Familienzusammenführung: Die Familie wieder vereinen

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 29. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

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Familienzusammenführung: Die Familie wieder vereinen

FAQ: Familiennachzug

Was bedeutet Familiennachzug im Asylrecht?

Eine Familienzusammenführung bedeutet im Asylrecht, dass Asyl- oder Schutzberechtigte, ihren engsten Verwandten nach Deutschland nachholen dürfen. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Auch ist der Nachzug in der Regel nur für Ehegatten, minderjährige Kinder oder Eltern Minderjähriger möglich.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Familienzusammenführung?

Die Familienzusammenführung muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Neben dem Visum für die Familienmitglieder ist eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig. Welche Unterlagen neben den Ausweisdokumenten, dem Einreisevisum und Geburtsurkunden noch notwendig sind, haben wir hier zusammengefasst.

Ist Familiennachzug mit subsidiärem Schutz möglich?

Rechtlich geregelt wird der Familiennachzug bei subsidiärem Schutz durch § 36a Aufenthaltsgesetz. Dieser definiert, dass ein Nachzug möglich ist, wenn für Ehegatten oder minderjährigen ledigen Kindern, bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Welche das sind, lesen Sie hier.

Familienzusammenführung in Deutschland

Familienzusammenführung: Ob Kindernachzug oder Ehegattennachzug, die Familie ist wieder vereint!
Familienzusammenführung: Ob Kindernachzug oder Ehegattennachzug, die Familie ist wieder vereint!

Allein in einem fremden Land, während Ehepartner und Kinder im Heimatland warten: Dieses Szenario ist für die meisten Menschen mit Familie ein Alptraum. Doch oftmals lassen nationale Bestimmungen zumindest zeitweilig keine anderen Möglichkeiten offen.

Spätestens, wenn der eigene Status im neuen Land geklärt ist, können viele Ausländer einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen und ihre Lieben auf diesem Weg wieder nah bei sich haben.

Doch welche Voraussetzungen gelten für den Familiennachzug nach Deutschland? Dürfen Flüchtlinge einen entsprechenden Antrag stellen? Und welche Rechte haben Ausländer, die dank Nachzug ins Land kommen? In diesem Ratgeber finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um den Familien- und Ehegattennachzug.

Die Familienzusammenführung folgt diesem Grundsatz:

Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert. (§ 27 AufenthG)

Wer kann einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen?

Zur Familienzusammenführung sind viele Unterlagen nötig.
Zur Familienzusammenführung sind viele Unterlagen nötig.

Eine Voraussetzung des Familiennachzugs ist, dass ein Familienangehöriger eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis besitzt. Hier sind zwei Fälle möglich:

  • Derjenige ist Deutscher
  • Derjenige ist Ausländer und hat eine Aufenthaltserlaubnis

Je nachdem, welche Konstellation zutrifft, greifen andere Regelungen.

Grundsätzlich finden sich alle Richtlinien zum Familien- und Ehegattennachzug in den Paragraphen 28 bis 30 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

  1. Ehegatten eines Deutschen,
  2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
  3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. (§ 28 AufenthG)

(1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss

  1. der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, Aufenthaltserlaubnis oder eine Blaue Karte EU besitzen und
  2. ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen. (§ 19 AufenthG)

Es wird deutlich, dass eine Familienzusammenführung zu einem deutschen Staatsbürger deutlich leichter zu gestalten ist, als der Familiennachzug zu Ausländern in Deutschland.

Der Familiennachzug zu Deutschen: Ist ein Visum zur Familienzusammenführung nötig?

Laut Ausländerrecht ist zum Familiennachzug meist ein Visum nötig.
Laut Ausländerrecht ist zum Familiennachzug meist ein Visum nötig.

Viele Besucher aus anderen Ländern können nur mit einem gültigen Visum in Deutschland einreisen. Für kurze Besuche eignen sich Touristenvisa, für längere oder dauerhafte Aufenthalte ist diese Visumsform nicht ausreichend.

Vereint sich eine Familie wieder, möchten die im Ausland verbliebenen Angehörigen selbstverständlich unbegrenzt bei ihrem in Deutschland lebenden Familienmitglied bleiben.

Ein entsprechender Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung kann jedoch meist nur dann erfolgen, wenn sich die Antragsteller schon hierzulande aufhalten.

Aus diesem Grund ist für eine erfolgreiche Familienzusammenführung vorab ein Visum zur Einreise nötig. Dieses muss bei der Auslandsvertretung Deutschlands im Heimatland der Familien beantragt werden – also bei der deutschen Botschaft.

Die entsprechende Behörde verlangt eine Reihe von Nachweisen, bevor Sie eine Entscheidung bezüglich des Visums trifft. Da oftmals Originaldokumente verlangt werden, kann das deutsche Familienmitglied die passenden Nachweise ebenfalls bei der zuständigen Ausländerbehörde vorlegen.

Folgende Nachweise sind mindestens zu erbringen:

  • Nachweis, dass der/die Zuziehende Grundkenntnisse der deutschen Sprache erlangt hat. Verlangt wird hier das Niveau A1 des Goethe-Instituts
  • Kopie des Personalausweises
  • Eine formlose Einladung des in Deutschland lebenden Familienmitglieds
  • Beim Nachzug eines Ehegatten: Heiratsurkunde
  • Drei Passbilder des Antragsstellers
Da Ausländerbehörden und Botschaften in Sachen Visum für die Familienzusammenführung Hand in Hand arbeiten, können die notwendigen Unterlagen bei beiden Behörden vorgelegt werden.

Wird dem Visumsantrag zugestimmt, ist eine Einreise nach Deutschland für die Familien möglich. Doch Vorsicht: An diesem Punkt wurde noch keine Aufenthaltserlaubnis erworben – lediglich ein Visum.

