
FAQ: GdB beim Lipödem
Ein Lipödem betrifft hauptsächlich die Beine. Der Grad der Behinderung wird individuell festgelegt und orientiert sich an den funktionellen Einschränkungen. Der GdB für ein Lipödem in Stadium 2 liegt typischerweise zwischen 30 und 40. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Eine Schwerbehinderung beginnt ab einem GdB von 50. Zwar ist das Lipödem in der GdB-Tabelle nicht explizit aufgeführt – als Orientierung können Sie jedoch die Werte für das Lymphödem heranziehen.
Sie können den Antrag auf Feststellung des GdB beim zuständigen Versorgungsamt oder Sozialamt stellen. Sie benötigen dafür das entsprechende Formular und sollten aktuelle ärztliche Unterlagen, Befunde und Gutachten beifügen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Inhalt
Ist das Lipödem als eine Behinderung anerkannt?

Ein Lipödem ist eine chronische Fettverteilungsstörung, die mit Schmerzen, Schwellungen sowie Einschränkungen der Mobilität einhergehen kann. Ob ein Lipödem als Behinderung oder sogar als Schwerbehinderung anerkannt wird, hängt vom Ausmaß der funktionellen Beeinträchtigungen ab.
Sobald die Erkrankung Ihr tägliches Leben erheblich einschränkt und die Funktionsbeeinträchtigung länger als sechs Monate besteht, können Sie für das Lipödem einen GdB (Grad der Behinderung) beantragen.
Bei einem Lipödem liegt eine Schwerbehinderung vor, wenn ein GdB von mindestens 50 festgestellt wird. Nicht jedes Lipödem führt automatisch zu einer Schwerbehinderung. Entscheidend ist die tatsächliche funktionale Einschränkung im Alltag.
Wie viel Prozent Behinderung gibt es bei einem Lipödem?
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG) nennen für das Lipödem keine eigenen Werte, daher wird zur Bewertung häufig auf die Skala für das Lymphödem zurückgegriffen.
Der GdB für das Lipödem reicht dabei – je nach Schweregrad und Ausmaß der Beeinträchtigung – von 10 bei leichten Formen bis zu 70 bei schwersten Ausprägungen mit erheblicher Funktionsbeeinträchtigung.
Auszug aus der Tabelle analog zum Lymphödem:
Lymphödem | GdB |
---|---|
- ohne wesentliche Funktionsbehinderung, Erfordernis einer Kompressionsbandage | 0-10 |
- mit stärkerer Umfangsvermehrung (mehr als 3 cm) je nach Funktionseinschränkung | 20-40 |
- mit erheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit der betroffenen Gliedmaße, je nach Ausmaß | 50-70 |
- bei Gebrauchsunfähigkeit der ganzen Gliedmaße | 80 |
Beim gleichzeitigen Vorliegen von Lipödem und Lymphödem kann der GdB höher ausfallen als bei einer Einzeldiagnose. Die genaue Einschätzung erfolgt individuell nach ärztlicher Begutachtung und Berücksichtigung beider Erkrankungen.
Welcher Grad der Behinderung ist bei einem Lipödem in den verschiedenen Stadien möglich?

Bei einem Lipödem richtet der GdB sich stark nach dem Fortschreiten der Erkrankung. Eine Übersicht über die mögliche GdB-Einstufung je nach Stadium:
- Stadium 1: gekennzeichnet durch eine glatte Hautoberfläche, feinknotige Haut, leichte Umfangszunahme und meist geringe Funktionseinschränkungen. Der GdB für ein Lipödem in Stadium 1 liegt typischerweise zwischen 10 und 20.
- Stadium 2: gekennzeichnet durch eine unregelmäßige Hautoberfläche, größere Knoten, deutliche Umfangszunahme, Schmerzen, Bewegungseinschränkung möglich. Für ein Lipödem in Stadium 2 liegt der Grad der Behinderung etwa zwischen 30 und 40.
- Stadium 3: gekennzeichnet durch grobe Hautveränderungen, massive Fettlappen, starke Disproportion, erhebliche Bewegungseinschränkung und häufig durch ein sekundäres Lymphödem. Üblicherweise liegt für ein Lipödem von Grad 3 der GdB zwischen 50 und 70.
Wie können Sie bei einem Lipödem Behinderung beantragen?

Sie können den Antrag auf Feststellung des GdB bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt einreichen. Dafür füllen Sie entweder ein formloses Schreiben oder das offizielle Formular des Amtes aus und legen ärztliche Unterlagen wie Befunde oder Gutachten bei.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird eine Begutachtung veranlasst, auf deren Basis für das Lipödem der GdB festgelegt wird. Bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes können Sie einen Antrag auf Erhöhung des GdB stellen.
Beispiel: Bei erheblicher Beeinträchtigung der Gehfähigkeit (z. B. maximal 100 Meter Gehstrecke) kann ein GdB von 50 bis 70 anerkannt werden, inklusive Merkzeichen „G“ für erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Mit dieser Diagnose können Sie einen Antrag auf Schwerbehinderung bei einem Lipödem einreichen.