Bürgergeld-Aufstockung: Wie viel Geld erhalten Sie dadurch?

Als Bürgergeld-Aufstocker erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Lohn eine finanzielle Unterstützung vom Staat.
Als Bürgergeld-Aufstocker erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Lohn eine finanzielle Unterstützung vom Staat.

FAQ: Bürgergeld-Aufstockung

Bürgergeld-Aufstockung: Wann erhalten Sie Bürgergeld?

Ihnen steht eine Aufstockung mit Bürgergeld zu, wenn Sie trotz festem Arbeitslohn Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können und somit eine Hilfebedürftigkeit vorliegt.

Wie viel Bürgergeld gibt es für Aufstocker?

Wie hoch die Leistungen vom Jobcenter ausfallen, hängt maßgeblich von Ihrem Einkommen ab. Mit unserem Rechner können Sie ermitteln, wie viel Ihnen zusteht.

Bürgergeld als Aufstocker: Gilt das auch für Selbstständige?

Ja. Auch bei Menschen, die einer selbstständigen Arbeit nachgehen und welche daher ein schwankendes Einkommen haben, ist eine Bürgergeld-Aufstockung möglich.

Bürgergeld-Aufstockung: Wann können Sie mit Bürgergeld Ihr Gehalt aufstocken?

Bürgergeld-Aufstockung: Reicht das eigene Einkommen nicht für den Lebensunterhalt aus, können Sie dieses mit Bürgergeld aufstocken.
Bürgergeld-Aufstockung: Reicht das eigene Einkommen nicht für den Lebensunterhalt aus, können Sie dieses mit Bürgergeld aufstocken.

Um einen Anspruch auf Bürgergeld zu haben, müssen Sie erwerbsfähig und hilfsbedürftig sein. Ob Sie arbeitslos oder in Arbeit sind, spielt hingegen keine Rolle. Leistungen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch) erhalten Sie somit auch, wenn Sie über ein Einkommen verfügen.

Sowohl der Arbeitslohn als auch das Arbeitslosengeld zählen gemäß SGB II als Einkommen. Liegt dieses unterhalb des Existenzminimums, gelten Sie dem Gesetz nach als hilfsbedürftig (§ 9 SGB II) und haben die Möglichkeit, Ihre Einkünfte mit Bürgergeld aufzustocken.

Was als Existenzminimum zählt, wird jährlich neu ermittelt und können Sie anhand der jeweiligen Regelsätze erkennen. Der Wert orientiert sich dabei an den Ausgaben, welche für den Lebensunterhalt als notwendig gelten. Hierunter fallen beispielsweise die Kosten für Lebensmittel oder Kleidung.

Stimmt das Jobcenter Ihrem Antrag auf eine Bürgergeld-Aufstockung zu, erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt Geld vom Jobcenter. Das Bürgergeld dient für Aufstocker somit dazu, die Lücke zwischen dem gesetzlichen Leistungsanspruch und dem eigenen Einkommen zu decken.

Selbstständige – Nicht nur abhängig beschäftigte Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Bürgergeld, sondern auch Selbstständige, deren Einkommen nicht ausreichend ist.

Bürgergeld bei Aufstockern: Was steht mir als Aufstocker zu?

Reicht das eigene Einkommen oder das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht für den Lebensunterhalt aus, gibt es die Möglichkeit, das Einkommen mit Bürgergeld zu ergänzen. In diesem Fall gelten Sie als sogenannter „Bürgergeld-Aufstocker“.

Wie hoch als Bürgergeld-Aufstocker Ihr jeweiliger Leistungsanspruch ist, hängt von der Höhe Ihres Einkommens und Ihrem Bedarf ab. Dieser ergibt sich aus Ihrem Regelsatz und Ihren Wohnungskosten.

Wie hoch ist bei einer Bürgergeld-Aufstockung der Freibetrag?

Beim Aufstocken mit Bürgergeld werden zunächst alle Einkünfte berücksichtigt. Hierunter fallen auch das Kindergeld, das Elterngeld oder Unterhaltszahlungen.
Beim Aufstocken mit Bürgergeld werden zunächst alle Einkünfte berücksichtigt. Hierunter fallen auch das Kindergeld, das Elterngeld oder Unterhaltszahlungen.

Beziehen Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Bürgergeld, wird ein Teil des Einkommens Ihrem Leistungsanspruch angerechnet. Der Ihnen zustehende Betrag reduziert sich somit um den Anrechnungsbetrag Ihres Einkommens.

Grundsätzlich gelten die ersten 100 Euro des Einkommens als Freibetrag. Danach hängt der anrechnungsfreie Betrag von der Höhe des Gehalts ab. Je nach Höhe liegt der Freibetrag bei 10 bis 30 %.