Zu Ausländern in Deutschland ziehen: Diese Nachweise sind erforderlich

Das Prinzip funktioniert ähnlich, wenn Familienangehörige zu einem Nicht-Deutschen ziehen möchten, der eine Aufenthaltserlaubnis hierzulande besitzt. Allerdings verlangt das Recht hier nach deutlich mehr Nachweisen, bevor ein entsprechendes Visum zum Ehegatten- oder Kindernachzug erteilt wird.

Zum einen muss ausreichend Wohnraum für die ganze Familie vorhanden sein. Hier können Sie beispielsweise einen Mietvertrag vorlegen. Zudem muss gewährleistet sein, dass der Lebensunterhalt für alle gesichert ist. Hier dient in der Regel ein Arbeitsvertrag oder eine Steuererklärung als Nachweis.

Kann die Person, zu welcher Familienmitglieder ziehen wollen, nicht für den Unterhalt aufkommen, wird laut Ausländerrecht die Familienzusammenführung in der Regel verweigert. Dies ist besonders dann der Fall, wenn derjenige Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht. Allerdings können selten Härtefallentscheidungen getroffen werden.

Der Familiennachzug für Flüchtlinge: Voraussetzungen und Fristen

Flüchtlinge dürfen eine Familienzusammenführung beantragen.
Flüchtlinge dürfen eine Familienzusammenführung beantragen.

Ist das Asylverfahren endlich durchlaufen, möchten viele Flüchtlinge so schnell wie möglich mit ihrer Familie vereint sein.

Leben beispielsweise Kinder oder Ehepartner noch in ihrem Heimatland, können Asylberechtigte diese auf Antrag nach Deutschland holen.

Allerdings ist dies nicht für jede Form der Aufenthaltsgestattung möglich: Es gelten enge Richtlinien zur Familienzusammenführung für Flüchtlinge.

Welcher Status berechtigt Flüchtlinge zum Familiennachzug?

Flüchtlinge, die sich in Deutschland aufhalten, können verschiedene Status aufweisen:

  • Asylberechtigung nach Art. 16a des Grundgesetzes
  • Anerkannter Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention
  • Subsidiärer Schutz
  • Duldung

Je nachdem, welchen Status Sie haben, können Sie eine Familienzusammenführung beantragen, oder nicht.

Asylberechtigte und Flüchtlingsstatus

Haben Sie eine Asylberechtigung oder einen Flüchtlingsstatus erhalten, dürfen Sie Ihre nahe Verwandschaft auf Antrag in Deutschland einreisen lassen. Dies betrifft allerdings nur Ehepartner und Kinder – bzw. Eltern für minderjährige Flüchtlinge.

Entferntere Verwandte fallen also nicht unter diese Regelung und müssen sich, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, regulär um ein Visum bemühen.

Für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sind zwei Fälle voneinander zu unterscheiden:

  • Sie stellen den Antrag auf Familienzusammenführung binnen drei Monate nach der Anerkennung
  • Der Antrag wird nach mehr als drei Monaten gestellt

Im ersten Fall entfallen bestimmte Beschränkungen und Ihre Familienangehörige erhalten ein sogenanntes „Familienasyl“ leichter. Dieses greift im Übrigen auch, wenn sich alle Mitglieder bereits in Deutschland aufhalten, aber manche noch keine eigene Aufenthaltserlaubnis bekommen haben.

Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sind im § 29 AufenthG festgehalten:

(2) Bei dem Ehegatten und dem minderjährigen ledigen Kind eines […] kann von den Voraussetzungen des § 5 Absatz 1 Nummer 1 und des Absatzes 1 Nummer 2 abgesehen werden. In den Fällen des Satzes 1 ist von diesen Voraussetzungen abzusehen, wenn

  1. der im Zuge des Familiennachzugs erforderliche Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels innerhalb von drei Monaten nach unanfechtbarer Anerkennung als Asylberechtigter oder unanfechtbarer Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 gestellt wird und
  2. die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft in einem Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist und zu dem der Ausländer oder seine Familienangehörigen eine besondere Bindung haben, nicht möglich ist.
Experten empfehlen daher, den entsprechenden Antrag so schnell wie möglich zu stellen.
Dank Kindernachzug bleiben eine Familiengemeinschaft bestehen.
Dank Kindernachzug bleiben eine Familiengemeinschaft bestehen.

Verstreichen mehr als drei Monate vom Zeitpunkt der Anerkennung an, müssen Sie deutlich mehr Nachweise erbringen, bevor Ihre Familie sich Ihnen anschließen kann. Es gilt zu beweisen, dass Sie ohne Hilfe für Ihre Familie aufkommen können. Dazu zählt, dass Sie genug Geld verdienen, ausreichend Wohnraum vorweisen können und die gesetzlich verpflichtende Krankenversicherung Ihrer Angehörigen finanzieren können.

Außerdem müssen Ihre Familienmitglieder die deutsche Sprache zu einem gewissen Grad beherrschen und dies auch nachweisen. An dieser Stelle wird darauf geachtet, dass sich diejenigen zumindest rudimentär auf Deutsch verständigen können. Verlangt wird das Sprachniveau A1. Möchten Sie Kinder unter 16 Jahren nach Deutschland holen, entfällt die Pflicht zum Sprachnachweis.

All diese Voraussetzungen sind zu Familienzusammenführung jedoch nicht notwendig, wenn Sie den Antrag innerhalb der ersten drei Monate nach Anerkennung Ihres Asylstatus stellen

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Subsidiär Schutzberechtigte: Ist ein Familiennachzug möglich?

Als subsidiär Schutzberechtigter bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, danach muss Ihr Status erneut geprüft werden. Bis Anfang 2016 hatten auch Menschen mit diesem Status das Recht auf Familienzusammenführung.

