Die Strafbarkeit von Voyeur-Aufnahmen fordert Yanni Gentsch, eine Joggerin aus Köln, die mit ihrer Petition bereits 100.000 Unterschriften gesammelt hat. Sie wurde nämlich von einem Radfahrer heimlich beim Joggen gefilmt. Nun ruft sie auf, solche Voyeur-Aufnahmen strafbar zu machen und das bestehende Gesetz (§ 184k StGB) zu verschärfen.
Warum Voyeur-Aufnahmen nicht immer strafbar sind

Während einer Jogging-Runde bemerkte die 30-jährige Yanni Gentsch, dass ein Radfahrer sie von hinten mit seinem Smartphone filmte. Sie konfrontierte den Mann und zwang ihn, das Video in ihrem Beisein zu löschen. Mit einem von ihr veröffentlichten Video dieser Konfrontation machte sie in den sozialen Netzwerken auf das weitverbreitete Problem aufmerksam.
In Deutschland ist das heimliche Anfertigen von Voyeur-Aufnahmen bisher nur strafbar, wenn es den Intimbereich betrifft. § 184k StGB regelt das sogenannte Upskirting, also das Filmen unter den Rock oder in den Ausschnitt, und stellt es unter Strafe. Dieser Tatbestand ist erfüllt, wenn:
- Die Aufnahme Genitalien, das Gesäß, die weibliche Brust oder die Unterwäsche, die diese Körperteile bedeckt, zeigt.
- Die genannten Körperbereiche eigentlich gegen den direkten Anblick geschützt sind und dennoch gefilmt werden.
- Solche Aufnahmen verwendet oder verbreitet werden (auch, wenn eine ursprünglich legal erstellte Aufnahme dieser Art wissentlich und ohne Erlaubnis an Dritte weitergegeben wird).
Als Yanni Gentsch eine Anzeige bei der Polizei erstatten wollte, wurde ihr mitgeteilt, dass die Erfolgschancen sehr gering seien. Grund dafür ist, dass im deutschen Gesetz solche Voyeur-Aufnahmen nicht strafbar sind, wenn der bekleidete Intimbereich gefilmt wird. Da Yanni Gentsch Kleidung trug und das Video weder veröffentlicht noch verbreitet wurde, erfüllte der Tathergang keinen Straftatbestand.
Diese rechtliche Lücke ermöglicht es, beispielsweise Frauen im Fitnessstudio oder im Schwimmbad weitgehend folgenlos zu filmen, solange sie bekleidet sind.
„Voyeur-Aufnahmen strafbar machen“-Petition sammelte bereits 100.000 Unterschriften
Aufgrund dieser Lücke im Strafgesetzbuch fordert Yanni Gentsch mit ihrer Petition „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen“, den bestehenden Paragraphen im StGB zu erweitern, damit auch das sexuell motivierte Filmen bekleideter Personen strafrechtlich verfolgbar ist. Bereits mehr als 100.000 Personen haben diese bereits unterschrieben.
Der Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Benjamin Limbach, zeigte sich bei der Übergabe der Petition „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen“ offen für das Anliegen. Er betonte, das Thema auf die Tagesordnung der Justizministerkonferenz zu setzen und forderte vom Bundesjustizministerium einen Gesetzesvorschlag.
Die Herausforderung bei einer Gesetzesänderung liegt in der klaren Abgrenzung zwischen strafbarem und erlaubtem Verhalten. Limbach wies darauf hin, dass die sexuelle Motivation des Filmenden zu beurteilen sei. Ein starkes Indiz ist beispielsweise, wenn die Kamera andauernd auf intime Körperbereiche wie Gesäß oder Brust gerichtet ist. Der Fall von Yanni Gentsch zeige deutlich, dass es Situationen gibt, in denen Betroffene einen klaren Übergriff erleben, aber bisher rechtlich schutzlos sind.