
FAQ: GdB bei Schlafapnoe
Schlafapnoe kann als Behinderung anerkannt werden, wenn sie das tägliche Leben erheblich beeinträchtigt; eine Schwerbehinderung liegt erst ab einem GdB von 50 vor. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Der Wert richtet sich nach der Schwere der Erkrankung: Bei leichter Schlafapnoe liegt er nach der GdB-Tabelle meist bei 0–10, bei notwendiger Beatmungstherapie bei 20–30, und bei schweren, nicht therapierbaren Fällen kann er bis zu 50 betragen.
Beim zuständigen Versorgungsamt können Sie den GdB beantragen, indem Sie ärztliche Befunde (z. B. Schlaflabor-Bericht) und einen ausgefüllten Antrag einreichen.
Inhalt
Ist Schlafapnoe ein Grund für eine Behinderung/Schwerbehinderung?

Schlafapnoe ist eine schlafbezogene Atemstörung, bei der es während des Schlafs wiederholt zu Atemaussetzern oder einer deutlichen Verringerung des Atemflusses kommt. Diese Atempausen dauern meist mindestens zehn Sekunden und können sich mehrfach – teilweise sogar hundertfach – pro Nacht wiederholen.
Schlafapnoe kann als Behinderung anerkannt werden, wenn sie das tägliche Leben erheblich beeinträchtigt. Ob dies der Fall ist und wie hoch bei Schlafapnoe der GdB ausfällt, hängt von der Schwere der Erkrankung und den Auswirkungen auf das tägliche Leben ab. Entscheidend sind dabei:
- die Anzahl der Atemaussetzer pro Stunde (Apnoe-Hypopnoe-Index)
- der erholsame Schlaf
- sowie Begleit- und Folgeerkrankungen.
Wie hoch ist der Grad der Behinderung bei Schlafapnoe?
Bei Schlafapnoe richtet der GdB sich – wie bereits beschrieben – nach der Schwere der Schlafapnoe und Begleiterkrankungen. Eine Kombination mit anderen Erkrankungen kann den möglichen Gesamt-GdB erhöhen.
- Der GdB für eine leichte Schlafapnoe beträgt 0 bis 10. Es besteht keine Notwendigkeit einer Beatmungstherapie
- Der Grad der Behinderung bei mittelschwerer Schlafapnoe liegt bei 20: In diesem Fall ist eine Beatmungstherapie notwendig.
- Für eine schwere Schlafapnoe kann der Behinderungsgrad bei 50 liegen. Hier sind weder die Beatmungstherapie noch eine andere Therapie durchführbar
Bei Schlafapnoe ist ein GdB von 30 beispielsweise typisch, wenn Sie eine Maskenbeatmung benötigen und regelmäßig anwenden. Dieser Grad bedeutet eine anerkannte Behinderung, jedoch keine Schwerbehinderung. Über die Gleichstellung können Sie dennoch bestimmte Nachteilsausgleiche beantragen.
Wie viel Prozent Schwerbehinderung bekommt man bei Schlafapnoe?

Ein GdB von 50 oder mehr ist die Schwelle zur Schwerbehinderung und berechtigt Sie zum Erhalten eines Schwerbehindertenausweises. In der Praxis wird bei Schlafapnoe selten ein GdB von 50 erreicht.
Das LSG Berlin-Brandenburg erkannte jedoch einem Betroffenen einen GdB von 50 zu, obwohl die Schlafapnoe allein nur mit GdB 30 bewertet worden wäre. Ausschlaggebend waren zusätzliche körperliche und psychische Folgen wie eine depressive Störung und chronische Schmerzen, die die Lebensführung deutlich beeinträchtigten.
Mehrere Beeinträchtigungen verstärkten sich gegenseitig, sodass ein höherer Gesamt-GdB gerechtfertigt ist.
Schlafapnoe: Auszug der GdB-Tabelle
Schlaf-Apnoe-Syndrom | |
---|---|
- ohne Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung | 0-10 |
- mit Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung | 20 |
- bei nicht durchführbarer nasaler Überdruckbeatmung | 50 |
GdB bei Schlafapnoe und Begleiterkrankungen
Der GdB bei Schlafapnoe und Depression:
- I. d. R. wird für eine obstruktive Schlafapnoe ein GdB (Grad der Behinderung) von 30 angesetzt.
- Eine chronische/rezidivierende depressive Störung erhält einen GdB von 40.
- Wenn beide Erkrankungen vorliegen und sich gegenseitig verstärken, kann der Gesamt-GdB auf 50 steigen.
Der GdB bei Schlafapnoe und Asthma
- Schlafapnoe mit Therapie erhält einen GdB von 20 bis 30, Asthma je nach Schweregrad von 20 bis 100.
- Bei gleichzeitiger Schlafapnoe und Asthma liegt der GdB meist zwischen 30 und 50.
- Ein GdB ab 50 ist möglich, wenn beide Erkrankungen schwer ausgeprägt sind und sich gegenseitig verstärken.
Der GdB bei Schlafapnoe und Diabetes
- Diabetes wird je nach Schwere und Therapieaufwand mit einem GdB von 20 bis 50 bewertet.
- Auch hier ist eine Erhöhung des Gesamt-GdB möglich, wenn sich die Auswirkungen der beiden Erkrankungen unterscheiden.
Der GdB bei COPD und Schlafapnoe
- Der GdB bei COPD variiert je nach Schweregrad zwischen 20 und 100.
- Schlafapnoe mit CPAP-Therapie wird meist mit einem GdB von 20 bis 30 bewertet.
- Bei gleichzeitigem Vorliegen von COPD und Schlafapnoe wird der Gesamt-GdB individuell festgelegt, häufig mit einer höheren Bewertung als bei den Einzelkrankheiten.
Der Gdb bei Schlafapnoe und Hypertonie (Bluthochdruck)
- Der GdB für Bluthochdruck reicht von 0 bis 100, abhängig von der Schwere und den Organschäden.
- Wenn beide Erkrankungen vorliegen, wird geprüft, ob sie sich gegenseitig verstärken und der Gesamt-GdB entsprechend angepasst.
Schlafapnoe: Behinderung/Schwerbehinderung beantragen

Wenn Sie für Ihre Schlafapnoe einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen möchten, können Sie sich direkt an das zuständige Versorgungsamt, Integrationsamt oder Landesamt für Soziales wenden. Dort reichen Sie Ihren Antrag ein, entweder über ein Online-Formular oder als ausgedrucktes PDF, das Sie auf der jeweiligen Website finden.
Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ärztliche Befunde, insbesondere einen aktuellen Schlaflabor-Bericht sowie Diagnosen zu möglichen Begleiterkrankungen (z. B. Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Depressionen)
- Den ausgefüllten Antrag, den Sie je nach Bundesland online ausfüllen oder als Formular herunterladen können.