Gemäß § 104 Absatz 13 AufenthG ist ein Familiennachzug zu Personen, die nach dem 17. März 2016 eine Aufenthaltsgenehmigung als subsidiär Schutzberechtigter erhalten haben, bis zum Stichtag des 16. März 2018 nicht möglich. Das heißt: Personen, denen der subsidiäre Schutz bereits zuerkannt wurde und die eine Aufenthaltserlaubnis bis zum 17. März 2016 erhalten haben, können den Familiennachzug sofort beantragen. Übrigens: Auch, wenn der subsidiär Schutzberechtigte minderjährig und allein in Deutschland ist, hat er in den ersten zwei Jahren kein Anrecht auf eine Familienzusammenführung, sofern die rechtlichen Bestimmungen nicht erfüllt sind.

Befinden sich Ihre Angehörige allerdings in einem Flüchtlingscamp in dem Libanon, der Türkei oder in Jordanien, kann Ihre Familie womöglich in einem sogenannten „Kontingent“ Zugang nach Deutschland erlangen.

Neue Regelungen seit 2018: § 36a AufenthG

Familiennachzug: Subsidiärer Schutz schränkt die Möglichkeiten dafür ein.
Familiennachzug: Subsidiärer Schutz schränkt die Möglichkeiten dafür ein.

Eine sogenannte „humanitäre Entscheidung“ kann dazu führen, dass ein Familien- oder Ehegattennachzug innerhalb der ersten zwei Jahre erlaubt wird. Dies wird von der zuständigen Ausländerbehörde entschieden.

Mit der Schaffung des § 36a im AufenthG wurde Mitte 2018 die derzeit gültige rechtliche Grundlage für den Familiennachzug bei subsidiärem Schutz geschaffen. Hier ist definiert, wann dieser grundsätzlich möglich ist. Es gilt diesbezüglich Folgendes:

Dem Ehegatten oder dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative besitzt, kann aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Gleiches gilt für die Eltern eines minderjährigen Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative besitzt, wenn sich kein personensorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält; § 5 Absatz 1 Nummer 1 und § 29 Absatz 1 Nummer 2 finden keine Anwendung. Ein Anspruch auf Familiennachzug besteht für den genannten Personenkreis nicht. Die §§ 22, 23 bleiben unberührt.

Was in diesem Zusammenhang unter humanitären Gründen zu verstehen ist, wird im zweiten Absatz des Paragraphen genauer bestimmt. Demzufolge kann ein Familiennachzug zu einem subsidiär Schutzbedürftigen stattfinden, wenn:

1. die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft seit langer Zeit nicht möglich ist,

2. ein minderjähriges lediges Kind betroffen ist,

3. Leib, Leben oder Freiheit des Ehegatten, des minderjährigen ledigen Kindes oder der Eltern eines minderjährigen Ausländers im Aufenthaltsstaat ernsthaft gefährdet sind oder

4. der Ausländer, der Ehegatte oder das minderjährige ledige Kind oder ein Elternteil eines minderjährigen Ausländers schwerwiegend erkrankt oder pflegebedürftig im Sinne schwerer Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten ist oder eine schwere Behinderung hat. Die Erkrankung, die Pflegebedürftigkeit oder die Behinderung sind durch eine qualifizierte Bescheinigung glaubhaft zu machen, es sei denn, beim Familienangehörigen im Ausland liegen anderweitige Anhaltspunkte für das Vorliegen der Erkrankung, der Pflegebedürftigkeit oder der Behinderung vor.

Sollte ein Rechtsanwalt die Familienzusammenführung für Flüchtlinge in die Wege leiten?

Ein Familiennachzug ist mit Rechtsanwalt meist leichter zu erreichen.
Ein Familiennachzug ist mit Rechtsanwalt meist leichter zu erreichen.

Oftmals führt ein Antrag auf Familiennachzug dazu, dass die kontaktierte Ausländerbehörde eine erneute Prüfung des Asylstatus beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erbittet.

Findet beispielsweise eine Re-Evaluierung Ihres Falles statt und Ihr Status wird auf den subsidiären Schutz begrenzt, kann Ihre Familie nicht nachkommen.

Stellt ein Rechtsexperte – etwa ein Fachanwalt für Migrationsrecht – den Antrag an Ihrer Stelle, kann obiges Szenario vermieden werden.

Seit der Verabschiedung des Asylpaket II werden mehr Flüchtlinge als subsidiär schutzberechtigt eingestuft – sodass die Zahl derjenigen, die einen Anspruch auf Familiennachzug haben, proportional sinkt.

Antrag stellen: Welche Unterlagen sind für eine Familienzusammenführung notwendig?

Der erste Schritt ist geschafft: Ihre Familie hat ein Visum bekommen und konnte damit in Deutschland einreisen. Nun ist es an der Zeit, eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund des Familiennachzuges zu beantragen.

An dieser Stelle wird noch einmal geprüft, ob zum Kinder- oder Ehegattennachzug die Voraussetzungen erfüllt sind. Den „Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis“ reichen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde ein.

Folgende Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen:

  • Pass – bei Kindern der Kinderpass
  • Gültiges Einreisevisum
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis der Deutschkenntnisse oder Anmeldung in einer Sprachschule
  • Schulbescheinigung für schulpflichtige Kinder – eine Aufnahmeerklärung einer Schule reicht ebenfalls aus
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Biometrisches Passbild

Findet die Familienzusammenführung zu einem in Deutschland lebenden Ausländer statt, müssen die weiteren Voraussetzungen ebenfalls erneut überprüft werden:

  • Nachweis, dass genug Wohnraum zur Verfügung steht – Mietvertrag o.Ä.
  • Nachweis, dass der Lebensunterhalt Aller gesichert ist – Arbeitsvertrag oder Steuerbescheid
Für eine Familienzusammenführung sind meist Deutschkenntnisse nötig.
Für eine Familienzusammenführung sind meist Deutschkenntnisse nötig.

Beachten Sie: Jeder einzelne Fall wird genauestens von der Behörde überprüft. Je nach Situation können noch weitere Dokumente verlangt werden.

