Einspruch gegen neue Grundsteuer: Millionen klagen gegen Bescheide

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Mit der Einführung der neuen Grundsteuer ab 2025 sorgt eine beispiellose Welle von Einsprüchen für Aufsehen: Bundesweit haben mehr als 5,2 Millionen Eigentümer Einspruch gegen die Grundsteuer eingelegt. In Berlin sind es laut Senatsverwaltung für Finanzen rund 25.000 Widersprüche.

Bundesweit gibt es massive Proteste gegen die Grundsteuerbescheide

Nach der Steuerreform legten Millionen Immobilieneigentümer Einspruch gegen die Grundsteuer ein.
Nach der Steuerreform legten Millionen Immobilieneigentümer Einspruch gegen die Grundsteuer ein.

Die Reform betrifft alle Haus- und Wohnungseigentümer sowie indirekt auch Mieter. Der Grund für die vielen Einsprüche liegt in der im Bundesmodell festgelegten Methode: Die Ämter ermitteln den Bodenrichtwert und setzen ihn in Relation zu einem regional durchschnittlichen Mietwert. Kritiker bemängeln, dass individuelle Besonderheiten wie Altlasten, Lärmbelastung oder Baumängel dabei keine Rolle spielen.

Nicht jedes Bundesland setzt das gleiche Grundsteuermodell um. Während viele Ost-Länder sowie NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bremen und Schleswig-Holstein das sogenannte Bundesmodell anwenden, haben andere Länder wie Hamburg oder Hessen eigene Berechnungsmodelle entwickelt. 

Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von „Haus & Grund“ in Frankfurt/Main, betonte gegenüber der BILD, dass in den Bundesländern mit dem Bundesmodell ein Einspruch gegen die Grundsteuer grundsätzlich empfehlenswert sei. 

 „In den Ländern mit dem Bundesmodell haben wir zum Einspruch geraten. Mit dem Bund der Steuerzahler streben wir eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit an, und sollte das nicht so sein, würden alle, die Einspruch eingelegt haben, davon profitieren.“

So können Sie Einspruch gegen die Grundsteuer einlegen

Ein Einspruch gegen die Grundsteuer ist sinnvoll, wenn Sie Fehler im Bescheid vermuten.
Ein Einspruch gegen die Grundsteuer ist sinnvoll, wenn Sie Fehler im Bescheid vermuten.

Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides können Sie Einspruch gegen die Grundsteuer einlegen. Diese Frist beginnt in der Regel drei bis vier Tage nach Zustellung des Bescheids.

Der Einspruch kann formlos erfolgen: per Brief, Fax oder – sofern vom Finanzamt zugelassen – auch per E-Mail. Wichtig ist, dass Sie das Aktenzeichen sowie die genaue Bezeichnung des angefochtenen Bescheids angeben. Eine Begründung ist zum Zeitpunkt des Einspruchs noch nicht zwingend erforderlich, kann aber zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.

Ein Einspruch gegen die Grundsteuer kann sich in mehreren Situationen besonders lohnen, zum Beispiel:

  • wenn die Bodenrichtwerte Ihrer Ansicht nach zu hoch angesetzt wurden,
  • wenn wertmindernde Faktoren wie Altlasten, Baulasten oder Denkmalschutz nicht berücksichtigt wurden,
  • wenn Sie Vergleichsbescheide mit deutlich niedrigeren Werten kennen,
  • oder wenn generelle Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bewertungsmodells bestehen.

Mit dem Einspruch verhindern Sie, dass der Bescheid rechtskräftig wird. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie die geforderte Steuer zunächst nicht zahlen müssen. Sollte das Finanzamt Ihrem Einspruch später ganz oder teilweise stattgeben oder ein Gericht das aktuelle Berechnungsmodell der Grundsteuer für verfassungswidrig erklären, besteht die Möglichkeit einer Rückzahlung.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht sowie Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte im Anschluss sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für anwalt.org informiert er seine Leser zu Themen wie Vertragsabschlüssen und Entschädigungen.

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