Berufsrechtsschutzversicherung: Bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber auf der sicheren Seite

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Mit einer Berufsrechtsschutzversicherung sind Sie bei einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber abgesichert.
Mit einer Berufsrechtsschutzversicherung sind Sie bei einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber abgesichert.

FAQ: Berufsrechtsschutzversicherung

Was ist eine Berufsrechtsschutzversicherung?

Eine Berufsrechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, die Arbeitnehmer bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber beratend oder finanziell unterstützt. Kommt es beispielsweise aufgrund einer vermeintlich ungerechtfertigten Kündigung vom Arbeitsvertrag zu einem Prozess vor dem Arbeitsgericht, übernimmt die Berufsrechts‌schutzversicherung die Kosten.

Was deckt eine Berufsrechtsschutz ab?

Unter anderem deckt eine Berufsrechtsschutzversicherung die Kosten für Ihren Rechtsanwalt, das Verfahren vor Gericht, Zeugen, Sachverständige sowie Gutachter ab. Je nach gewähltem Tarif kann auch eine kostenlose Rechtsberatung am Telefon inkludiert sein.

Was kostet eine Berufsrechtsschutzversicherung?

Es ist nicht möglich, eine Berufsrechtsschutz allein abzuschließen. Dies funktioniert nur in Kombination mit einer privaten Rechtsschutzversicherung. Die Kosten für eine Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung sind mitunter abhängig von den gewünschten Leistungen, der gewählten Selbstbeteiligung sowie den persönlichen Lebensumständen und belaufen sich auf etwa 98 bis 344 Euro jährlich.

Weshalb eine Berufsrechtsschutz sinnvoll ist

Die Berufsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für eine Klage vor dem Arbeitsgericht.
Die Berufsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für eine Klage vor dem Arbeitsgericht.

Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die sich nicht einvernehmlich klären lassen, besteht der letzte Ausweg nicht selten aus einer Klage vor dem Arbeitsgericht.

Haben Sie als Beschäftigter beispielsweise eine grundlose Abmahnung oder eine sozial ungerechtfertigte Kündigung erhalten, können Sie so versuchen, zu Ihrem Recht zu kommen.

Da ein solches Unterfangen jedoch alles andere als billig ist, empfiehlt sich der Abschluss einer Berufsrechtsschutzversicherung. Schließlich müssen die Anwaltskosten in erster Instanz auch dann selbst gezahlt werden, wenn der Prozess erfolgreich ist. Mit einer Berufsrechtsschutzversicherung sind Sie dementsprechend auf der sicheren Seite.

Wann zahlt die Berufsrechtsschutzversicherung und wann nicht?

Vor Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist wohl kein Betrieb gefeit. Aus diesem Grund kann es durchaus sinnvoll sein, sich mit einer Berufsrechtsschutzversicherung abzusichern. Eine solche greift unter anderem in den folgenden Fällen:

  • Bei einer ungerechtfertigten Abmahnung oder Kündigung
  • Bei einem grundlos schlechten Arbeitszeugnis
  • Bei ausbleibenden Zahlungen (z. B. Gehalt, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld)
  • Bei Beleidigung, Mobbing, Diskriminierung oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Darüber hinaus gibt es allerdings auch Situationen, in denen die Berufsrechtsschutzversicherung nicht greift. Dies ist beispielsweise der Fall

Mitunter zahlt die Berufsrechtsschutzversicherung bei einer ungerechtfertigten Kündigung.
Mitunter zahlt die Berufsrechtsschutzversicherung bei einer ungerechtfertigten Kündigung.
  • bei einer Kündigung aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat,
  • bei einer Kündigung aufgrund eines Jobwechsels oder
  • bei Streitigkeiten aus Anstellungsvertragsverhältnissen.

Gut zu wissen: Allgemein deckt eine Berufsrechtsschutzversicherung die Kosten für Ihren Rechtsanwalt, das Verfahren vor Gericht, Zeugen, Sachverständige sowie Gutachter ab.

Ist die Wahrscheinlichkeit allerdings enorm hoch, dass während des Rechtsstreits vor Gericht nicht zu Ihren Gunsten entschieden wird, kann Ihnen die Berufsrechtsschutzversicherung ihre Unterstützung auch verweigern und Sie bleiben auf den Kosten sitzen.

Was ist vor dem Abschluss einer Berufsrechtsschutzversicherung zu beachten?

Gewisse Rechtsbereiche lassen sich nicht für sich alleine versichern. So verhält es sich auch mit der Berufsrechtsschutzversicherung: Eine solche kann nur in Kombination mit einer privaten Rechtsschutzversicherung zustande kommen. Es ist daher nicht möglich, nur eine Berufsrechtsschutzversicherung abzuschließen.