Ein entsprechender Aufenthaltstitel kann höchstens für die Dauer ausgestellt werden, in welcher der in Deutschland Lebende verweilen darf.

Haben Sie als Familienvater beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre, dürfen Ihre nachgezogenen Familienmitglieder nicht länger als Sie hierzulande bleiben. In der Regel enden somit alle Aufenthaltstitel Ihrer Familie zum selben Zeitpunkt.

Wie wird bei einer Familienzusammenführung eine Krankenversicherung erlangt?

Hierzulande gilt eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Ein entsprechender Nachweis muss bei der Antragsstellung auf ein Aufenthaltsrecht vorgelegt werden. Doch wie kommen neu zugezogene Ausländer an eine solche Versicherung?

An dieser Stelle greift die Familienversicherung. Ob Ehepartner oder Kinder: Sie können Ihre Familienmitglieder bei sich mitversichern lassen. Dazu sollten Sie Ihre Versicherung kontaktieren und einen entsprechenden Antrag stellen. Sobald der Zugezogene eine eigene Arbeit aufnimmt, welche mit mehr als 400 Euro vergütet wird, muss er eine eigene Krankenversicherung aufnehmen.

Welche Rechte haben Zugezogene?

Ziel einer Familienzusammenführung ist es nicht nur, eine bestehende Familie wieder zu vereinen – vielmehr sollen alle Mitglieder die Möglichkeit haben, sich hierzulande zu integrieren. Dazu gehört auch, dass eine Arbeit aufgenommen werden kann.

Ausländerecht: Wie die Familienzusammenführung möglich ist, wird in diesem geregelt.
Ausländerecht: Wie die Familienzusammenführung möglich ist, wird in diesem geregelt.

Sofern jene Person, welche die Familienzusammenführung ermöglichte – indem sie eine Aufenthaltserlaubnis erlangte – arbeiten darf, haben auch Zugezogene ein Recht auf Arbeit. Dies gilt allerdings erst ab Vollzug von dem Familiennachzug – das Visum allein reicht nicht aus.

Die Bürokratie Deutschlands greift allerdings auch bei der Arbeitserlaubnis erneut: Ein entsprechender „Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung“ ist bei der zuständigen Ausländerbehörde einzureichen, sobald Sie eine passende Stelle gefunden haben.

Auch bei einer Familienzusammenführung aus Asyl- und Flüchtlingsgründen dürfen in der Regel alle Familienmitglieder arbeiten. In den seltenen Fällen eines Familiennachzugs zu einem subsidiär Schutzberechtigen ist eine Arbeitsaufnahme ebenfalls möglich.

Quellen und weiterführende Links

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Familienzusammenführung: Die Familie wieder vereinen
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

691 Gedanken zu „Familienzusammenführung: Die Familie wieder vereinen

  1. Sara

    Sehr Geerhter Damen und Herren

    Ich habe eine frage bezüglich Ehegattennachzug, und zwar ich weiss was alle vorrausetzungen sind, zu meine person ich bin marokkanischestaatsangehörige alleinerziehend und habe eine 2 järige tochter, mein mann ( nicht vater meines kindes) stellt dem nächst den antrag auf familienzusammenführung, und meine frage ist wird Das Einkommen von meine Tochter( deutsch) auch mit berechnet? Sie bekommt kindergeld und unterhalt, Oder muss mein Einkommen für uns drei reichen…mir würde mal gesagt das wenn meine Tochter deutsche ist würde mein ehemann auch mit hartz4 sogar visum bekommen? Ist das richtig
    Danke im vorraus

    1. anwalt.org

      Hallo Sara,

      bei einem Familiennachzug zu deutschen Familienangehörigen, wird in der Regel auf einen Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts verzichtet. Allerdings kann die zuständige Behörde einen solchen unter Umständen dennoch verlangen.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Sara

        Erstmal Vielen Dank für Ihre Antwort. Hab ne andere frage,gilt das auch wenn meine Tochter nicht die Tochter meines mannes? Wird da auch auf lebensunterhaltssichrung verzichtet?

        1. anwalt.org

          Hallo Sara,

          diesbezüglich sollten sich sich bei der zuständigen Behörde erkundigen. In der Regel wird bei einem Nachzug zu Deutschen auf den Nachweis verzichtet. Da Ihre Tochter ebenfalls deutsche Staatsangehörige ist, sollte dies auch auf sie zutreffen.

          Ihr Team von anwalt.org

          1. Sara

            Ich Danke Ihnen.

  2. Sina Z.

    Hallo liebes Team von anwalt.org,

    erst einmal ein dickes Lob für die zahlreichen Tips und Hilfestellungen auf dieser Seite. Ihr seid wirklich sehr hilfreich und flott:) DANKE.

    nun habe auch ich eine Frage, auch wenn ich bereits ähnliche Fragestellungen lesen konnte, aber eben nur ähnliche:)

    Folgendes:
    ich bin deutsche Staatsbürgerin, mein Mann kommt aus Bosnien (nicht EU), wir sind seit 2011 verheiratet und haben eine gemeinsame Tochter (3,5 Jahre, beide Staatsangehörigkeiten). Bislang führten wir eine „Fern-Ehe“, unsere Tochter und ich sind in Deutschland, mein Mann in BiH. Jetzt wollen wir das aber ändern, er soll auch nach Deutschland kommen, eigentlich geht es in erster Linie darum, dass wir uns selbstständig machen wollen, und es fürs Geschäft leichter ist, wenn auch er eine EU-Arbeitserlaubnis hat.

    Unser erster Schritt für Familienzusammenführung war es in der deutschen Botschaft in Sarajevo (BiH), den Antrag auf Familienzusammenfürhrun stellen zu wollen. Leichter gedacht, als getan, denn der voraussichtliche Termin um lediglich den Antrag abgeben zu können ist erst ENDE 2019! Zwei Jahre Wartezeit sind doch unzumutbar, finden Sie nicht?