  • bis 100 Euro: 100 %
  • 100 bis 520 Euro: 20 %
  • 520 bis 1.000 Euro: 30 %
  • 1.000 bis 1.200 Euro: 10 %

Was zählt als Einkommen? – Als Einkommen zählen neben dem Gehalt auch Leistungen wie das Kind- oder Elterngeld. Erhalten Sie Unterhalt, wird dieser ebenfalls angerechnet.

Verdienen Sie zum Beispiel 900 Euro brutto, sind vom Gehaltsbestandteil zwischen 100 und 520 Euro 20 % (84 Euro) und vom Anteil zwischen 520 und 900 Euro wiederum 30 % (114 Euro) anrechnungsfrei. Bei diesem Beispiel würden somit insgesamt 298 Euro nicht von Ihrem Bürgergeld-Anspruch abgezogen werden.

Liegt Ihr Gehalt über 1.200 Euro, wird dieses ebenfalls nicht vollständig angerechnet. Jedoch beträgt der maximale Freibetrag beim Bürgergeld 348 Euro.

Alles, was die Grenze von 1.200 Euro überschreitet, wird jedoch zu 100 % angerechnet. Laut Gesetz gibt es allerdings eine Ausnahme für Alleinerziehende. Bei diesen liegt die Grenze nicht bei 1.200 Euro, sondern bei 1.500 Euro.

Aufstocken mit Bürgergeld: Wie viel Bürgergeld erhalten Sie als Aufstocker?

Die Höhe des Leistungsanspruchs ist bei einem Bürgergeld-Aufstocker genauso hoch wie bei jemanden, der arbeitslos ist und kein eigenes Einkommen hat. Dies liegt daran, dass das jeweilige Einkommen anteilig dem Bürgergeld angerechnet wird.

Dennoch lohnt es sich zu arbeiten, wenn Sie Bürgergeld beziehen. Zusätzlich zu Ihrem gesetzlichen Regelbedarf steht Ihnen monatlich der jeweilige Freibetrag zur Verfügung. Sie haben somit immer mehr Geld zur Verfügung als ohne eine Arbeitsstelle.

Der Regelbedarf ergibt sich grundsätzlich aus Ihrem Regelsatz sowie den Kosten für Miete und Heizung. Pro jeder weiteren Person in Ihrer Bedarfsgemeinschaft erhöht sich der Bedarf um deren Regelsatz.

Einem alleinstehenden Leistungsempfänger steht zum Beispiel ein gesetzlicher Regelsatz in Höhe von 563 Euro zu. Leben Sie zusammen mit einer weiteren Person beispielsweise Ihrem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, liegt der Leistungsanspruch bei 506 Euro pro Person.

Im Haushalt lebende Kinder erhöhen den Anspruch zusätzlich. Der Regelsatz dieser richtet sich jedoch nach dem Alter. Volljährige Kinder unter 25 Jahren erhalten demnach 451 Euro.

Kindern im Alter zwischen 14 und 17 Jahren stehen 471 Euro zu. Liegt das Alter des Kindes zwischen 6 und 13 Jahren, beträgt der Regelsatz 390 Euro. Für Kinder bis einschließlich 5 Jahren gibt es 357 Euro.

Wie viel Ihnen persönlich bei einer Bürgergeld-Aufstockung zusteht, können Sie mit unserem Rechner ermitteln:

© by brutto-netto-rechner.info

Einige Rechenbeispiele zur Bürgergeld-Aufstockung

Bürgergeld ist auch für Aufstocker möglich, allerdings wird dieses mit dem Einkommen verrechnet.
Bürgergeld ist auch für Aufstocker möglich, allerdings wird dieses mit dem Einkommen verrechnet.

Wichtige Faktoren für Ihren Leistungsanspruch sind die Höhe des Einkommens, die Anzahl an Personen, die in Ihrem Haushalt leben sowie Ihre Wohnungskosten. Wie sich diese jeweils auf die Höhe Ihres Bürgergelds auswirken, sehen Sie in den nachfolgenden Beispielen:

Eine alleinstehende Person verdient monatlich 550 Euro netto (ca. 650 Euro brutto) und hat Wohnungskosten in Höhe von 450 Euro:

  • der Regelsatz liegt bei 563 Euro, zuzüglich der Wohnungskosten ergibt sich ein Regelbedarf in Höhe von 1.013 Euro
  • vom Nettoeinkommen werden 327 Euro angerechnet
  • der Regelbedarf mindert sich um das zu berücksichtigende Einkommen, woraus sich ein monatlicher Ergänzungsbetrag in Höhe von 686 Euro ergibt
  • inklusive des Lohnes stehen somit monatlich 1.236 Euro zur Verfügung
  • abzüglich der Miete bleiben 786 Euro pro Monat

Eine Familie mit einem 2-jährigen Kind hat Einkommen von 950 Euro netto (ca. 1.200 Euro brutto) und Wohnungskosten in Höhe von 750 Euro:

  • der Regelsatz liegt bei 1.369 Euro, zuzüglich der Wohnungskosten ergibt sich ein Regelbedarf in Höhe von 2.119 Euro
  • vom Nettoeinkommen werden 602 Euro angerechnet, zusätzlich werden 255 Euro Kindergeld als Einkommen berücksichtigt
  • der Regelbedarf mindert sich um das zu berücksichtigende Einkommen, woraus sich ein monatlicher Ergänzungsbetrag in Höhe von 1.262 Euro ergibt
  • inklusive des Lohnes und des Kindergelds stehen somit monatlich 2.467 Euro zur Verfügung
  • abzüglich der Miete bleiben 1.717 Euro pro Monat

Eine Familie mit einem 11-jährigen und einen 15-jährigen Kind hat Einkommen von 1.400 Euro netto (ca. 1.750 Euro brutto) und Wohnungskosten in Höhe von 950 Euro:

  • der Regelsatz liegt bei 1.873 Euro, zuzüglich der Wohnungskosten ergibt sich ein Regelbedarf in Höhe von 2.823 Euro
  • vom Nettoeinkommen werden 1.052 Euro angerechnet, zusätzlich werden 510 Euro Kindergeld als Einkommen berücksichtigt
  • der Regelbedarf mindert sich um das zu berücksichtigende Einkommen, woraus sich ein monatlicher Ergänzungsbetrag in Höhe von 1.261 Euro ergibt
  • inklusive des Lohnes und des Kindergelds stehen somit monatlich 3.171 Euro zur Verfügung
  • abzüglich der Miete bleiben 2.221 Euro pro Monat

Lässt sich die Rente aufstocken mit Bürgergeld?

Um Bürgergeld zu beziehen, müssen Sie mindestens 15 Jahre alt sein und dürfen die gesetzliche Regelaltersgrenze nicht erreicht haben (§ 7 Abs. 1 SGB II). Erhalten Sie eine gesetzliche Altersrente, schließt dies dementsprechend einen Bezug von Bürgergeld aus. Reicht diese nicht für Ihren Lebensunterhalt aus, besteht die Möglichkeit Grundsicherung zu beziehen.

Dennoch gibt es Ausnahmen, bei denen Sie mit Bürgergeld Ihre Rente aufstocken können. Abhängig ist dies von der Art der Rente, die Sie erhalten. Beispielsweise schließt der Erhalt einer Hinterbliebenenrente (Witwen- beziehungsweise Witwerrente oder Waisenrente) einen Bürgergeld-Anspruch nicht aus.

Gleiches gilt, wenn Sie teilweise erwerbsunfähig sind und deshalb eine Rente erhalten. Um als erwerbsfähig gemäß dem SGB II zu gelten, ist es wichtig, dass Sie mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können.

Gesetzliche Regelaltersgrenze – Die Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente liegt aktuell bei 67 Jahren. Dies gilt für alle Personen ab dem Geburtsjahr 1964.

Aufstocker und Bürgergeld: Wie können Sie eine Bürgergeld-Aufstockung beantragen?

Bürgergeld-Aufstockung: Möchten Sie Ihr Einkommen mit Bürgergeld aufstocken, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Jobcenter stellen.
Bürgergeld-Aufstockung: Möchten Sie Ihr Einkommen mit Bürgergeld aufstocken, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Jobcenter stellen.

Möchten Sie Ihr Einkommen mit Bürgergeld ergänzen, können Sie dies ganz normal über die Seite der Bundesagentur für Arbeit oder über das Portal des zuständigen Jobcenters tun. Um eine Aufstockung mit Bürgergeld zu erhalten, gilt es, wie für andere Leistungsbezieher auch, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Der Bürgergeld-Antrag zur Aufstockung unterscheidet sich nicht vom normalen Bürgergeld-Antrag. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie alle Einkünfte richtig in Ihrem Antrag angeben. Die Entscheidung über die Höhe Ihrer Bürgergeld-Aufstockung teilt Ihnen das Jobcenter in einem Bescheid mit.

Bürgergeld-Aufstockung: Lohnt sich das?

Arbeiten Sie und beziehen Bürgergeld, erhöht eine Aufstockung das Ihnen monatlich zur Verfügung stehende Geld. Zwar wird ein Teil des Gehalts bei Bürgergeld-Bezug angerechnet, dennoch steht Ihnen als Aufstocker unterm Strich monatlich mehr Geld zur Verfügung.

Zusätzlich trägt der Staat beim Bezug von Bürgergeld die Mietkosten sowie die Heizkosten. Gerade bei einem niedrigen Einkommen beispielsweise durch eine Teilzeitanstellung oder eine geringfügige Beschäftigung bietet das Bürgergeld eine wichtige Hilfestellung des Staates, um das eigene Existenzminimum zu sichern.

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Über den Autor

Mohamed El Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zataari absolvierte sein Jura-Studium an der Universität Bremen und legte 2020 das 2. Staatsexamen ab. Nachdem er zwei Jahre lang als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde tätig war, erhielt er 2022 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich vor allem mit dem Ausländer- und Sozialrecht.

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