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Veröffentlichungsdatum: 20. März 2018
Oft steckt ja ein guter Wille dahinter: Zur Bundestagswahl posteten zahlreiche Wähler ihren Stimmzettel im Internet, um zur Wahl aufzurufen. Damit verletzten sie jedoch das Wahlgeheimnis. Es hagelte Strafanzeigen. Nun meldete sich die Staatsanwaltschaft.