Pferderecht: Ein breites Aufgabenfeld für Anwälte

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 25. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Pferderecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet
Pferderecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet

Was haben Pferde und Gebrauchtwagen gemeinsam? Bei einem Pferdekaufvertrag finden dieselben Vorschriften Anwendung wie bei einem Gebrauchtwagenkauf. Denn nach § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gelten für Tiere die Regelungen für Sachen .

Aber dies ist nur ein Aspekt, mit dem sich das Pferderecht beschäftigt. Hierunter fallen alle Streitigkeiten rund um Pferde und Pferdesport. Ein eigenständiges juristisches Rechtsgebiet für Pferde gibt es jedoch nicht. Vielmehr beschäftigen sich Pferderechtsanwälte mit den verschiedensten Bereichen: Das Spektrum reicht von Fragen zum Pferdekauf, einschließlich Streitigkeiten über Mängel bis hin zu Schadensersatzforderungen bei Unfällen mit Pferden. Ein Fachanwalt für Pferderecht prüft z.B. auch Einstellerverträge, berät im Bereich Tierarzthaftung und hilft bei Fragen aus dem Vereins- und Verbandsrecht.

Gerade weil das Pferderecht Fragen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten aufwirft, welche oft nur am jeweiligen Einzelfall entschieden werden können, empfiehlt es sich, bei Streitigkeiten einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

FAQ: Pferderecht

In welchen Gesetzen ist das Pferderecht geregelt?

Das Pferderecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet. Soweit es um z. B. um den Kauf eines Pferds geht, fällt es in den Bereich des Zivilrechts.

Was ist das Besondere am Pferdekauf?

Pferde sind Lebewesen. Dennoch finden die Regelungen über Sachen auf sie Anwendung, sodass ein Pferd zum Beispiel „mangelhaft“ sein kann. Was das bedeutet, lesen Sie hier.

Welche Rechte habe ich denn, wenn das Pferd nicht dem entspricht, was vereinbart wurde?

Welche Rechte Sie in diesem Fall geltend machen können, erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Besonderheiten beim Pferdekauf

Obwohl ein Pferdekaufvertrag auch mündlich zustande kommen kann, empfiehlt sich immer ein schriftlicher Vertrag. Dieser schafft Klarheit für beide Parteien und dient bei Streitigkeiten als Beweismittel. Bei der genauen Vertragsausgestaltung kann ein Anwalt für Pferderecht weiterhelfen.

Wer ist Vertragspartner?

Es werden verschiedene Formen von Pferdekaufverträgen unterschieden:

Zur eigenen Absicherung empfiehlt sich immer ein schriftlicher Pferdekaufvertrag.
Zur eigenen Absicherung empfiehlt sich immer ein schriftlicher Pferdekaufvertrag.
  1. zwischen Privatpersonen (von Verbraucher an Verbraucher)
  2. zwischen zwei Unternehmern
  3. zwischen privatem Verkäufer und Unternehmer als Käufer
  4. zwischen Unternehmer als Verkäufer und Verbraucher als Käufer

In den ersten drei Fällen besteht fast uneingeschränkte Vertragsfreiheit: Sowohl die Beschränkung der Haftung als auch ihr Ausschluss sind möglich. Außerdem kann die Verjährungsfrist von zwei Jahren auf einige Monate oder Wochen beschränkt werden.

Im vierten Fall liegt ein sogenannter Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) vor. Hier wird der Verbraucher gesetzlich besonders geschützt:

Unternehmer, die als Verkäufer auftreten, können sich gemäß § 475 S. 1 BGB nicht auf Vereinbarungen berufen, die die gesetzlichen Vorschriften zum Nachteil des Verbrauchers ändern.

So kann weder die Verjährung auf ein Jahr verkürzt noch die Haftung des Verkäufers grundsätzlich ausgeschlossen werden. Deshalb sollte der Vertrag genau festhalten, wer Vertragspartner ist. Das ist wichtig, weil ein Prozess vor Gericht auch dann verloren ist, wenn die falsche Person verklagt wird.

Pferd ist nicht gleich Pferd – Vertragsgegenstand und vereinbarte Beschaffenheit

Gemäß § 434 Abs. 1 S. 1 BGB muss das Pferd bei Gefahrübergang frei von Mängeln sein. Das ist es nur, wenn es zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

Wurde beispielsweise der Kauf eines Deckhengstes vereinbart und dieser erweist sich im Nachhinein als unfruchtbar, so liegt ein Mangel vor.

Im Pferdekaufvertrag sollte die Beschaffenheit des Pferdes vereinbart werden, z.B. die Eignung als Kutschpferd.
Im Pferdekaufvertrag sollte die Beschaffenheit des Pferdes vereinbart werden, z.B. die Eignung als Kutschpferd.

Schwieriger wird es z.B. bei Kaufverträgen über Reit- oder Turnierpferde oder über Kinderponys und Kutschpferde. Hier ist die Frage, ob das Pferd hierfür entsprechend geeignet ist, nicht ganz so einfach zu beantworten.

Aus diesem Grund ist eine Kaufuntersuchung durch einen Tierarzt sinnvoll. Dieser prüft die gesundheitliche Beschaffenheit des Pferdes. Sein Bericht kann zum Gegenstand des Kaufvertrags gemacht werden.

