Rückkaufswerttabelle zur Lebensversicherung: Können Sie den Wert einfach ablesen?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 15. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

FAQ: Rückkaufswerttabelle bei einer Lebensversicherung

Können Sie den Rückkaufswert anhand einer Tabelle ablesen?

Nein. Eine Rückkaufswerttabelle für Lebensversicherung, Riester Rente und Co. gibt es nicht. Über den Wert, den Ihre Versicherung zum Zeitpunkt einer möglichen Kündigung hat, kann Ihnen nur der jeweilige Versicherer Auskunft geben. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was ist der Rückkaufswert bei einer Lebensversicherung?

Beim Rückkaufswert handelt s sich um den Betrag, den die Versicherung zum Zeitpunkt der Rückabwicklung (z. B. durch Kündigung) hat. Diesen zahlt der Versicherungsgeber an den Versicherungsnehmer aus (abzgl. einzelner Positionen).

Wann lohnt es sich, eine Lebensversicherung zu kündigen?

Aufgrund von Storno- und Abschlusskosten rentiert sich die Kündigung der Lebensversicherung meist erst nach vielen Jahren. Und auch dann bleibt sie häufig ein Verlustgeschäft. Eine wesentlich günstigere Alternative kann im Einzelfall der Widerruf der Lebensversicherung sein. In manchen Fällen ist dies aufgrund fehlerhafter Verträge sogar noch Jahre nach Vertragsabschluss möglich.

Tabelle zum Rückkaufswert der Lebensversicherung? Das gibt’s nicht!

Können Sie anhand einer Rückkaufswerttabelle den aktuellen Wert Ihrer Lebensversicherung ablesen?
Können Sie anhand einer Rückkaufswerttabelle den aktuellen Wert Ihrer Lebensversicherung ablesen?

Ob Rentenversicherung, Lebensversicherung oder andere Policen: Hier gleicht kein Ei dem anderen. Ausschlaggebend für den Wert einer Versicherung sind nämlich zu viele individuelle Faktoren, insbesondere aber:

  1. Höhe der bereits geleisteten Beitragszahlungen
  2. Dauer der bestehenden Versicherung

Zudem spielen bei der Kündigung einer Lebensversicherung auch Faktoren wie vertraglich vereinbarte Stornogebühren, Zinserträge oder Abschlusskosten eine Rolle. Jede Versicherungspolice hat damit also ihren eigenen Wert. Das begründet die Unmöglichkeit einer allgemeingültigen Rückkaufswerttabelle. Soll die Lebensversicherung gekündigt werden, bleibt damit in der Regel nur ein Weg, um in Erfahrung zu bringen, wie viel Geld Sie in diesem Falle von dem Versicherer bekommen: Sie müssen ihn direkt hiernach fragen.

Auch wenn es keine allgemeingültige Rückkaufswerttabelle für Lebensversicherung & Co. gibt, so kann die folgende tabellarische Übersicht Ihnen jedoch einen generellen Überblick dazu verschaffen, wie berechnet wird, welche Auszahlung der Versicherungsnehmer bei Kündigung seiner Versicherung erhält:

Verträge zwischen 1994 bis 2007Verträge ab 2008
Rückkaufswertmindestens 50 % der gezahlten Beiträge (abzgl. Kosten für Verwaltung und Risiko)Summe aller gezahlten Beiträge (abzgl. aller entstandenen Kosten)
Abschlusskostenkeine bei Rückkaufswert ab 50 % des ungezillmerten DeckungskapitalsAufteilung auf die ersten 5 Laufjahre
StornokostenAbzug vom Rückkaufswert nicht gestattetAbzug vom Rückkaufswert gestattet

Achtung! Der Verkauf oder die Kündigung einer Versicherung rentiert sich meist erst nach vielen Jahren. Für den Versicherten entpuppen sich diese Wege daher häufig auch nach Jahren geleisteter Beitragszahlungen als Nullnummer. Gerade am Anfang kann es sogar zum Minusgeschäft werden.

Alternative zu Kündigung und Verkauf einer Versicherung: Widerruf

In vielen Versicherungsverträgen sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten. Diese können bewirken, dass das Widerrufsrecht, dass jedem Verbraucher einzuräumen ist, nie wirklich zu laufen begann. Durch diesen „Widerrufsjoker“ können Verträge zum Teil auch noch nach Jahren widerrufen werden. So kann der Vertrag rückabgewickelt werden, die Einbußen sind für den Verbraucher minimal.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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