
Tagein, tagaus sind die Inhaber von Geschäften vom Phänomen „Ladendiebstahl“ betroffen. Gerade Jugendliche treten hierbei immer wieder als Täter in Erscheinung. Oft lassen sich diese auch nicht durch den Einsatz von Überwachungskameras oder Sicherheitskräften abschrecken.
Doch was hat es mit dem Delikt genau auf sich? Was passiert bei einem Ladendiebstahl? Stellt dies einen eigenständigen Straftatbestand laut Strafgesetzbuch (kurz: StGB) dar oder kommt hier der „einfache“ Diebstahl zum Tragen? Welches Strafmaß gilt für Ladendiebstahl? Ist eine Geldstrafe zu erwarten oder kann einem Täter auch eine Freiheitsstrafe drohen? Wann tritt Verjährung ein und wann sollte ein Anwalt konsultiert werden? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Folgenden für Sie.
Inhalt
FAQ: Ladendiebstahl
Hier können Sie nachlesen, wie ein Ladendiebstahl im Strafgesetzbuch definiert wird.
Für einen Ladendiebstahl wird eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe ausgesprochen.
Bei einem Ladendiebstahl beträgt die Frist für die Verfolgungsverjährung fünf Jahre.
Was bedeutet die Definition von Ladendiebstahl im Einzelhandel?
Der Begriff „Ladendiebstahl“ bezeichnet laut Definition zunächst keinen eigenständigen Tatbestand des deutschen Strafrechts. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen kriminologischen Begriff, welcher den Diebstahl (meist geringwertiger Sachen) innerhalb von Geschäften bezeichnet. Zum Tragen kommt somit die Norm des § 242 StGB, in welcher der „einfache“ Diebstahl geregelt ist. In Absatz 1 heißt es:
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Beim Ladendiebstahl muss laut StGB also eine fremde bewegliche Sache weggenommen worden sein. Eine Sache ist jeder körperliche Gegenstand. Fremd ist sie, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht. Eine Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams.
Die Wegnahme ist übrigens beim Ladendiebstahl bereits dann erfolgt und die Tat vollendet, wenn der Täter sich die Sache in seine Tasche steckt und nicht erst bei Passieren des Kassenbereichs. Wer es sich also innerhalb des Geschäftsraumes anders überlegt und den Gegenstand wieder von der Tasche ins Regal stellt, tritt nicht strafbefreiend vom Versuch zurück.
Ladendiebstahl tritt laut Statistik am häufigsten in Drogeriemärkten und Selbstbedienungs-Warenhäusern auf. Zudem gehört Ladendiebstahl im Jugendstrafrecht zu einer weit verbreiteten Straftat. Die Hemmschwelle zur Tatbegehung liegt hierbei vergleichsweise niedrig.
Neben dem Grundtatbestand des § 242 StGB kennt das Gesetz auch verschärfte Tatvarianten, welche einen höheren Strafrahmen vorsehen. Als Beispiel sei hier § 243 StGB genannt, welcher den besonders schweren Fall des Diebstahls regelt. Danach kommt beispielsweise ein schwerer Ladendiebstahl in Betracht, wenn der Täter zur Ausführung der Tat in ein Gebäude einbricht. Auch ein gewerbsmäßiger Ladendiebstahl gilt als ein besonders schwerer Fall im Sinne der vorstehenden Norm. Hier droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren. Eine Geldstrafe kommt indes nicht in Betracht. Der Strafrahmen ist mithin deutlich verschärft im Vergleich zum Grundtatbestand.
Wie hoch ist die Strafe bei Ladendiebstahl?

Für Ladendiebstahl gilt das Strafmaß des § 242 StGB, was bedeutet, dass vom Gericht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden kann. Es handelt sich folglich beim Ladendiebstahl gemäß Strafrecht um ein sogenanntes Vergehen und nicht etwa um ein Verbrechen.
Verbrechen sind Delikte, welche im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Vergehen hingegen können in ihrem Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Geregelt ist dies in § 12 StGB.
Ladendiebstahl: Ist eine Vertragsstrafe zulässig?
Die strafrechtlichen Sanktionen, welche zuvor benannt wurden, dürfen nicht mit der Vertragsstrafe oder „Fangprämie“ verwechselt werden, welche in Kaufhäusern üblicherweise erhoben werden, wenn ein Ladendiebstahl entdeckt wird (=Beabeitungsgebühr). Laut der herrschenden Rechtsprechung der deutschen Gerichte darf eine solche erhoben werden, sofern sie der Höhe nach angemessen ist.
Gemeinschaftlicher Ladendiebstahl gemäß Strafrecht
Ein Diebstahl wird nicht immer nur von einem einzelnen Täter begangen. Indes kann er auch in Mittäterschaft verübt werden. Gesetzlich geregelt ist dies in § 25 Absatz 2 StGB. Darin heißt es:
Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
Beispiel: A und B betreten den Laden des C, nachdem sie sich untereinander darauf geeinigt haben, dort eine Flasche Schnaps zu stehlen. A nimmt diese aus dem Regal und steckt sie in die Tasche des B, die er ihm zu diesem Zwecke aufhält
Versuchter Ladendiebstahl: Welche Konsequenzen drohen?

