
Wie viel Krankengeld erhalten Sie? Finden Sie es in unserem Krankengeld-Rechner heraus!
FAQ: Krankengeld
Nein. Sie müssen keinen extra Antrag stellen. Jedoch wird das Krankengeld nach 6 Wochen Krankheit nicht automatisch gezahlt. Die Krankenkasse schickt Ihnen in der Regel zunächst einen Fragebogen, den Sie ausfüllen müssen. Alles Weitere erfahren Sie hier.
Die Krankenkasse zahlt in einem Zeitraum von 3 Jahren bis zu 78 Wochen Krankengeld. Wie es danach weitergeht, erfahren Sie an dieser Stelle.
Das Krankengeld beträgt 70% des Bruttogehalts und maximal 90% des Nettoeinkommens.
Bei einem Nettoeinkommen von 2000 € erhalten Sie also maximal 1.800 € Krankengeld. Exakt können Sie ihr Krankengeld hier berechnen.
Inhalt
Krankengeld – Anspruch und Zahlung

Bei einer längeren Krankheit können sich die meisten Menschen nach den Prinzipien des Sozialrechts auf das Krankengeld verlassen.
Ab wann jemand Krankengeld bekommt, kann man exakt bestimmen. Die Leistung wird in der Regel nach 6 Wochen Krankheit durch die Krankenkasse gezahlt. Einen Anspruch haben folgende Personengruppen:
- Erwerbstätige nach dem Ablauf der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers
- Erwerbstätige in den ersten vier Wochen einer neuen Tätigkeit
- Personen, die Arbeitslosengeld 1 beziehen und länger als 6 Wochen krank sind.
Als Arbeitnehmer haben Sie nach den ersten vier Wochen Ihrer Anstellung im Fall einer Krankheit in den ersten 6 Wochen einen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Bei denjenigen, die Arbeitslosengeld 1 beziehen, übernimmt die Agentur für Arbeit die Zahlung. Der Anspruch auf das Krankengeld greift ab der 7. Woche der Krankheit.
Die Krankenkasse zahlt nicht automatisch. Allerdings muss man Krankengeld nicht separat beantragen. Stattdessen wird meistens ein Fragebogen versendet, den der Erkrankte ausfüllen muss. Danach wird die Leistung freigegeben. Falls Sie Zweifel haben, wie Ihre Krankenkasse die Auszahlung handhabt, empfiehlt es sich, Kontakt aufzunehmen.
Das Krankengeld wird rückwirkend überwiesen, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgelaufen ist. Dies liegt daran, dass die Krankenkasse nur tatsächliche Krankheitstage übernimmt. Falls Sie vor dem Ablauf Ihrer Krankschreibung wieder arbeiten, besitzen Sie für diese Zeit keinen Anspruch. Deswegen wird Krankengeld nicht immer zum Monatsende gezahlt.
Wer hat keinen Anspruch auf Krankengeld nach § 44 SGB V?
Das Krankengeld steht laut Gesetz nicht allen zu. Keinen Anspruch haben demnach:
- Selbstständige
- kurzzeitig oder unständig Beschäftigte ohne Anspruch auf Gehaltsfortzahlung
- Minijobber
Selbstständige und kurzzeitig oder unständig Beschäftigte können bei ihrer Krankenkasse durch einen Wahltarif vorsorgen. Für diese Personengruppen gilt also: Wer einen Zusatzbeitrag zahlt, erhält Krankengeld.
Beschäftigte in einem Minijob erhalten kein Krankengeld, da sie nicht über den Arbeitgeber versichert sind. Allerdings sind die meisten Minijobber ebenso wie Studierende anderweitig abgesichert, bspw. über eine Familienversicherung.
Wie wird das Krankengeld berechnet?

Bei der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten Sie 100 Prozent des Lohns. Anders verhält es sich beim Krankengeld. Die Höhe berechnen die Krankenkassen auf der Grundlage ihres Einkommens. Wie viel Prozent Ihnen als Krankengeld zustehen, ist durch § 47 SGB V geregelt. Das Gesetz gewährt Ihnen 70 Prozent vom Brutto, aber maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Wie viel Krankengeld der Betroffene bekommt, erkennt man am niedrigeren der beiden Werte. Die genaue Berechnung für Ihr Krankengeld können Sie mit unserem Krankengeld-Rechner durchführen.
Übrigens: Sie müssen Krankengeld nicht versteuern. Allerdings muss der Bezug von Krankengeld in der Steuererklärung angegeben werden, wenn die Leistung 410 € im Jahr übersteigt. Zu diesem Zweck erhalten Sie in der Regel von der Krankenkasse eine „Bescheinigung für das Finanzamt“.
Wie lange zahlt die Krankenkasse Krankengeld?

Zunächst hängt es vom Verlauf der Krankheit ab, wie lange jemand Krankengeld bekommt. Gesundet man, entfällt das Krankengeld. Bei einer hartnäckigen Erkrankung erhalten Betroffene innerhalb von 3 Jahren für maximal 78 Wochen Krankengeld. Eine neue Krankheit ändert daran nichts. Der Grund der Arbeitsunfähigkeit ist für die Dauer und Höhe des Krankengelds irrelevant. Es besteht also kein erneuter Anspruch auf Krankengeld wegen anderer Krankheit. Erst nach dem Ablauf der dreijährigen Frist kann eine weitere Erkrankung finanziell durch die Krankenkasse kompensiert werden.
Das Krankengeld wird auch nach einer Kündigung, ob fristlos oder ordentlich, weitergezahlt. Sollten Sie selbst kündigen, während Sie wegen Krankheit Krankengeld erhalten, kann eine Sperrzeit von 12 Wochen eintreten, in der Sie keine Leistung beziehen dürfen. Es gibt allerdings Gründe, die eine Sperrfrist verhindern können, wie z. B.:
- neue Stelle in Aussicht
- Opfer von Belästigung oder Mobbing am Arbeitsplatz
- Eigenkündigung, um der Kündigung durch den Arbeitgeber zuvorzukommen
- gesundheitliche Gründe
Was kommt nach dem Krankengeld?

Nach 78 Wochen läuft das Krankengeld aus. Ist keine Genesung in Sicht, besteht eventuell ein Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Sie ist für die Personen gedacht, die krankheitsbedingt gar nicht oder nur sehr eingeschränkt arbeitsfähig sind. Da der Antrag auf Erwerbsminderungsrente einige Zeit auf seine Bearbeitung warten kann, ist es ratsam, sich drei Monate vor dem Ablauf der 78 Wochen bei der Agentur für Arbeit zu melden. Das Arbeitslosengeld kann nämlich das Krankengeld ersetzen und auf diese Weise eine weitere finanzielle Unterstützung bieten.