20 |
Kniegelenk (Totalendoprothese) | 20 | 30 |
Kniegelenk (Teilendoprothese) | 10 | 20 |
Schultergelenk | 20 | 40 |
Ellenbogengelenk | 30 | 50 |
Oberes Sprunggelenk | 10 | 20 |
GdB bei künstlichen Gelenken beantragen

Wollen Sie einen GdB bei künstlichen Gelenken feststellen lassen, müssen Sie einen Antrag auf Feststellung der Behinderung stellen. Zuständig sind die Versorgungsämter bzw. Integrationsämter der jeweiligen Bundesländer. Den Antrag können Sie in der Regel online oder schriftlich stellen.
Notwendig , um einen GdB zu beantragen, sind:
- ärztliche Unterlagen (OP-Berichte, Reha-Berichte, aktuelle Befunde)
- Angaben zur Einschränkung im Alltag,
- ggf. bereits bestehende GdB-Bescheide
Das Amt prüft die Unterlagen und fordert ggf. weitere Gutachten an. Nach Abschluss des Verfahrens wird der GdB per Bescheid festgelegt.
Tipp: Lassen Sie sich beim Ausfüllen des Antrags helfen – z. B. durch Sozialverbände wie den VdK oder SoVD, die auch im Widerspruchsverfahren unterstützen können.