Einige Delikte sind nach deutschem Strafrecht auch im Versuch strafbar. Gemäß § 23 StGB gilt Folgendes: Verbrechen sind stets auch im Versuch strafbar, Vergehen nur, sofern dies gesetzlich ausdrücklich bestimmt ist. § 242 Absatz 2 StGB zufolge ist der Versuch eines Diebstahls ebenfalls strafbar. Beim Versuch setzt ein Täter lediglich zur Tat an, vollendet diese allerdings nicht.
Beispiel: A plant, einen Ladendiebstahl im Geschäft des B zu begehen. Er greift nach einer Flasche Parfum und ist gerade im Begriff, sich diese in den Mantel zu stecken. Kurz bevor er diese Handlung beendet, erwischt ihn der Hausdetektiv C.
Ladendiebstahl: Verjährung der Tat
Laut deutschem Strafrecht unterliegen Straftaten zumeist einer Verjährung. Differenziert wird begrifflich zwischen Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung. Ersteres bedeutet, dass nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne eine Tat behördlich nicht mehr verfolgt werden kann. Vollstreckungsverjährung hingegen meint, dass eine bereits rechtskräftig verhängte Strafe nach einer gewissen Zeitspanne nicht mehr vollstreckt werden kann.
Für die Berechnung beider Fristen ist das jeweilige Höchstmaß einer Strafe von Relevanz. Dieses beträgt beim Ladendiebstahl fünf Jahre Freiheitsstrafe. Gemäß der Vorschrift des § 78 Absatz 3 Nummer 4 StGB beträgt die Frist zur Verfolgungsverjährung beim Ladendiebstahl somit fünf Jahre. Fristbeginn ist dabei der Zeitpunkt, in dem die Tat beendet wurde bzw. der tatbestandlich festgelegte Erfolg eingetreten ist.
Anzeige wegen Ladendiebstahl: Brauche ich einen Rechtsanwalt?
Wurde gegen Sie ein Ladendiebstahl zur Anzeige gebracht, kann sich der Weg zu einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht lohnen und das idealerweise bereits zu Beginn, noch bevor Sie irgendwelche Äußerungen zu den Vorwürfen getätigt haben. Oftmals reden sich Betroffene im Rahmen von polizeilichen oder richterlichen Vernehmungen buchstäblich um Kopf und Kragen.

Ein Rechtsanwalt weiß indes, was zu tun ist. Er kann Ihnen sagen, welche Vorgehensweise in ihrem Fall die bestmögliche ist und worauf es zu achten gilt. Ferner kann er für Sie Akteneinsicht beantragen und daraus weitere relevante Kenntnisse gewinnen. Wer in puncto Ladendiebstahl als Wiederholungstäter gilt, muss ferner mit entsprechend härteren Sanktionen rechnen, als ein Ersttäter. Der Rat eines erfahrenen Anwalts kann sich hier also durchaus bewähren.
Nur in wenigen Fällen wird ein Ladendiebstahl ohne Polizei und mit Verzicht auf eine Anzeige abgehandelt. Beim Ladendiebstahl kann eine Anzeige auch erst im Nachhinein erstattet werden. Wenn der Ladeninhaber nicht sofort die Polizei ruft, heißt dies nicht zwangsläufig, dass er auf eine Strafanzeige verzichtet.
Oftmals verschickt die Polizei bei leichten Straftaten wie dem Ladendiebstahl einen Anhörungsbogen. Dieser stellt eine Alternative zur polizeilichen Vorladung dar. Sind Sie der Beschuldigte des in Rede stehenden Deliktes, so sind Sie zum Ausfüllen des Anhörungsbogens nicht verpflichtet. Ein Anwalt kann Ihnen Tipps geben, ob Schweigen in Ihrem Fall vorteilhaft ist oder nicht.
Wird Ladendiebstahl im Führungszeugnis aufgenommen?
Für viele Täter, die beim Ladendiebstahl erwischt wurden, ist von besonderem Interesse, ob eine strafrechtliche Verurteilung wegen Ladendiebstahl zu einem Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis führt.


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ich habe im Dezember Was geklaut eigentlich wollte ich es nicht aber es ist passiert ich stand an der Kasse und meine Kopf hat sich ausgeschaltet und ich habe es einfach nicht aufs Band gelegt und zurück gehen konnt ich nicht ich habe sehr schwere Depressionen und seit Dezember bis jetzt Komm ich nicht so zurecht es war mein erster Diebstahl Zigaretten und was zu essen 230€ .
Dan wurde ich ins Büro gebracht und ich habe gesagt eigentlich wollte ich das nicht daß war das erste Mal.
Naja 100€bezahlt und vorgestern kam Der Anhörung Bogen von der Polizei.
Ich habe tierisch Angst daß es ins erweiterte Führungszeugnis Kommt und ich mein Job verliere.
seit dem Vorfall bin ich mit meiner starken Depression in psychter Behandlung und bekomme entsprechend Medikamente.
können sie mir bitte sagen Was auf mich zukommt und ob es im erweiterten Führungszeugnis steht?