FAQ: Freizügigkeitsbescheinigung in Deutschland
Unionsbürger und deren Familienangehörige, die sie begleiten, genießen das Recht auf Freizügigkeit. Sie dürfen sich in der Europäischen Union frei bewegen, aufhalten und einer Arbeit nachgehen, ohne dass sie dafür einen Aufenthaltstitel benötigen.
Früher benötigten Staatsangehörige der EU sowie der EWR eine amtliche Freizügigkeitsbescheinigung als Nachweis über ihr bestehendes Aufenthaltsrecht. Diese Bescheinigung bestätigte lediglich ein bereits bestehendes Recht, verlieh also keine neuen Rechte.
Heutzutage kann man die Freizügigkeitsbescheinigung nicht mehr beantragen. Sie wird nicht mehr ausgestellt. Der Gesetzgeber hat sie im Jahr 2013 ersatzlos abgeschafft.
Inhalt
EU-Freizügigkeitsbescheinigung: Was ist das?
Bis 2012 erhielten Unionsbürger eine sogenannte Freizügigkeitsbescheinigung. Mit diesem Dokument wurde ihnen amtlich bestätigt, dass sie freizügigkeitsberechtigt sind und demnach ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Staatsbürger von Norwegen, Liechtenstein und Island erhielten eine ähnliche Bescheinigung.
Die Freizügigkeitsbescheinigung verlieh ihren Inhabern keine neuen Rechte und war vor allem kein Aufenthaltstitel. Sie hatte lediglich eine deklaratorische, das heißt, eine nur feststellende bzw. bestätigende Wirkung.
Das Aufenthaltsrecht der Unionsbürger ergibt sich unmittelbar aus dem Unionsrecht, insbesondere aus Art. 21 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Sie benötigen daher keine besondere Genehmigung und auch keinen Aufenthaltstitel im Sinne des Aufenthaltsgesetzes.
Rechtslage nach Abschaffung der Freizügigkeitsbescheinigung
Seit dem 29.01.2013 müssen EU- und EWR-Bürger ihr Aufenthaltsrecht nicht mehr mithilfe einer Freizügigkeitsbescheinigung nachweisen. Dieses Dokument wurde ersatzlos abgeschafft. Stattdessen gilt Folgendes:
In den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts genießen EU- und EWR-Bürger Freizügigkeit in der gesamten Europäischen Union und damit auch in Deutschland. Als Nachweis für ihr Freizügigkeitsrecht benötigen sie lediglich einen gültigen Pass oder Reiseausweis. Ein Visum und ein Aufenthaltstitel sind dafür nicht erforderlich.
Nach diesen drei Monaten bleibt ihr Freizügigkeitsrecht bestehen, wenn sie …
- hierzulande als Arbeitnehmer oder Selbstständiger arbeiten oder
- in Deutschland eine Arbeit suchen oder
- als nicht erwerbstätige Person über ausreichend finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung verfügen.
Staatsbürger der EU und des EWR müssen sich lediglich bei der Meldebehörde an ihrem Wohnort anmelden, wenn sie nach Deutschland umziehen. Dort erhalten sie eine Meldebescheinigung. Dieses Dokument hat jedoch nichts mit der Freizügigkeitsbescheinigung zu tun, sondern dient lediglich als Nachweis dafür, dass sie ihrer Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz nachgekommen sind.