Amtsanwalt werden: Ausbildung und Tätigkeitsbereich

Welche Aufgaben nimmt ein Amtsanwalt wahr?
Welche Aufgaben nimmt ein Amtsanwalt wahr?

Die Staatsanwaltschaft ist bekanntermaßen im Rahmen eines Strafverfahrens der Kläger. Anders als im Zivilprozess, wo sich ein Verfahren auf der Ebene „Bürger gegen Bürger“ abspielt, stehen sich im Strafprozess Staat und Bürger gegenüber. Ein Verfahren wird entsprechend vonseiten des Staates in die Wege geleitet und nicht etwa durch einen Bürger.

Doch neben dem Staatsanwalt gibt es in der Justiz eine weitere Berufsgruppe, die Teile der Aufgaben der Staatsanwaltschaft übernimmt. Die Rede ist von sogenannten Amtsanwälten. Was es mit diesem Beruf im Einzelnen auf sich hat, nach welcher Besoldung das Gehalt eines Amtsanwaltes bemessen wird und welche Ausbildung ihm zugrunde liegt, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Amtsanwalt

Was macht ein Amtsanwalt?

Ein Amtsanwalt übernimmt in aller Regel Fälle, welche der leichten bis mittleren Kriminalität zugeordnet werden können. Es kann sich dabei beispielsweise um einen Betrug handeln.

Wer kann Amtsanwalt werden?

Welche Voraussetzungen ein Amtsanwalt erfüllen muss, können Sie hier ausführlich nachlesen.

Was verdienen Amtsanwälte?

Ein Amtsanwalt fällt unter die Besoldungsgruppe A 12 (gehobener Dienst) und wird dementsprechend bezahlt.

Amtsanwalt: Welche Aufgaben nimmt er wahr?

Zunächst wollen wir Ihnen darlegen, welchen Aufgaben ein Amtsanwalt oder eine Amtsanwältin in Deutschland nachgeht. Aus § 142 Absatz 1 Nummer 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (kurz: GVG) ergibt sich, dass ein Amtsanwalt das Amt der Staatsanwaltschaft (neben dieser) bei den Amtsgerichten ausübt.

Daneben leitet sich die Zuständigkeit des Amtsanwalts aus der Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft (kurz: OrgStA) ab, welche je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet ist.

Amtsanwalt als Volljurist? In Hamburg werden auch Rechtsassessoren eingestellt.
Amtsanwalt als Volljurist? In Hamburg werden auch Rechtsassessoren eingestellt.

Überwiegend ist ein Amtsanwalt für Delikte aus dem Bereich der leichten bis mittleren Kriminalität zuständig. Hierzu zählen beispielsweise Diebstahl, Körperverletzung, Betrug oder auch Verkehrsdelikte.

Ebenso wie die Staatsanwaltschaften leitet ein Amtsanwalt in diesem Rahmen Ermittlungen, erhebt Anklage gegen den Betroffenen und führt die Verhandlungen vor dem Richter. In einigen Bundesländern ist die Tätigkeit hierbei auf Verfahren vor dem Strafrichter beschränkt, teilweise (so z. B. in Hamburg oder Baden-Württemberg) kann er jedoch auch vor dem Schöffengericht auftreten.

Gemäß § 142 Absatz 3 GVG können auch Rechtsreferendaren Aufgaben der Amtsanwälte übertragen werden. In der Praxis ist dies Gang und Gäbe. Dabei übernimmt der Referendar mitunter die Sitzungsvertretung im Rahmen der Hauptverhandlung vor Gericht. Er unterliegt hierbei der internen Weisung seines ausbildenden Staatsanwaltes und zudem bestimmten Einschränkungen. So darf beispielsweise ohne Rücksprache mit dem Ausbilder kein Rechtsmittelverzicht erklärt werden.

Bei Verstößen kommt es indes nur zu Disziplinarmaßnahmen im Innenverhältnis, nicht jedoch zur Ungültigkeit der weisungswidrig getätigten Prozesshandlung.

Ernennung zum Amtsanwalt: Muss ein Studium absolviert werden?

Amtsanwälte können in der Regel Rechtspfleger werden. Hierbei handelt es sich um Justizbeamte, welche zum Zwecke der Berufsausübung eines Amtsanwaltes eines bestimmte Zusatzausbildung nebst entsprechender Prüfung absolvieren müssen. Die Dauer beläuft sich dabei in etwa auf einen Zeitraum von 15 Monaten, je nach Bundesland. In Hamburg ist es mittlerweile auch üblich, Rechtsassessoren (Volljuristen) als Amtsanwälte einzustellen. Möglich ist im Rahmen der beruflichen Laufbahn eine Beförderung zum Oberamtsanwalt bzw. zur Oberamtsanwältin.

Welches Gehalt bekommt ein Amtsanwalt?

Amtsanwalt: Nach welcher Besoldung bemisst sich das Gehalt?
Amtsanwalt: Nach welcher Besoldung bemisst sich das Gehalt?

Es stellt sich nunmehr die Frage, was ein Amtsanwalt an Gehalt bekommt. Die Besoldung von einem Amtsanwalt erfolgt nach der Besoldungsgruppe A 12 (gehobener Dienst).

Bei einer Besoldungsgruppe handelt es sich in Deutschland um die Einstufung der Besoldungshöhe von Beamten, unter anderem im Bereich der Justiz. Rechtsgrundlage hierfür bilden die Bundesbesoldungsordnung und die jeweilige Landesbesoldungsordnung.

Für einen Oberamtsanwalt wird das Gehalt nach der Besoldungsgruppe A 13 bemessen.
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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