Über folgende Beispiele wird im Pferderecht immer wieder vor Gericht gestritten:

  • Das Reitpferd schlägt aus oder geht durch.
  • Das Kinderreitpferd beißt, bockt und schlägt aus.
  • Das für Springturniere gekaufte Pferd bleibt vor Hindernissen stehen.
  • Das für Turniere gekaufte Pferd zieht sich bei Belastungen ständig neue Verletzungen zu.
Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, diejenigen Beschaffenheitsmerkmale zu vereinbaren und schriftlich zu fixieren, die für den Käufer wichtig sind. Wenn diese Merkmale bei Gefahrübergang fehlen, kann er einen Mangel geltend machen.

Ein Fachanwalt für Pferderecht kann hier bei der korrekten Formulierung weiterhelfen.

Fehlt eine solche Vereinbarung oder lässt sich diese nicht beweisen, gilt das Pferd als mangelfrei, wenn es sich für die „gewöhnliche Verwendung“ eignet und eine Beschaffenheit aufweist, wie sie bei Pferden gleicher Art üblich ist (§ 434 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Die Frage, was hierunter zu verstehen ist, lässt sich nicht immer leicht zu beantworten. Es gibt im Pferderecht z.B. Urteile, die sich mit der Frage beschäftigen, ob Kissing Spines eine Abweichung von der üblichen Beschaffenheit darstellt. Das OLG Celle urteilte, dass dies bei etwa 50 Prozent der Pferde röntgenologisch nachweisbar sei und es keine derartige Abweichung darstelle.

Rückgaberecht bei Mängeln im Pferdekaufrecht

Doch selbst für den Fall, dass ein Mangel vorliegt, sieht das Pferderecht keine sofortige Rückgabe vor. Vielmehr gilt eine Art Stufenregelung. Zunächst muss der Käufer dem Verkäufer das Recht auf Nacherfüllung gewähren, bevor er Schadensersatz, Minderung oder eine Rückabwicklung des Vertrags geltend macht. Hierfür hat er dem Verkäufer eine angemessene Frist zu setzen.

Die Nacherfüllung ist entbehrlich, wenn der Verkäufer jeglichen Mangel bestreitet. Die Entbehrlichkeit gilt auch dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die bei Abwägung der Interessen von Käufer und Verkäufer eine sofortige Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen rechtfertigen.

Ist die Nacherfüllung des Pferdekaufvertrags fehlgeschlagen oder weist der Verkäufer endgültig sämtliche Ansprüche zurück, darf der Käufer gegebenenfalls den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

Im Streitfall lohnt es sich, einen Anwalt für Pferderecht einzuschalten.
Im Streitfall lohnt es sich, einen Anwalt für Pferderecht einzuschalten.

Daneben kann er auch Schadensersatz verlangen, wenn der Verkäufer fahrlässig oder vorsätzlich, also schuldhaft gehandelt hat. Das ist z.B. der Fall, wenn der Verkäufer eine Eigenschaft des Pferdes zusichert, die dieses gar nicht hatte oder aber wenn er einen Mangel arglistig verschweigt.

Allein das Pferdekaufrecht zeigt auf, dass der Teufel oft im Detail steckt. In der Regel kann ein Laie die Feinheiten dieses Rechtsgebiets kaum überblicken, sodass es sich im Streitfall und bei Fragen einer möglichen Haftung lohnt, einen auf das Pferdrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten.

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Pferderecht: Ein breites Aufgabenfeld für Anwälte
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Franziska hat nach ihrer juristischen Ausbildung in verschiedenen Branchen gearbeitet. Seit 2017 ist sie Teil der anwalt.org-Redaktion. Durch ihre fachliche Ausrichtung liegen ihr Texte zu unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellung im Verkehrsrecht, Umweltrecht, Strafrecht und vielem mehr.

3 Gedanken zu „Pferderecht: Ein breites Aufgabenfeld für Anwälte

  1. Neeltje

    Interessant, dass es für die Kaufverträge bei Pferden eine Stufenregelung anstatt eines Rücktrittrechts gibt. Meine Cousine ist eine leidenschaftliche Reiterin und sie hat sich gerade ein Pferd gekauft, das ich im Nachhinein leider als krank herausgestellt hat. Nun hat sie es jedoch schon lieb gewonnen, eine Art finanzielle Entschädigung vom Verkäufer wäre jedoch ihrer Meinung nach angemessen.

  2. Mailin D.

    Mein Vater hat einen Pferdehof und kauft und verkauft Pferde. Bein einem Kauf wurde behauptet das Pferd hätte eine besondere Abstammung aber wir haben herausgefunden, dass das Falsch ist. Der Wert des Pferdes ist somit rapide gesunken und mein Vater möchte sein Geld zurück.

  3. Bernd

    Muss man denn bei Pferden auch Kaufverträge abschließen? Ich dachte immer, dass ich ein Pferd auf dem Markt bezahlt wird und dann gehört es mir. Dazu muss man doch immer einen Zettel dabei haben, das ist bei uns auf dem Land nicht immer gegeben.

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