Deutschland. Am 1. Juli 2018 tritt ein neues Reiserecht in Kraft, das einige Veränderungen in Bezug auf Urlaube mit sich bringt. Vor allem dann, wenn Probleme während der Reise auftreten, sollen Urlauber durch das neue Reiserecht besser abgesichert sein. Außerdem sollen sogenannte verbundene Reiseleistungen dafür sorgen, dass Reisende ihr Geld zurückerhalten, wenn der Urlaub doch nicht stattfinden kann.
Neues Reiserecht: Änderungen bezüglich Pauschal- und Individualreisen
Bisher wurde im Reiserecht zwischen Pauschal- und Individualreisen unterschieden. Bei einer Pauschalreise genossen Urlauber stets den größten Reiseschutz, da der Reiseveranstalter bei Insolvenz haftet und bei Reklamationen ein Ansprechpartner ist.
Bei einer Individualreise musste sich der Urlauber im Falle von Reisemängeln um alles selbst kümmern. Durch ein neues Reiserecht wurden nun sogenannte verbundene Reiseleistungen eingeführt, die dem Urlauber bei einer Individualreise mehr Rechte verschaffen.
Eine verbundene Reiseleistung ensteht dann, wenn bei einem Reiseanbieter für ein und dieselbe Reise mehrere Leistungen innerhalb von 24 Stunden gebucht werden. Hierbei erhält der Urlauber mehr Rechte als bei einer Individualreise. Da ein neues Reiserecht in Kraft tritt, erhält er jetzt nämlich auch Insolvenzschutz, erhält also sein Geld zurück, wenn der Veranstalter zahlungsunfähig wird.
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Pauschal- und einer Individualreise?
- Individualreise: Bei einer Individualreise werden für den Urlaub erforderliche Leistungen einzeln gebucht. Dies kann auch erst vor Ort geschehen, wenn die Reise schon angetreten wurde.
- Pauschalreise: Bei einer Pauschalreise werden hingegen mindestens zwei Leistungen bei einem Reiseveranstalter zu einem einheitlichen Reisepreis gebucht.
Da ab Juli ein neues Reiserecht gilt, gibt es auch bei Pauschalreisen einige Änderungen. Eine Reise gilt nämlich künftig nicht mehr als Pauschalreise, wenn es sich um einen Urlaub in einer Ferienwohnung oder um eine Tagesreise bis 500 Euro handelt.
Neues Reiserecht: Änderungen für Reiseveranstalter
Dadurch, dass ein neues Reiserecht eingeführt wird, ergeben sich nicht nur Änderungen für Urlauber, sondern auch für die Reisebüros. Diese sind jetzt dazu verpflichtet, die Reisenden mittels Formblättern darüber zu informieren, welche Art der Reise vorliegt.
Tun sie dies nicht, gilt für jede Reise automatisch das Pauschalreiserecht. Es gilt außerdem, dass die Frist zur Abgabe einer Mängelanzeige von einem Monat auf zwei Jahre verlängert wird.
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