Bundesverfassungsgericht erklärt Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig
Ärzte und Sterbehelfer, die Menschen bei ihrem Suizid unterstützten, machten sich bisher schnell strafbar. Nun hat das Bundesverfassungsgericht eben dieses Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt.