Modernisierung am Staatsangehörigkeitsrecht: Einbürgerung wird schneller möglich!

Letzte Aktualisierung am: 2. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Doppelte Staatsbürgerschaft, eine schnellere Einbürgerung und Erleichterungen für Gastarbeiter – das neue Gesetz zur Modernisierung vom Staatsangehörigkeitsrecht (StARModG) soll den Weg zum deutschen Pass deutlich vereinfachen. Inkrafttreten wird der Nachfolger des bisherigen Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) am 26. Juni. Welche Änderungen das Gesetz ab dann genau bereithält, haben wir für Sie zusammengefasst.

Die doppelte Staatsbürgerschaft kommt

Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beinhaltet die Erlaubnis zur Mehrstaatigkeit.
Die Modernisierung am Staatsangehörigkeitsrecht beinhaltet die Erlaubnis zur doppelten Staatsbürgerschaft.

Eine Einbürgerung in Deutschland ging bisher oft mit dem Verlust der früheren Staatsangehörigkeit einher. Denn um die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten zu können, mussten Menschen aus dem Ausland ihre alte Staatsangehörigkeit aufgeben. Nur in bestimmten Ausnahmefällen wurde eine Mehrstaatigkeit geduldet.

In Zukunft soll die doppelte Staatsbürgerschaft jedoch die Regel und nicht mehr die Ausnahme sein. Die Aufgabe einer bereits bestehenden Staatsbürgerschaft wird keine zwingende Voraussetzung mehr für die Einbürgerung sein und nur noch auf freiwilliger Basis erfolgen.

Die breite Anerkennung der Mehrstaatigkeit gilt erst ab Inkrafttreten des StARModG am 26. Juni. Wollen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit problemlos behalten, kann es daher sinnvoll sein, bis zum Sommer mit Ihrer Einbürgerung zu warten.

Kürzere Vorlaufzeiten bei der Einbürgerung

Einer der umstrittensten Punkte der Reform war die Verkürzung der Vorlaufzeit. Damit ist der Zeitraum gemeint, der seit der (rechtmäßigen) Ankunft in Deutschland verstrichen sein muss, um überhaupt einen Einbürgerungsantrag stellen zu können.

Trotz großer Proteste der Opposition hat es die Verkürzung der Vorlaufzeit in die Modernisierung vom Staatsangehörigkeitsrecht geschafft: Statt wie bisher acht Jahre Aufenthaltsdauer sollen nun fünf Jahre für den Erhalt des deutschen Passes ausreichen. Personen, die sich durch ein hohes soziales Engagement oder sonstige “besondere Integrationsleistungen” auszeichnen, können sogar schon nach drei Jahren einen Einbürgerungsantrag stellen.

Automatische Einbürgerung von Kindern

Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts bietet auch Kindern viele Chancen.
Die Modernisierung vom Staatsangehörigkeitsrecht bietet auch Kindern viele Chancen.

Auch für Kinder, die in Deutschland geboren werden, aber ausländische Eltern haben, gibt es Erleichterungen bei der Einbürgerung. Sie erhalten künftig automatisch und vorbehaltlos die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn:

  • mindestens ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und
  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Kein Einbürgerungstest für Gastarbeiter nötig

Eine besondere Stellung im modernisierten StARModG nehmen Gastarbeiter ein: Sie können auch ohne Einbürgerungstest eingebürgert werden. Lediglich ein mündlicher Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse ist notwendig. Auf diese Weise soll die Leistungs- und Aufopferungsbereitschaft der Gastarbeitergeneration anerkannt werden.

Welche Grenzen hat die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts?

Gleich bleibt dagegen der Grundgedanke des Forderns: Wirtschaftliche Unabhängigkeit bzw. ein Job sowie ausreichend gute Deutschkenntnisse bleiben feste Voraussetzungen für den Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit. Hier hat sich trotz Modernisierung beim Staatsangehörigkeitsrecht nichts geändert.

Bekenntnis zum Judentum und zur demokratischen Grundordnung

Ebenfalls Teil der Novelle ist die Konkretisierung des Bekenntnisses zur “freiheitlich demokratischen Grundordnung”. Dieses wird weiter durch das Bekenntnis „zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges“ ergänzt.

Das Signal ist klar: Wer Antisemit oder Rassist ist, kann nicht in Deutschland eingebürgert werden. Sollten nach der Einbürgerung judenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Tendenzen auftreten, so kann die Staatsbürgerschaft bis zu zehn Jahre rückwirkend aberkannt werden.

“Wer Teil unserer Gesellschaft sein will, muss diese entscheidenden Lehren aus der deutschen Vergangenheit mittragen.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser

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