Ferner sollten Sie vor dem Abschluss einer Berufsrechtsschutzversicherung den folgenden Aspekten Beachtung schenken:

  • Die Deckungs- bzw. Versicherungssumme sollte mindestens 300.000 Euro betragen.
  • Empfehlenswert ist es außerdem, eine Selbstbeteiligung zwischen 150 und 300 Euro zu vereinbaren.
  • Sie sollten die Möglichkeit haben, Ihren Rechtsanwalt selbst auszuwählen.
  • In der jeweiligen Berufsrechtsschutzversicherung sollte eine telefonische Rechtsberatung enthalten sein.

Übrigens: Teilweise gibt es auch die Option, weitere Personen in der Berufsrechtsschutzversicherung mitzuversichern. Dazu zählen beispielsweise Lebenspartner, minderjährige Kinder oder volljährige Kinder, die unverheiratet sind und keine dauerhafte berufliche Tätigkeit ausüben. Fragen Sie am besten beim jeweiligen Anbieter nach, ob diese Möglichkeit besteht.

Gibt es eine Berufsrechtsschutzversicherung ohne Wartezeit?

Eine Berufs-Rechtsschutzversicherung greift nicht sofort nach Abschluss.
Eine Berufsrechtsschutzversicherung greift nicht sofort nach Abschluss.

Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer nicht erst dann eine Berufsrechtsschutzversicherung abschließen, wenn ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kurz bevorsteht oder bereits in vollem Gange ist, gibt es eine bestimmte Wartezeit. Erst nach Ablauf dieser Zeit greift die Versicherung. Im Arbeitsrechtsschutz beträgt diese im Regelfall drei Monate.

Da eine Berufsrechtsschutzversicherung nicht rückwirkend greift, hat es entsprechend wenig Sinn, erst dann eine solche abzuschließen, nachdem Sie bereits (unberechtigt) gekündigt wurden. Es ist aus diesem Grund ratsam, sich so früh wie möglich um eine Berufsrechtsschutz zu bemühen.

Tipp: Zwar existiert keine Berufsrechtsschutzversicherung ohne Wartezeit, die rückwirkend greift, dafür besteht jedoch die Möglichkeit, dass die dreimonatige Wartezeit entfällt, wenn Sie lediglich den Versicherungsanbieter wechseln. Schließlich verfügen Sie in diesem Fall bereits über eine entsprechende Versicherung und schließen diese nicht ab, um auf einen unmittelbar bevorstehenden Rechtsstreit vorbereitet zu sein.

Wo liegen die Kosten für eine Berufsrechtsschutzversicherung?

Da eine Berufsrechtsschutzversicherung ausschließlich in Kombination mit einer privaten Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden kann, bezieht sich der jeweilige Versicherungsschutz zwar auf beide dieser Bereiche, Sie müssen allerdings daher auch für beide Bereiche zahlen.

Der letztendlich zu entrichtende Versicherungsbeitrag ist abhängig von mehreren Faktoren:

  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
  • Welche Leistungen sind enthalten?
  • Wie gestalten sich die persönlichen Lebensumstände (Alter, Beruf, Familienstand, Wohnort, etc.)?
Die Kosten für eine Berufsrechtsschutzversicherung liegen zwischen 98 und 344 Euro jährlich.
Die Kosten für eine Berufsrechtsschutzversicherung liegen zwischen 98 und 344 Euro jährlich.

Allgemein gilt: Je größer der Umfang der Leistungen und je geringer die Selbstbeteiligung, desto tiefer müssen Sie in die Tasche greifen.

Im Jahr kostet eine Berufsrechtsschutzversicherung etwa zwischen 98 und 344 Euro. Zum Vergleich: Bei einer privaten Rechtsschutzversicherung liegen die Kosten bei ca. 79 bis 300 Euro jährlich.

Ist eine Berufsrechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar?

Haben Sie eine Berufsrechtsschutzversicherung abgeschlossen, können Sie die Kosten für diese in der Regel in der Steuererklärung geltend machen. Zwar kann eine solche Versicherung nur mit einer Privatrechtsschutz kombiniert abgeschlossen werden, steuerlich absetzbar ist allerdings nur der Betrag, der auf den beruflichen Bereich entfällt.

Wie hoch dieser genau ist, ergibt sich möglicherweise aus Ihren Versicherungsunterlagen. Einige Anbieter listen den Anteil für die Berufsrechtsschutzversicherung explizit auf, was auch dann vorteilhaft ist, sollte das Finanzamt Belege verlangen.

Helfen Ihnen die Unterlagen nicht weiter, können Sie sich auch direkt an Ihren Versicherungsanbieter wenden, um in Erfahrung zu bringen, wie hoch der Anteil der Berufsrechtsschutzversicherung genau ist. In diesem Zuge können Sie ebenfalls nachfragen, ob es künftig möglich wäre, den jeweiligen Betrag separat auf der Rechnung aufzuführen, um ihn zum Absetzen der Berufsrechtsschutzversicherung in der Steuererklärung angeben zu können.

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Berufsrechtsschutzversicherung: Bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber auf der sicheren Seite
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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