    Darauf habe ich sofort die Ausländerbehörde in meiner Stadt in Deutschland angeschrieben und gefragt, ob es denn nicht möglich wäre, das komplette Verfahren aus Deutschland aus starten zu können, OHNE den Weg über die Botschaft. Leider haben Sie meine Frage nicht wirklich verstanden, denn als Antwort kam „die Ausländerbehörde hätte keinen Einfluss auf die Terminvergabe im Ausland“, darum geht es ja gar nicht. Ich warte auf eine erneute Antwort, weil ich meine Frage noch einmal expliziter gestellt habe. Gleichzeitig habe ich auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit der gleichen Frage angeschrieben, warte noch auf eine Antwort.

    und jetzt frage ich auch hier noch einmal: wissen Sie, ob es eine Möglichkeit gibt, den Antrag auf Familienzusammenführung in Deutschland zu starten, OHNE dabei zwei Jahre warten zu müssen, um den Antrag im Heimatland meines Mannes abgeben zu können? Was wäre wenn mein Mann einfach nach Deutschland kommt, und wir direkt zur Ausländerbehörde gehen um ihn dort anzumelden? Kennen Sie so einen Fall? Ist das machbar?

    Wäre super, wenn sie mir hier weiter helfen könnten.

    Vielen lieben Dank im Voraus und beste Grüße,
    Sina

    1. anwalt.org

      Hallo Sina Z.,

      in der Regel sollte ein solcher Antrag auf mit Hilfe der Ausländerbehörde möglich sein. Im Zweifel sollten Sie sich an einen spezialisierten Anwalt wenden und mit diesem die weitere Vorgehensweise abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. A.b

    Hallo,
    ich habe die Deutsche staatsbürgerschaft bin auch in deutschland geboren und besitze auch die Libanesische, mein mann lebt noch im Libanon besucht aber derzeit dort ein Deutschkurs. Wenn er fertig damit ist und besteht, möchte ich ein familiennachzug für meinen mann im libanon machen damit er hierher zu mir ziehen kann. Ich habe ca 3 Jahre gearbeitet arbeite aber seit dem 1.09.17 nicht mehr bin aber auf der suche nach eine neuen Arbeitsstelle habe jetzt aber Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.

    Meine frage ist kann ich trotz arbeitslos meinen mann nach deutschland holen?
    Und was für Unterlagen werden von mir und meinen Mann verlangt.

    1. anwalt.org

      Hallo A.b.,

      in der Regel wird bei einem Familiennachzug zu deutschen Staatsbürgern auf einen Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts verzichtet. Dennoch kann es vorkommen, dass ein solcher in Einzelfällen verlängt wird. Neben dem Antrag müsssen üblicherweise Deutschtkenntnisse beim nachziehenden Ehepartner nachgewiesen sowie die Heiratsurkunde vorgelegt werden. Zudem sind Ausweis/Pass und oft auf die Geburtsurkunde vorzulegen. Sind weitere Unterlagen notwendig, werden Sie darüber vom zuständigen Amt informiert.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. M.S.

    Guten Tag,
    Mein Freund hat einen Abschiebebescheid bekommen, der Asylantrag viel negativ aus. Er hält sich seit 2 1/2 Jahren in Deutschland auf. Wir erwarten in den nächsten Tagen unser gemeinsames Kind und möchten eine Aufenthaltsgenehmigung nach Paragraph 28 stellen. Da die Originalpapiere noch dem BAmF vorliegen können wir noch keine Sorgerechtserklärung beantragen. Eine Vaterschaftsanerkennung haben wir bereits gemacht. Nun sitzt uns die 30 Tage Frist die im Bescheid steht im Nacken. Wie gehen wir am besten vor? Setzt die Abschiebung aus sobald der Antrag gestellt wurde? Über eine Antwort freuen wir uns sehr.

    MfG M.S.

    1. anwalt.org

      Hallo M.S.,

      in diesem Fall empfehlen wir Ihnen sich an einen versierten Anwalt zu wenden und mit diesem die Sachlage sowie das weitere Vorgehen zu besprechen.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Halime E.

    Hallo ich bin deutsche Staatsbürgerin und habe dieses Jahr meinen in Marokko geheiratet. Haben schon alle erforderlchen unterlagen vorbereitet und auch der Sprachkurs ist erfolgreich bestanden. Wir haben im August einen Termin bei der deutschen Botschaft in Marokko für eine Familienzusammenführung beantragt und leider noch keine Antwort erhalten. Jetzt habe ich die Auskunft erhalten das es mit dem Termin voraussichtlich erst im Mai 2018 klappen könnte. Dies ist jedoch ein sehr langer Zeitarum für uns und vor allem konnte ich schon eine Arbeitsstelle für meinen Mann für anfang 2018 organisieren. Diese Arbeitsstelle würde ihm dann ja leider entgehen wenn es nicht rechtzeitig mit dem Visum und der aufenthaltsgenehmigung klappt. Gibt es eine Möglichkeit das Verfahren zu beschleunigen?? Ich wäre für einen Tipp sehr dankbar weil wir momentan sehr am verzweifen sind …

    1. anwalt.org

      Hallo Halime E.,

      bezüglich einer Beschleunigung der Terminvergabe können wir leider keine Aussagen treffen. Jedoch sollte die zuständige Ausländerbehörde Ihnen Hinweise geben können, ob eine andere Möglichkeit besteht, das Verfahren zu beschleunigen.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Maher

