Gericht entscheidet: Kununu muss Klarnamen herausgeben!

Veröffentlichungsdatum: 16. Februar 2024

Letzte Aktualisierung am: 16. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat am vergangenen Freitag in einem Beschluss entschieden, dass die Plattform Kununu Klarnamen herausgeben muss, damit ein Arbeitgeber die Echtheit einer Bewertung überprüfen kann (Beschl. v. 09.02.2024, Az. 7 W 11/24). Bestünden Zweifel, dass es sich bei dem Verfasser um eine Person handelt, welche tatsächlich in dem betreffenden Unternehmen gearbeitet hat, so müsse die Bewertung gelöscht werden.

Warum Kununu die Klarnamen der Bewertenden nennen muss

Laut aktuellem Beschluss muss Kununu Klarnamen von Bewertenden herausgeben.
Laut aktuellem Beschluss muss Kununu Klarnamen von Bewertenden herausgeben.

Im verhandelten Fall, welcher dem Beschluss zu Grunde liegt, ging es um eine Arbeitgeberin, welche die Echtheit negativer Bewertungen bezüglich ihres Unternehmens auf der Plattform Kununu angezweifelt hatte.

Sie forderte Kununu auf, die entsprechenden Einträge zu löschen. Dazu kam es aber nicht, da die Arbeitgeberin keine Nachweise für eine tatsächliche Rechtsverletzung erbringen konnte. Die Plattform trat aber mit dem Verfasser in Kontakt und ließ sich von diesem Nachweise über die Tätigkeit im betreffenden Unternehmen zusenden.

Für das Landgericht Hamburg reichte dieser Umstand aus, um den Antrag der Arbeitgeberin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Kununu abzuweisen. Die Betroffene legte Beschwerde ein und war damit vor dem OLG erfolgreich.

Warum Kununu die Klarnamen der Bewertenden nennen muss

Das OLG Hamburg stellte in seinem Beschluss klar, dass Kununu Klarnamen der Bewertenden nennen muss, damit der Arbeitgeber die Echtheit der Bewertungen überprüfen kann. Zur Begründung führte das Gericht an, dass nur so sichergestellt wäre, dass die Arbeitgeberin nachvollziehen könne, ob die betreffende Person tatsächlich für sie gearbeitet habe.

Das Gericht sah ferner auch keinen Anspruch auf Anonymität für bewertende Personen aus Gründen des Datenschutzes. Wer eine Bewertung schreibt, müsse damit rechnen, dass seine Anonymität aufgehoben werden könne.

Wichtig: Bestehen Zweifel an der Echtheit einer Bewertung, etwa weil Kununu keine Klarnamen herausgeben möchte oder der Bewertende seinen Namen nicht nennt, so muss diese nach Auffassung des OLG Hamburg dauerhaft gelöscht werden.

Was ist Kununu eigentlich?

Kununu ist nach eigenen Angaben auf der Unternehmenswebseite eine:

[…] unabhängige Plattform, die Menschen dazu ermutigt und anspornt, gemeinsam die Arbeitswelt zu verbessern. Das tun wir, indem wir Unternehmen und Mitarbeitenden einen Ort bieten, um sich gegenseitig noch besser zu verstehen und voneinander zu lernen – mit anonymen Bewertungen und der Möglichkeit, auf diese zu antworten. […]

Es handelt sich also um ein Bewertungsportal für Unternehmen. Diese Bewertungen sollen für potenzielle Arbeitnehmer eine Möglichkeit sein, sich einen ersten Eindruck von den Arbeitsbedingungen im jeweiligen Unternehmen zu verschaffen.

Eine Fake-Bewertung kann also entsprechenden Schaden in Bezug auf die Reputation des Arbeitgebers anrichten.

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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