Gründe für eine Unterlassungserklärung: Wann wird die Abgabe gefordert?

FAQ: Gründe für eine Unterlassungserklärung

Wann droht eine Unterlassungserklärung?

Bei der Unterlassungserklärung handelt es sich um einen Vertrag, der künftig bestimmte Rechtsverletzungen unterbinden soll. In der Regel liegt das Dokument einer Abmahnung bei.

In welchen Rechtsgebieten ist eine Unterlassungserklärung möglich?

Grundsätzlich kann die Abgabe einer solchen Erklärung in verschiedenen Rechtsgebieten – wie dem Marken- oder Urheberrecht – gefordert werden. Aber auch bei Beleidigungen oder übler Nachrede besteht diese Option.

Warum wird die Unterlassungserklärung gefordert?

Als Gründe für eine Unterlassungserklärung gelten dabei insbesondere die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs und die Vereinbarung einer Vertragsstrafe, die bei einem Verstoß droht.

Wann macht eine Unterlassungserklärung Sinn?

Viele Gründe können eine Unterlassungserklärung rechtfertigen. Die Zweckdienlichkeit sollten Sie ggf. mit einem Anwalt prüfen.
Viele Gründe können eine Unterlassungs­erklärung rechtfertigen. Die Zweckdienlichkeit sollten Sie ggf. mit einem Anwalt prüfen.

Bei einer Unterlassungserklärung handelt es sich grundsätzlich um einen Vertrag, mit dem ein bestimmtes, rechtsverletzendes Verhalten in Zukunft unterbunden werden soll. Dabei können prinzipiell die verschiedensten Gründe eine Unterlassungserklärung rechtfertigen.

Ob eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von den jeweiligen Beteiligten sowie den Umständen des Rechtsverstoßes ab. Allerdings findet die Unterlassungserklärung für diverse Gründe vor allem im Urheberrecht und beim gewerblichen Rechtsschutz im Zuge der außergerichtlichen Einigung Anwendung.

Denn dieser lebenslang gültige Vertrag erlaubt die Geltendmachung des Anspruchs auf Unterlassung. Gleichzeitig können die Geschädigten eine Vertragsstrafe im Falle der Zuwiderhandlung bestimmen. Darüber hinaus lässt sich im Zuge der Unterlassungserklärung auch die Übernahme der Abmahnkosten – insbesondere der Anwaltsgebühren
vereinbaren.

Für welche Gründe häufig eine Unterlassungserklärung droht, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Filesharing und Bilderklau im Urheberrecht

Die Gründe für eine Unterlassungserklärung im Urheberrecht können sehr vielfältig sein.
Die Gründe für eine Unterlassungserklärung im Urheberrecht können sehr vielfältig sein.

Der wohl verbreitetste Grund für eine Unterlassungserklärung ist die Urheberrechtsverletzung. Dabei kann es sich um die widerrechtliche Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke via Filesharing oder auch die Verwendung von fremden Bildern auf der eigenen Website handeln.

In diesem Fall hat der geschädigte Urheber das Recht, den Verantwortlichen abzumahnen und seinen Anspruch auf Unterlassung geltend zu machen. Daher liegt in der Regel bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung der Abmahnung bei.

Ob Sie diese Unterlassungserklärung tatsächlich unterschreiben sollten oder ob es nicht doch sinnvoller ist, entsprechende Anpassungen vorzunehmen, sollten Sie ggf. mit einem fachkundigen Anwalt abwägen.

Weitere Gründe für eine Unterlassungserklärung im Urheberrecht können unter anderem auch eine fehlende bzw. fehlerhafte Nennung des Urhebers oder der unerlaubte Eingriff in die technischen Schutzmaßnahmen – also die Umgehung des Kopierschutzes – sein.

Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht

Beim gewerblichen Rechtsschutz handelt es sich um einen Sammelbegriff für verschiedene Rechtsgebiete. Dabei geht es in erster Linie um das geistige Eigentum und dessen gewerbliche Nutzung. Dabei liefern Rechtsgebiete wie das Marken- , Patent- oder Wettbewerbsrecht vielfältige Gründe für eine Unterlassungserklärung.

Auch hier kommt besagtes Schriftstück im Zuge einer außergerichtlichen Einigung zusammen mit einer Abmahnung zum Einsatz. Auch der Zweck ist grundsätzlich identisch, denn der Anspruch auf Unterlassung soll die Wiederholungsgefahr eines erneuten Rechtsverstoßes mindern.

Allerdings ist zum Beispiel im Markenrecht von deutlich höheren Vertragsstrafen auszugehen. Immerhin stellt ein Markenlogo und somit die Identität einer Produktreihe ein wirtschaftliches Gut dar. Daher folgt bei einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung nicht selten eine Strafzahlung im fünfstelligen Bereich. Darüber hinaus drohen hohe Forderungen nach Schadensersatz.

Ist im Strafrecht eine Unterlassungserklärung möglich?

Unterlassungserklärung: Ein Grund aus dem Bereich des Strafrechts könnten zum Beispiel Beleidigungen sein.
Unterlassungserklärung: Ein Grund aus dem Bereich des Strafrechts könnten zum Beispiel Beleidigungen sein.

Gründe für eine Unterlassungserklärung lassen sich auch im Strafrecht finden. Dabei handelt es sich nicht selten um Konflikte zwischen Personen, welche sich nicht länger durch Gespräche klären lassen. Denkbar ist dies zum Beispiel bei Mobbing, Beleidigung oder übler Nachrede.

Allerdings beschränkt sich der Einsatz der Erklärung nicht nur auf die reale Welt. So können Sie diese Maßnahme grundsätzlich auch bei Cyber-Mobbing oder falschen Tatsachenbehauptungen im Internet anwenden.

Ob für diese Gründe eine Unterlassungserklärung der sinnvollste Schritt ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, sich an einen fachkundigen Anwalt zu wenden und das weitere Vorgehen gemeinsam zu besprechen.

Fazit über Gründe für eine Unterlassungserklärung

Es zeigt sich, dass in diversen Rechtsgebieten vielfältige Gründe für eine Unterlassungserklärung existieren. Möchten Sie Ihre Ansprüche mithilfe eines solchen Schriftstücks durchsetzen, sollten Sie dabei allerdings von Vordrucken aus dem Internet absehen und lieber den Rat eines Juristen einzuholen. Denn nur so können Sie sicher sein, dass die Erklärung auch wirklich Ihren Vorstellungen und der Rechtsverletzung entspricht.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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