    Guten Tag
    Ich bin aus Syria, ich habe Aufenthalt für 3 Jahre, ich bin anerkannt als Flüchtling. Der Bescheid ist am10.215 vom Bundesamt ausgestellt.
    Momentan mache ich B2 Kurs.
    Am 01.011.2016 habe ich mit Tunesischen Mädchen in Tunis geheiratet. Meine Frau hat mich 3 Monaten mit Schengen Visum (Frankreich) besucht und sie hat B2 Telk bekommt. Sie ist Ärztin. Sie bereiet sich für Fachspracheprüfung bei Oberbayern Regierung vor, aver es dauert viel zeit (6- 9) Monaten.
    Könnte ich Familiennachzug für syrischen Flüchtlingen machen oder nicht. Wenn lch nicht kann,wie bring ich meine Frau hier? Und wenn ich arbeite , wie sind die Voraussetzungen für das? Brauche ich unbefristeten Arbeitsvertrag?
    sie ist Schwanger, und sie ist noch mit Schengen Visum, und die Fachspracheprüfung dauert 6 Monaten und sie kann vielleicht zum erstenmal nicht bestehen, was soll ich für mein Kind machen? Ich brauche Möglichkeit, damit sie hier bleibt und braucht keine viel zeit
    Vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo Maher,

      als anerkannter Flüchtling können Sie den Familiennachzug beantragen. Hierfür müssen Sie nachweisen, dass Sie ohne Hilfe für Ihre Familie aufkommen sowie die Krankenversicherung für Ihre Familie bezahlen können und ausreichend Wohnraum vorhanden ist. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Ausländerbehörde und lassen Sie sich dort beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Mübi

    Hallo

    Meine Frage ist,
    Ich bin Deutsche und meine Tochter ist auch deutsche aber mein Ehemann / Vater meiner Tochter ist türkischer Staatsbürger und lebt noch in der Türkei…. wir würden aber gerne vereint in Deutschland leben
    Einige Freunde meinten es währe im Falle eines gemeinsamen Kindes unkomplizierter um eine Famillienzusammenführung zu vollziehen….

    Können sie mir vielleicht einen Rat geben was uns

    In vor raus bedanke ich mich ganz herzlich

    1. anwalt.org

      Hallo Mübi,

      ein Familiennachzug zu deutschen Staatsbürgern ist in der Regel etwas einfacher gestaltet. Voraussetzung ist, dass der Ehepartner einfache Deutschkenntnisse nachweisen kann oder belegt warum ein Deutschkurs im Heimatland nicht möglich war. Ein Nachweis, dass der Lebensunterhalt in Deutschland gesichert ist, wird in der Regel nicht verlangt, kann aber unter Umständen dennoch angefragt werden. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Ausländerbehörde.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Sabine

    Hallo hab eine Frage ich bin deutsche stadtbürgerschaft und mein verlobte noch kein ehe mann haben zusamen ein Kind 1 jahr alt. Und er hat nächste monat Termin um Visum zu beantragen aber die Frage ist braucht er eine krankenversicherung? Und muss er vorzeigen das ich arbeite weil ich lebe vom jobcenter mir wurde gesagt da ich deutsche bin brauch ich keine feste job??

    1. anwalt.org

      Hallo Sabine,

      in der Regel wird bei einem Familiennachzug zu deutschen Staatsbürgern von der Prüfung des gesicherten Lebensunterhalts abgesehen. Dies sollte also keine Rolle spielen. Bezüglich der Krankenversicherung sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung bezüglich einer Familienversicherung verkundigen. Eine solche muss für den Nachzug jedoch vorliegen.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. mamalusy

    Liebes anwalt.org-Team,

    im Deutschkurs (ich unterrichte Deutsch für Frauen) trat folgendes Problem auf: die Anfrage eines Ehepaares mit gemeinsamem Kind (13 Monate) – sie ist Irakerin, er stammt aus dem Libanon – die beiden befinden sich momentan noch im Status „Asylbewerber“. Sie sind bereits zwei Jahre in Deutschland, sprechen beide sehr gut und gut Deutsch (die Frau wartet bei uns nur auf ihren offiziellen B2-Kurs) Sie haben eine 55 m² große Wohnung und der Mann arbeitet bei der Security einer Einrichtung.
    Nun hat mir die Frau erzählt, sie habe leider einen 12-jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung bei Ihren Eltern in Bagdad zurücklassen müssen, den sie natürlich – seit 3 Jahren – sehr vermisst.

    Die Mutter und der Stiefvater baten uns, jemanden zu finden, der den Jungen (und eventuell seine Oma) für ein paar Wochen einladen könnte. Da wir aber wissen, dass man hierbei mit seinem eigenen Vermögen haften muss, falls ‚etwas schief geht‘, wollten wir uns einfach informieren, ob es nicht noch eine andere Möglichkeit der Familienzusammenführung für diese Familie gibt. Wir können uns leider nicht in diesem Maße finanziell engagieren (sie wollen zwar für die Kosten selbst aufkommen, jedoch wissen wir nicht, in wiefern meinen Schülerinnen oder ihren Ehemännern alle Folgen klar sind.)

    Vielen Dank für eine erste Auskunft

    und freundliche Grüße

    mamalusy

    1. anwalt.org

      Hallo mamalusy,

      für eine Familienzusammenführung muss der Status tatsächlich erst feststehen. Liegen die Gründe für eine Asylantrag vor, kann dieser auch für ein Kind gestellt werden. Im Zweifel sollten Sie sich bei einer Flüchtlingshilfestelle oder einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Zohra

    Hallo liebes Team,

    ich habe folgende Fragen zu meinem Sachverhalt.
    Ich bin deutsche Staatsbürgerin und komme aus München. Mein Verlobter ist kanadischer Staatsbürger. Da Kanada zu den privileg Staaten gehört kann der Antrag für die Aufenthaltsgenehmigung auch nach Einreise erfolgen.

    Unser Standesamtlicher Termin in Deutschland ist am 4.Januar 2018. Ich verdiene derzeit netto 2200€ und keine weiteren Ausgaben und lebe bei meinen Eltern die eine 77m2 Eigentumswohung besitzen. Somit sind der Lebensunterhalt gesichert und es stehen genügen Wohnraum zur Verfügung.

    Ich muss Ihn nur noch über mich familienversichern. Wie lange dauert das so ca. bis man eine Genehmigung erteil bekommt. Er würde nämlich erst im Juli 2018 dann nach Deutschland ziehen. Ich würde mir bis dahin auch eine eigene Mietwohnung besorgen.

    Werden dann die Kriterien erneut geprüft? Stimmt es, dass man während der Antragstellung sich nicht in der Probezeit beim Arbeitgeber befinden darf? Würde das heißen ich kann meinen Job bis Juli nicht mehr wechseln?

    Vielen Dank für die Hilfe…

    1. anwalt.org

      Hallo Zohra,

      eine Aussage über die Dauer der Bearbeitung können wir nicht treffen, da dies immer vom jeweiligen Einzelfall und der bearbeitenden Behörde abhängt. In der Regel muss ein deutscher Staatsbürger für einen Familiennachzug einen gesicherten Lebensunterhalt nicht nachweisen, daher sollte die Probezeit in der Regel keine Rolle spielen. Dies gilt üblicherweise dann, wenn die Ehe schon besteht. Die Voraussetzungen werden durch die Behörden dann geprüft, wenn der Antrag gestellt wird.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Selin

    Hallo
    Ich habe ein paar Fragen
    Ich bin deutscher Saatsbürgerin und habe zwei kleine kinder 4 und 2 jahre.alt.Wir sind vor einem Monat aus der Türkei nach Deutschland umgezogen. Mein Mann lebt noch inder Türkei.. Er arbeitet noch bis Ende Dezember und nebenbei studiert er (Fernstudium)ich bekomme Alg2 .Was müssen wir tuen damit mein Mann nach deutschland kommen kann???

    1. anwalt.org

      Hallo Selin,

      Ihr Mann kann sich ggf. in Deutschland um eine Anstellung bemühen, um mit einer Genehmigung nach Deutschland offiziell einreisen zu können. Als Ehegatte kann der Nachzug aber in der Regel möglich sein. Wenden Sie sich für eine umfassende rechtliche Beratung bitte an einen Anwalt, der Ihnen auch erläutern kann, ob und welche Nachweise Ihr Mann hierfür erbringen müsste.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

  12. Amin

    Hallo,

    Ich bin deutscher Staatsbürger und habe letztes Jahr in Afghanistan geheiratet. Meine Ehefrau hat in Kabul den A1 Test bestanden. Nun kann Sie seit dem 31.05.2017 kein Visum zum Familienzusammenführung beantragen, weil die deutsche Botschaft durch Bombenanschlag zerstört wurde. Und auf der Webseite steht es, dass die Botschaft bis auf unbestimmte Zeit geschlossen ist.

    Meine Ehefrau hat bei der deutschen Botschaft in Pakistan, Indien und in Tadschikistan angerufen und nachgefragt ob Sie da Visum beantragen kann. Die haben zu ihr gesagt „Nein hier ist es nicht möglich“ :(

    Welche Möglichkeiten haben wir jetzt?

    Viele Grüße

    Amin

    1. anwalt.org

      Hallo Amin,

      wenden Sie sich am besten an die Ausländerbehörde an ihrem Wohnort. Diese sollten Ihnen Informationen geben können, was zu tun ist, wenn keine deutsche Vertretung im Ausland vorhanden ist. Auch das Auswärtige Amt sollten Ihnen mitteilen können, welche Schritte Sie unternehmen müssen.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Metaj

    Guten Abend meine Frage ist wie groß muss meine Wohnung sein das ich meiner Ehefrau die in Kosovo ist ein Visum schicken kann. Ich bin auch aus dem Kosovo. Zur Zeit lebe ich beim mein Bruder mit in der Wohnung. Wo ich einen Mietvertrag habe mit 20 qm 1 Zimmer wohnung wo ich Küche und Bad mit benutzen kann.Welches ich auch bezahle.

    1. anwalt.org

      Hallo Metaj,

      der Wohnraum muss für einen Familiennachzug ausreichend sowie angemessen sein. In der Regel sind für Familienmitglieder über sechs Jahren 12 qm zur Verfügung zu stellen. Ob der Wohnraum in Ihrem Falls als ausreichend angesehen wird, können wir nicht beurteilen. Diese Entscheidung obliegt letztendliche der zuständigen Behörde.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Dilarah

    Hallo,
    Ich bin deutsche Staatsbürgerin, hier geboren und beziehe seit einem Monat Hartz4. Einen Termin bei der deutschen Botschaft für Familiennachzug in Sarajevo, Bosnien haben wir, mein Ehegatte und ich (ohne Kinder) im Oktober. Auch im Oktober beginnt meine Ausbildung. Kann es sein dass unser Antrag abgelehnt wird aufgrund des Hartz4? Muss ich als deutsche Staatsbürgerin überhaupt Gehaltchecks abgeben? Ich wohne in einer 45m Zwei Zimmer Wohnung.

    1. anwalt.org

      Hallo Dilarah,

      in der Regel müssen deutsche Bürger keine Gehaltsnachweise erbringen.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Zahra R

    Schönen guten Tag,
    ich bin Iranerin und habe seit April 2017 mit meinem Freund in Deutschland zusammen gewohnt. Im September 2017 werden wir heiraten und dann beantrage ich das Heiratsvisum (Familienzusammenführung), weil mein aktueller Aufenthaltstitel ist Studienzweck. Wir sind beide Student und wollte gern wissen, ob ich nach der Eheschließung mehr arbeiten kann, bzw. ob ich mehr als 450 Euro verdienen kann. Ich habe gerade B1 Goethe-Zertifikat und lerne ich weiter Deutsch in der Volkshochschule im Niveau B2.2.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    mfg

    1. anwalt.org

      Hallo Zahra,

      dies sollte in der Tat möglich sein.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. marko d.

    Vielen Dank für Ihre informative Website.

    Meine serbische Ehefrau und ich (deutsche Staatsangehörigkeit) haben vor 9 Monaten in Serbien standesamtlich geheiratet.
    Seit 4 Monaten versuchen wir einen Termin bei der deutschen Botschaft in Belgrad zu erlangen, leider ohne Erfolg. Zahllose telefonische und schriftliche Anfragen blieben unbeantwortet. Dies ist äusserst frustrierend.

    Da meine Frau ja ohne Visum nach Deutschland einreisen darf (befristet für 90 Tage) möchte ich gerne folgendes in Erfahrung bringen:

    haben wir eine (wenn auch geringe) Chance, uns beim Ausländeramt vorzustellen und OHNE ein Visum zum Ehegattennachzug eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen?

    Falls nicht, kann ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen? Mein Anwalt (welcher mich hauptsächlich in Verkehrsangelegenheiten vertritt) hat schon einen Brief an die Botschaft geschickt, auch dies ist seit 14 Tagen ignoriert worden. Macht es Sinn, Hilfe bei einem Rechtsanwalt zu suchen, welcher auf Familienrecht spezialisiert ist? Können Sie hier eine Empfehlung machen?

    Vielen Dank nochmals.

    Mit freundlichen Grüßen,

    m.d.

    1. anwalt.org

      Hallo Marko,

      eine Rechtsberatung dürfen wir leider nicht erteilen. Allerdings empfiehlt es sich in Ihrem Fall, einen Anwalt für Ausländerrecht hinzuzuziehen.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. kaur

    Hallo, ich habe eine Frage und zwar habe ich in Indien geheiratet und möchte meinen Mann nach Deutschland holen. Er macht den A1 Kurs. Ich bin nicht in Deutschland geboren, aber habe die deutsche Staatsangehörigkeit. Muss ich jetzt eine Wohnung und meinen Lebensunterhalt/Einkommen nachweisen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Kaur

    1. anwalt.org

      Hallo Kaur,

      dies sollte in Ihrem Fall nicht notwendig sein.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Birte

    Hallo anwalt.org-Team,

    ich bin Deutsche (geborene) und möchte meinen amerikanischen Freund (für US-Bürger gibt es ja keine Visa-Pflicht vor Einreise soweit ich weiß) in Dänemark heiraten. Kann er normal als Tourist einreisen, wir heiraten in Dänemark, lassen die Heirat in DE anerkennen, und beantragen dann eine Aufenthaltsgenehmigung? Oder erst Antrag auf Familienzusammenführung ? Oder müssen wir direkt (also vor der Heirat) schon irgendwas beantragen? Darf mein zukünftiger Mann dann hier in DE bleiben nach der Heirat, oder muss er nach 3 Monaten wieder ausreisen, falls die Aufenthaltsgestattung nicht rechtzeitig vorliegt? Ist es ein Problem, dass ich zur Zeit lediglich einen Minjob habe und daher beim Jobcenter bin?

    Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    1. anwalt.org

      Hallo Birte,

      nach der Hochzeit muss Ihr Ehemann die Aufenthaltsgenehmigung nach der Einreise nach Deutschland einholen. Tut er dies nicht, kann er sich nur als Tourist in Deutschland aufhalten und muss nach Ablauf der Zeit zurück in die USA. Wenden Sie sich am besten direkt an die zuständige Ausländerbehörde, um alle weiteren Fragen zu klären.
      Die Sicherung des Lebensunterhalts spielt in Ihrem Fall in der Regel keine Rolle.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Marsida

    Hallo ich hätte da mal eine Frage,
    und zwar bin ich 19 Jahre alt und deutscher Staatsbürger. Ich habe diese Jahr mit meiner Ausbildung begonnen, die 3 Jahre lang dauert. Ich und meine verlobte aus dem Kosovo würden am liebsten nächstes Jahr schon heiraten und zusammen ziehen und nicht erst 3 Jahre warten bis ich meine Ausbildung abgeschlossen habe. Welche Kriterien muss ich erfüllen und ist es mir möglich noch während meiner Ausbildung meine Verlobte mach Deutschland zu holen ?

    1. anwalt.org

      Hallo Marsida,

      in der Regel muss für eine Familienzusammenführung der Lebensunterhalt der Familie gesichert sein und ausreichender Wohnraum vorhanden sein. Es obliegt der zuständigen Behörde zu entscheiden, ob dies bei Ihnen der Fall ist. Sie können den Antrag stellen, müssen jedoch eine eindeutige Heiratsabsicht, z. B. durch ein bestelltes Aufgebot, oder eine gültige Heiratsurkunde vorweisen. Weiterführende Informationen kann Ihnen die zuständige Behörde mitteilen.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Thomas R.

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage bezg. einer Urkundenüberprüfung.
    Ich bin deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland
    Meine Frau (aus Haiti) hat alle erforderlichen Papiere für ein Visum zum Ehegattennachzug eingereicht und nach 3 Monaten Bearbeitungszeit hat die Ausländerbehörde ihre Zustimmung der deutschen Botschaft mitgeteilt.
    Nun verlangt die Deutsche Botschaft aber trotzdem eine Urkundenprüfung ihrer Geburtsurkunde.
    Meine Frage:
    Kann die deutsche Botschaft trotz positiver Zustimmung der Ausländerbehörde
    eine Urkundenprüfung veranlassen und somit die Visumvergabe um ca. 6 Monate verzögern.

    1. anwalt.org

      Hallo Thomas,

      grundsätzlich darf die Botschaft in der Tat eine entsprechende Prüfung veranlassen. Es empfiehlt sich jedoch, einen versierten Anwalt zur Hilfe zu nehmen, um das Verfahren möglichst zu beschleunigen.

      Ihr Team von anwalt.org

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